Aus und vorbei! Firmenauskunft PUR darf nicht mehr anrufen!

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Daniel Loschelder
Anwalt für Markenrecht
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Aus und vorbei! Firmenauskunft PUR darf nicht mehr anrufen!

Seit dem Jahre 2018 führt die Firmenauskunft P.U.R. GmbH Cold Calls, also unerlaubte Werbeanrufe durch, um so kostenpflichtige Verträge zu ergattern. Nach Aussage unzähliger Mandanten geschieht das durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen, über die Masche der Firmenauskunft P.U.R. GmbH haben wir hier ausführlich berichtet:

http://www.ll-ip.com/aktuelles/firmenauskunft-pur-gmbh-firmenauskunft24

Jetzt hat es die Firmenauskunft P.U.R. GmbH etwas zu weit getrieben und behauptet, dass sie im Namen unserer Mandantin anruft (die bei dem Angerufenen im Impressum stand). Auf diese Täuschung ist der Angerufene dann hereingefallen und hat die entsprechenden Antworten gegeben. Danach hat er sich bei unserer Mandantin erkundigt, die von der Sache natürlich nichts wusste.

Diesem Treiben hat das Landgericht Ingolstadt nun einen Riegel vorgeschoben. Auf das Betreiben unserer Kanzlei hat das Landgericht Ingolstadt der Firmenauskunft P.U.R. GmbH mittels Einstweiliger Verfügung, Az. 1 HK O 621/20 verboten,

mit Telefonanrufen gegenüber Gewerbetreibenden zu werben und/oder werben zu lassen, ohne dass deren zumindest mutmaßliche Einwilligung vorliegt, wenn dies geschieht wie im Fall des Restaurants XY, mit dem die Antragsgegnerin am 2. März 2020 telefonischen Kontakt aufgenommen hat, ohne dass zuvor eine Geschäftsbeziehung zwischen der Antragsgegnerin und dem Restaurant XY bestand, um mit dem Restaurant XY einen Vertrag über die Erbringung von Firmen-Werbe-Einträgen sowie Onlinemarketing abzuschließen. 

Auch wenn es sich bei einer einstweiligen Verfügung nur um eine vorläufige Regelung handelt, die u.a. noch mit dem Rechtsmittel des Widerspruchs angegriffen werden kann, ist sie sofort zu befolgen.

Das bedeutet, dass in jedem Fall, in dem die Firmenauskunft P.U.R. GmbH fortan Anrufe durchführt, die unter den oben genannten Tenor fallen, ein Ordnungsgeld gegen dieses Unternehmen verhängt werden kann.

Geschädigte, die ab heute, 3. April 2020 entsprechende Anrufe erhalten, können sich gerne an unsere Kanzlei wenden, wir werden den Sachverhalt dann weiterleiten.

Update vom 13. Mai 2020

Da die Firmenauskunft P.U.R. GmbH unserer Aufforderung, die Einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anzuerkennen, nicht gefolgt ist, haben wir heute Hauptsacheklage auf Unterlassung zum Landgericht Ingolstadt erhoben. Bislang ist uns auch nicht mitgeteilt worden, dass die Firmenauskunft P.U.R. GmbH seit Zustellung der Einstweiligen Verfügung weitere Anrufe durchgeführt hat. Sie scheint sich also an das gerichtliche Verbot zu halten.

Firmenauskunft PUR darf wieder anrufen (Update 25. Juni 2020)

Die Firmenauskunft PUR darf wieder Anrufe durchführen. Jedenfalls ist das Anrufverbot nur noch teilweise und unter bestimmten Umständen in Kraft. Das bedeutet allerdings noch lange nicht, dass die von Firmenauskunft PUR gestellten Forderungen auch berechtigt sind. Diese lassen sich abwehren.

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Informieren Sie sich gerne über unsere Tätigkeiten im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Unser Beratungsspektrum finden Sie auf den folgenden Seiten.

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