Abmahnung minimi Rechtsanwaltsgesellschaft – das Wichtigste in Kürze
- Vorwurf: Die minimi Rechtsanwaltsgesellschaft um Peyam Hirsch mahnen Unternehmen wegen angeblich unzulässig versendeter Werbe-E-Mails ab.
- Forderungen: Verlangt werden regelmäßig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Anwaltskosten, Auskunft sowie teils weitere Ansprüche im Zusammenhang mit DSGVO und Schadensersatz.
- Kosten: In bekannten Fällen wird ein Gegenstandswert von 3.000,00 € zugrunde gelegt; daraus soll sich eine Kostenforderung von 326,15 € ergeben.
- GETMINIMI-Bezug: Auffällig ist der Zusammenhang mit der Plattform GETMINIMI, über die Nutzer unerwünschte Werbe-E-Mails melden und Ansprüche offenbar weiterverfolgen lassen können.
- Rechtliche Zweifel: Die Verbindung zwischen Plattform, Anspruchsdurchsetzung und Kanzlei sowie mögliche standardisierte Massenverfahren können Anlass geben, die Abmahnung kritisch auf Rechtsmissbrauch zu prüfen.
- Nicht vorschnell handeln: Betroffene Unternehmen sollten weder ungeprüft zahlen noch die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben, da diese erhebliche Vertragsstrafenrisiken auslösen kann.
Worum geht es bei den Abmahnungen der minimi Rechtsanwaltsgesellschaft und Peyam Hirsch ?
Die minimi Rechtsanwälte vertreten durch Peyam Hirsch machen geltend, dass ihre Mandanten unerwünschte Werbe-E-Mails erhalten hätten. In den Schreiben wird typischerweise behauptet, dass weder eine wirksame Einwilligung in den Erhalt solcher Nachrichten vorgelegen habe noch eine bestehende Geschäftsbeziehung bestanden habe. Daraus leiten die Rechtsanwälte einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ab.
Auf dieser Grundlage wird eine Wiederholungsgefahr angenommen. Diese soll nach Auffassung der Gegenseite nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ausgeräumt werden können. Für betroffene Unternehmen ist dabei besondere Vorsicht geboten: Eine Unterlassungserklärung kann langfristige rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben, insbesondere wenn sie zu weit gefasst ist oder Vertragsstrafenrisiken auslöst.
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M EWelche Forderungen werden gestellt?
Neben der Unterlassung verlangen die Minimi Rechtsanwälte vertreten durch Peyam Hirsch regelmäßig die Erstattung von Rechtsanwaltskosten. In dem Beitrag wird ein Gegenstandswert von 3.000,00 € genannt, woraus sich eine Kostenforderung von 326,15 € ergeben soll. Außerdem werden häufig datenschutzrechtliche Ansprüche geltend gemacht, insbesondere Auskunft nach Art. 15 DSGVO.
Die Kombination aus Unterlassung, Kostenerstattung und DSGVO-Ansprüchen erhöht den Druck auf die Empfänger der Abmahnung. Dennoch sollte zunächst sorgfältig geprüft werden, ob die behaupteten Ansprüche im konkreten Einzelfall überhaupt bestehen, ob die Forderungen ordnungsgemäß begründet sind und ob die vorgelegte Unterlassungserklärung in dieser Form akzeptiert werden sollte.
Rolle der Plattform GETMINIMI
Auffällig ist, dass die Abmahnungen nach den uns bekannten Fällen häufig im Zusammenhang mit der Plattform GETMINIMI stehen. Dort können Nutzer unerwünschte Werbe-E-Mails melden. Nach Darstellung der Plattform sollen Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung erhalten können. Die Plattform prüft offenbar, ob eine weitere Anspruchsdurchsetzung wirtschaftlich und rechtlich in Betracht kommt.
Nach dem beschriebenen Modell werden Ansprüche teilweise abgetreten oder zur Geltendmachung übertragen. Die anwaltliche Durchsetzung erfolgt sodann über eine Partnerkanzlei, die minimi Rechtsanwälte. Gerade dieses Zusammenspiel zwischen Plattform, Anspruchserwerb, anwaltlicher Durchsetzung und Kostengeltendmachung ist rechtlich kritisch zu betrachten.
Verflechtung zwischen GETMINIMI und minimi Rechtsanwaltsgesellschaft
Besonders relevant ist aus unserer Sicht die personelle und gesellschaftsrechtliche Nähe zwischen der Plattform GETMINIMI und der Minimi Rechtsanwaltsgesellschaft vertreten durch Peyam Hirsch. Betreiber der Plattform ist die minimi UG, vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Sielmann, der gleichzeitig auch Prokurist bei der Kanzlei minimi Rechtsanwälte ist.
Diese Konstellation wirft Fragen auf: Geht es vorrangig um die effektive Durchsetzung berechtigter Ansprüche gegen Spam? Oder steht ein standardisiertes Geschäftsmodell im Vordergrund, bei dem durch massenhafte Anspruchsverfolgung Gebühren und weitere Forderungen generiert werden? Nach unserer Einschätzung sprechen gewichtige Argumente dafür, die Vorgehensweise im Einzelfall auf Rechtsmissbrauch zu prüfen.
Warum Sie nicht vorschnell reagieren sollten
Empfänger einer Abmahnung stehen häufig unter Zeitdruck. Genau deshalb besteht das Risiko, vorschnell zu zahlen oder eine Unterlassungserklärung abzugeben, die später erhebliche Probleme verursacht. Besonders gefährlich ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, wenn sie zu weit formuliert ist oder organisatorisch kaum sicher eingehalten werden kann.
Vor einer Reaktion sollte daher geprüft werden:
Besteht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch überhaupt?
Es muss geklärt werden, ob tatsächlich eine unzulässige Werbe-E-Mail versendet wurde und ob eine Einwilligung oder ein sonstiger Rechtfertigungsgrund vorliegt.
Ist die Abmahnung ordnungsgemäß und nicht rechtsmissbräuchlich?
Gerade bei massenhaft versendeten, standardisierten Schreiben kann sich die Frage stellen, ob die Anspruchsdurchsetzung noch legitimen Zwecken dient.
Ist die geforderte Unterlassungserklärung zu weitgehend?
In vielen Fällen ist es ratsam, keinesfalls die vorformulierte Erklärung ungeprüft zu unterschreiben, sondern allenfalls eine modifizierte Erklärung zu erwägen.
Sind die Kosten und DSGVO-Forderungen berechtigt?
Auch die verlangten Anwaltskosten sowie etwaige Entschädigungsforderungen müssen rechtlich überprüft werden.
Unsere Einschätzung
Wir halten die Vorgehensweise der Minimi Rechtsanwaltsgesellschaft vertreten durch Peyam Hirsch für rechtlich angreifbar. Zwar können unerlaubte Werbe-E-Mails grundsätzlich Unterlassungsansprüche auslösen. Das bedeutet aber nicht, dass jede Abmahnung automatisch berechtigt ist oder dass sämtliche geltend gemachten Nebenforderungen akzeptiert werden müssen.
Insbesondere die standardisierte Anspruchsdurchsetzung, die Einbindung der Plattform GETMINIMI und die personellen Überschneidungen geben Anlass zu einer kritischen Prüfung. Betroffene Unternehmen sollten daher nicht vorschnell zahlen und keine Unterlassungserklärung ungeprüft abgeben.
Abmahnung minimi Rechtsanwaltsgesellschaft erhalten? Wir helfen Ihnen.
Wenn Sie eine Abmahnung der Minimi Rechtsanwälte vertreten durch Peyam Hirsch erhalten haben, sollten Sie die Angelegenheit anwaltlich prüfen lassen. Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen bei der Abwehr unberechtigter Abmahnungen, bei der Prüfung von Unterlassungserklärungen und bei der Verteidigung gegen Zahlungs- und DSGVO-Forderungen.
Senden Sie uns die Abmahnung gerne unverbindlich zu. Wir prüfen die Erfolgsaussichten, zeigen Ihnen die Handlungsoptionen auf und entwickeln eine passende Verteidigungsstrategie.

