Die Datenschutzerklärung auf einer Website sollte vorhanden, vollständig und rechtssicher sein. Jeder Betreiber einer Website sollte sich also eine rechtssichere Datenschutzerklärung erstellen lassen. Dies gilt nicht zuletzt auch spätestens mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die für Datenschutzverstöße mitunter hohe Bußgelder vorsieht. Bei einer rechtssicheren Datenschutzerklärung handelt es sich also keineswegs um eine Lappalie, sondern um eine unbedingte Notwendigkeit für jeden Betreiber einer Website.
Datenschutzerklärung Vorlage oder Generator
Im Internet werden zahlreiche Vorlagen und Generatoren für eine Datenschutzerklärung angeboten, die teilweise sehr gut sind. Diese können aber nur zu einer rechtssicheren Datenschutzerklärung führen, wenn man sicherstellen kann, dass man auch wirklich jedes verwendete Tool etc. mit einbezogen hat. Bei Zweifeln sollte man sich an einen spezialisierten Anwalt wenden, um eine rechtssichere Datenschutzerklärung erstellen zu lassen. Hierdurch können Bußgelder der Datenschutzbehörden ausgeschlossen werden.
Bußgeld DSGVO bei falscher oder fehlender Datenschutzerklärung
Die Datenschutzbehörden können und müssen nach der DSGVO Bußgelder für bestimmte Datenschutzverstöße verhängen. Die Bußgelder müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Hierzu stehen den Behörden Kriterienkataloge zur Verfügung, die in die Entscheidung über das Bußgeld einfließen müssen. Die allgemeinen Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen können Art. 83 DSGVO entnommen werden.
Datenschutzerklärung Kosten
Die Erstellung einer Datenschutzerklärung durch unsere Rechtsanwälte ist wie jede andere Dienstleistung auch mit Kosten verbunden. Wir machen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot für ihre Datenschutzerklärung. Die Kosten hängen dabei vom Umfang und der Schwierigkeit ab. Scheuen Sie sich nicht, ein Angebot von uns einzuholen. Der Vorteil bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung für Website durch unsere Rechtsanwälte liegt darin, dass wir für etwaige Fehler haften.