Marke eintragen lassen: Begriff „Marke“
Was ist überhaupt eine Marke und warum sollte man eine Marke eintragen lassen? Die Marke ist ein gewerbliches Schutzrecht wie das Patent oder das Gebrauchsmuster. Gemäß § 3 MarkenG ist eine Marke ein Kennzeichen, das dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen seiner Mitbewerber zu unterscheiden. Es gibt verschiedene Formen von Marken, die eingetragen werden können.Die Wortmarke besteht aus einem oder mehreren Wörtern, Buchstaben, Zahlen, sonstigen Zeichen in üblicher Druckschrift bzw. Kombinationen daraus. Diese Form wird am häufigsten für Produktnamen, Firmennamen und Slogans verwendet. Beispiele sind Marken wie Coca-Cola, Google oder McDonalds.
Die Bildmarke umfasst grafische Darstellungen ohne Wortelemente wie Abbildungen und Symbole, typischerweise in Form von Logos. Beispiele sind die Audi-Ringe oder das Starbucks-Logo.
Die Wort-/Bildmarke kombiniert Wort und Bildelemente, z.B. Firmenname mit Logo und Claim. Beispiele sind das Logo der Organisation WWF oder die Marke Nike, bei der der Schriftzug mit dem sog. Swoosh kombiniert wird. Klangmarken bestehen aus akustischen Tönen und Tonfolgen. Ein bekanntes Beispiel ist die Melodie der Telekom.
Das Magenta der Telekom wiederum ist ein Beispiel für eine Farbmarke. Hier besteht die Marke aus einer bestimmten Farbe oder aus einer Farbkombination. Weitere Beispiele sind das ADAC-Silber oder das Blau-Silber von Red Bull. Sollen dreidimensionale Formen (wie die lila Kuh des Schokoladenherstellers Milka oder die Dreiecksform von Toblerone) geschützt werden, ist eine dreidimensionale Marke anzumelden. Weitere, weniger verbreitete Markenformen sind die Positionsmarke (z.B. Adidas-Streifen), die Kennfadenmarke, die Mustermarke, die Bewegungsmarke, die Multimediamarke oder die Hologrammmarke. Durch die Wahl der richtigen Markenform können Unternehmen ihre Identität und ihr Image präzise kommunizieren und gleichzeitig ihre Produkte oder Dienstleistungen von denen anderer Anbieter unterscheiden.
Marke eintragen lassen: Gründe
Wann sollten Sie Ihre Marke eintragen lassen? Sie sollten eine Marke dann eintragen lassen, wenn die Marke die Identität, die Leistungsfähigkeit und die Einzigartigkeit Ihres Unternehmens und Ihrer Produkte widerspiegelt und zum Alleinstellungsmerkmal in Ihrer Branche werden könnte. Haben Sie beispielsweise einen aussagekräftigen Produktnamen, Firmennamen, ein Logo oder einen Slogan, sollten Sie darüber nachdenken eine Marke eintragen zu lassen. Insbesondere wenn Sie mit Ihrem Unternehmen international erfolgreich sein wollen, ist es sinnvoll, die Marke eintragen zu lassen. Denn auf dem internationalen Markt ist die Konkurrenz gleichsam größer und die Gefahr der Nachahmung entsprechend hoch. Aber auch für ein Unternehmen, das nur lokal tätig ist, ist es sinnvoll die Marke eintragen zu lassen. Sonst besteht die Gefahr, dass Dritte das Zeichen als Marke anmelden, und versuchen Ihnen die Nutzung „Ihrer“ Marke verbieten zu lassen. Da das deutsche Markenrecht kein Vorbenutzungsrecht kennt, kann dies dazu führen, dass Sie die Marke selbst nach jahrelanger Nutzung nicht mehr verwenden dürfen. Auch wenn Sie Ihre Geschäftsidee lizenzieren oder Ihr Geschäftsmodell über Franchising vermarkten möchten, sollten Sie eine Marke eintragen lassen. Kurz gesagt: Wenn Sie Ihre Marke und damit Ihr Unternehmen, Ihr Konzept, Ihre Idee, Ihre Leidenschaft und Ihren Erfolg schützen wollen, sollten Sie Ihre Marke eintragen lassen.
Marke eintragen lassen: Vorteile
Es bringt viele Vorteile mit sich, wenn Sie eine Marke eintragen lassen. Zunächst können Sie als Unternehmer die Originalität Ihres Unternehmens und damit auch Ihrer Waren und Dienstleistungen schützen, dadurch dass Sie die Marke eintragen lassen. Denn dadurch, dass Sie die Marke eintragen lassen, können Sie sich vor Nachahmung schützen. So bleiben Sie einzigartig.
Wenn Sie Ihre Marke eintragen lassen, haben Sie als Markeninhaber ein ausschließliches Recht an der Marke. Das bedeutet, dass die Marke Ihnen gehört und andere sie nicht ohne weiteres benutzen dürfen. Sie können Dritten die Nutzung untersagen oder die Nutzung nur gegen Zahlung einer Lizenzgebühr gestatten. Darüber hinaus können Sie einer Markenrechtsverletzung entgegenwirken, wenn Sie die Marke eintragen lassen. Denn wenn ein Dritter Ihre Marke unbefugt im geschäftlichen Verkehr benutzt, können Sie dagegen rechtlich vorgehen und Unterlassung sowie unter Umständen Schadensersatz verlangen.
Eine Marke, die eingetragen ist, hilft dem Verbraucher das Angebot eines Unternehmens von dem eines Konkurrenten zu unterscheiden. Darüber hinaus hat eine Marke, die eingetragen ist, einen Wiedererkennungswert. Das schafft Vertrauen beim Kunden und erleichtert der Zielgruppe die Wiedererkennung von Produkten und Dienstleistungen. Dadurch kann eine langfristige Geschäftsbeziehung aufgebaut werden.
Der Wert Ihres Unternehmens wird auch gesteigert, wenn Sie Ihre Marke eintragen lassen. Denn die eingetragene Marke steht für die Qualität und Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Viele Unternehmen unterschätzen den Wert einer Markeneintragung, dabei ist die Marke eintragen zu lassen ein wichtiger Schritt zum Schutz von Investitionen – denn die Entwicklung von Produktnamen, Firmennamen, Slogans und Claims kostet Geld. Zudem stellt die Marke selbst einen Vermögensgegenstand dar. Der wirtschaftliche Wert einer Marke wird durch die Eintragung regelmäßig gesteigert, denn Unternehmen, die Ihre Marke eintragen lassen, sind Markeninhaber, die Markenrechte besitzen. Diese können sie durch Lizenzierung oder Franchising vermarkten.
Wie Sie sehen, bringt es viele Vorteile mit sich, wenn sie die Marke eintragen lassen. Es erleichtert Ihnen das Geschäftsleben und es kann Ihr Unternehmen zum Erfolg führen.
Wir wurden in Fragen des internationalen Markenrechts von Herrn RA Leisenberg ausgezeichnet beraten. Herr RA Leisenberg sieht nicht nur den nächsten Schritt, sondern entwickelt - wo nötig - dank seines großen Fachwissens auch eine jeweils passende Strategie, die er zudem hervorragend vermitteln kann. Vielen Dank und auf weitere gute Zusammenarbeit!
M SIch hatte ein Gespräch mit Hr. Leisenberg bzgl einer (internationalen) Markenstrategie. In kurz: Viele nützliche Infos innerhalb 1h Beratung, schnelle Auffassungsgabe, sehr sympathischer Kontakt. Hat mir sehr geholfen und ich weiß, wo ich zukünftig bei dieser Art der Angelegenheiten einen guten Anwalt finde. Vielen Dank nochmals auf diesem Wege!
B PWir hatten ein Problem bzgl. Markenrecht. Im benachbarten Ort wurde eine Firma mit demselben Namen geöffnet. Das Anliegen wurde zu unser vollsten Zufriedenheit von Herrn Leisenberg geklärt. Zudem war die Kommunikation mit ihm sehr angenehm.
F RWir sind rundum überaus zufrieden mit der Kanzlei, die wir ausdrücklich weiterempfehlen können! Jegliche Fragen und Wünsche wurden sehr schnell beantwortet und umgesetzt, wodurch wir bestmögliche Ergebnisse erzielen konnten.
M MMarke eintragen lassen: Ablauf
Um eine Marke erfolgreich eintragen zu lassen, sind mehrere Schritte notwendig: von der gründlichen Recherche über das Anmeldeverfahren bis hin zur endgültigen Eintragung. Es handelt sich um ein komplexes Verfahren, das spezifische Kenntnisse des Markenrechts, eine sorgfältige Planung und rechtliche Beratung erfordert.
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Markenname
Der erste Schritt ist die Wahl eines geeigneten Markennamens. Dabei können Sie sich überlegen, welches Wort oder welche Wörter am besten zu Ihrem Unternehmen passen. Dieser Name sollte so noch nie gehört worden sein und zu den Produkten oder Dienstleistungen passen. Er sollte aussagekräftig und unterscheidungskräftig. Eine Marke besteht meistens aus einem Namen, aus Buchstaben, Zahlen, Logos und Slogans. Lassen Sie sich ruhig Zeit, denn dieser Name soll Sie im besten Fall ein Leben lang begleiten und Ihnen immer gefallen.
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Markenform und Nizzaklassen
Als nächstes gilt es die Markenform zu wählen und darüber zu entscheiden für welche Waren und Dienstleistungen die Marke angemeldet werden soll. Es gibt verschiedene Formen, in denen eine Marke angemeldet werden kann. Sie können unter anderem zwischen einer Wortmarke, einer Bildmarke, einer Wort-Bild-Marke, einer dreidimensionalen Marke, einer Klangmarke oder einer Farbmarke wählen. Weniger häufig, aber ebenfalls möglich, sind Bewegungs-, Hologramm-, Multimedia-, Design- oder Positionsmarken. Eine vollständige Liste finden Sie in unserem Artikel unter dem Punk: „Was ist eine Marke“.
Wenn Sie sich für eine Markenform entschieden haben, müssen Sie als Nächstes wissen, welche Waren oder Dienstleistungen Sie unter dieser Marke vertreiben möchten. Denn bei der Markenanmeldung müssen Sie aus insgesamt 45 Waren- und Dienstleistungsklassen Nizzaklassen so viele auswählen, wie Sie schützen lassen wollen. Das hängt davon ab, was Sie mit Ihrer Marke vorhaben. Sie müssen aber aufpassen: Wählen Sie nicht zu viele Klassen aus, denn wenn Sie eine Klasse nach 5 Jahren noch nicht benutzt haben, kann dies zur Löschung Ihrer Marke in dieser Klasse führen.
Hier sind alle Waren– und Dienstleistungsklassen einmal aufgeführt.
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Markenrecherche
Anschließend sollte eine Markenrecherche durchgeführt werden. Diese sollte so gründlich wie möglich durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die gewünschte Marke einzigartig ist und keine bestehenden Marken verletzt. Wenn Sie die Markenrecherche nicht sorgfältig genug durchführen, können Ihnen enorme Kosten entstehen. Ihre Markenanmeldung war nicht nur umsonst, Sie müssen auch wieder von vorne anfangen. Die Recherche kann mit einfachen Suchmaschinen wie Google durchgeführt werden. Für eine umfassende Recherche müssen Sie aber auch die Register der Markenämter (in Deutschland: DPMA) durchsuchen. Bei der Markenrecherche kommt es darauf an, ob Ihre Marke der älteren Marke vom Namen her ähnlich oder sogar identisch ist. Entscheidend sind dabei die angemeldeten Klassen. Um mehr Sicherheit bei der Markenanmeldung zu haben, sollten Sie sich an einen auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Denn dieser hat Zugang zu speziellen Datenbanken, die eine weitergehende und umfassendere Markenrecherche ermöglichen.
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Marke eintragen lassen vom Markenanwalt
Ein auf Markenrecht spezialisierter Anwalt kann Ihnen nicht nur bei der Markenrecherche in den geeigneten Datenbanken behilflich sein. Ein auf Markenrecht spezialisierter Anwalt ist während des gesamten Prozesses der Markeneintragung hilfreich und wichtig. Zunächst kann er Ihnen eine genauere Einschätzung geben, ab wann eine Marke einer anderen zu ähnlich ist. Außerdem kann er Ihnen aufgrund seiner langjährigen Erfahrung viele Tipps und Ratschläge geben. Er kann Sie in einem Rechtsstreit vertreten und beraten. Ein Markenanwalt kann Sie über bestimmte Verfahren informieren und Ihre Fragen beantworten.
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Anmeldung beim Markenamt
Die Eintragung der Marke erfolgt durch Anmeldung beim zuständigen Markenamt. In Deutschland ist dies das Deutsche Patent- und Markenamt (kurz: DPMA). Die Anmeldung kann per Post oder online erfolgen. Per Post erhalten Sie ein Formular, das Sie mit allen erforderlichen Angaben ausfüllen und mit allen erforderlichen Unterlagen zurücksenden müssen. Einfacher und schneller ist die Anmeldung über das Online-Formular auf der Internetseite des DPMA. Für die Anmeldung beim DPMA sind unter anderem folgende Angaben erforderlich: Angaben zur Person des Markenanmelders, die Waren- und Dienstleistungsklassen, für die die Marke angemeldet werden soll, die genaue Beschreibung der Marke unter Beachtung der Form- und Formatvorgaben. Je nach Art der Marke, z. B. einer Farbmarke oder einer Hörmarke, sind besondere Anforderungen zu erfüllen.
Wir empfehlen Ihnen, diese Angaben bereits vorzubereiten, um die Anmeldung zu vereinfachen.
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Bezahlung der Anmeldegebühr
Damit Ihre Marke vom DPMA geprüft und Ihre Markenanmeldung vorangetrieben werden kann, müssen Sie die Anmeldegebühr entrichten. Die Höhe der Anmeldegebühr kann von Markenamt zu Markenamt unterschiedlich sein. Eine übersichtliche Gebührentabelle finden Sie weiter unten in diesem Artikel.
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Prüfung der Markenanmeldung durch das DPMA
Nach der Anmeldung prüft das DPMA die Markenanmeldung nur auf absolute Schutzhindernisse. Zu den absoluten Schutzhindernissen zählen gemäß § 8 MarkenG die fehlende Eindeutigkeit oder Bestimmbarkeit, fehlende Unterscheidungskraft, entgegenstehendes Freihaltungsbedürfnis der Allgemeinheit, Verstoß gegen die guten Sitten, Verwendung hoheitlicher Zeichen etc.
Die relativen Schutzhindernisse werden hingegen nicht geprüft. Von relativen Schutzhindernissen spricht man, wenn die neue Marke der älteren Marke zu ähnlich oder gar identisch ist.
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Eintragung der Marke im Markenregister
Ist die Prüfung erfolgreich, erfolgt die Eintragung der Marke in das Markenregister und die Veröffentlichung im Markenblatt.
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Marke eintragen lassen: Widerspruchsfrist
Nach der Veröffentlichung im Markenblatt haben Mitbewerber oder Inhaber älterer Marken die Möglichkeit, Einwände gegen die Eintragung der neuen Marke zu erheben und Widerspruch einzulegen. Ein solcher Widerspruch wird erhoben, wenn ein relatives Schutzhindernis vorliegt. Dies bedeutet, dass die neue Marke der älteren Marke zu ähnlich oder sogar identisch ist oder wenn die Verwechslungsgefahr mit der älteren Marke zu groß ist. In diesem Fall hat der Inhaber der älteren Marke oder ein Mitbewerber 3 Monate Zeit, Widerspruch einzulegen.
Ist der Widerspruch erfolgreich, führt dies zur Löschung der neuen Marke und die Markenanmeldung wird hinfällig. Die mit der Anmeldung verbundenen Kosten werden dem Inhaber der gelöschten Marke selbstverständlich nicht erstattet. Es ist daher sehr wichtig, vor der Markenanmeldung sorgfältig zu recherchieren, ob die geplante Marke bereits von anderen benutzt wird. Nur so kann vermieden werden, dass Kosten, Zeit und kreative Ressourcen umsonst aufgewendet werden. Nach erfolgreicher Eintragung ohne Widerspruch besteht der Markenschutz für die Dauer von 10 Jahren.
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Markenüberwachung
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist Ihre Marke für 10 Jahre ab dem Anmeldetag geschützt. Wichtig ist jedoch, dass der Schutz Ihrer Marke mit der Eintragung nicht automatisch gewährleistet ist. So wie das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bei Ihrer Anmeldung keine Prüfung auf ähnliche Marken vorgenommen hat, prüft es auch nicht automatisch neue Markenanmeldungen auf mögliche Kollisionen mit Ihrer Marke. Es ist daher sehr wichtig, dass Sie eine kontinuierliche Markenüberwachung durchführen, um sicherzustellen, dass keine neuen Marken angemeldet werden, die Ihrer Marke ähnlich sind oder sie sogar kopieren. Dies erfordert eine regelmäßige Überprüfung der Veröffentlichungen neuer Marken, um gegebenenfalls rechtzeitig Widerspruch einlegen zu können und mögliche Markenrechtsverletzungen kostengünstig zu verhindern. Für eine effektive Markenüberwachung empfiehlt es sich, einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Ein solcher Experte verfügt über die notwendigen Instrumente und das Fachwissen, um die Überwachung unkompliziert und schnell durchzuführen. Darüber hinaus kann er beurteilen, wann es sinnvoll ist, Widerspruch einzulegen, und Ihnen helfen, die Risiken potenzieller Markenkonflikte besser zu verstehen. Dank dieser proaktiven Maßnahmen können Sie sich beruhigt auf Ihr Geschäft konzentrieren, während wir uns um den Schutz Ihrer Marke nach der Eintragung ins Markenregister kümmern.
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Erneuerung des Markenschutzes
Nach 10 Jahren erlischt der Markenschutz beim Markenamt. Der Markeninhaber kann den Markenschutz nach 10 Jahren gegen eine erneute Gebühr verlängern. Die Höhe der Gebühr hängt von der Anzahl der Klassen ab, für die die Marke angemeldet und geschützt wurde.
Marke eintragen lassen vom Markenanwalt

Marke eintragen lassen: Internationale Möglichkeiten
Neben der Möglichkeit die Marke auf nationaler Ebene eintragen zu lassen, ist auch ein Schutz der Marke auf Ebene der EU oder auf internationaler Ebene möglich.
Marke eintragen lassen in der Europäischen Union
Durch eine europäische Markeneintragung wird Ihre Marke in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschützt. Diese Marke wird als Gemeinschaftsmarke oder Unionsmarke bezeichnet. Zuständig für die Markenanmeldung ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante, Spanien. Sofern keine absoluten Schutzhindernisse vorliegen, wird die Unionsmarke in das Markenregister eingetragen. Die Datenbank für die Markenrecherche im EU-Raum ist die Gemeinschaftsmarke. Die Schutzdauer beträgt wie bei der nationalen Marke 10 Jahre. Allerdings ist bei der EU-Marke Vorsicht geboten, denn es gilt das Alles-oder-nichts-Prinzip: Legt ein EU-Mitgliedstaat Widerspruch ein, so gilt dieser für den gesamten EU-Raum und die Markenanmeldung kommt gar nicht erst zustande. Eine umfassende Markenrecherche ist daher unerlässlich und sollte unbedingt durchgeführt werden, am besten durch einen Anwalt. In manchen Fällen kann eine internationale Markenanmeldung günstiger und sinnvoller sein.
International Marke eintragen lassen
Die Marke kann auch international registriert werden. Diese Marke wird IR-Marke genannt. Voraussetzung für die internationale Registrierung einer Marke ist die Basismarke. Die Basismarke ist die einfache nationale Marke. Anmelder der internationalen Marke ist das jeweilige nationale Markenamt. In Deutschland also das DPMA. Es muss ein Formblatt und ein Begleitschreiben ausgefüllt werden. Dabei wählt man explizit die Länder aus, in denen die Marke geschützt werden soll. Anschließend wird die Anmeldung geprüft und das DPMA leitet die fehlerfreie Anmeldung an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) weiter. Die WIPO führt eine zweite Prüfung durch. Ist alles in Ordnung, erfolgt die Eintragung in das internationale Register und die Veröffentlichung im IR-Markenblatt. Danach haben die Länder 18 Monate Zeit, gegen die Anmeldung Widerspruch einzulegen.
Marke eintragen lassen: Häufige Probleme und Fehler
Während des Eintragungsverfahrens einer Marke können verschiedene Herausforderungen auftreten, die einer sorgfältigen Prüfung bedürfen. Dazu gehören mögliche Widersprüche Dritter oder vom Patent- und Markenamt festgestellte Eintragungshindernisse. Um diese Hindernisse erfolgreich zu überwinden, ist häufig juristisches Fachwissen erforderlich. Einer der häufigsten Formfehler, den auch das DPMA selbst feststellt, betrifft das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Ein weiterer wichtiger Fehler bei der Eintragung einer Marke ist die Wiedergabe der Marke. Es bestehen besondere Anforderungen an die Mindestgröße der Markendarstellung. Zudem sind die Angaben des Anmelders nicht selten unvollständig. In vielen Fällen sind die Farbangaben und die Beschreibung der Marke nicht detailliert genug. Um solche Fehler zu vermeiden, ist es ratsam, sich eingehend mit dem Anmeldeverfahren zu befassen oder die Hilfe eines auf Markenrecht spezialisierten Anwalts in Anspruch zu nehmen. Neben formellen Fehlern sind auch relative und absolute Schutzhindernisse zu beachten. Ein Widerspruch innerhalb der ersten drei Monate nach Eintragung kann zur Löschung der Marke führen. Um weitere mögliche Fehler zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihre Markenanmeldung reibungslos verläuft, ist es ratsam, sich an einen erfahrenen Markenanwalt zu wenden.
Marke eintragen lassen durch spezialisierte Anwälte
Eine auf Markenrecht spezialisierte Kanzlei bietet eine breite Palette von Dienstleistungen an, die Unternehmen dabei helfen, ihre Marken optimal zu schützen und zu verwerten. Neben der reinen Markenanmeldung bietet eine solche Kanzlei auch strategische Beratung an, um sicherzustellen, dass die Marke bestmöglich geschützt und verwertet wird. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Vertretung in Widerspruchsverfahren.Grundsätzlich haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Marken selbst anzumelden. Dieser Weg ist jedoch mit gewissen Risiken verbunden. Eine professionelle Vertretung durch einen spezialisierten Anwalt oder eine auf Markenrecht spezialisierte Kanzlei bietet viele Vorteile und kann mögliche Probleme vermeiden.
Ein spezialisierter Anwalt kennt sich auf dem Gebiet des Markenrechts am besten aus und ist mit den spezifischen Anforderungen vertraut, die bei der Eintragung einer Marke zu beachten sind. Darüber hinaus verfügt er über das nötige Fachwissen, um mögliche Beanstandungen des Markenamtes zu antizipieren und zu adressieren, wodurch Zurückweisungen oder Verzögerungen vermieden werden können. Durch eine professionelle Beratung können Unternehmen nicht nur Zeit und Kosten sparen, sondern auch möglichen rechtlichen Problemen vorbeugen.
Darüber hinaus kann ein Anwalt eine gründliche Markenrecherche durchführen, um sicherzustellen, dass die gewählte Marke nicht mit bereits bestehenden Marken kollidiert. Dies ist wichtig, um Konflikte zu vermeiden und das Risiko einer Markenverletzung zu minimieren. Darüber hinaus kann der Anwalt eine erste Einschätzung über die Erfolgsaussichten einer Markenanmeldung abgeben und den Unternehmer entsprechend beraten.
Insgesamt bietet die Zusammenarbeit mit einer auf Markenrecht spezialisierten Kanzlei einen ganzheitlichen Ansatz zur effektiven und rechtssicheren Gestaltung und Durchsetzung von Markenrechten. Mit professioneller Unterstützung können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Marken optimal geschützt und erfolgreich verwaltet werden.
Anwälte, die auf Zack sind! Herr Leisenberg und Herr Loschelder haben mich motiviert und angriffslustig vertreten, so wie man sich das von Anwälten wünscht. Vielen Dank dafür!
CDie Mitarbeiter der Kanzlei haben mein Anliegen sofort und kompetent bearbeitet, was innerhalb kürzester Zeit zum Erfolg geführt hat. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei bestens empfehlen.
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M EMarke eintragen lassen: Kosten und Dauer
Die Kosten für die Eintragung einer Marke können variieren. Wir bieten einen transparenten Überblick über die anfallenden Gebühren und die Vorteile, die eine Investition in den Markenschutz mit sich bringt.
Kostentabelle
Gebühren | Klassen | ||
DPMA | Papierform | 300 | Drei Klassen |
Elektronisch | 290 | ||
Jeweils 100 € | Ab jeder vierten Klasse | ||
Beschleunigte Prüfung | 200 € | ||
Verlängerungsgebühr für Markenschutz (nach 10 Jahren) | 750 € | Bis zu drei Klassen | |
260 € | Ab vierter Klasse | ||
Widerspruchsgebühr | 120 € | ||
Löschungsgebühr wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Schutzhinderung | 120 € | ||
Löschungsgebühr wegen Verfalls | 100 € | ||
Markenschutz Rückerstattungsgebühr | 10 € | ||
EUIPO | Papierform | 1000 € | Eine Klasse |
Elektronisch | 850 € | ||
50 € | Ab zweiter Klasse | ||
Verlängerungsgebühr nach 10 Jahren | 1000€ bzw.
850 € |
Eine Markenklasse | |
50 € | Ab zweiter Klasse | ||
Änderung einer eingetragenen Unionsmarke | 200 € | ||
WUIPO | Internationale Registrierung einer Basismarke | 180 € | |
Nachträgliche Benennung einer IR-Marke | 120 € | ||
Basisgebühr WIPO für eine Marke (schwarz-weiß) | 653 CHF | Drei Klassen | |
Basisgebühr WIPO für eine Marke (farbig) | 903 CHF | Drei Klassen | |
100 CHF | Ab vierter Klasse | ||
Zusatzgebühr für jeden gewählten Vertragsstaat | 100 CHF |
Die Dauer der Eintragung einer Marke ist von Markenamt zu Markenamt unterschiedlich. In Deutschland dauert eine Markenanmeldung in der Regel bis zu 8 Monate.
Marke eintragen lassen: Markenrechtsverletzung
Im Falle einer Markenrechtsverletzung haben Sie als Markeninhaber verschiedene Möglichkeiten, sich rechtlich gegen die Verletzung zu wehren. Folgende Ansprüche stehen Ihnen zu:
Zunächst haben Sie einen Unterlassungsanspruch. Der Unterlassungsanspruch besteht bereits bei drohender Erstbegehungsgefahr und nicht erst, wenn eine Verletzung bereits erfolgt ist. Aber auch wenn es bereits zu einer Verletzung gekommen ist, kann ein Unterlassungsanspruch wegen Wiederholungsgefahr geltend gemacht werden. In der Praxis am relevantesten ist die strafbewehrte Unterlassungserklärung. Darin verpflichtet sich der Verletzer, für den Fall einer erneuten Markenrechtsverletzung die angedrohte Vertragsstrafe zu zahlen.
Die Unterlassungserklärung ist in der Regel Inhalt einer Abmahnung. Darüber hinaus wird in einer Abmahnung vom Inhaber der verletzten Marke ein Kostenerstattungsanspruch geltend gemacht. Die Abmahnung stellt das effektivste Mittel bei einer Markenrechtsverletzung dar, da ein gerichtliches Verfahren vermieden werden kann.
Darüber hinaus kann dem Verletzer im Falle einer Rechtsverletzung ein Schadensersatzanspruch zustehen. Voraussetzung hierfür ist jedoch Verschulden. Der Verletzer muss also fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.
Der Verletzte hat außerdem einen Anspruch auf Vernichtung der Gegenstände, die die Marke verletzen können. Als Vorstufe zum Schadensersatzanspruch steht dem Verletzten ein Auskunftsanspruch zu. Dabei muss der Verletzer unter anderem die Herkunft und den Vertriebsweg der beanstandeten Ware oder Dienstleistung offenlegen. Der Auskunftsanspruch kann sich aber auch auf die Menge oder den Preis beziehen.
Marke eintragen lassen mit Erfolg: wir helfen Ihnen!
Wir sind eine unter anderem auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in München, die Ihnen bundesweit zur Seite steht. Wir helfen Ihnen in allen Fragen rund um das Markenrecht. Hierzu können Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder über das unten stehen Formular: