Vorsicht vor WAP Mediendienst und Semih Emre Serinken

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Daniel Loschelder
Anwalt für Markenrecht
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Vorsicht vor WAP Mediendienst und Semih Emre Serinken

WAP Mediendienst heißt das Deckmäntelchen, unter dem Semih Emre Serinken derzeit versucht, Gewerbetreibende und Freiberufler in eine kostenpflichtige Abofalle zu locken. Dabei bedient man sich einer Mischung aus Trickformular und Telefonanrufen. Diese Masche hat sich in der Vergangenheit als sehr erfolgreich herausgestellt, so dass sie von zahlreichen Unternehmen dieser fragwürdigen Branche angewendet wird.

Wer ist WAP Mediendienst und Semih Emre Serinken?

WAP Mediendienst stellt lediglich einen Kunstnamen dar, unter welchem Semih Emre Serinken seine Abofalle betreibt. Ausweislich des Impressums befindet sich der Firmensitz in der Hauptstraße 75,73061 Ebersbach an der Fils. Wer allerdings meint, dort tatsächlich einen Mitarbeiter der WAP Mediendienst oder Herrn Semih Emre Serinken persönlich anzutreffen, wird enttäuscht sein. Wir gehen nicht davon aus, dass dort jemand anzutreffen sein wird. Interessant ist immer, welche Selbstdarstellung diese Unternehmen über sich selbst verbreiten. So heißt es beispielsweise auf der Website wap-mediendienst.de:

Die Seite Wap-Mediendienst stellt die Plattform für Firmen und Kunden im deutschsprachigen Raum dar. Die Seite verfügt über ein umfangreiches Firmenverzeichnis, wo Sie alle angebotenen Produkte und Dienstleistungen der angemeldeten Firmen und Unternehmen finden können.

Suchen Sie nach Firmen und Unternehmen oder nach der von Ihnen gewünschten Leistung eines Unternehmens. Alle Firmeneinträge enthalten neben der Firmenadresse weitere Informationen wie Firmenprofil und Kontaktdaten.

Die Anmeldung auf Wap-Mediendienst ist der einfache und bequeme Weg neue Kunden zu erreichen. Hier können Sie alle wesentlichen Informationen über Ihre Firma veröffentlichen und damit ihr Profit erhöhen. Jederzeit können Sie die Informationen ändern oder ergänzen.

Unser Produkt wird ständig weiterentwickelt und modernisiert. Dies gewährleistet unserem Kunden, langfristig in eine moderne und flexible Anzeigenplattform investiert zu haben.

Dass ein Eintrag auf dieser Seite tatsächlich irgend einen Mehrwert bringen soll, halten wir jedoch für stark übertrieben. Sucht man dort beispielsweise nach Rechtsanwälten in München findet man zahlreiche Einträge, keinen einzigen jedoch über einen Rechtsanwalt.

Die Masche von WAP Mediendienst und Semih Emre Serinken 

Mandanten berichten uns die Masche der WAP Mediendienst wie folgt: ein Anrufer meldet sich, dass es um die Verlängerung eines bestehenden Anzeigenvertrages gehe, die unmittelbar geschehen müsse, damit das Inserat auch in der nächsten Ausgabe erscheint. Interessant ist dabei, dass die meisten angerufenen tatsächlich einen Inseratsvertrag mit einem seriösen Unternehmen unterhalten. Auf dieses Trittbrett steigt dann die WAP Mediendienst auf und suggeriert, dass es sich bei ihr um das Unternehmen handelt, mit welchen der Angerufene einen Vertrag unterhält. Sodann wird ein Formular per Fax übersandt, welches aufgrund der schlechten Übertragungsqualität schlecht lesbar ist. Dieses soll unmittelbar unterschrieben und sofort zurückgesendet werden. Im klein gedruckten wird dann ausgeführt, dass die Vertragslaufzeit zwei Jahre beträgt und der Rechnungsbetrag zweimal jährlich fällig wird. Da der Rechnungsbetrag 499 € beträgt, wäre bei einer Unterschrift ein Betrag von 2000 € fällig. Sehr viel Geld für eine quasi nicht existente Gegenleistung.

Rechnung und Mahnung der WAP Mediendienst und Semih Emre Serinken 

Wird das Formular der WAP Mediendienst zurückgesandt, erfolgt unmittelbar darauf die Rechnungsstellung. Den meisten Betroffenen wird dann erst bewusst, dass sie hier einer Masche aufgesessen sind, welche sie zuvor bei dem anrufen und der Unterzeichnung des Formulars nicht erkannt haben. Wird die Rechnung nicht unmittelbar gezahlt, erfolgen Mahnungen und in der weiteren Folge erfahrungsgemäß die Einschaltung von Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten, um den Druck auf den Betroffenen zu erhöhen.

Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte aus Stuttgart vertreten WAP Mediendienst

In der Branche wird viel Geld umgesetzt. Das macht es auch für Kanzleien attraktiv, die Geschäftsmodelle zu sichern. Während Inkassoanwälte häufig auftreten, bleiben manche Kanzleien gerne im Hintergrund. Nunmehr melden sich Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte aus Stuttgart und teilen für WAP Mediendienst mit, dass die Mitarbeiter ihrer Mandantin mit unserer Mandantin „telefonisch in Kontakt standen, um diese über das Angebot der WAP Mediendienst zu informieren“. Sowerden Cold Calls also euphemistisch bezeichnet. Weiterhin versendet die Mandantin Angebote immer nur auf ausdrücklichen Wunsch des potentiellen Geschäftspartners. Wir teilen die Ansicht der Kollegen von Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte nicht und halten das geschäftsmodell von WAP Medeindienst nach wie vor für rechtswidrig.

Abwehr der Forderungen von WAP Mediendienst und Semih Emre Serinken

Forderungen, welche auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen sind, lassen sich abwehren. Es sollte immer überprüft werden, unter welchen Umständen ein Vertrag geschlossen wurde und ob dieser eventuell angreifbar ist. Die vorliegende Konstellation bietet zahlreiche Anhaltspunkte, mittels derer man sich von dem Vertrag lösen kann. Wir haben in den letzten Jahren unzählige Mandanten erfolgreich gegen solche Unternehmen vertreten und konnten diese vor großem Schaden bewahren. Falls Sie auch das Gefühl haben, von der WAP Mediendienst in eine Abofalle gelockt worden zu sein, schildern Sie uns gerne ihren Sachverhalt. Wir prüfen dann die Abwehrmöglichkeiten und beraten Sie hierzu entsprechend.

Erfolg gegen WAP Mediendienst (Update 20.11.2019)

Wir konnten mittlerweile gerichtlich durchsetzen, dass der Inhaber von WAP Mediensdienst Semih Emre Serinken einen Mandanten von uns nicht mehr telefonisch kontaktieren darf. Bislang hat der Gegner darüber hinaus stets auf die Forderungen gegenüber unseren Mandanten verzichtet, wenn wir ihn dazu aufgefordert haben. Es bestehen also beste Aussichten zur Forderungsabwehr.

Unsere Schwerpunkte

Informieren Sie sich gerne über unsere Tätigkeiten im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Unser Beratungsspektrum finden Sie auf den folgenden Seiten.

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