Haftung für Mitarbeiter und Beauftragte nach § 8 Absatz 2 UWG
Haftung für Mitarbeiter und Beauftragte im UWG: Das Wichtigste in Kürze Unternehmen haften nach § 8 Abs. 2 UWG für Wettbewerbsverstöße ihrer Mitarbeiter und Beauftragten. Die Haftung ist verschuldensunabhängig und…
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18. Dezember 2025