Gelbes Branchenbuch und Branchenbuch Verlag
Gelbes Branchenbuch und der dahinterstehende Branchenbuch Verlag versuchen, sich an den Branchenprimus, nämlich die Gelben Seiten anzulehnen. Deshalb gestaltet man die Trickformulare auch mit einem gelben Header um so eine Verwechslung hervorzurufen. Wer genau hinter gelbes Branchenbuch oder gar dem Branchenbuch Verlag steht, ist völlig unklar. Klar ist aber, dass es sich um die typische Formularabzocke handelt, über die wir hier schon sehr häufig berichtet haben. Ansässig ist man angeblich unter der Adresse Pariser Platz 4a, 10117 Berlin. Dort wird man aber niemanden vom Branchenbuch Verlag oder einen Mitarbeiter von Gelbes Branchenbuch antreffen. Denn dort sind vor allem Businesscenter ansässig, deren Geschäftsmodell darin besteht, Post entgegenzunehmen und weiterzuleiten. Überhaupt sind die Akteure dieser sehr speziellen Branche darauf erpicht, möglichst im Verborgenen zu operieren. Das Licht der Öffentlichkeit scheut man. Das ist auch daran ersichtlich, dass Gelbes Branchenbuch oder Branchenbuch Verlag nicht wirklich greifbar sind.
Die Masche: das Trickformular
Der Branchenbuch Verlag sendet massenhaft Trickformulare aus. Diese sind überschrieben mit „Gelbes Branchenbuch“ auf einem gelb hinterlegten Feld. Alles soll eine Verwechslung mit den gelben Seiten hervorrufen. Man tut gut daran, seine wahre Identität zu verschleiern, denn sonst gäbe es sofort eine Abmahnung gegenüber dem Branchebuch Verlag. In dem Formular wird zunächst darum gebeten, dass die untenstehenden Angaben auf ihre Korrektheit sorgfältig überprüft werden sollen. Dann soll das Formular umgehend zurückgeschickt werden, um eine Veröffentlichung der Firmendaten zu gewährleisten. Unter der Einleitung befindet sich auf dem Trickformular von Gelbes Branchenbuch ein Kasten mit Angaben des Adressaten, die bereits vorausgefüllt sind. Darüber wird erneut darum gebeten, die Daten zu überprüfen und das Formular umgehend zurückzusenden.
Rechts von diesem Kasten, auf den sich die ganze Aufmerksamkeit des Betrachters bündeln soll, befindet sich ein kleingedruckter Fließtext. Und der hat es in sich! Dort wird nämlich ausgeführt, dass die Leistung von Gelbes Branchenbuch des Branchenbuch Verlag Leistungen enthalten wie Veröffentlichung von Branche, Firmenname, Straße, Postleitzahl, Ort, Telefon- und Faxnummer, E-Mail und Internetadresse. Der Marketingbeitrag für die Veröffentlichung dieser Daten beläuft sich auf 84 € zzgl. USt. / Monat. Die Laufzeit soll 24 Monate betragen. Das bedeutet also, dass eine Unterschrift unter das Trickformular sage und schreibe ca. 2.400 € brutto kosten soll. Sehr viel Geld für einen unserer Meinung nach völlig unmaßgeblichen Eintrag bei Gelbes Branchenbuch. Zudem wird auf die AGB des Branchenbuch Verlag verwiesen, die sich auf der Seite gelbes-branchenbuch.online befinden.
Die AGB vom Branchenbuch Verlag
Schaut man sich die ABG vom Branchenbuch Verlag an, fällt einem erstaunliches auf. Zunächst ist nicht ersichtlich, welche natürliche oder juristische Person hinter dem Branchenbuch Verlag steht. Ansonsten finden sich dort noch einige Regelungen:
Die Laufzeit beträgt 24 Monate. Eine Kündigung vor Ablauf der Laufzeit ist nicht möglich. Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende, Freiberufler und ähnliche Gruppen. Ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht auf Stornierung besteht daher nicht, da diese Regelungen nur für Privatpersonen gelten.
Der Vertrag kommt durch die Rücksendung des Auftragsformulars und die Bestätigung durch den Anbieter zustande. Die Bestätigung erfolgt in der Regel per Rechnungszusendung.
Die Kosten für einen Eintrag belaufen sich auf 89,- Euro monatlich. Die Zahlung erfolgt im Voraus und ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.
Gelbes Branchenbuch ist ein völlig unmaßgebliches Portal
Wir haben das Portal geprüft, es ist völlig unmaßgeblich. Der Sichtbarkeitsindex beträgt (Stand 30. Dezember 2023) 0,0000. Das bedeutet, dass wir uns beim besten Willen nicht vorstellen können, dass über diese Seite irgendwelche Kunden akquiriert werden können.
Rechnung vom Branchenbuch Verlag für Gelbes Branchenbuch
Unmittelbar nach Rücksendung des Trickformulars „Gelbes Branchenbuch“ kommt die Rechnung vom Branchenbuch Verlag. Die meisten Betroffenen fallen aus allen Wolken, da ihnen nicht bekannt war, einen Vertrag mit dem Branchenbuch Verlag für ein Gelbes Branchenbuch abgeschlossen zu haben. Die Rechnung vom Branchenbuch Verlag hat es jedenfalls in sich. Es sollen direkt über 2.000 € für die gesamte Vertragslaufzeit gezahlt werden. Einen Aussteller lässt die Rechnung nicht erkennen, zahlen soll man auf ein französisches Konto!
Mahnungen und Amazon Pay
Zahlt man nicht, kommt eine Mahnung. Hier wird es dann wirklich seltsam. Ausweislich der Mahnung soll man per Amazon Pay zahlen. Wie das geht, wird direkt mittels Anleitung mitgeliefert. Man soll einen Amazongutschein in Höhe des Rechnungsbertrags im Lebensmitteleinzelhandel oder bei unterschiedlichen Tankstellen kaufen und diesen Gutscheincode per E-Mail senden. Unseriöser geht es nicht. Setzt man sich gegenüber dem Branchenbuch Verlag wegen des Eintrags in dem Portal gelbes Branchenbuch per E-Mail zur Wehr, erhält man eine Antwort, dass die Ausführung des Auftrags bereits erfolgt sei, weswegen eine Stornierung nicht mehr möglich sei. Zudem wird mitgeteilt, dass kein Widerrufsrecht vorliegt, da dieses ausschließlich Verbrauchern zustehe. Es wird darum gebeten, per Amazon Pay die ausstehende Rechnung zu zahlen, da ansonsten mit Unannehmlichkeiten wie Anwalts-und Gerichtskosten zu rechnen ist.
Viele Mandanten aus Österreich betroffen
Bei uns melden sich zahlreiche Mandanten aus Österreich, die auf die Falle vom Branchenbuch Verlag hereingefallen sind und das Trickformular Gelbes Branchenbuch unterschrieben haben. Selbstverständlich vertreten wir auch Mandanten aus Österreich, schließlich wurde ja deutsches Recht in den AGB vereinbart.
Aggressive Mahnpolitik vom Branchenbuch Verlag
Zahlt man den Eintrag bei Gelbes Branchenbuch nicht, betreibt der Branchenbuch Verlag eine höchst aggressive Mahnpolitik. Es kommen dann z.B. Schreiben, die mit Großbuchstaben „DRINGENDE ZAHLUNGSAUFFORDERUNG!“ überschrieben sind. In dieser Mahnung wird dann das Bedauern darüber ausgedrückt, dass der Branchenbuch Verlag erneut Kontakt aufnehmen muss, um an die unbezahlte Rechnung zu erinnern. Sodann wird eindrücklich darüber informiert, dass der Branchenbuch Verlag keine weiteren Verzögerungen tolerieren wird. Es wird mitgeteilt, dass die Geduld erschöpft sei und man beschlossen habe, rechtliche Schritte einzuleiten, um den offenen Betrag auf dem schnellsten Wege einzufordern. Die daraus resultierenden Kosten werden „selbstverständlich“ dem Mandanten auferlegt.
Was halten wir von solchen Drohschreiben? Gar nichts! Wer rechtzeitig die richtigen Erklärungen abgibt, muss sich keine Sorgen machen, dass die Betreiber von gelbes Branchenbuch – die nach wie vor aus dem Verborgenen operieren – erfolgreich gerichjtliche Schritte einleiten können.
Abwehr Rechnung Branchenbuch Verlag für Gelbes Branchenbuch
Eine Rechnung vom Branchenbuch Verlag für einen Eintrag in Gelbes Branchenbuch lässt sich abwehren. Als Anwalt für Wettbewerbsrecht haben wir in den letzten Jahren unzählige Mandanten erfolgreich gegen solche Machenschaften vertreten. Dies spiegelt sich auch in unseren Google-Bewertungen wider: Erfahrungen mit Abofallen! Gerade als deutsche Kanzlei sind wir die richtige Wahl, wenn es um Betroffene aus Österreich oder der Schweiz geht, da explizit deutsches Recht als anwendbar vereinbart wurde.
Laden Sie unter dem nachfolgenden Kontaktformular gerne ihre Rechnung hoch und schildern Sie unverbindlich ihren Fall. Wir melden uns dann bei Ihnen: