Marke eintragen lassen vom Anwalt – Kosten, Vorteile, Ablauf

Ein wichtiger Schritt zum Schutz Ihres geistigen Eigentums liegt darin, dass Sie Ihre Marke eintragen lassen. Wer seine Marke eintragen lässt, wird Markeninhaber und erlangt somit ein ausschließliches Recht an der Marke. Der Markeninhaber hat damit sowohl das Recht Dritten die Verwendung der Marke für ähnliche Waren und Dienstleistungen zu verbieten als auch das Recht Dritten ein Nutzungsrecht einzuräumen. Er kann entscheiden, wer die Marke wie und in welchem Rahmen nutzen darf. In diesem Artikel erläutern wir, als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz in München, ausführlich und für juristische Laien aufbereitet den Sinn und Zweck einer Markeneintragung, das damit verbundene Verfahren und warum es von Vorteil ist, eine auf Markenrecht spezialisierte Kanzlei zu beauftragen, wenn Sie Ihre Marke eintragen lassen wollen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne telefonisch, per E-Mail oder über das untenstehende Kontaktformular zur Verfügung, wenn Sie mit Erfolg Ihren Markennamen eintragen lassen möchten. In diesem Artikel erhalten Sie zudem eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, eine Checkliste und weitere wichtige Übersichten.

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Rechtsanwalt Timm Leisenberg
Anwalt für Markenrecht
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Marke eintragen lassen: Das Wichtigste in Kürze:

  1. Markenrecherche: Überprüfen Sie, dass Ihre Marke nicht bereits angemeldet oder in sonstiger Weise benutzt wird, bevor Sie eine Marke eintragen lassen. Das bewahrt Sie vor teuren rechtlichen Konflikten.
  2. Richtige Markenarten: Überlegen Sie sich, ob Sie eine Wortmarke, Bildmarke oder einekombinierte Marke eintragen möchten – jede Marke hat ihre Vorteile, evtl. ist es sinnvoll, mehrere Marken eintragen zu lassen.
  3. Eintragungsprozess beim DPMA: Die Anmeldung zur Markeneintragung erfolgt online über das DPMA-Formular. Bitte beachten Sie, dass alle Angaben korrekt sind und die Kosten rechtzeitig gezahlt werden.
  4. Dauer und Kosten: Die Kosten der Anmeldung zur Eintragung sind je nach Markenart und Schutzklasse unterschiedlich, eine Bearbeitung dauert in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten.
  5. Markenschutz nach der Eintragung: Nach der erfolgreichen Eintragung ist Ihre Marke rechtlich geschützt. Nun müssen Sie die Marke regelmäßig im Hinblick auf mögliche Verletzungen überwachen.
  6. Internationale Anmeldung: In vielen Fällen ist es sinnvoll, eine Marke auch weltweit oder europaweit zu schützen.

Marke eintragen lassen: Was ist eine Marke?

Was ist überhaupt eine Marke und warum sollte man eine Marke eintragen lassen? Die Marke ist ein gewerbliches Schutzrecht wie das Patent oder das Gebrauchsmuster. Gemäß § 3 MarkenG ist eine Marke ein Kennzeichen, das dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen seiner Mitbewerber zu unterscheiden. Es gibt verschiedene Formen von Marken, die eingetragen werden können.

Wie kann ich eine Wortmarke eintragen lassen?

Eine Wortmarke ist eine der häufigsten und wirkungsvollsten Formen des Markenschutzes. Sie besteht ausschließlich aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder anderen typografischen Zeichen, jedoch nicht aus grafischen Elementen wie Logos, Farben oder besonderen Schriftzügen. Geschützt wird also nicht das Aussehen, sondern das Wort an sich – unabhängig davon, wie es später dargestellt wird. Wer eine Wortmarke anmeldet, sichert sich somit das alleinige Recht, dieses Wort in bestimmten Waren- oder Dienstleistungsklassen zu verwenden. Beispiele für bekannte Wortmarken sind „Google“, „Nike“ oder „Tempo“. Dieser Markentyp ist besonders attraktiv, weil er sehr flexibel einsetzbar ist – sei es in schlichtem Text, in Werbekampagnen oder als Teil eines Logos. Die Eintragung erfolgt beispielsweise beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und kann einen langfristigen Wettbewerbsvorteil sichern. Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie eine Wortmarke eintragen lassen möchten.

Wortmarke eintragen lassen
Wortmarke eintragen lassen

Wie kann ich eine Bildmarke eintragen lassen?

Eine Bildmarke ist eine Marke, die aus grafischen Elementen besteht – etwa einem Logo, einer Symbolgrafik oder einer stilisierten Darstellung, die keinen oder nur geringen Textanteil enthält. Im Gegensatz zur Wortmarke schützt die Bildmarke nicht den Namen oder das Wort selbst, sondern die visuelle Gestaltung. Das können beispielsweise ein Firmenlogo, ein Emblem oder ein grafisch gestaltetes Zeichen sein, das einen hohen Wiedererkennungswert hat. Auch Kombinationen aus Bild und Text können als sogenannte Wort-Bild-Marke eingetragen werden. Eine bekannte Bildmarke ist etwa der angebissene Apfel von Apple – unabhängig vom Markennamen. Der Vorteil einer Bildmarke liegt im starken visuellen Eindruck, den sie hinterlässt, und in der Möglichkeit, sich auf rein grafischer Ebene von der Konkurrenz abzuheben. Die Anmeldung erfolgt ebenfalls beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder internationalen Markenämtern. Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie eine Bildmarke eintragen lassen möchten.

Bildmarke eintragen lassen
Bildmarke eintragen lassen

Wie kann ich eine Wort-/Bildmarke eintragen lassen?

Die Wort-/Bildmarke ist eine Kombination aus textlichen und grafischen Elementen – sie vereint also das Beste aus beiden Welten. In der Regel besteht sie aus einem oder mehreren Wörtern (z. B. dem Unternehmensnamen oder einem Slogan), die in einer bestimmten grafischen Gestaltung dargestellt werden. Dazu gehören Schriftarten, Farben, Layouts, Logos oder grafische Hintergründe. Geschützt wird bei einer Wort-/Bildmarke die konkrete Kombination aus Wort und Design, nicht das Wort allein oder das Bild allein. Ein Beispiel wäre ein Firmenname in einer bestimmten Schriftart mit einem individuell gestalteten Logo. Dieser Markentyp eignet sich besonders für Unternehmen, die einen einheitlichen visuellen Markenauftritt entwickeln und rechtlich absichern möchten. Die Eintragung erfolgt wie bei anderen Markenformen auch beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder internationalen Markenbehörden. Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie eine Wort-/Bildmarke eintragen lassen möchten.

Wort-Bildmarke eintragen lassen
Wort-Bildmarke eintragen lassen

Marke eintragen lassen: Vorteile

Es bringt viele Vorteile mit sich, wenn Sie eine Marke eintragen lassen.

  1. Schutz vor Markenrechtsverletzungen: Wenn Sie Ihre Marke eintragen lassen, erhalten Sie das ausschließliche Recht, Ihre Marke zu verwenden und können darüber hinaus rechtlich gegen Unternehmen vorgehen, die Ihre Marke verwenden. Sie können Dritten die Nutzung untersagen oder die Nutzung nur gegen Zahlung einer Lizenzgebühr gestatten. Darüber hinaus können Sie einer Markenrechtsverletzung entgegenwirken, wenn Sie die Marke eintragen lassen. Denn wenn ein Dritter Ihre Marke unbefugt im geschäftlichen Verkehr benutzt, können Sie dagegen rechtlich vorgehen und Unterlassung sowie  Schadensersatz verlangen.
  2. Steigerung Ihrer Glaubwürdigkeit: Eine eingetragene Marke vermittelt Ihren Kunden, dass Sie sich Ihrer Identität bewusst sind und diese auch aktiv schützen. Sie können also die Originalität Ihres Unternehmens und damit auch Ihrer Waren und Dienstleistungen schützen. Denn dadurch, dass Sie die Marke eintragen lassen, können Sie sich vor Nachahmung schützen. So bleiben Sie einzigartig und stärken so das Vertrauen Ihrer Abnehmer.
  3. Stärkung der Positionierung am Markt: Eine eingetragene Marke hilft dabei, Ihre Identität als einzigartig und unverwechselbar zu positionieren, was Ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschafft.Eine Marke, die eingetragen ist, hilft dem Verbraucher das Angebot eines Unternehmens von dem eines Konkurrenten zu unterscheiden. Darüber hinaus hat eine Marke, die eingetragen ist, einen Wiedererkennungswert. Das schafft Vertrauen beim Kunden und erleichtert der Zielgruppe die Wiedererkennung von Produkten und Dienstleistungen. Dadurch kann eine langfristige Geschäftsbeziehung aufgebaut werden. Der Wert Ihres Unternehmens wird dadurch gesteigert, dass Sie Ihre Marke eintragen lassen. Denn die eingetragene Marke steht für die Qualität und Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens.
  4. Verhinderung von Nachahmungen: In einer Welt, die von vielen Ideen und Konzepten überflutet ist, hilft die Markeneintragung, Missbrauch und Nachahmungen zu verhindern.
  5. Erweiterung durch Franchising oder Lizensierung: Eine Marke, die offiziell eingetragen ist, eröffnet die Möglichkeit der Lizenzierung oder Franchising und ermöglicht es Ihnen, Ihre Marke weiter zu kommerzialisieren.  Viele Unternehmen unterschätzen den Wert einer Markeneintragung, dabei ist die Markeneintragung ein wichtiger Schritt zum Schutz von Investitionen – denn die Entwicklung von Produktnamen, Firmennamen, Slogans und Claims kostet Geld. Zudem stellt die Marke selbst einen Vermögensgegenstand dar. Der wirtschaftliche Wert einer Marke wird durch die Eintragung regelmäßig gesteigert, denn Unternehmen, die Ihre Marke eintragen lassen, sind Markeninhaber, die Markenrechte besitzen. Diese können sie durch Lizenzierung oder Franchising vermarkten.

Wie Sie sehen, bringt es viele Vorteile mit sich, wenn sie die Marke eintragen lassen. Es erleichtert Ihnen das Geschäftsleben und es kann Ihr Unternehmen zum Erfolg führen.

Marke eintragen Vorteile
Marke eintragen Vorteile

Marke eintragen lassen: Gründe

Wann sollten Sie Ihre Marke eintragen  lassen? Sie sollten eine Marke dann eintragen lassen, wenn die Marke die Identität, die Leistungsfähigkeit und die Einzigartigkeit Ihres Unternehmens und Ihrer Produkte widerspiegelt und zum Alleinstellungsmerkmal in Ihrer Branche werden könnte. Haben Sie beispielsweise einen aussagekräftigen Produktnamen, Firmennamen, ein Logo oder einen Slogan, sollten Sie darüber nachdenken eine Marke eintragen zu lassen. Insbesondere wenn Sie mit Ihrem Unternehmen international erfolgreich sein wollen, ist es sinnvoll, die Marke eintragen zu lassen. Denn auf dem internationalen Markt ist die Konkurrenz gleichsam größer und die Gefahr der Nachahmung entsprechend hoch. Aber auch für ein Unternehmen, das nur lokal tätig ist, ist es sinnvoll die Marke eintragen zu lassen. Sonst besteht die Gefahr, dass Dritte das Zeichen als Marke anmelden, und versuchen Ihnen die Nutzung „Ihrer“ Marke verbieten zu lassen. Da das deutsche Markenrecht kein Vorbenutzungsrecht kennt, kann dies dazu führen, dass Sie die Marke selbst nach jahrelanger Nutzung nicht mehr verwenden dürfen. Auch wenn Sie Ihre Geschäftsidee lizenzieren oder Ihr Geschäftsmodell über Franchising vermarkten möchten, sollten Sie eine Marke eintragen lassen. Kurz gesagt: Wenn Sie Ihre Marke und damit Ihr Unternehmen, Ihr Konzept, Ihre Idee, Ihre Leidenschaft und Ihren Erfolg schützen wollen, sollten Sie Ihre Marke eintragen lassen.

Marke eintragen Gründe
Marke eintragen Gründe

Wir wurden in Fragen des internationalen Markenrechts von Herrn RA Leisenberg ausgezeichnet beraten. Herr RA Leisenberg sieht nicht nur den nächsten Schritt, sondern entwickelt - wo nötig - dank seines großen Fachwissens auch eine jeweils passende Strategie, die er zudem hervorragend vermitteln kann. Vielen Dank und auf weitere gute Zusammenarbeit!

M S

Ich hatte ein Gespräch mit Hr. Leisenberg bzgl einer (internationalen) Markenstrategie. In kurz: Viele nützliche Infos innerhalb 1h Beratung, schnelle Auffassungsgabe, sehr sympathischer Kontakt. Hat mir sehr geholfen und ich weiß, wo ich zukünftig bei dieser Art der Angelegenheiten einen guten Anwalt finde. Vielen Dank nochmals auf diesem Wege!

B P

Wir hatten ein Problem bzgl. Markenrecht. Im benachbarten Ort wurde eine Firma mit demselben Namen geöffnet. Das Anliegen wurde zu unser vollsten Zufriedenheit von Herrn Leisenberg geklärt. Zudem war die Kommunikation mit ihm sehr angenehm.

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Wir sind rundum überaus zufrieden mit der Kanzlei, die wir ausdrücklich weiterempfehlen können! Jegliche Fragen und Wünsche wurden sehr schnell beantwortet und umgesetzt, wodurch wir bestmögliche Ergebnisse erzielen konnten.

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Wie kann ich eine Marke eintragen lassen? Schritt-für-Schritt-Anleitung

Um eine Marke erfolgreich eintragen zu lassen, sind mehrere Schritte notwendig: von der gründlichen Recherche über das Anmeldeverfahren bis hin zur endgültigen Eintragung. Es handelt sich um ein komplexes Verfahren, das spezifische Kenntnisse des Markenrechts, eine sorgfältige Planung und rechtliche Beratung erfordert.

  1. Markennamen eintragen lassen – Markenkreation

Der erste Schritt ist die Wahl einesgeeigneten Markennamens, bevor Sie den Markennamen eintragen lassen. Dabei können Sie sich überlegen, welches Wort oder welche Wörter am besten zu Ihrem Unternehmen passen. Dieser Name sollte zu den Produkten oder Dienstleistungen passen. Er sollte aussagekräftig und unterscheidungskräftig. Eine Marke besteht meistens aus einem Namen, aus Buchstaben, Zahlen, Logos und Slogans. Lassen Sie sich ruhig Zeit, denn dieser Name soll Sie im besten Fall ein Leben lang begleiten und Ihnen immer gefallen, wenn sie ihn als Markennamen eintragen lassen.

Markennamen eintragen lassen
Markennamen eintragen lassen
  1. Markenform und Nizzaklassen

Als nächstes gilt es die Markenform zu wählen und darüber zu entscheiden für welche Waren und Dienstleistungen die Marke angemeldet werden soll. Es gibt verschiedene Formen, in denen eine Marke angemeldet werden kann. Sie können unter anderem zwischen einer Wortmarke, einer Bildmarke, einer Wort-Bild-Marke, einer dreidimensionalen Marke, einer Klangmarke oder einer Farbmarke wählen. Weniger häufig, aber ebenfalls möglich, sind Bewegungs-, Hologramm-, Multimedia-, Design- oder Positionsmarken. Eine vollständige Liste finden Sie in unserem Artikel unter dem Punk: „Was ist eine Marke“.

Wenn Sie sich für eine Markenform entschieden haben, müssen Sie als Nächstes wissen, welche Waren oder Dienstleistungen Sie unter dieser Marke vertreiben möchten. Denn bei der Markenanmeldung müssen Sie aus insgesamt 45 Waren- und Dienstleistungsklassen Nizzaklassen so viele auswählen, wie Sie schützen lassen wollen. Das hängt davon ab, was Sie mit Ihrer Marke vorhaben. Sie müssen aber aufpassen: Wählen Sie nicht zu viele Klassen aus, denn wenn Sie eine Klasse nach 5 Jahren noch nicht benutzt haben, kann dies zur Löschung Ihrer Marke in dieser Klasse führen.

Hier sind alle Waren– und Dienstleistungsklassen einmal aufgeführt.

  1. Markenrecherche

Bevor Sie einen Markennamen eintragen lassen, sollte eine Markenrecherche durchgeführt werden. Diese sollte so gründlich wie möglich durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die gewünschte Marke einzigartig ist und keine bestehenden Marken verletzt. Wenn Sie die Markenrecherche nicht sorgfältig genug durchführen, können Ihnen enorme Kosten entstehen. Ihre Markenanmeldung war nicht nur umsonst, Sie müssen auch wieder von vorne anfangen. Die Recherche kann mit einfachen Suchmaschinen wie Google durchgeführt werden. Für eine umfassende Recherche müssen Sie aber auch die Register der nationalen und internationalen Markenämter (in Deutschland: DPMA) durchsuchen. Bei der Markenrecherche kommt es darauf an, ob Ihre Marke der älteren Marke vom Namen her ähnlich oder sogar identisch ist. Entscheidend sind dabei die angemeldeten Klassen. Um mehr Sicherheit bei der Markenanmeldung zu haben, sollten Sie sich an einen auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Denn dieser hat Zugang zu speziellen Datenbanken, die eine weitergehende und umfassendere Markenrecherche ermöglichen.

Recherche für Datenbank
Deutsche Marke DPMAregister
Unionsmarke eSearch plus
International registrierte Marke Madrid Monitor
Marken teilnehmender Markenämter TMview
Marken aus internationalen Quellen Global Brand Database

 

  1. Marke eintragen lassen vom Markenanwalt

Ein auf Markenrecht spezialisierter Anwalt kann Ihnen nicht nur bei der Markenrecherche in den geeigneten Datenbanken behilflich sein. Ein auf Markenrecht spezialisierter Anwalt ist während des gesamten Prozesses der Markeneintragung hilfreich und wichtig. Zunächst kann er Ihnen eine genauere Einschätzung geben, ab wann eine Marke einer anderen zu ähnlich ist. Außerdem kann er Ihnen aufgrund seiner langjährigen Erfahrung viele Tipps und Ratschläge geben. Er kann Sie in einem Rechtsstreit vertreten und beraten. Ein Markenanwalt kann Sie über bestimmte Verfahren informieren und Ihre Fragen beantworten.

  1. Anmeldung beim Markenamt

Die Eintragung der Marke erfolgt durch Anmeldung beim zuständigen Markenamt. In Deutschland ist dies das Deutsche Patent- und Markenamt (kurz: DPMA). Die Anmeldung kann per Post oder online erfolgen. Per Post erhalten Sie ein Formular, das Sie mit allen erforderlichen Angaben ausfüllen und mit allen erforderlichen Unterlagen zurücksenden müssen. Einfacher und schneller ist die Anmeldung über das Online-Formular auf der Internetseite des DPMA. Für die Anmeldung beim DPMA sind unter anderem folgende Angaben erforderlich: Angaben zur Person des Markenanmelders, die Waren- und Dienstleistungsklassen, für die die Marke angemeldet werden soll, die genaue Beschreibung der Marke unter Beachtung der Form- und Formatvorgaben. Je nach Art der Marke, z. B. einer Farbmarke oder einer Hörmarke, sind besondere Anforderungen zu erfüllen.

Wir empfehlen Ihnen, diese Angaben bereits vorzubereiten, um die Anmeldung zu vereinfachen.

  1. Bezahlung der Anmeldegebühr

Damit Ihre Marke vom DPMA geprüft und Ihre Markenanmeldung vorangetrieben werden kann, müssen Sie die Anmeldegebühr entrichten. Die Höhe der Anmeldegebühr kann von Markenamt zu Markenamt unterschiedlich sein. Eine übersichtliche Gebührentabelle finden Sie weiter unten in diesem Artikel.

  1. Prüfung der Markenanmeldung durch das DPMA

Nach der Anmeldung prüft das DPMA die Markenanmeldung nur auf absolute Schutzhindernisse. Zu den absoluten Schutzhindernissen zählen gemäß § 8 MarkenG die fehlende Eindeutigkeit oder Bestimmbarkeit, fehlende Unterscheidungskraft, entgegenstehendes Freihaltungsbedürfnis der Allgemeinheit, Verstoß gegen die guten Sitten, Verwendung hoheitlicher Zeichen etc.

Die relativen Schutzhindernisse werden hingegen nicht geprüft. Von relativen Schutzhindernissen spricht man, wenn die neue Marke der älteren Marke zu ähnlich oder gar identisch ist.

  1. Eintragung der Marke im Markenregister

Ist die Prüfung erfolgreich, erfolgt die Eintragung der Marke in das Markenregister und die Veröffentlichung im Markenblatt.

  1. Marke eintragen lassen: Widerspruchsfrist

Nach der Veröffentlichung im Markenblatt haben Mitbewerber oder Inhaber älterer Marken die Möglichkeit, Einwände gegen die Eintragung der neuen Marke zu erheben und Widerspruch einzulegen. Ein solcher Widerspruch wird erhoben, wenn ein relatives Schutzhindernis vorliegt. Dies bedeutet, dass die neue Marke der älteren Marke zu ähnlich oder sogar identisch ist oder wenn die Verwechslungsgefahr mit der älteren Marke zu groß ist. In diesem Fall hat der Inhaber der älteren Marke oder ein Mitbewerber 3 Monate Zeit, Widerspruch einzulegen.

Ist der Widerspruch erfolgreich, führt dies zur Löschung der neuen Marke und die Markenanmeldung wird hinfällig. Die mit der Anmeldung verbundenen Kosten werden dem Inhaber der gelöschten Marke selbstverständlich nicht erstattet. Es ist daher sehr wichtig, vor der Markenanmeldung sorgfältig zu recherchieren, ob die geplante Marke bereits von anderen benutzt wird. Nur so kann vermieden werden, dass Kosten, Zeit und kreative Ressourcen umsonst aufgewendet werden. Nach erfolgreicher Eintragung ohne Widerspruch besteht der Markenschutz für die Dauer von 10 Jahren.

  1. Markennamen eintragen lassen: die Markenüberwachung

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist Ihre Marke für 10 Jahre ab dem Anmeldetag geschützt. Wichtig ist jedoch, dass der Schutz Ihrer Marke mit der Eintragung nicht automatisch gewährleistet ist. So wie das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bei Ihrer Anmeldung keine Prüfung auf ähnliche Marken vorgenommen hat, prüft es auch nicht automatisch neue Markenanmeldungen auf mögliche Kollisionen mit Ihrer Marke. Es ist daher sehr wichtig, dass Sie eine kontinuierliche Markenüberwachung durchführen, um sicherzustellen, dass keine neuen Marken angemeldet werden, die Ihrer Marke ähnlich sind oder sie sogar kopieren. Dies erfordert eine regelmäßige Überprüfung der Veröffentlichungen neuer Marken, um gegebenenfalls rechtzeitig Widerspruch einlegen zu können und mögliche Markenrechtsverletzungen kostengünstig zu verhindern. Für eine effektive Markenüberwachung empfiehlt es sich, einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Ein solcher Experte verfügt über die notwendigen Instrumente und das Fachwissen, um die Überwachung unkompliziert und schnell durchzuführen. Darüber hinaus kann er beurteilen, wann es sinnvoll ist, Widerspruch einzulegen, und Ihnen helfen, die Risiken potenzieller Markenkonflikte besser zu verstehen. Dank dieser proaktiven Maßnahmen können Sie sich beruhigt auf Ihr Geschäft konzentrieren, während wir uns um den Schutz Ihrer Marke nach der Eintragung ins Markenregister kümmern.

  1. Erneuerung des Markenschutzes

Nach 10 Jahren erlischt der Markenschutz beim Markenamt. Der Markeninhaber kann den Markenschutz nach 10 Jahren gegen eine erneute Gebühr verlängern. Die Höhe der Gebühr hängt von der Anzahl der Klassen ab, für die die Marke angemeldet und geschützt wurde.

Marke eintragen lassen Ablauf
Marke eintragen lassen Ablauf

Schutz von Firmennamen – welche Möglichkeiten gibt es?

Dem Schutz von Firmennamen sollte höchste Priorität eingeräumt werden. Der Firmenname ist weit mehr als nur eine Bezeichnung, er ist ein zentraler Bestandteil der Identität und spielt eine entscheidende Rolle für den Wiedererkennungswert am Markt. Umso wichtiger ist es, den eigenen Firmennamen wirksam zu schützen und gegen Nachahmungen abzusichern. Für den Schutz von Firmennamen stehen in Deutschland verschiedene rechtliche Instrumente zur Verfügung.

1. Schutz von Firmennamen durch Handelsregistereintragung

Mit der Eintragung ins Handelsregister wird der Firmenname rechtlich gesichert. Niemand im gleichen Registerbezirk darf eine identische oder verwechslungsfähige Bezeichnung führen. Allerdings ist dieser Schutz regional begrenzt und abhängig von den Tätigkeiten, so dass hier häufig Beweisschwierigkeiten im Verletzungsprozess auftreten.

2. Markeneintragung

Ein besonders starker Schutz von Firmennamen entsteht durch die Eintragung als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim EUIPO für die gesamte Europäische Union. Der Schutz bezieht sich auf bestimmte Waren- und Dienstleistungsklassen und gilt zunächst für zehn Jahre, kann aber beliebig verlängert werden.

3. Namensrecht nach § 12 BGB

Das Bürgerliche Gesetzbuch schützt Namen grundsätzlich vor unbefugtem Gebrauch. Wird ein Firmenname eindeutig zugeordnet und im Geschäftsverkehr verwendet, kann der Inhaber Unterlassung verlangen, wenn Dritte ihn missbräuchlich nutzen.

4. Geschäftliche Bezeichnungen nach § 5 MarkenG

Auch ohne Markeneintragung genießen Unternehmenskennzeichen und Werktitel Schutz, sobald sie im geschäftlichen Verkehr genutzt werden. Allerdings ist der Nachweis oft schwieriger als bei eingetragenen Marken.

5. Domainschutz

Die Registrierung einer passenden Internet-Domain ist ein praktischer Schutz von Firmennamen vor Missbrauch und sorgt zugleich für eine professionelle Außenwirkung. Sie allein ersetzt aber keine rechtliche Absicherung durch Marke oder Handelsregister.

Schutz von Firmennamen
Schutz von Firmennamen

Marke eintragen lassen vom Markenanwalt

Loschelder Leisenberg Kanzlei Gruppenbild

    Checkliste: Marke eintragen

    Laden Sie sich HIER unsere „Checkliste Marke eintragen“ herunter!

    • Schutzfähigkeit der Marke prüfen

      • Ist die Marke unterscheidungskräftig (keine rein beschreibenden Begriffe)?

      • Enthält sie keine gesetzlichen Ausschlussgründe (z. B. amtliche Zeichen, Irreführung)?

      • Handelt es sich um ein Zeichen, das grafisch darstellbar ist (z. B. Wort, Bild, Kombination)?

    • Verfügbarkeit der Marke sicherstellen

      • Ist die Marke bereits im Markenregister eingetragen (DPMA, EUIPO, WIPO)?

      • Existieren identische oder ähnliche Marken mit gleichem oder ähnlichem Tätigkeitsbereich?

      • Durchführung einer ersten Recherche über offizielle Datenbanken (z. B. DPMAregister)?

    • Auswahl der richtigen Markenart treffen

      • Wortmarke (reiner Text)?

      • Bildmarke (grafisches Element, z. B. Logo)?

      • Wort-/Bildmarke (Kombination aus Text und Grafik)?

      • Klangmarke, Farbmarke oder 3D-Marke (in Spezialfällen)?

    • Prüfung auf Markenkollisionen

      • Besteht Verwechslungsgefahr mit älteren Marken?

      • Wird eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt (z. B. über eine Kanzlei oder ein Tool)?

      • Wurden internationale Markenrechte (EUIPO, WIPO) berücksichtigt?

    • Festlegung der Schutzklassen (Nizza-Klassen)

      • Welche Waren und/oder Dienstleistungen sollen geschützt werden?

      • Auswahl der passenden Klassen aus der Nizza-Klassifikation (z. B. Klasse 25 für Kleidung)?

      • Ggf. professionelle Unterstützung zur optimalen Klassenauswahl einholen.

    Checkliste Marke eintragen
    Checkliste Marke eintragen

    Marke eintragen lassen: Internationale Möglichkeiten

    Neben der Möglichkeit die Marke auf nationaler Ebene eintragen zu lassen, ist auch ein Schutz der Marke auf Ebene der EU oder auf internationaler Ebene möglich.

    Markennamen eintragen lassen in der Europäischen Union

    Durch eine europäische Markeneintragung wird Ihre Marke in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschützt. Diese Marke wird als Gemeinschaftsmarke oder Unionsmarke bezeichnet. Zuständig für die Markenanmeldung ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante, Spanien. Sofern keine absoluten Schutzhindernisse vorliegen, wird die Unionsmarke in das Markenregister eingetragen. Die Datenbank für die Markenrecherche im EU-Raum ist die Gemeinschaftsmarke. Die Schutzdauer beträgt wie bei der nationalen Marke 10 Jahre. Allerdings ist bei der EU-Marke Vorsicht geboten, denn es gilt das Alles-oder-nichts-Prinzip: Legt ein EU-Mitgliedstaat Widerspruch ein, so gilt dieser für den gesamten EU-Raum und die Markenanmeldung kommt gar nicht erst zustande. Eine umfassende Markenrecherche ist daher unerlässlich und sollte unbedingt durchgeführt werden, am besten durch einen Anwalt. In manchen Fällen kann eine internationale Markenanmeldung günstiger und sinnvoller sein.

    International Marke eintragen lassen

    Die Marke kann auch international registriert werden. Diese Marke wird IR-Marke genannt. Voraussetzung für die internationale Registrierung einer Marke ist die Basismarke. Die Basismarke ist die einfache nationale Marke. Anmelder der internationalen Marke ist das jeweilige nationale Markenamt. In Deutschland also das DPMA. Es muss ein Formblatt und ein Begleitschreiben ausgefüllt werden. Dabei wählt man explizit die Länder aus, in denen die Marke geschützt werden soll. Anschließend wird die Anmeldung geprüft und das DPMA leitet die fehlerfreie Anmeldung an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) weiter. Die WIPO führt eine zweite Prüfung durch. Ist alles in Ordnung, erfolgt die Eintragung in das internationale Register und die Veröffentlichung im IR-Markenblatt. Danach haben die Länder 18 Monate Zeit, gegen die Anmeldung Widerspruch einzulegen.

    Marke eintragen lassen international
    Marke eintragen lassen international

    Marke eintragen lassen: Häufige Probleme und Fehler

    Während des Eintragungsverfahrens einer Marke können verschiedene Herausforderungen auftreten, die einer sorgfältigen Prüfung bedürfen. Dazu gehören mögliche Widersprüche Dritter oder vom Patent- und Markenamt festgestellte Eintragungshindernisse. Um diese Hindernisse erfolgreich zu überwinden, ist häufig juristisches Fachwissen erforderlich. Einer der häufigsten Formfehler, den auch das DPMA selbst feststellt, betrifft das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Ein weiterer wichtiger Fehler bei der Eintragung einer Marke ist die Wiedergabe der Marke. Es bestehen besondere Anforderungen an die Mindestgröße der Markendarstellung. Zudem sind die Angaben des Anmelders nicht selten unvollständig. In vielen Fällen sind die Farbangaben und die Beschreibung der Marke nicht detailliert genug. Um solche Fehler zu vermeiden, ist es ratsam, sich eingehend mit dem Anmeldeverfahren zu befassen oder die Hilfe eines auf Markenrecht spezialisierten Anwalts in Anspruch zu nehmen. Neben formellen Fehlern sind auch relative und absolute Schutzhindernisse zu beachten. Ein Widerspruch innerhalb der ersten drei Monate nach Eintragung kann zur Löschung der Marke führen. Um weitere mögliche Fehler zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihre Markenanmeldung reibungslos verläuft, ist es ratsam, sich an einen erfahrenen Markenanwalt zu wenden.

    Anwälte, die auf Zack sind! Herr Leisenberg und Herr Loschelder haben mich motiviert und angriffslustig vertreten, so wie man sich das von Anwälten wünscht. Vielen Dank dafür!

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    Die Mitarbeiter der Kanzlei haben mein Anliegen sofort und kompetent bearbeitet, was innerhalb kürzester Zeit zum Erfolg geführt hat. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei bestens empfehlen.

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    Ich kann diese Kanzlei wirklich jedem nur ans Herzen legen !!! Meine Schwester und ich hatten vor ein paar Tagen ein erstes Gespräch, da wir drauf und dran sind ein Start-up zu gründen aber uns mit den rechtlichen Themen noch nicht so gut auskannten.Es wurde sich viel Zeit genommen um alle unsere Fragen zu beantworteten und es herrschte ein richtig freundliche Atmosphäre. Man hat richtig gemerkt, dass ehrliches Interesse für uns und unser Start-up besteht und uns diesbezüglich wirklich weitergeholfen werden wollte. Wir hatten eine tolle erste Erfahrung mit der Anwaltskanzlei und freuen uns über eine weitere Zusammenarbeit.

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    Sehr kompetente Kanzlei, schnelle Kontaktaufnahme und Reaktion auf unser Anliegen. Prompte Erledigung mit 100% Erfolg. Danke dafür.

    M E

    Marke eintragen lassen durch spezialisierte Anwälte

    Eine auf Markenrecht spezialisierte Kanzlei bietet eine breite Palette von Dienstleistungen an, die Unternehmen dabei helfen, ihre Marken optimal zu schützen und zu verwerten. Neben der reinen Markenanmeldung bietet eine solche Kanzlei auch strategische Beratung an, um sicherzustellen, dass die Marke bestmöglich geschützt und verwertet wird. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Vertretung in Widerspruchsverfahren.Grundsätzlich haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Marken selbst anzumelden. Dieser Weg ist jedoch mit gewissen Risiken verbunden. Eine professionelle Vertretung durch einen spezialisierten Anwalt oder eine auf Markenrecht spezialisierte Kanzlei bietet viele Vorteile und kann mögliche Probleme vermeiden.

    Ein spezialisierter Anwalt kennt sich auf dem Gebiet des Markenrechts am besten aus und ist mit den spezifischen Anforderungen vertraut, die bei der Eintragung einer Marke zu beachten sind. Darüber hinaus verfügt er über das nötige Fachwissen, um mögliche Beanstandungen des Markenamtes zu antizipieren und zu adressieren, wodurch Zurückweisungen oder Verzögerungen vermieden werden können. Durch eine professionelle Beratung können Unternehmen nicht nur Zeit und Kosten sparen, sondern auch möglichen rechtlichen Problemen vorbeugen.

    Darüber hinaus kann ein Anwalt eine gründliche Markenrecherche durchführen, um sicherzustellen, dass die gewählte Marke nicht mit bereits bestehenden Marken kollidiert. Dies ist wichtig, um Konflikte zu vermeiden und das Risiko einer Markenverletzung zu minimieren. Darüber hinaus kann der Anwalt eine erste Einschätzung über die Erfolgsaussichten einer Markenanmeldung abgeben und den Unternehmer entsprechend beraten.

    Insgesamt bietet die Zusammenarbeit mit einer auf Markenrecht spezialisierten Kanzlei einen ganzheitlichen Ansatz zur effektiven und rechtssicheren Gestaltung und Durchsetzung von Markenrechten. Mit professioneller Unterstützung können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Marken optimal geschützt und erfolgreich verwaltet werden.

    Was kostet es, eine Marke eintragen zu lassen?

    Die Kosten für die Eintragung einer Marke können variieren. Wir bieten einen transparenten Überblick über die anfallenden Gebühren und die Vorteile, die eine Investition in den Markenschutz mit sich bringt.

     

    Kostentabelle

     

        Gebühren Klassen
    DPMA Papierform 300 Drei Klassen
      Elektronisch 290
      Jeweils 100 € Ab jeder vierten Klasse
      Beschleunigte Prüfung 200 €
      Verlängerungsgebühr für Markenschutz (nach 10 Jahren) 750 € Bis zu drei Klassen
      260 € Ab vierter Klasse
      Widerspruchsgebühr 120 €
      Löschungsgebühr wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Schutzhinderung 120 €
      Löschungsgebühr wegen Verfalls 100 €
      Markenschutz Rückerstattungsgebühr 10 €
    EUIPO Papierform 1000 € Eine Klasse
      Elektronisch 850 €
      50 € Ab zweiter Klasse
      Verlängerungsgebühr nach 10 Jahren 1000€ bzw.

    850 €

    Eine Markenklasse
      50 € Ab zweiter Klasse
      Änderung einer eingetragenen Unionsmarke 200 €
    WIPO Internationale Registrierung einer Basismarke 180 €
      Nachträgliche Benennung einer IR-Marke 120 €
      Basisgebühr WIPO für eine Marke (schwarz-weiß) 653 CHF Drei Klassen
      Basisgebühr WIPO für eine Marke (farbig) 903 CHF Drei Klassen
      100 CHF Ab vierter Klasse
      Zusatzgebühr für jeden gewählten Vertragsstaat 100 CHF

     

    Bitte beachten Sie, dass sich die Kosten ändern können, wir teilen Ihnen gerne die derzeit gültigen Amtskosten mit.

    Die Dauer der Eintragung einer Marke ist von Markenamt zu Markenamt unterschiedlich. In Deutschland dauert eine Markenanmeldung in der Regel bis zu 8 Monate.

    Marke eintragen Kosten
    Marke eintragen Kosten

    Marke eintragen lassen: Markenrechtsverletzung

    Im Falle einer Markenrechtsverletzung haben Sie als Markeninhaber verschiedene Möglichkeiten, sich rechtlich gegen die Verletzung zu wehren. Folgende Ansprüche stehen Ihnen zu:

    Zunächst haben Sie einen Unterlassungsanspruch. Der Unterlassungsanspruch besteht bereits bei drohender Erstbegehungsgefahr und nicht erst, wenn eine Verletzung bereits erfolgt ist. Aber auch wenn es bereits zu einer Verletzung gekommen ist, kann ein Unterlassungsanspruch wegen Wiederholungsgefahr geltend gemacht werden. In der Praxis am relevantesten ist die strafbewehrte Unterlassungserklärung. Darin verpflichtet sich der Verletzer, für den Fall einer erneuten Markenrechtsverletzung die angedrohte Vertragsstrafe zu zahlen.

    Die Unterlassungserklärung ist in der Regel Inhalt einer Abmahnung. Darüber hinaus wird in einer Abmahnung vom Inhaber der verletzten Marke ein Kostenerstattungsanspruch geltend gemacht. Die Abmahnung stellt das effektivste Mittel bei einer Markenrechtsverletzung dar, da ein gerichtliches Verfahren vermieden werden kann.

    Darüber hinaus kann dem Verletzer im Falle einer Rechtsverletzung ein Schadensersatzanspruch zustehen. Voraussetzung hierfür ist jedoch Verschulden. Der Verletzer muss also fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.

    Der Verletzte hat außerdem einen Anspruch auf Vernichtung der Gegenstände, die die Marke verletzen können. Als Vorstufe zum Schadensersatzanspruch steht dem Verletzten ein Auskunftsanspruch zu. Dabei muss der Verletzer unter anderem die Herkunft und den Vertriebsweg der beanstandeten Ware oder Dienstleistung offenlegen. Der Auskunftsanspruch kann sich aber auch auf die Menge oder den Preis beziehen.

    Marke eintragen lassen mit Erfolg: wir helfen Ihnen!

    Wir sind eine unter anderem auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in München, die Ihnen bundesweit zur Seite steht. Wir helfen Ihnen in allen Fragen rund um das Markenrecht. Hierzu können Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder über das unten stehen Formular:

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