Marke anmelden: Kosten, Nutzen & Best Practices für kommerzielles Markenschutzrecht

Die Markenanmeldung ist für Unternehmer ein essenzielles Instrument, um die Marke vor Missbrauch durch Nachahmer zu bewahren. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf den mit der Markenanmeldung verbundenen Kosten. In diesem Ratgeber informieren wir Sie, wie Sie eine Marke anmelden, Kosten und Leistung möglichst passgenau taxieren und dabei so effektiv wie möglich vorgehen.

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Rechtsanwalt Timm Leisenberg
Anwalt für Markenrecht
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Marke anmelden: Kosten differieren nach Markenanmelde-Radius

Wenn Sie eine Marke anmelden, Kosten und Nutzen beziffern möchten, ist zu Beginn dieser Rechnung zu entscheiden, welchen Umfang die Markenanmeldung haben soll.

Im Markenschutz sind folgende Anmeldeoptionen denkbar:

– Schutz einer nationalen Marke innerhalb Deutschlands
– Schutz einer internationalen Marke innerhalb der Europäischen Union
– Schutz einer globalen Marke inklusive Drittstaaten

Marke anmelden: Kosten für Markenanmeldung in Deutschland

Die Zuständigkeit für die Anmeldung einer Marke, deren Schutz lediglich die Bundesrepublik Deutschland umfasst, obliegt dem DPMA. Das Deutsche Patent- und Markenamt klassifiziert nach Nizza aktuell in 11 Dienstleistungs- und 34 Warenkategorien und berechnet für seine Leistungen eine amtliche Grundgebühr. Wenn Sie hier online eine Marke anmelden, kosten Sie die grundlegenden DPMA-Services 290 EUR. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Markenanmeldung beim DPMA in Papierform einzureichen. Dies ist mit einem Aufschlag von 10 EUR verbunden, sodass eine amtliche Grundgebühr von 300 EUR fällig wird.

Ihr Mehrwert:
Als Gegenwert zu diesem Geldbetrag erhalten Sie für Ihre Marke einen Markenschutz, der in drei Dienstleistungs- und Warenklassen greift. Bei den genannten Gebühren handelt es sich um eine Mindestgebühr, die auch dann zu zahlen ist, wenn Sie lediglich in einer einzigen Klasse Ihre Marke anmelden. Kosten können dann nicht reduziert werden – im Gegenzug jedoch erhöht. Nämlich dann, wenn Sie einen Markenschutz für vier oder mehr Klassen beanspruchen möchten. Jede weitere Klasse schlägt mit zusätzlichen 100 EUR zu Buche. Extragebühren kann das DPMA außerdem aufrufen, wenn Sie bei der Anmeldung der Marke auf einen Eilservice pochen.

Mindestkosten: 3 Schutzklassen à 290 EUR

Marke anmelden – Kosten für Verlängerung nach 10 Jahren: mindestens 750 EUR bei 3 Schutzklassen

Marke anmelden: Kosten für Markenanmeldung in EU

Streben Sie eine Markenanmeldung für das gesamte Gebiet der Europäischen Union an, spricht der Experte von einer sogenannten Unionsmarke. Deren Zuständigkeit fällt in den Bereich des EUIPO – des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Wer bereits vor dem Jahr 2016 eine Unionsmarke anmeldete, kennt dieses Amt möglicherweise noch unter dem Kürzel HABM. Es steht für Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt und wurde im März des Jahres 2016 in EUIPO umbenannt. Entgegen den vergleichsweise niedrigen Kosten einer Binnenanmeldung für deutschen Markenschutz belaufen sich die Kosten für das Unionsmarken-Schutzrecht auf satte 850 EUR Grundgebühr.

Ihr Mehrwert:
Anders als beim DPMA prüft das EUIPO den Markenschutz zum Preis von 850 EUR lediglich für eine Dienstleistungs- und Warenklasse. Wünschen Sie zwei Klassen, erhöht sich die Grundgebühr auf 900 EUR. Für eine dritte, vierte und eventuell weitere Klasse werden jeweils 150 EUR fällig.

Mindestkosten: 1 Schutzklasse à 850 EUR

Marke anmelden – Kosten für Verlängerung nach 10 Jahren: mindestens 850 EUR bei 1 Schutzklasse

Marke anmelden: Kosten für Markenanmeldung weltweit

Für die weltweite Markenanmeldung gibt es folgende zwei Varianten:

1. Anmeldung des Markenschutzes als Erweiterung der Basismarke ins Zielland
2. Anmeldung als nativer Markenschutz

Wir wurden in Fragen des internationalen Markenrechts von Herrn RA Leisenberg ausgezeichnet beraten. Herr RA Leisenberg sieht nicht nur den nächsten Schritt, sondern entwickelt - wo nötig - dank seines großen Fachwissens auch eine jeweils passende Strategie, die er zudem hervorragend vermitteln kann. Vielen Dank und auf weitere gute Zusammenarbeit!

M S

Ich hatte ein Gespräch mit Hr. Leisenberg bzgl einer (internationalen) Markenstrategie. In kurz: Viele nützliche Infos innerhalb 1h Beratung, schnelle Auffassungsgabe, sehr sympathischer Kontakt. Hat mir sehr geholfen und ich weiß, wo ich zukünftig bei dieser Art der Angelegenheiten einen guten Anwalt finde. Vielen Dank nochmals auf diesem Wege!

B P

Wir hatten ein Problem bzgl. Markenrecht. Im benachbarten Ort wurde eine Firma mit demselben Namen geöffnet. Das Anliegen wurde zu unser vollsten Zufriedenheit von Herrn Leisenberg geklärt. Zudem war die Kommunikation mit ihm sehr angenehm.

F R

Wir sind rundum überaus zufrieden mit der Kanzlei, die wir ausdrücklich weiterempfehlen können! Jegliche Fragen und Wünsche wurden sehr schnell beantwortet und umgesetzt, wodurch wir bestmögliche Ergebnisse erzielen konnten.

M M

Marke anmelden: Kosten für erweiterten Markenschutz

Ein internationales Schutzrecht für Marken, das auch in Drittstaaten Relevanz hat, unterliegt den Entscheidungen der WIPO – der Weltorganisation für geistiges Eigentum. Es kann erst dann erteilt werden, wenn der Markenschutz auf nationaler Ebene verifiziert ist, und ist als Verlängerung des DPMA-Markenschutzes in das Zielland zu verstehen. Auch für diesen Service wird eine Grundgebühr – diesmal jedoch in Schweizer Franken – fällig. Sie lässt sich auf mindestens 635 CHF beziffern. Möchten Sie eine farbige Marke anmelden, kosten Sie die Leistungen der WIPO 903 CHF.

Darüber hinaus berechnet das Markenamt, welches die ursprüngliche Marke anmeldete, Gebühren für die Antragsweiterleitung. Beim DPMA werden aufgrund dessen weitere Kosten von 180 EUR fällig – beim EUIPO 300 EUR.

Mindestkosten: 635 CHF Grundgebühr + 180 EUR Weiterleitung

Marke anmelden: Kosten für nativen Markenschutz

Sofern Sie keine Erweiterung der Basismarke wünschen, können Sie von der Option der Anmeldung eines nativen Markenschutzes Gebrauch machen. Hierbei handelt es sich um einen neuen Markenschutz – losgelöst von einem Markenschutz, den Sie bereits national oder EU-weit erwirkten. Zu diesem Zweck wenden Sie sich an das im Zielland zuständige Markenamt. Beispiel: In den Vereinigten Staaten von Amerika ist dies das USPTO – das United States Patent and Trademark Office. Für einen solchen Markenschutz konsultieren Sie eine im Zielland ansässige und auf den Markenschutz spezialisierte Anwaltskanzlei.

Mindestkosten: abhängig von Gebührengestaltung der gewählten Anwaltskanzlei

Marke anmelden: Kosten sind gut investiert

Unsere Markenanwälte beraten Sie zu allen Fragen, wenn Sie eine Marke anmelden wollen: Kosten, Nutzen, Vorteile.

Loschelder Leisenberg Kanzlei Gruppenbild

Marke anmelden & Kosten-Explosion vermeiden: Best Practices

Damit die Kosten für den Markenschutz nicht aus dem Ruder laufen, lohnt es sich, die Markenanmeldung clever zu planen. Mit folgenden Tipps können Sie Ihre Marke anmelden, Kosten nicht unnötig aufblähen und ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis generieren.

1. Planen Sie die Markenanmeldung frühzeitig, sodass Sie auf einen kostspieligen Eilservice verzichten können.
2. Führen Sie die Markenanmeldung online durch. So bleiben Gebühren für Papieranträge redundant.
3. Prüfen Sie, für wie viele Klassen Sie zwingend einen Markenschutz benötigen. Zusätzliche Klassen verteuern die Anmeldung.
4. Gleiches gilt für zusätzliche Länder, in denen Sie einen Markenschutz erwägen.
5. Präferieren Sie eine Markenschutz-Verlängerung statt einer Neuanmeldung. Letztere birgt das Risiko, dass andere, bereits angemeldete Marken aufgrund ihres frühzeitigeren Antrags bevorzugt werden. Bei einer Verlängerung hingegen genießen Sie das „ältere Recht“.

Marke anmelden – Kosten: Zu guter Letzt …

Berücksichtigen Sie, dass die Mindestkosten für die Markenanmeldung auch dann fällig werden, wenn die amtliche Prüfung zu Ihren Ungunsten ausfällt – beispielsweise weil ein absolutes Schutzhindernis existiert! Fragen Sie unsere Anwälte für Markenrecht:

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