Jolanta Januszewski Abmahnung durch RAAG Kanzlei wegen Google Fonts

Jolanta Januszewski, Eduardstraße 16, 47226 Duisburg ist der nächste Abmahner, der sich die Problematik Google Fonts zu Nutze macht und diesbezüglich Abmahnungen wegen angeblicher Persönlichkeitsrechtsverletzungen ausspricht. Jolanta Januszewski macht also das, was in letzter Zeit viele Abmahner getan haben. Besonders hervorgetan haben sich hierbei die RAAG Kanzlei für Wang Yu und Kilian Lenard für Martin Ismail.  Es ist zu befürchten, dass es in nächster Zeit weitere Abmahnungen wegen Google Fonts geben wird.

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Über Jolanta Januszewski und die VIVA Datenschutz

Jolanta Januszewski aus Duisburg ist uns bislang nicht bekannt gewesen. Sie steht aber im Impressum der Website vivadatenschutz.de. Bei der Interessengemeinschaft VIVA Datenschutz handelt es sich angeblich um eine Gemeinschaft zum Schutz der Privatsphäre im Internet. Man hat sich wohl auf die Fahnen geschrieben, die unerlaubte Weitergabe von dynamischen IP-Adressen zu verfolgen. Es wird mitgeteilt, dass die Mitglieder der VIVA Datenschutz aktuell offiziell von Dikigoros Nikolaos Kairis aus Meerbusch vertreten werden. Offenbar fühlt man sich bei der VIVA Datenschutz genötigt, „aus aktuellem Anlass“ einen Hinweis zu veröffentlichen.  Danach kursieren im Internet angeblich verschiedene unwahre Tatsachen und falsche Rechtsansichten. Es sei zunächst festzuhalten, dass es sich bei den Mitgliedern der VIVA Datenschutz und tatsächliche Personen handele und dem rechtlichen Beistand Dikigoros Nikolaos Kairis um einen zugelassenen Rechtsanwalt. Weiter wird mitgeteilt, dass die versendeten Nachrichten mit der Zahlungsaufforderung und die Aufforderung, Google Fonts zu entfernen, keinen FAKE darstellen, sondern der Durchsetzung des Rechts der betroffenen Personen und des Datenschutzrechts dienen. Die VIVA Datenschutz teilt mit, dass die verantwortlichen Websitebetreiber nachweislich gegen die DSGVO verstoßen haben und schadensersatzpflichtig sind, was angeblich von der derzeit herrschenden Rechtsprechung eindeutig klargestellt werde. Weiter wird mitgeteilt, dass das Unterlassen der Entfernung sowie die Nichtzahlung zu weitergehenden rechtlichen Konsequenzen führen werde. Jolanta Januszewski meint zudem, dass der Irrtum verbreitet werde, dass es sich um rechtsmissbräuchliches Verhalten handele. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die unrechtmäßige Weitergabe in einem Schadensersatzanspruch resultiert. Angeblich begründe allein der Verstoß gegen die DSGVO einen Schadensersatzanspruch. Am Ende des Warnhinweises wird nochmals betont, dass jeder, der Daten weitergibt und damit die Einhaltung des Datenschutzes gefährdet, mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müsse.

Was sind Google Fonts?

Die Abmahnung von Jolanta Januszewski bezieht sich ausdrücklich auf die angeblich nicht datenschutzkonforme Verwendung von Google Fonts. Bei Google Fonts handelt es sich um ein interaktives Schriftenverzeichnis, welches von der Google LLC in den USA zur Verfügung gestellt wird. Google Fonts bietet die Option, dass Schriften auf der eigenen Website genutzt werden, ohne diese zuvor auf den eigenen Server laden zu müssen. In einem solchen Fall wird bei einem Besuch der Website die jeweilige Schriftart nachgeladen und im Gegenzug werden Daten an einen Google Server übertragen. Dies soll nach Ansicht von Jolanta Januszewski eine Datenschutzverletzung darstellen. Es ist aber auch möglich, diese Schriften lokal auf der eigenen Website einzubinden. Hierzu müssen die verwendeten Google Fonts heruntergeladen und auf dem eigenen Server hochgeladen werden. Dadurch wird dann die Verbindung zum Google Server getrennt und eine Datenweitergabe an Google unterbunden.

Wer ist die RAAG Kanzlei des Dikigoros Nikolaos Kairis?

Jolanta Januszewski hat die RAAG Kanzlei mit der Abmahnung beauftragt, die von Dikigoros Nikolaos Kairis betrieben wird. „Dikigoros“ ist dabei der griechische Begriff für „Rechtsanwalt“. Ausweislich der Abmahnung ist Dikigoros Nikolaos Kairis unter der Mitgliedsnummer 57482 nach § 2 EuRAG bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zugelassen. Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf ist also die zuständige Aufsichtsbehörde des Dikigoros Nikolaos Kairis und als solche auch zuständig für Beschwerden. § 2 EuRAG regelt, dass ein europäischer Rechtsanwalt auf Antrag in die für den Ort einer Niederlassung zuständige Rechtsanwaltskammer aufgenommen werden kann. Dann ist er berechtigt, in Deutschland unter der Berufsbezeichnung seines Herkunftsstaates die Tätigkeit eines Rechtsanwalts auszuüben. Nikolaos Kairis darf sich daher nicht Rechtsanwalt nennen, sondern praktiziert unter der Berufsbezeichnung seines Herkunftsstaates Griechenland, also „Dikigoros“. Die RAAG Kanzlei des Dikigoros Nikolaus Kairis hat sich in der Vergangenheit bereits durch umfangreiche Abmahnungen für Wang Yu hervorgetan, darüber haben wir hier ausführlich berichtet:

https://ll-ip.com/aktuelles/raag-kanzlei-dikigoros-nikolaos-kairis/

Inhalt der Abmahnung von Jolanta Januszewski

In der Abmahnung von Jolanta Januszewski zeigt Dikigoros Kairis zunächst an, dass er eine ordnungsgemäße Vollmacht beigefügt habe. Weiter teilt er mit, dass Jolanta  Januszewski Teil der Interessengemeinschaft Datenschutz (VIVA Datenschutz) sei. Diese Interessengemeinschaft habe es sich auf die Fahnen geschrieben, die Verteidigung und Durchsetzung des Datenschutzes auf zivilrechtlichem Wege voranzutreiben. Demnach sei der VIVA Datenschutz aufgefallen, dass der Adressat der Abmahnung auf der Website Google Fonts derart verwende, dass unter anderem die IP-Adresse des Besuchers der Website an Google in den USA weitergeleitet werde. Dikigoros Kairis teilt mit, dass Jolanta Januszewski ihn gebeten habe, diesen Vorgang technisch zu sichern. Weiterhin wird mitgeteilt, dass die unerlaubte Weitergabe der IP-Adresse des Adressaten der Abmahnung an Google eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Jolanta Januszewski in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach § 823 Absatz 1 BGB darstelle. Dikigoros Kairis fügt dann einige angebliche Beweise für die behauptete Datenschutzrechtsverletzung an.

Was fordern Jolanta Januszewski und Nikolaos Kairis?

In der rechtlichen Würdigung lässt Jolanta Januszewski durch Dikigoros Nikolaos Kairis ausführen, dass ihr verschiedene Ansprüche nach der DSGVO und dem BGB zustehen. Dazu gehöre zunächst ein Anspruch auf Löschung und Unterlassung gem. Art. 17 DSGVO und § 823 BGB. Es wird ausgeführt, dass eine Wiederholungsgefahr stets vermutet wird, hier aber konkret gegeben sei. Demnach reiche es nicht aus, die IP nicht mehr an Google weiterzuleiten sondern es sei eine explizite Bestätigung der Unterlassung nötig (was auch immer darunter zu verstehen ist). Zudem stelle Jolanta Januszewski einen Antrag auf Auskunft über die Datenverarbeitung entsprechend Art. 15 DSGVO. Der Adressat der Abmahnung sei als Verantwortlicher verpflichtet, grundsätzlich innerhalb eines Monats die Auskunft zu erteilen. Schließlich wird mitgeteilt, dass die Datenweitergabe für Jolanta Januszewski einen tatsächlichen und wirtschaftlichen Nachteil darstellt. Dikigoros Kairis bemängelt, dass Jolanta Januszewski keine Kontrolle mehr über die Information der IP-Adresse und deren Nutzung habe. Aufgrund des Umstands, dass in den USA die DSGVO nicht gilt, wisse seine Mandantin auch nicht, was Google mit den übertragenen Informationen macht. Einen etwaigen Schmerzensgeldanspruch bewertet Nikolaos Kairis mit 140 €.

Darüber hinaus macht er noch Kosten der anwaltlichen Tätigkeit geltend, da der Adressat der Abmahnung durch die eigenmächtige Datenweitergabe rechtswidrig und schuldhaft gehandelt habe. Insgesamt fordern Jolanta Januszewski und Dikigoros Kairis somit einen Betrag von 230,96 €. Am Ende der Abmahnung wird noch mitgeteilt, dass im Falle des unverzüglichen Beendigung des Verstoßes und Zahlung des Schadensersatzes und der Kosten der anwaltlichen Tätigkeit innerhalb von 14 Tagen sämtliche Ansprüche von Jolanta Januszewski verglichen seien und sich die Mandantin von Nikolaos Kairis verpflichtet, keine weiteren juristischen Schritte aus diese Cause (sic!) einzuleiten. Angeblich habe Jolanta Januszewski Dikigioros Kairis in anderen gleichgeschalteten (sic!) Fällen mit der Klage mandatiert.

Kümmern Sie sich um Ihren Datenschutz!

Datenschutzrecht sollte ernst genommen werden, das zeigt nicht nur diese Abmahnwelle. Die DSGVO hält die Datenschutzbehörden dazu an, Verstöße mit Bußgeldern zu ahnden. Verantwortliche der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sollten sich also darum kümmern, dass diese Verarbeitung Datenschutzkonform geschieht. Hierzu gehören insbesondere eine rechtssichere Datenschutzerklärung auf der Website und der rechtssichere Einsatz von Cookies und vergleichbaren Technologien. Bei der Auslagerung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten an Dritte muss unbedingt sichergestellt werden, dass dies datenschutzkonform geschieht (Auftragsverarbeitung). Unsere Anwältinnen und Anwälte für IT-Recht beraten Sie hierzu.

Der FOCUS berichtet über uns

Die Zeitschrift FOCUS berichtet in ihrer Ausgabe 40 vom 1. Oktober 2022 (mittlerweile auch bei FOCUS online) in einem ähnlich gelagerten Fall wie folgt:

RAAG Kanzlei
RAAG Kanzlei

 

Allerdings sind unsere Aussagen nur verkürzt wiedergegeben. Neben einer Strafanzeige sollte jedenfalls entschieden reagiert und die Ansprüche zurückgewiesen werden. Wir machen das für Sie!

Was ist von der Abmahnung von Jolanta Januszewski zu halten?

Wie bei vielen anderen Abmahnungen wegen Google Fonts drängt sich auch hier ein rechtsmissbräuchliches Verhalten auf. Fakt ist jedoch, dass Betreiber einer Website Google Fonts datenschutzkonform und rechtssicher einbinden sollten. Eine vorschnelle Abschaltung der Website empfiehlt sich nicht. Zahlreiche Dienstleister wie zum Beispiel TALKING TEXT können dabei behilflich sein, Google Fonts datenschutzkonform einzubinden. Es ist zwar richtig, dass in der Rechtsprechung der nationalen Gerichte zur DSGVO die Tendenz dahin geht, bei Verletzungen des Datenschutzrechts Schmerzensgeldansprüche zuzusprechen. Vorliegend kann der Abmahnung von Jolanta Januszewski aber der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden. Es ist zwar legitim, einen gesetzlichen grundsätzlich zustehenden Anspruch geltend zu machen. Wenn jedoch sachfremde Erwägungen auftreten, kann die Geltendmachung eines solchen Anspruchs als rechtsmissbräuchlich zurückgewiesen werden. Im vorliegenden Fall gibt es zahlreiche Anhaltspunkte für ein solches rechtsmissbräuchliches Verhalten. Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung der RAAG Kanzlei des Dikigoros Nikolaos Kairis für Jolanta Januszewski erhalten? Als Fachanwalt für IT-Recht kümmern sich unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gerne um Ihr Anliegen. Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular, laden Sie die Abmahnung hoch und beschreiben Sie den Sachverhalt, wir melden uns dann umgehend bei Ihnen. Ihre Vorteile: Vertretung zum Pauschalpreis, wir schreiben den Gegner für Sie an, Sie müssen sich um nichts kümmern!

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