Vorsicht vor BLUE GmbH Rechnung aus Kleve und Telefonabzocke

Blue GmbH heißt ein weiterer Abofallenbetreiber, der seit Jahren sein Unwesen treibt und versucht, Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmen in eine kostenpflichtige Abofalle zu locken. Die Masche der Blue GmbH ist altbekannt und erfreut sich nach wie vor größter Beliebtheit. Dieser Beitrag widmet sich und warnt vor der perfiden Masche der Blue GmbH.

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Daniel Loschelder
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht
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Über die Blue GmbH

Die Blue GmbH (ursprünglich Green GmbH), Fettpott 16, 47533 Kleve ist seit 2014 in das Handelsregister bei dem Amtsgericht Kleve eingetragen. Geschäftsführer sind der im Jahre 1986 geborene Steven Raedel und die 1962 geborene Doris Schneider. Gegenstand des Unternehmens ist der „Betrieb einer Werbeagentur“. Kleve kann als das Eldorado der Abofallenbetreiber bezeichnet werden, zahlreiche „Mitbewerber der Branche“ sind dort ansässig wie z.B. die Suchmaschinen Service GmbH. Auch die Firmenauskunft P.U.R. GmbH kommt aus dem Kreis Kleve.

Die Masche der Blue GmbH

Alles beginnt mit einem Cold Call, also einem unerlaubten Werbeanruf. Dort behauptet man – so berichten es Mandanten -, dass man von Google anrufe. Das ist natürlich erstunken und erlogen. Aber bei den Angerufenen zieht die Masche. Google ist wichtig und man wird hellhörig. Hat der Anrufer sein Opfer erstmal eingelullt, kommt im Anschluss ein angeblicher Datenabgleich, der dann auf Band aufgezeichnet werden soll. Dort geht dann alles ganz schnell. Im Schnellsprech wird ein angeblicher Vertragsschluss runtergerattert, es wird suggestiv gefragt und leider beantworten viele Betroffene die Fragen mit JA. Diese Bandaufzeichnung wird dann genutzt, um Betroffene unter Druck zu setzen und zur Zahlung zu bewegen. Weiter wird diese Aufzeichnung dann auch in Gerichtsverfahren vorgelegt. Eine gut durchdachte Masche, die auf den ersten Blick wasserdicht erscheint. Nicht aber auf den zweiten, wenn man die Masche durchschaut hat! Weitergehende Informationen zur Zulässigkeit von Telefonwerbung erhalten Sie in unserem Beitrag „Ist Telefonwerbung verboten oder erlaubt?“

Ich bin überaus zufrieden mit der Kanzlei Loschelder Leisenberg. Die erste Kontaktaufnahme ist einfach, man wird verstanden und es wird sich schnell um die Angelegenheit gekümmert. Ebenso sehr positiv ist zu bewerten, dass die Kanzlei im Internet schon sehr gut zu den ganzen Betrugsmaschen informiert. So bin ich auch auf die Anwälte gestoßen sonst hätte ich viel Geld an irgendwelche Verbrecher bezahlt. Die Kanzlei ist den anständigen Preis den Sie verlangen absolut Wert. Klare Empfehlung!

T D

Wir wurden Opfer einer arglistigen Täuschung. Hierdurch sollte angeblich ein Vertrag zustande gekommen sein. Herr Loschelder hat uns umgehend, zuverlässig, verbindlich und erfolgreich geholfen. Unser Unternehmen ist einige hundert km von München entfernt, aber die Kommunikation per E-Mail war völlig problemlos. Wir können die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.

R S

Sehr empfehlenswert!!! Die Kanzlei hat mit bei einer Betrugsmasche geholfen. Sie haben die Forderungen schnell und unkompliziert aus der Welt schaffen können. Ich hatte keine Arbeit damit und konnte mich voll und ganz auf die Kanzlei verlassen. Ich würde Sie immer wieder beauftragen! Vielen Dank und weiter so!

V B

Die Kanzlei LoschelderLeisenberg hat uns bei einem betrügerischen Telefonanruf mit angeblichem Vertragsabschluss geholfen. Schnell, kompetent und auch sämtliche Kontaktaufnahmen waren äußerst freundlich.

S D

Wehrheim Rechtsanwälte Braunschweig vertreten Blue GmbH

Wehrheim Rechtsanwälte Braunschweig heißt die Kanzlei, die von der Blue GmbH regelmäßig mandatiert wird. Wehrheim Rechtsanwälte besteht dabei aus den Rechtsanwälten Kai Sieghard Wehrheim und Reinhard Wehrheim. Gerichtlich werden dann die üblichen Räuberpistolen vorgetragen, der „Kunde“ habe den Vertrag doch gewollt, er „interessiere sich für die Leistungen“ der Blue und so weiter. Geht man der Sache aber mal auf den Grund, kann man das Geschäftsmodell der Blue GmbH sehr gut angreifen. Die Schriftsätze der Kanzlei Wehrheim Rechtsanwälte entpuppen sich dann schnell als „heiße Luft“.

Rechnung der Blue GmbH

Nach dem Anruf kommt die Rechnung der Blue GmbH. Und die hat es in sich! Viel Geld möchte Blue haben für angebliche Leistungen wie „Google Business Erstellung“, „Google Business Optimierung und Verwaltung“, „Google my Business Reputation Management“, „Google Business Mini Homepage“, „Google Ads Setup“, „Google Ads Verwaltung“, „SEO Beratung“ usw. Man reitet also weiter die Google-Welle, um damit die Täuschung aus dem Telefonat aufrecht zu erhalten. Es trifft hierbei – und das ist das bedauerliche – häufig kleine Gewerbetreibende, die so überrumpelt und dann mit horrenden Rechnungen überzogen werden.

Blue GmbH Erfahrungen: kündigen, widerrufen, anfechten?

Mit der Blue GmbH haben wir seit Jahren Erfahrungen gemacht. Viele geprellte Mandanten melden sich, da sie sich als Opfer von Betrug fühlen. Widerruf oder gar Widerspruch der Rechnung von der Blue GmbH ist dabei allerdings das falsche Mittel. Verträge der Blue GmbH sind unserer Ansicht nach aber anfechtbar. Zudem gibt es zahlreiche weitere Anhaltspunkte, die einen solchen Vertrag angreifbar machen. Gerne beraten wir Sie zu den Abwehrmöglichkeiten.

Anwälte, die auf Zack sind! Herr Leisenberg und Herr Loschelder haben mich motiviert und angriffslustig vertreten, so wie man sich das von Anwälten wünscht. Vielen Dank dafür!

C

Die Mitarbeiter der Kanzlei haben mein Anliegen sofort und kompetent bearbeitet, was innerhalb kürzester Zeit zum Erfolg geführt hat. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei bestens empfehlen.

S L

Ich kann diese Kanzlei wirklich jedem nur ans Herzen legen !!! Meine Schwester und ich hatten vor ein paar Tagen ein erstes Gespräch, da wir drauf und dran sind ein Start-up zu gründen aber uns mit den rechtlichen Themen noch nicht so gut auskannten.Es wurde sich viel Zeit genommen um alle unsere Fragen zu beantworteten und es herrschte ein richtig freundliche Atmosphäre. Man hat richtig gemerkt, dass ehrliches Interesse für uns und unser Start-up besteht und uns diesbezüglich wirklich weitergeholfen werden wollte. Wir hatten eine tolle erste Erfahrung mit der Anwaltskanzlei und freuen uns über eine weitere Zusammenarbeit.

S

Sehr kompetente Kanzlei, schnelle Kontaktaufnahme und Reaktion auf unser Anliegen. Prompte Erledigung mit 100% Erfolg. Danke dafür.

M E

Urteil des OLG Köln gegen die Abzocker

Es läuft nicht gut für die Blue GmbH. Nachdem die Vorinstanz beim Landgericht Köln der Blue GmbH die Ansprüche gegen unsere Mandantin zugesprochen hatte und der – abwegigen – Ansicht war, dass die Telefonwerbung der Blue GmbH rechtmäßig sei, hat das OLG Köln dies mit Urteil vom 2. Dezember 2022 (erstritten von unserer Kanzlei) geradegerückt. Und zwar mit Stuhlurteil. Das bedeutet, dass kein Verkündungstermin anberaumt wurde, sondern der Senat unmittelbar im Anschluss an die mündliche Verhandlung sein Urteil gesprochen hat. Die Klage der Blue GmbH auf Zahlung gegen unsere Mandantin wurde abgewiesen, die Blue GmbH zur Unterlassung weiterer Anrufe verurteilt. Verfahrenskosten für die Blue GmbH ca. 10.000 €. Eine klassische blutige Nase. Das OLG Köln hat das miese Spiel zum Glück durchschaut und kein gutes Haar am Geschäftsmodell der Blue GmbH gelassen. Aber sie werden es wieder versuchen bei anderen Opfern. Deshalb ist es ja so wichtig, solche Unternehmen immer und immer wieder vor die (gerichtliche) Wand laufen zu lassen. Vielleicht hört es dann ja irgendwann auf!

Höch Rechtsanwälte Potsdam und Dominik Höch mögen unsere Berichterstattung nicht

Immer wieder versuchen Abofallenbetreiber, unsere Berichterstattung zu unterbinden und uns mundtot zu machen. Dies erweist sich – ebenfalls immer wieder – als untauglicher Versuch. Diese Herausforderungen nehmen wir stets und gerne an und werden keinen Millimeter von unserer Berichterstattung zur Aufklärung abweichen.

Um was geht es?

Die Blue GmbH hat Herrn Rechtsanwalt Dominik Höch von der Kanzlei Höch Rechtsanwälte Potsdam damit beauftragt, unsere Kanzlei abzumahnen. Gegenstand der Abmahnung sind einzelne Passagen aus diesem Artikel. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dominik Höch Potsdam enthält dieser Beitrag unwahre Tatsachenbehauptungen. Die – angeblich – unwahren Tatsachenbehauptungen seien äußerst geschäftsschädigend, herabwürdigend und dazu geeignet ein falsches Bild über die Blue GmbH beim Leser hervorzurufen. Höch Rechtsanwälte Potsdam meinen daher, dass unsere Berichterstattung rechtswidrig in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht seiner Mandantin eingreift, da sie dazu geeignet sei, sich negativ auf das Bild der Blue GmbH auszuwirken. Unter anderem und vor allem stoßen sich Höch Rechtsanwälte Potsdam daran, dass wir ausgeführt haben:

„Dort behauptet man – so berichten es Mandanten -, dass man von Google anrufe. Das ist natürlich erstunken und erlogen.“

Einige Mandanten haben sich bereit erklärt, gerichtlich genau das auszusagen. Insofern sehen wir die Sache sehr entspannt und werden weder den Artikel ändern noch eine Unterlassungserklärung abgeben. Vielmehr werden wir uns mit allen prozessualen Möglichkeiten gegen die Abmahnung von Höch Rechtsanwälte Berlin und die Forderungen der Blue GmbH zur Wehr setzen und an dieser Stelle über den weiteren Fortgang berichten (Streisand-Effekt).

Auch diese Aussagen möchten Höch Rechtsanwälte Berlin angreifen:

„Hat der Anrufer sein Opfer erstmal eingelullt, kommt im Anschluss ein angeblicher Datenabgleich, der dann auf Band aufgezeichnet werden soll. Dort geht dann alles ganz schnell. Im Schnellsprech wird ein angeblicher Vertragsschluss runtergerattert, es wird suggestiv gefragt und leider beantworten viele Betroffene die Fragen mit JA.“

„Man reitet also weiter die Google-Welle, um damit die Täuschung aus dem Telefonat aufrecht zu erhalten.“

„Die Klage der Blue GmbH auf Zahlung gegen unsere Mandantin wurde abgewiesen, die Blue GmbH zur Unterlassung weiterer Anrufe verurteilt.“ 

Zum Verfahrensgang

Sofort nach Erhalt der Abmahnung haben wir eine negative Feststellungsklage zum Landgericht München I erhoben mit dem Ziel, dass das Landgericht München I feststellt, dass der Blue GmbH die Ansprüche nicht zustehen, welche Dominik Höch in seiner Abmahnung geltend gemacht hat. Eine Einstweilige Verfügung hat die Blue GmbH nicht gegen unsere Kanzlei beantragt, das wäre der schnellste Weg zur Unterbindung einer unliebsamen Berichterstattung gewesen. Um uns dagegen zu wappnen, hatten wir selbstverständlich eine Schutzschrift hinterlegt, um eine evtl. Einstweilige Verfügung abzuwehren. Hierzu kam es aber nicht.

Die Blue GmbH hat durch Rechtsanwalt Dominik Höch Potsdam ihrerseits Unterlassungsklage vor dem Landgericht Frankfurt erhoben (naheliegend, kommt der Gegner aus Kleve, Rechtsanwalt Höch aus Berlin und wir aus München). Hier macht Dominik Höch vom sog. „fliegenden Gerichtsstand“ Gebrauch, der es erlaubt, bei Verletzungen im Internet dort zu klagen, wo sich die vermeintliche Rechtsverletzung auch auswirken kann.  Früher hat man es offenbar in Düsseldorf versucht, dort aber vom OLG Düsseldorf in einem anderen Verfahren eine Abfuhr erhalten. Nun dürfen sich also die Münchner und Frankfurter Gerichte mit dem Geschäftsmodell vom Marketingbüro Blue auseinandersetzen.

Verfahren vor dem Landgericht München I

Das Landgericht München I hat in dieser Sache Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt auf Donnerstag, 29. Juni 2023 um 10 Uhr. Mittlerweile hat das Landgericht München I auch ein Urteil (LG München I, Urteil vom 14. September 2023, Az. 26 O 2488/23) verkündet. Es lief sehr schlecht für Blue:

Es wird festgestellt, dass der Beklagten (Blue GmbH) gegen die Klägerin (Loschelderleisenberg Rechtsanwälte) kein Unterlassungsanspruch bzgl. der Äußerungen

1. „Alles beginnt mit einem Cold Call, also einem unerlaubten Werbeanruf. Dort behauptet man – so berichten es Mandanten -, dass man von Google anrufe. Das ist natürlich erstunken und erlogen.“

2. „Hat der Anrufer sein Opfer erstmal eingelullt, kommt im Anschluss ein angeblicher Datenabgleich, der dann auf Band aufgezeichnet werden soll. Dort geht dann alles ganz schnell. Im Schnellsprech wird ein angeblicher Vertragsschluss runtergerattert, es wird suggestiv gefragt und leider beantworten viele Betroffene die Fragen mit JA.“

3. „Man reitet also weiter die Google-Welle, um damit die Täuschung aus dem Telefo- nat aufrecht zu erhalten.“

4. „Die Klage der Blue GmbH auf Zahlung gegen unsere Mandantin wurde abgewiesen, die Bleu GmbH zur Unterlassung weiterer Anrufe verurteilt.“

zusteht, wie mit Abmahnung vom 20. Februar 2023 (Anlage LL1) geltend gemacht. Das Urteil birgt einige Details, die sich für die Blue GmbH als Sprengstoff erweisen können, z.B.:

„Es ist der Beklagten ferner nicht gelungen, den Nachweis der Unwahrheit der angegriffenen Äußerungen zu erbringen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass sie kein Beweismittel vorgelegt hat und auch keinen Beweis angeboten hat, der den Inhalt des beklagtenseits behaupteten tatsächlichen Vertragsschlusses nachweist.

Die Tonbandaufnahmen geben – wie bereits dargelegt – lediglich Ausschnitte aus dem Gespräch der Mitarbeiter der Beklagten mit den (potenziellen) Kunden wieder und sind nicht geeignet, einen tatsächlichen Vertragsabschluss abzubilden. Den Gesprächsmitschnitten lässt sich zwar eine mögliche vorangegangene Einigung bezüglich etwaiger Vertragsbestandteile, wie Vertragslaufzeit, Entgelthöhe sowie Vertragspartner, entnehmen. Jedoch bleibt die Formulierung an dieser Stelle sehr vage; es bleibt unklar, welche konkreten Leistungspflichten vereinbart worden sein sollen. In Bezug auf den „angeblichen Datenabgleich“ ergibt sich in der Folge nichts anderes. Denn schon nach dem eigenen Vortrag der Beklagten, erfolgt der (vermeintliche) Datenabgleich lediglich in einem unmittelbaren Bezug zu dem (vermeintlichen) Vertragsabschluss und steht mit diesem somit in einem direkten Zusammenhang.“

„Auch hinsichtlich der Äußerung „Man reitet also weiter die Google-Welle, um damit die Täuschung aus dem Telefonat aufrecht zu erhalten“, die Gegenstand des Klageantrags zu Ziffer 3) ist, hat die Beklagte keinen Unterlassungsanspruch, weil es sich auch insofern um eine Tatsachenbehauptung handelt, deren Unwahrheit die Beklagte nicht nachzuweisen vermochte und eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der Beklagten nicht gegeben ist.

Es handelt sich um eine Tatsachenbehauptung, weil insbesondere die Behauptung, es handele sich um eine Täuschung, dem Beweis zugänglich ist. Im Gesamtkontext schließt diese Äußerung an die mit Ziffer 1) angegriffene Äußerung an und erscheint bei verständiger Würdigung als Tatsachenbehauptung mit dem Inhalt, dass sich die Beklagte bzw. deren Mitarbeiter – auch noch nach den Telefonaten – als für Google tätig ausgeben und ihre (potenzielle) Kundschaft damit den Umstand verschweigen, dass sie – was unstreitig ist – ausschließlich für die Beklagte arbeiten.“

Das vollständige Urteil des Landgerichts München I können Sie hier nachlesen.

Gegen das Urteil hat die Blue GmbH Berufung zum OLG München eingelegt.

Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt

Das Landgericht Frankfurt hat das Verfahren zunächst ausgesetzt, da das Verfahren in München vorgreiflich sei. Im Klartext: Es soll zunächst der Ausgang des Münchner Verfahrens abgewartet werden.

Wie kann man der Blue GmbH das Handwerk legen?

Diese Frage bekommen wir immer wieder gestellt. Die Antwort darauf ist einfach: wenn man die Anrufe der Blue GmbH unterbinden kann, ist das Geschäftsmodell tot. Hierzu braucht es nur einen Mitbewerber der Blue GmbH, also ein Unternehmen oder einen Freiberufler, der generell Websitegestaltung, Suchmaschinenoptimierung etc. anbietet. Dieser Mitbewerber kann dann mittels Abmahnung und Einstweiliger Verfügung gegen die Blue GmbH vorgehen und die Anrufe gerichtlich verbieten lassen. Gerne erteilen wir hierzu nähere Auskünfte zum Procedere.

Betrug der Blue GmbH? Erstatten Sie Strafanzeige!

Haben Sie das Gefühl, Opfer eines Betrugs der Blue GmbH zu sein? Dann können Sie Strafanzeige bei jeder Polizeidienststelle oder bei den Onlinewachen der Polizeien der Länder stellen. Bei einem Betrug ist auch der Versuch strafbar, es muss also noch kein Vermögensschaden eingetreten sein. Eine Strafanzeige wegen Betrugs ist jedoch nicht geeignet, um die zivilrechtlichen Forderungen abzuwehren. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.

Strafanzeige
Strafanzeige

Abwehr der Rechnung der Blue GmbH

Eine Rechnung der Blue GmbH, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen ist, lässt sich abwehren. Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren zahlreiche Mandanten gegen Abofallenbetreiber erfolgreich vertreten. Dies spiegelt sich auch in unseren Google-Bewertungen wider: Erfahrungen mit Abofallen! Wenn Sie also ebenfalls einem Trickanruf aufgesessen sind und eine Rechnung der Blue GmbH erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Schildern Sie gerne Ihren Fall und laden Sie unverbindlich Ihre Rechnung über das nachfolgende Kontaktformular hoch, wir melden uns dann bei Ihnen:

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