KI-Beauftragter – Anwalt mit KI-Kompetenz berät zu KI-Compliance

Ein KI-Beauftragter bzw. ein Anwalt mit KI-Kompetenz ist bei vielen Geschäftsmodellen eminent wichtig. Künstliche Intelligenz ist längst im Unternehmensalltag angekommen – von Automatisierung und Datenanalyse bis hin zu Kundenservice und Produktentwicklung. Mit den neuen Möglichkeiten steigen jedoch auch die rechtlichen, ethischen und organisatorischen Anforderungen an den Einsatz von KI-Systemen. Der europäische AI Act (KI-Verordnung) schafft hierfür erstmals einen verbindlichen Rahmen und verlangt von Unternehmen, KI nicht nur innovativ, sondern vor allem verantwortungsvoll und rechtskonform einzusetzen. Ein zentraler Baustein ist dabei die Pflicht zur sogenannten KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO, die bereits seit dem 2. Februar 2025 gilt. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Mitarbeitende und weitere Beteiligte ausreichend Wissen und Verständnis über Chancen, Risiken und mögliche Schäden von KI besitzen. Darüber hinaus kommen schrittweise weitere Compliance-Pflichten hinzu, etwa für General Purpose AI. Genau deshalb wird es zunehmend wichtig, klare Zuständigkeiten zu schaffen – etwa durch einen KI-Compliance-Beauftragten, der Kompetenzen bündelt und Risiken frühzeitig steuert.

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Rechtsanwalt Nikolaus Bauer
KI-Compliance Beauftragter / Anwalt mit KI-Kompetenz
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KI-Beauftragter / KI-Kompetenz: das Wichtigste in Kürze

  • KI bringt große Chancen, aber auch erhebliche rechtliche Risiken. Unternehmen müssen KI-Systeme deshalb rechtskonform implementieren und betreiben. Hierbei hilft ein KI-Compliance Beauftragter.
  • Mit dem AI Act (KI-VO) entsteht ein verbindlicher Rechtsrahmen für KI-Anwendungen. Eine erste konkrete Pflicht daraus ist die KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO, die bereits ab 2. Februar 2025 gilt.
  • KI-Kompetenz bedeutet, KI-Systeme sachkundig einsetzen zu können und Chancen, Risiken sowie mögliche Schäden zu verstehen. Sie ist in Art. 3 Nr. 56 KI-VO legaldefiniert und richtet sich an Anbieter, Betreiber und Betroffene im Rahmen ihrer jeweiligen Rollen.
  • Die Pflicht zur KI-Kompetenz betrifft nicht nur Mitarbeitende, die direkt mit KI arbeiten, sondern auch weitere Personen im Auftrag, z. B. Dienstleister, Auftragnehmer oder teils Kunden. Der Kenntnisstand muss nicht formal „gemessen“ werden, aber ein ausreichendes Kompetenzniveau muss sichergestellt werden.
  • Ein Mindestprogramm zur KI-Kompetenz soll u. a. Grundlagen der KI-VO und KI-Ethik abdecken. Dazu gehören Fragen wie „Was ist KI nach der Verordnung?“, welche Rolle das Unternehmen hat und welche Risiken/Pflichten sich daraus ergeben—bei Hochrisiko-KI können zusätzliche Maßnahmen nötig sein.
  • Über Art. 4 hinaus kommen weitere Pflichten der KI-VO stufenweise hinzu (u. a. General-Purpose-AI-Anforderungen seit 2. August 2025; weitere Pflichten ab 2. August 2026/2027). Ein KI-Compliance-Beauftragter ist zwar nicht ausdrücklich vorgeschrieben, wird aber empfohlen, um Verantwortlichkeiten zu bündeln, Schulungen zu organisieren und Compliance (inkl. DSGVO) strukturiert sicherzustellen.

Warum KI-Compliance entscheidend ist

Künstliche Intelligenz (KI) revolutioniert Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft – doch mit dem technologischen Fortschritt wachsen auch die rechtlichen Risiken. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, KI-Systeme rechtskonform einzusetzen.

Mit dem AI Act (KI-VO) entsteht ein verbindlicher Rechtsrahmen für KI-Anwendungen. Der AI Act (KI-VO) sieht eine Vielzahl von Compliance-Anforderungen für Unternehmen vor. Bereits ab dem 2. Februar 2025 gilt die Pflicht nach Art. 4 KI-VO, die sogenannte KI-Kompetenz.

Was ist KI-Kompetenz?

Nach Art. 4 KI-VO ergreifen die Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.

KI-Kompetenz wird auch legaldefiniert in Art. 3 Nr. 56 KI-VO. Danach ist KI-Kompetenz die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung ermöglichen, KI‑Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden.

Die Europäische Kommission hat in Fragen & Antwort-Form eine gewisse Orientierung gegeben, was KI-Kompetenz umfasst, für wen sie gilt, in welchem Umfang sie gewährleistet werden muss, und welche Folgen fehlende KI-Kompetenz hat (https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/ai-literacy-questions-answers). Ausgewählte Fragen & Antworten werden in der Folge verkürzt wiedergegeben und an gegebener Stelle für die Leserinnen und Leser zum besseren Verständnis ergänzt.

KI-Kompetenz
KI-Kompetenz

Für welche Zielgruppe gilt KI-Kompetenz?

Artikel 4 der KI-Verordnung soll sicherzustellen, dass alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ihre Mitarbeiter mit den richtigen Fähigkeiten, Kenntnissen und dem richtigen Verständnis der bereitgestellten oder eingesetzten Systeme ausstatten. Dies betrifft zunächst alle Personen in der Organisation, die sich direkt mit einem KI-System befassen.  Über die Arbeitnehmer hinaus aber auch alle Personen, die im weitergehenden Zuständigkeitsbereich mit dem Betrieb und der Nutzung eines KI-Systems befasst sind, beispielsweise Auftragnehmer, Dienstleister und Kunden.

Gibt es tatsächlich eine Verpflichtung, den Kenntnisstand der Mitarbeiter zu messen?

Man muss nach der KI-Verordnung zwar den Kenntnisstand der Mitarbeiter nicht messen. Was man aber tun muss, ist sicherzustellen, dass ein ausreichendes Maß an KI-Kenntnissen vorhanden ist, wobei das technische Wissen, die Erfahrung, die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter zu berücksichtigen sind.

Welche Mindestinhalte hat ein KI-Kompetenzprogramm?

Mindestens Kenntnisse zur KI-Verordnung und KI-Ethik sind erforderlich in Hinblick auf folgende Fragen:

  1. a) Was ist KI nach der KI-Verordnung (dazu dürften auch ethische Fragen der KI gehören wie „Black-Box-Effekt“, „Bias“ und „Datenschutz“)? Wie funktioniert KI (dazu dürften grundlegende Fragen von maschinellem Lernen und Algorithmen gehören)? Welche KI wird in unserem Unternehmen eingesetzt?
  2. b) Sind wir Anbieter oder Betreiber von KI oder haben wir eine andere Rolle (welche Rolle nach der KI-Verordnung haben wir im Allgemeinen)?
  3. c) Welche Risiken hat die KI nach der KI-Verordnung und nach der KI-Ethik (davon umfasst dürften auch die Fragen sein, welche Pflichten nach der KI-Verordnung uns treffen)?

Gibt es einen risikobasierten Ansatz zur Erfüllung der KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-Verordnung?

Der oben dargestellte Mindestinhalt von KI-Kompetenz ist stets einzuhalten. Darüber hinaus können bei Hochrisiko-KI-Anwendungen weitere Maßnahmen erforderlich sein.

Weitere Pflichten nach der KI-Verordnung über KI-Kompetenz hinaus – KI-Beauftragter empfohlen

Über die KI-Kompetenz ab dem 2. Februar 2025 hinaus treffen Unternehmen nach der KI-Verordnung eine Vielzahl von weiteren Compliance-Anforderungen.

Bereits seit dem 2. August 2025 gelten die Anforderungen an KI mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI).

Ab dem 2. August 2026 bzw. 2027 gelten dann die übrigen Anforderungen der KI-Verordnung.

Genau hier setzt die neue Schlüsselrolle des KI-Compliance Beauftragten an.

Was ist ein KI-Compliance-Beauftragter?

Ein KI-Compliance Beauftragter ist die zentrale Ansprechperson im Unternehmen, wenn es um die rechtssichere Implementierung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz geht.

Er oder sie sorgt dafür, dass alle KI-Projekte im Einklang mit geltenden Gesetzen, insbesondere dem AI Act, der DSGVO und weiteren einschlägigen Rechtsnormen, durchgeführt werden.

Auch ist er dafür verantwortlich Mitarbeitende in KI zu schulen bzw. zu trainieren.

Insgesamt kombiniert der KI-Compliance-Beauftragte technische Expertise mit rechtlicher, ethischer und sozialer Kompetenz – er ist damit die Schlüsselperson, um den verantwortungsvollen und nachhaltigen Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Unternehmen zu gewährleisten.

Die KI-Verordnung sieht keine ausdrückliche Pflicht für die Ernennung eines KI-Compliance-Beauftragten vor. Auch wenn es keine Pflicht gibt, ist es dennoch den Unternehmen zu empfehlen, einen KI-Compliance-Beauftragten zu haben. So können Verantwortlichkeiten und Kompetenzen gebündelt und Compliance mit der KI-Verordnung und der DSGVO sichergestellt werden.

KI-Beauftragter
KI-Beauftragter

Zertifizierung durch die Bitkom Akademie – Qualität mit Gütesiegel

Unsere Kanzlei verfügt mit Rechtsanwalt Nikolaus Bauer über einen BITKOM-zertifizierten KI-Compliance Beauftragten. Zudem ist Rechtsanwalt Bauer wissenschaftlicher Mitarbeiter der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU München) und forscht und lehrt dort zu Fragen rund um KI. Zudem promoviert Rechtsanwalt Bauer an der Universität Regensburg zu Fragen des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit, insbesondere zur sogenannten Chatkontrolle.

Inhalte der Ausbildung:

Der praxisorientierte Lehrgang vermittelt umfassendes Wissen in folgenden Bereichen:

1. Grundlagen der KI-Verordnung

  • Gesetzgeberische Ziele
  • Der Gesetzgebungsprozess

2. Anwendbarkeit der KI-Verordnung

  • Handelt es sich um ein KI-System i. S. d. KI-Verordnung?
  • Abgrenzungsfragen KI-System und General Purpose AI-Modell
  • Wer ist der Regulierungsadressat?
  • Ist der räumliche Anwendungsbereich eröffnet?

3. Risikoklassifizierung

  • In welche Risikoklasse fällt mein KI-System?
  • Anforderungen an Anbieter und Betreiber

4. Durchsetzung des AI Acts

5. Risikomanagement in KI-Projekten

  • Welche Risiken gibt es?
  • Risikofolgenabschätzung
  • Risikomonitoring

6. Fallbeispiele und Best Practices:

  • Praxisorientierte Analysen und bewährte Methoden zur sicheren und erfolgreichen Umsetzung von KI-Projekten

Die Zertifizierung erfolgt nach einer optionalen Prüfung durch die Bitkom Akademie und bestätigt die fachliche Eignung zur rechtskonformen Begleitung von KI-Projekten.

Warum Unternehmen jetzt handeln sollten

Bei Verstößen drohen den Unternehmen erhebliche Bußgelder – ähnlich wie bei der DSGVO. Unternehmen, die KI-Technologien einsetzen, müssen daher Compliance-Strukturen aufbauen, um rechtliche Risiken zu vermeiden und Vertrauen zu schaffen. Dabei beraten wir nicht erst „wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist“, sondern setzen frühzeitig auf rechtssichere Compliance.

Unsere Leistungen als KI-Beauftragter

Als spezialisierte Kanzlei bieten wir umfassende Beratung zur rechtssicheren Gestaltung von KI-Systemen – von der Idee bis zur Umsetzung.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Auf Ihren Wunsch hin fungieren wir als externer KI-Compliance-Beauftragter für Ihr Unternehmen
  • Sonst beraten wir gerne auch im Einzelfall anwaltlich zur Compliance mit der KI-Verordnung, der DSGVO sowie dem Urheberrecht und Erstellen KI-Richtlinien für Ihr Unternehmen
  • Gerne schulen wir Ihr Personal auch in KI-Kompetenz

Fazit: KI-Compliance als Wettbewerbsvorteil

Unternehmen, die frühzeitig auf rechtssichere KI setzen, schaffen Transparenz, Vertrauen und Innovationskraft.

Unsere starke IT-Rechts-Praxis unterstützt Sie dabei, KI-Projekte sicher, compliant und zukunftsorientiert umzusetzen – mit Expertise, Zertifizierung und juristischem Weitblick. Kontaktieren Sie uns gerne dazu:

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    Häufig gestellte Fragen zu KI-Kompetenz / KI-Compliance Beauftragten

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