Abmahnung JBViniol Rechtsanwälte – das Wichtigste in Kürze:
- Abmahnung ernst nehmen: Eine Abmahnung von JBViniol ist regelmäßig ein förmliches anwaltliches Schreiben, mit dem Unterlassung, Fristwahrung und häufig auch Kostenerstattung verlangt werden.
- Markenrecht, Wettbewerbsrecht: Im Fokus stehen vor allem wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Beanstandungen, etwa irreführende Werbung oder die unberechtigte Nutzung geschützter Kennzeichen.
- Unterlassungserklärung: Häufig wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, die weitreichende rechtliche und wirtschaftliche Folgen für die Zukunft haben kann.
- Kurze Fristen: Betroffene sollen oft innerhalb kurzer Zeit reagieren, sodass schnelles, aber zugleich sorgfältiges Handeln erforderlich ist.
- Prüfung vom Anwalt: Eine Abmahnung sollte weder ignoriert noch ungeprüft akzeptiert werden, weil entscheidend ist, ob der geltend gemachte Anspruch tatsächlich besteht und ob die Erklärung zu weit gefasst ist.
Wer ist JBViniol Rechtsanwälte?
Die Kanzlei JBViniol ist eine auf ausgewählte wirtschaftsnahe Rechtsgebiete ausgerichtete Boutique-Kanzlei. Nach ihrer eigenen Darstellung berät sie insbesondere in den Bereichen IT-Recht, Open Source, Datenschutz und Künstliche Intelligenz sowie im Marken- und Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Medien- und Presserecht.
Zu den auf der Website aufgeführten Rechtsgebieten zählen im Einzelnen „IT-Recht, Open Source, KI und Datenschutz“, „Marken, Werbung, Wettbewerb, Vertrieb“, „Medien- und Presserecht“ sowie „Urheberrecht“.
Insgesamt lässt sich die Kanzlei damit als wirtschaftsrechtlich und technologisch geprägte Einheit beschreiben, die mehrere Schnittstellen zwischen Recht, Kommunikation, Innovation und Markt adressiert. Sitz der Kanzlei ist Berlin. Die Kanzlei ist ein Spin-Off der Kanzlei JBB.
Anwälte, die auf Zack sind! Herr Leisenberg und Herr Loschelder haben mich motiviert und angriffslustig vertreten, so wie man sich das von Anwälten wünscht. Vielen Dank dafür!
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M EWas ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist im Wettbewerbsrecht und im Markenrecht ein förmliches Schreiben, mit dem der Inhaber eines Rechts einen anderen dazu auffordert, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten künftig zu unterlassen. Sie dient in erster Linie dazu, einen Rechtsverstoß außergerichtlich zu klären und einen Gerichtsprozess möglichst zu vermeiden.
Im Wettbewerbsrecht kommt eine Abmahnung typischerweise in Betracht, wenn ein Unternehmen unlautere geschäftliche Handlungen vornimmt, etwa durch irreführende Werbung, unzulässige Werbeaussagen, fehlende Pflichtangaben oder sonstige Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Ziel ist es, den Wettbewerbsverstoß schnell zu beenden und für die Zukunft abzusichern.
Im Markenrecht wird eine Abmahnung häufig ausgesprochen, wenn eine Marke, ein Unternehmenskennzeichen oder eine geschäftliche Bezeichnung ohne Berechtigung benutzt wird. Das kann etwa der Fall sein, wenn identische oder ähnliche Zeichen für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet werden und dadurch eine Verwechslungsgefahr besteht. Auch die unberechtigte Nutzung in Domains, Werbung oder Online-Angeboten kann eine markenrechtliche Abmahnung auslösen.
Typischerweise enthält eine Abmahnung die Beschreibung des beanstandeten Verhaltens, die rechtliche Begründung, die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, eine Fristsetzung sowie häufig auch Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz oder Erstattung von Anwaltskosten.
Für den Empfänger ist eine Abmahnung rechtlich und wirtschaftlich bedeutsam. Sie sollte deshalb nicht ignoriert, aber auch nicht ungeprüft akzeptiert werden. Oft hängt die richtige Reaktion davon ab, ob der geltend gemachte Anspruch tatsächlich besteht, ob die Vorwürfe zu weit gefasst sind und ob die verlangte Unterlassungserklärung inhaltlich angepasst werden muss. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung ist daher regelmäßig sinnvoll.
Abmahnung der JBViniol Rechtsanwälte
Wir berichten hier über Abmahnungen der JBViniol Rechtsanwälte, sie uns in unserer Beratungspraxis bislang untergekommen sind.
Abmahnung JBViniol für speakeasy Berlin GmbH
Die Abmahnung von JBViniol für speakeasy Berlin GmbH betrifft den Vorwurf irreführender Werbung nach dem UWG im Zusammenhang mit dem Angebot von Sprachkursen in Berlin. Die Abmahnerin stellt darauf ab, dass zwischen den Beteiligten jedenfalls ein Wettbewerbsverhältnis besteht, weil beide Sprachkurse, insbesondere Deutschkurse, in Berlin bzw. online anbieten oder bewerben.
Im Mittelpunkt stehen zwei Internetseiten. Auf der ersten Seite mit dem Titel „Die besten Sprachschulen in Berlin – Deutsch lernen in Berlin“ wird beanstandet, dass der Eindruck einer neutralen, objektiven Auswahl der besten Sprachschulen in Berlin erweckt werde. Nach dem Inhalt der Abmahnung suggerieren bereits URL, Überschrift und Aussagen wie die Zudem werde der Eindruck vermittelt, es gebe ein stationäres Angebot vor Ort in Berlin, insbesondere in Berlin-Mitte.
Die Abmahnerin hält diesen Eindruck für objektiv falsch. Sie trägt vor, dass es sich nicht um eine neutrale Auswahl handele, sondern um Eigenwerbung. Außerdem verfüge die Gegenseite tatsächlich über keine Sprachschule und kein Präsenzkursangebot in Berlin; verfügbar seien allenfalls Online-Kurse. Zur Begründung verweist die Abmahnung darauf, dass auf der Website keine Berliner Adresse oder konkreten Kursräume genannt würden.
JBViniol und speakeasy Berlin GmbH sehen darin jeweils eine relevante Irreführung gemäß § 5 UWG, weil Interessenten dadurch veranlasst werden könnten, sich näher mit dem Angebot zu befassen oder sogar eine Buchungsentscheidung zu treffen.
Rechtlich macht die Kanzlei JBViniol für die speakeasy Berlin GmbH in der Abmahnung deshalb Unterlassungsansprüche geltend. Gefordert wird, die beanstandete Werbung sofort einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Für den Fall der Nichterfüllung wird gerichtliche Geltendmachung angekündigt. Zusätzlich verlangt die Abmahnerin die Erstattung der Abmahnkosten auf Grundlage eines Gegenstandswerts von 45.000 Euro, konkret 1.672,30 Euro.

Sie haben eine Abmahnung der JBViniol Rechtsanwälte erhalten? Wir beraten Sie!
Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der JBViniol Rechtsanwälte erhalten haben, beraten wirr Sie gerne hierzu. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verfügen über eine langjährige Beratungspraxis im Markenrecht und Wettbewerbsrecht. Gerne können Sie uns anrufen, eine Mail schreiben oder uns über das nachfolgende Formular kontaktieren:

