Über die Blue GmbH
Die Blue GmbH (ursprünglich Green GmbH), Fettpott 16, 47533 Kleve ist seit 2014 in das Handelsregister bei dem Amtsgericht Kleve eingetragen. Geschäftsführer sind der im Jahre 1986 geborene Steven Raedel und die 1962 geborene Doris Schneider. Gegenstand des Unternehmens ist der „Betrieb einer Werbeagentur“ Kleve kann als das Eldorado der Abofallenbetreiber bezeichnet werden, zahlreiche „Mitbewerber der Branche“ sind dort ansässig wie z.B. die Suchmaschinen Service GmbH. Auch die Firmenauskunft P.U.R. GmbH kommt aus dem Kreis Kleve.
Die Masche der Blue GmbH
Alles beginnt mit einem Cold Call, also einem unerlaubten Werbeanruf. Dort behauptet man – so berichten es Mandanten -, dass man von Google anrufe. Das ist natürlich erstunken und erlogen. Aber bei den Angerufenen zieht die Masche. Google ist wichtig und man wird hellhörig. Hat der Anrufer sein Opfer erstmal eingelullt, kommt im Anschluss ein angeblicher Datenabgleich, der dann auf Band aufgezeichnet werden soll. Dort geht dann alles ganz schnell. Im Schnellsprech wird ein angeblicher Vertragsschluss runtergerattert, es wird suggestiv gefragt und leider beantworten viele Betroffene die Fragen mit JA. Diese Bandaufzeichnung wird dann genutzt, um Betroffene unter Druck zu setzen und zur Zahlung zu bewegen. Weiter wird diese Aufzeichnung dann auch in Gerichtsverfahren vorgelegt. Eine gut durchdachte Masche, die auf den ersten Blick wasserdicht erscheint. Nicht aber auf den zweiten, wenn man die Masche durchschaut hat! Weitergehende Informationen zur Zulässigkeit von Telefonwerbung erhalten Sie in unserem Beitrag „Ist Telefonwerbung verboten oder erlaubt?“
Wehrheim Rechtsanwälte Braunschweig vertreten Blue GmbH
Wehrheim Rechtsanwälte Braunschweig heißt die Kanzlei, die von der Blue GmbH regelmäßig mandatiert wird. Wehrheim Rechtsanwälte besteht dabei aus den Rechtsanwälten Kai Sieghard Wehrheim, Reinhard Wehrheim. Gerichtlich werden dann die üblichen Räuberpistolen vorgetragen, der „Kunde“ habe den Vertrag doch gewollt, er „interessiere sich für die Leistungen“ der Blue und so weiter. Geht man der Sache aber mal auf den Grund, kann man das Geschäftsmodell der Blue GmbH sehr gut angreifen. Die Schriftsätze der Kanzlei Wehrheim Rechtsanwälte entpuppen sich dann schnell als „heiße Luft“.
Rechnung der Blue GmbH
Nach dem Anruf kommt die Rechnung der Blue GmbH. Und die hat es in sich! Viel Geld möchte Blue haben für angebliche Leistungen wie „Google Business Erstellung“, „Google Business Optimierung uns Verwaltung“, „Google my Business Reputation Management“, „Google Business Mini Homepage“, „Google Ads Setup“, „Google Ads Verwaltung“, „SEO Beratung“ usw. Man reitet also weiter die Google-Welle, um damit die Täuschung aus dem Telefonat aufrecht zu erhalten. Es trifft hierbei – und das ist das bedauerliche – häufig kleine Gewerbetreibende, die so überrumpelt und dann mit horrenden Rechnungen überzogen werden.
Blue GmbH Erfahrungen: kündigen, widerrufen, anfechten?
Mit der Blue GmbH haben wir seit Jahren Erfahrungen gemacht. Viele geprellte Mandanten melden sich, da sie sich als Opfer von Betrug fühlen. Widerruf oder gar Widerspruch der Rechnung von der Blue GmbH ist dabei allerdings das falsche Mittel. Verträge der Blue GmbH sind unserer Ansicht nach aber anfechtbar. Zudem gibt es zahlreiche weitere Anhaltspunkte, die einen solchen Vertrag angreifbar machen. Gerne beraten wir Sie zu den Abwehrmöglichkeiten.
Urteil des OLG Köln gegen die Abzocker
Es läuft nicht gut für die Blue GmbH. Nachdem die Vorinstanz beim Landgericht Köln der Blue GmbH die Ansprüche gegen unsere Mandantin zugesprochen hatte und der – abwegigen – Ansicht war, dass die Telefonwerbung der Blue GmbH rechtmäßig sei, hat das OLG Köln dies mit Urteil vom 2. Dezember 2022 (erstritren von unserer Kanzlei) geradegerückt. Und zwar mit Stuhlurteil. Das bedeutet, dass kein Verkündungstermin anberaumt wurde, sondern der Senat unmittelbar im Anschluss an die mündliche Verhandlung sein Urteil gesprochen hat. Die Klage der Blue GmbH auf Zahlung gegen unsere Mandantin wurde abgewiesen, die Blue GmbH zur Unterlassung weiterer Anrufe verurteilt. Verfahrenskosten für die Blue GmbH ca. 10.000 €. Eine klassische blutige Nase. Das OLG Köln hat das miese Spiel zum Glück durchschaut und kein gutes Haar am Geschäftsmodell der Blue GmbH gelassen. Aber sie werden es wieder versuchen bei anderen Opfern. Deshalb ist es ja so wichtig, solche Unternehmen immer und immer wieder vor die (gerichtliche) Wand laufen zu lassen. Vielleicht hört es dann ja irgendwann auf!
Urteil des Amtsgerichts München
In Kürze werden wir hier ein Urteil des Amtsgerichts München veröffentlichen, welches mit hervorragender Begründung die Zahlungsansprüche der Blue GmbH zurückweist.
Höch Rechtsanwälte Berlin und Dominik Höch mögen unsere Berichterstattung nicht
Immer wieder versuchen Abofallenbetreiber, unsere Berichterstattung zu unterbinden und uns mundtot zu machen. Dies erweist sich – ebenfalls immer wieder – als untauglicher Versuch. Diese Herausforderungen nehmen wir stets und gerne an und werden keinen Millimeter von unserer Berichterstattung zur Aufklärung abweichen.
Um was geht es?
Die Blue GmbH hat Herrn Rechtsanwalt Dominik Höch von der Kanzlei Höch Rechtsanwälte Berlin damit beauftragt, unsere Kanzlei abzumahnen. Gegenstand der Abmahnung sind einzelne Passagen aus diesem Artikel. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dominik Höch enthält dieser Beitrag unwahre Tatsachenbehauptungen. Die – angeblich – unwahren Tatsachenbehauptungen seien äußerst geschäftsschädigend, herabwürdigend und dazu geeignet ein falsches Bild über die Blue GmbH beim Leser hervorzurufen. Höch Rechtsanwälte Berlin meinen daher, dass unsere Berichterstattung rechtswidrig in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht seiner Mandantin eingreift, da sie dazu geeignet sei, sich negativ auf das Bild der Blue GmbH auszuwirken. Unter anderem und vor allem stoßen sich Höch Rechtsanwälte Berlin daran, dass wir ausgeführt haben:
„Dort behauptet man – so berichten es Mandanten -, dass man von Google anrufe. Das ist natürlich erstunken und erlogen.“
Einige Mandanten haben sich bereit erklärt, gerichtlich genau das auszusagen. Insofern sehen wir die Sache sehr entspannt und werden weder den Artikel ändern noch eine Unterlassungserklärung abgeben. Vielmehr werden wir uns mit allen prozessualen Möglichkeiten gegen die Abmahnung von Höch Rechtsanwälte Berlin und die Forderungen der Blue GmbH zur Wehr setzen und an dieser Stelle über den weiteren Fortgang berichten (Streisand-Effekt).
Auch diese Aussagen möchten Höch Rechtsanwälte Berlin angreifen:
„Hat der Anrufer sein Opfer erstmal eingelullt, kommt im Anschluss ein angeblicher Datenabgleich, der dann auf Band aufgezeichnet werden soll. Dort geht dann alles ganz schnell. Im Schnellsprech wird ein angeblicher Vertragsschluss runtergerattert, es wird suggestiv gefragt und leider beantworten viele Betroffene die Fragen mit JA.“
„Man reitet also weiter die Google-Welle, um damit die Täuschung aus dem Telefonat aufrecht zu erhalten.“
„Die Klage der Blue GmbH auf Zahlung gegen unsere Mandantin wurde abgewiesen, die Blue GmbH zur Unterlassung weiterer Anrufe verurteilt.“
Zum Verfahrensgang
Sofort nach Erhalt der Abmahnung haben wir eine negative Feststellungsklage zum Landgericht München I erhoben mit dem Ziel, dass das Landgericht München I feststellt, dass der Blue GmbH die Ansprüche nicht zustehen, welche Dominik Höch in seiner Abmahnung geltend gemacht hat. Eine Einstweilige Verfügung hat die Blue GmbH nicht gegen unsere Kanzlei beantragt, das wäre der schnellste Weg zur Unterbindung einer unliebsamen Berichterstattung gewesen. Um uns dagegen zu wappnen, hatten wir selbstverständlich eine Schutzschrift hinterlegt, um eine evtl. Einstweilige Verfügung abzuwehren. Hierzu kam es aber nicht.
Die Blue GmbH hat durch Rechtsanwalt Dominik Höch ihrerseits Unterlassungsklage vor dem Landgericht Frankfurt erhoben (naheliegend, kommt der Gegner aus Kleve, Rechtsanwalt Höch aus Berlin und wir aus München). Hier macht Dominik Höch vom sog. „fliegenden Gerichtsstand“ Gebrauch, der es erlaubt, bei Verletzungen im Internet dort zu klagen, wo sich die vermeintliche Rechtsverletzung auch auswirken kann. Früher hat man es offenbar in Düsseldorf versucht, dort aber vom OLG Düsseldorf in einem anderen Verfahren eine Abfuhr erhalten. Nun dürfen sich also die Münchner und Frankfurter Gerichte mit dem Geschäftsmodell vom Marketingbüro Blue auseinandersetzen.
Wie kann man der Blue GmbH das Handwerk legen?
Diese Frage bekommen wir immer wieder gestellt. Die Antwort darauf ist einfach: wenn man die Anrufe der Blue GmbH unterbinden kann, ist das Geschäftsmodell tot. Hierzu braucht es nur einen Mitbewerber der Blue GmbH, also ein Unternehmen oder einen Freiberufler, der generell Websitegestaltung, Suchmaschinenoptimierung etc. anbietet. Dieser Mitbewerber kann dann mittels Abmahnung und Einstweiliger Verfügung gegen die Blue GmbH vorgehen und die Anrufe gerichtlich verbieten lassen. Gerne erteilen wir hierzu nähere Auskünfte zum Procedere.
Abwehr der Rechnung der Blue GmbH
Eine Rechnung der Blue GmbH, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen ist, lässt sich abwehren. Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren zahlreiche Mandanten gegen Abofallenbetreiber erfolgreich vertreten. Dies spiegelt sich auch in unseren Google-Bewertungen wider: Erfahrungen mit Abofallen! Wenn Sie also ebenfalls einem Trickanruf aufgesessen sind und eine Rechnung der Blue GmbH erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Schildern Sie gerne Ihren Fall und laden Sie unverbindlich Ihre Rechnung über das nachfolgende Kontaktformular hoch, wir melden uns dann bei Ihnen: