Abmahnung Pale Bridge / Ersatz-Pilot abwehren – wir helfen Ihnen!

Die Pale Bridge Rechtsanwälte, Bleichenbrücke 9, 20354 Hamburg sprechen derzeit zahlreiche Abmahnungen wegen unerlaubter Werbemails aus. Grundsätzlich ist nichts dagegen zu sagen, solche Verstöße abzustellen, die Vorgehensweise der Pale Bridge Rechtsanwälte wirft jedoch einige grundsätzliche Fragen auf, die es hier zu klären gilt. Unserer Meinung nach ist die gesamte Akquisition und Rechtsverfolgung rechtsmissbräuchlich. Dennoch werden zahlreiche Abmahnungen ausgesprochen und Klagen erhoben. Wir erklären die Abmahnmasche in diesem Artikel ausführlich.

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Rechtsanwalt Daniel Loschelder
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht
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Abmahnung Pale Bridge Rechtsanwälte: das Wichtigste in Kürze:

  • Zahlreiche Abmahnungen: Pale Bridge Rechtsanwälte sprechen nach dem Artikel derzeit zahlreiche Abmahnungen wegen angeblich unerlaubter Werbe-E-Mails aus.
  • Kernvorwurf: Gerügt wird regelmäßig, dass Werbe-E-Mails ohne wirksame Einwilligung und ohne bestehende Geschäftsbeziehung versendet worden sein sollen.
  • Geforderte Unterlassung: Die Kanzlei verlangt typischerweise die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, um die behauptete Wiederholungsgefahr auszuräumen.
  • Kostenforderung: Zusätzlich werden Anwaltskosten auf Basis eines Gegenstandswerts von 3.000,00 € geltend gemacht; daraus errechnet der Artikel eine Forderung von 326,15 €.
  • DSGVO-Ansprüche: Häufig werden daneben Auskunftsansprüche nach Art. 15 DSGVO und Löschungsansprüche nach Art. 17 DSGVO geltend gemacht.
  • Kritische Bewertung: Wir sehen die Akquise über Ersatz-Pilot und die Verbindung zwischen Ersatz-Pilot und Pale Bridge kritisch und bewerten die Vorgehensweise als rechtsmissbräuchlich. Zudem warnen wir vor einer vorschnellen Abgabe einer Unterlassungserklärung.
  • Pale Bridge Klage: Wer nicht rechtzeitig und richtig reagiert, erhält eine Klage der Pale Bridge Rechtsanwälte. Wir empfehlen daher unbedingt ein frühzeitiges und qualifiziertes Vorgehen!

Wer sind Pale Bridge Rechtsanwälte?

Pale Bridge Rechtsanwälte haben ihre Anschrift in Hamburg, der Sitz ist hingegen in Pinneberg. Dort treten sie als GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) auf. Vertreten wird die Sozietät durch die Gesellschafter Dr. Henrik Bremer und Dr. Christopher Wekel. Ausweislich des Webauftritts sind die Tätigkeitsfelder Datenschutzrecht, IT-Recht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Litigation und Fluggastrechte.

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Was ist der Inhalt einer Abmahnung der Pale Bridge Rechtsanwälte

Pale Bridge Rechtsanwälte haben sich offenbar dem Kampf gegen E-Mail Spam verschrieben.  Auffällig ist, dass die versandten E-Mails nahezu wortgleich formuliert sind. Zunächst vorgetragen, dass die Mandantschaft der Kanzlei eine E-Mail erhalten hat, obwohl zu keinem Zeitpunkt wirksam in den Erhalt solcher Nachrichten eingewilligt worden ist und auch keine Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien bestanden hat.

Sodann wird mitgeteilt, dass es sich dabei um einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Anspruchstellers handelt. Dieser Eingriff soll nach Ansicht der Pale Bridge Rechtsanwälte rechtswidrig sein, wodurch eine Widerholungsgefahr entstanden ist. Die Kanzlei teilt mit, dass diese Widerholungsgefahr nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden kann.

Was fordern Pale Bridge Rechtsanwälte in ihrer Abmahnung?

Die Kanzlei fordert sodann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, mit der sichergestellt werden soll, dass keine weiteren E-Mails ohne Einwilligung an den Anspruchsteller versendet werden. Zudem wird mitgeteilt, dass Anwaltsgebühren angefallen sein, die als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung zu ersetzen sein. Hier wird ein Gegenstandswert von 3000 € angesetzt, woraus sich Anwaltskosten in Höhe von 326,15 € berechnen. In der Folge wird umfangreich dazu vorgetragen, warum der angesetzte Gegenstandswert angemessen ist. Dieser Betrag soll dann auf das für die Mandantin eingerichtete Treuhandkonto (Kontoinhaber Dr. Christopher Wekel) überwiesen werden. Ob tatsächlich für jeden einzelnen Mandanten dieser Kanzlei ein Treuhandkonto eingerichtet wird, ist doch höchst unwahrscheinlich.

Warum verlangen Pale Bridge Rechtsanwälte Auskunft nach Art. 15 DSGVO und Löschung nach Art. 17 DSGVO?

In den Abmahnungen der Kanzlei wird häufig auch ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geltend gemacht. Auskunft werden sollen die Umstände, welche konkreten personenbezogenen Daten beim Anspruchsgegner gespeichert werden, die Zwecke, für die  diese Daten verarbeitet werden, die Empfänger, gegenüber denen die Daten offen gelegt werden und inwiefern die personenbezogenen Daten erhoben wurden. Für Auskunft wird die gesetzliche Frist von einem Monat gesetzt.

Weiterhin wird ein Anspruch auf Löschung der beim Anschluss Gegner gespeicherten personenbezogenen Daten geltend gemacht. Es wird darum gebeten, die Löschungen innerhalb von sechs Monaten ab Zugang der Abmahnung vorzunehmen.

Akquise über die Ersatz-Pilot GmbH

Sämtliche Wege der Akquise dieser Kanzlei sind uns letztendlich nicht bekannt. Bekannt ist uns jedoch, dass gerade die in Rede stehenden Abmahnungen gerne über die Plattform https://spam.ersatz-pilot.de/ der Ersatz-Piolt GmbH vorgenommen werden. Die Plattform wirbt damit, kalter Krise zu stoppen und Entschädigungen auszuzahlen. Demnach sind unerlaubte Werbemails kein Kavaliersdelikt. Schon bei einer einzigen ungewollten E-Mail bestehen angeblich Entschädigungsansprüche von 100 €. Davon sollen 80 % direkt an den Kunden ausgezahlt werden.

Nach den AGB erfolgt der Ablauf im Kern zweistufig: Zunächst nutzt der Kunde die Online-Plattform bzw. den Entschädigungsrechner und gibt dort die anspruchsrelevanten Daten ein,  also die Spam-Falldaten. Die bloße Eingabe und die angezeigte mögliche Direktzahlung sind noch kein verbindliches Angebot. Ersatz-Pilot prüft auf Grundlage der Angaben, ob ein Ankauf der Forderung bzw. ein Leistungspaket in Betracht kommt. Die Plattform selbst soll dabei keine Rechtsdienstleistung gegenüber dem Kunden erbringen, sondern prüft aus Sicht von Ersatz-Pilot, ob ein Anspruch wirtschaftlich und rechtlich für die weitere Durchsetzung geeignet ist.

Verbindlich wird es erst, wenn der Kunde über den vorgesehenen Button den Antrag stellt, also bei Spam-Schutz-Diensten auf „Antrag verbindlich stellen“. Damit bietet der Kunde Ersatz-Pilot den Vertragsschluss an und bindet sich grundsätzlich sieben Tage. Ersatz-Pilot kann das Angebot innerhalb dieser Frist annehmen, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Der Kunde muss seine Angaben und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß einreichen; Ersatz-Pilot prüft eingehende Anträge regelmäßig innerhalb weniger Tage und kann weitere Unterlagen anfordern.

Bei Spam-Schutz-Diensten wie Unterlassung, Auskunft oder Löschung bleiben die höchstpersönlichen Ansprüche beim Kunden. Die anwaltliche Durchsetzung erfolgt dann über eine vom Kunden eigenständig mandatierte Partnerkanzlei; Ersatz-Pilot wird nicht Partei des Mandats, vermittelt nur den Kontakt und übernimmt nach Maßgabe der AGB die Rechtsverfolgungskosten.

Ersatz-Pilot GmbH
Ersatz-Pilot GmbH

Wer steckt hinter der Ersatz-Pilot GmbH?

Ein Blick in das Handelsregister fördert doch Erstaunliches zutage. Gesellschafter der Ersatz-Pilot GmbH sind neben dem Geschäftsführer Julian Voss auch Dr. Christopher Wekel, ebenfalls Gesellschafter der Pale Bridge Rechtsanwälte. Weiterer Gesellschafter der Ersatz-Pilot GmbH ist die Dr. Bremer Legal Tech Holding GmbH, deren Alleingesellschafter – nicht verwunderlich – Dr. Henrik Bremer, der zweite Gesellschafter der Pale Bridge Rechtsanwälte ist. Ein schön erdachtes Konstrukt, welches unserer Meinung nach jedoch evident rechtsmissbräuchlich ist.

Ersatz-Pilot GmbH fordert Entschäsigung nach Art. 82 Absatz 1 DSGVO

Mit der Abmahnung hat sich die Sache jedoch noch nicht erledigt. Die Ersatz-Pilot GmbH schickt sodann ein eigenes Schreiben, in dem sie eine Entschädigung gemäß DSGVO fordert.

Die Vorgehensweise der Ersatz-Pilot GmbH ist klar strukturiert: Ausgangspunkt ist eine unerwünschte Werbe-E-Mail, die der betroffene Empfänger über ein Online-Formular an Ersatz-Pilot meldet. Im Anschluss lässt sich Ersatz-Pilot verschiedene Ansprüche übertragen beziehungsweise zur Geltendmachung ermächtigen. Dazu gehört zunächst der behauptete Schadensersatzanspruch des Empfängers nach Art. 82 DSGVO wegen eines angeblichen Datenschutzverstoßes. Dieser Anspruch wird an Ersatz-Pilot abgetreten; im Gegenzug erhält der Betroffene eine pauschale Zahlung. Daneben übernimmt Ersatz-Pilot die Verfolgung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung künftiger Direktwerbung sowie auf datenschutzrechtliche Auskunft und Löschung. Auch hierfür werden Kostenerstattungs- und Vertragsstrafenansprüche im Voraus an Ersatz-Pilot übertragen, während Ersatz-Pilot zugleich zur gerichtlichen Geltendmachung im eigenen Namen ermächtigt wird.

Gegenüber dem Absender der Werbe-E-Mail tritt Ersatz-Pilot sodann selbst als Anspruchstellerin auf und fordert eine Entschädigung, hier in Höhe von 100,00 Euro, wobei dieser Betrag auch variieren kann. Zur Begründung wird ausgeführt, die E-Mail-Adresse sei ohne wirksame Einwilligung verarbeitet worden; außerdem sei der Betroffene nicht ordnungsgemäß nach Art. 13 beziehungsweise Art. 14 DSGVO über Herkunft und Verarbeitung seiner Daten informiert worden. Ersatz-Pilot stützt den geltend gemachten Schaden maßgeblich auf einen angeblichen Kontrollverlust über personenbezogene Daten und verweist hierzu auf die Rechtsprechung des BGH zu Art. 82 DSGVO. Der Empfänger des Schreibens wird unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert. Zugleich wird das Schreiben als Mahnung verstanden und für den Fall der Nichtzahlung die gerichtliche Durchsetzung angekündigt. Das Modell kombiniert damit Forderungskauf, Prozessstandschaft und standardisierte Anspruchsdurchsetzung nach unerwünschter E-Mail-Werbung.

Abwehr der Forderungen der Pale Bridge Rechtsanwälte

Haben Sie ebenfalle eine Abmahnung der Pale Bridge Rechtsanwälte erhalten?  Lassen Sie uns diese gerne unverbindlich zu kommen, wir prüfen für Sie die Handlungsoptionen. Unsere Rechtsanwälte sind auf die Gebiete des Wettbewerbsrechts, IT-Rechts und Datenschutz spezialisiert und können Ihnen bei einer solchen Abmahnung schnell und kompetent weiterhelfen:

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