Abmahnung der HKMW Rechtsanwälte Köln
Die Kanzlei HKMW Rechtsanwälte, Sachsenring 43, 59677 Köln spricht Abmahnungen für unterschiedliche Rechteinhaber aus. Die Kanzlei besteht aus den Rechtsanwälten Benedikt Heimann, der die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Allgemeines Zivilrecht, Mietrecht, Strafrecht und Verkehrsstrafrecht bearbeitet. Ein weiterer Anwalt ist Malte Mörger, der für die Rechtsgebiete Wettbewerbsrecht, Wirtschaftsrecht, Markenrecht, Internet und neue Medien und Urheberrecht zuständig ist.

Abmahnung der Solarway GmbH durch HKMW
Die Kanzlei HKMW Rechtsanwälte mahnt z.B. für die Solarway GmbH ab.
Was wirft die Solarway GmbH in der Abmahnung vor?
Der Abmahner, die Solarway GmbH, wirft einen wettbewerbswidrigen Verstoß wegen irreführender Werbung vor. Konkret geht es um ein Angebot für ein Balkonkraftwerk, das auf der Preisvergleichsplattform idealo.de beworben und dort als günstigstes Angebot dargestellt wurde. Dieses Angebot war mit einem Preis von 1.849,00 € verlinkt und führte direkt zu einem Angebot des Abgemahnten auf der Plattform eBay.
Der Vorwurf lautet, dass die beworbene Produktzusammensetzung nicht mit dem tatsächlich verlinkten Angebot übereinstimmt. Während auf idealo ausdrücklich ein bestimmtes Solarmodul beworben wurde, enthielt das tatsächlich verlinkte eBay-Angebot laut Artikelbeschreibung stattdessen ein anderes Modul. Damit stimmen wesentliche Produkteigenschaften – insbesondere Hersteller und Typ des Solarmoduls – nicht überein.
Diese Abweichung stellt nach Auffassung der Solarway GmbH eine unzulässige geschäftliche Handlung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG dar, da der Verbraucher über ein wesentliches Merkmal der Ware getäuscht wird. Zudem wird geltend gemacht, dass durch dieses Verhalten eine Wiederholungsgefahr bestehe und der Markt gezielt zum Nachteil der Solarway GmbH beeinflusst werde.
Was fordert die Solarway GmbH in der Abmahnung?
Die Solarway GmbH fordert zunächst zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Diese soll gewährleisten, dass künftig keine Angebote mehr beworben werden, deren Produktangaben nicht mit dem tatsächlich gelieferten Produkt übereinstimmen. Für den Fall eines zukünftigen Verstoßes verpflichtet sich der Abgemahnte zur Zahlung einer noch festzusetzenden Vertragsstrafe.
Weiterhin verlangen HKMW Rechtsanwälte für die Solarway GmbH umfassende Auskunft zur Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs. Der Abgemahnte soll insbesondere Auskunft erteilen über:
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Die exakte Anzahl der verkauften Balkonkraftwerke des beanstandeten Angebots,
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den damit erzielten Nettoumsatz sowie
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den daraus resultierenden Gewinn.
Zusätzlich fordert die Solarway GmbH die Erstattung der Abmahnkosten. Diese werden auf Basis eines Gegenstandswerts von 50.000 € berechnet und belaufen sich auf insgesamt 2.123,08 € (inklusive Anwaltsgebühr, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer). Für den Fall der Fristversäumnis wird ausdrücklich die Einleitung gerichtlicher Schritte ohne weitere Ankündigung angedroht.

Abmahnung der HKMW Rechtsanwälte Köln erhalten? Wir beraten Sie!
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