Warnung vor DBV Verlagsgesellschaft mbH und Firmenverlag 24

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Daniel Loschelder
Anwalt für Markenrecht
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Die DBV Verlagsgesellschaft mbH und Firmenverlag 24, Sprendlinger Landstraße 180, 63069 Offenbach und ihr Geschäftsführer Semir Ujkanovic gehen derzeit mit der sehr beliebten Telefonmasche auf Kundenfang. Die Vorgehensweise der DBV Verlagsgesellschaft mbH hat sich in den letzten Jahren größter Beliebtheit erfreut, da sie offenbar sehr erfolgreich ist. In diesem Artikel informieren wir über die Masche und über die Abwehrmöglichkeiten gegen Firmenverlag 24.

Wer ist die DBV Verlagsgesellschaft mbH?

Die DBV Verlagsgesellschaft mbH hieß ursprünglich S&V Marketing GmbH und ist das Handelsregister bei dem Amtsgericht Offenbach (Registernummer HRB 52585) eingetragen. Als Geschäftsführer fungiert Semir Ujkanovic, der uns im Zusammenhang mit Abofallen bislang noch nicht untergekommen ist. Das mag allerdings daran liegen, dass es sich bei den Geschäftsführern solcher Unternehmen zumeist um Strohpuppen handelt, während die tatsächlichen Hinterleute lieber im Verborgenen operieren. Als Unternehmenszweck ist im Handelsregister jedenfalls eingetragen „der Betrieb eines Buchverlages, außerdem die Vermittlung von Aufträgen aller Art, soweit dies nicht der Erlaubnis oder Genehmigung bedarf, insbesondere Dienstleistungen im Online-Bereich, außerdem der Online-Handel mit Elektroartikeln und sonstigen Waren, soweit dies nicht der Erlaubnis oder Genehmigung bedarf, außerdem Hausmeisterservice und die Erstellung von Webseiten.“

Die Masche der DBV Verlagsgesellschaft mbH

Die DBV Verlagsgesellschaft mbH ist ein weiterer Nachahmer der sehr beliebten Anrufmasche. Hierbei werden mittels Cold Calls, also unerlaubter Werbeanrufe, Gewerbetreibende, Freiberufler und sonstige Selbständige in ganz Deutschland telefonisch kontaktiert und behauptet, dass bereits ein Vertrag besteht, der sich mangels Kündigung nunmehr verlängert habe. Zuvor sei dieser Vertrag kostenlos gewesen, nun aber sei er kostenpflichtig. Manchmal wird auch behauptet, dass man von Google anrufe oder es sich um den Google Eintrag des Unternehmens handele. Hat der Anrufer erst mal das Vertrauen geweckt, findet anschließend eine Art Datenabgleich statt, in dem der Betroffene möglichst häufig mit Ja antworten soll. Dieser Teil des Gesprächs wird dann auf Band aufgezeichnet, um den Betroffenen anschließend zur Zahlung zu bewegen. Innerhalb dieses aufgezeichneten Gesprächs wird mittels schnell gesprochener Suggestivfragen den Betroffenen ein Vertragsschluss untergeschoben. Die Masche der DBV Verlagsgesellschaft mbH wird in deren AGB entsprechend beschrieben, dort heißt es:

„Ein kostenpflichtiger Eintrag in das Firmenverzeichnis kommt erst zustande, nachdem der Kunde in einem zweiten Telefonat gegenüber einem Mitarbeiter der DBV Verlagsgesellschaft mbH den von ihm gewünschten Vertragsschluss bestätigt.“ 

Das Portal Firmenverlag 24

Wie die meisten Abofallenbetreiber unterhält auch die DBV Verlagsgesellschaft mbH ein völlig unmaßgebliches Internetportal, welches sie Firmenverlag 24 nennt. Höchst interessant ist dabei, dass bis zum heutigen Tage (7. August 2020) noch kein Inhalt auf der Seite firmenverlag24.de  eingepflegt ist, obwohl uns bereits zahlreiche Rechnungen der DBV Verlagsgesellschaft mbH vorliegen. Wir können uns übrigens beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Seite Firmenverlag 24 irgendeinen werblichen Mehrwert bringt. Unter dem 10. August 2020 ist das Portal firmenverlag24.de dann auch freigeschaltet worden. Unsere Erwartungen wurden bestätigt. Es werden Phrasen verwendet, die natürlich in keinem Verhältnis zur Realität sthene, z.B.

„Firmen Verlag 24 ist bekannt für seine integrierten digitalen Marketinglösungen für kleine und mittlere Unternehmen“ 

Hinzu kommen angebliche Kundenrezensionen, von denen wir nich glauben, dass diese von tatsächlichen Kunden stammen. Man möchte sich hier lediglich einen „seriösen Anstrich“ geben, hiervon muss sich aber jeder sein eigenes Bild machen. Jedenfalls werden die gleichen Fake-Bewertungen verwendet wie auf der Seite vom Regionalen Bundesverlag der S&M Marketing GmbH, über den wir hier ausführlich berichtet haben:

Regionaler Bundesverlag 

Das zeigt einmal wieder, dass in der Branche der Abofallenbetreiber im Hintergrund viele zusammenhängen.

Rechnung der DBV Verlagsgesellschaft mbH

Unmittelbar nach dem Telefonanruf erfolgt die Rechnungstellung. Die meisten Betroffenen fallen dann aus allen Wolken, da ihnen nicht bewusst war, einen Vertrag mit der DBV Verlagsgesellschaft mbH abgeschlossen zu haben. Jedenfalls wird für einen völlig unmaßgeblichen Eintrag in dem Portal der DBV Verlagsgesellschaft mbH ein horrender Betrag gefordert, der unsere Meinung nach keinerlei Mehrwert bringt. Leider leisten viel zu viele Betroffene eine Zahlung, um die Angelegenheit möglichst schnell zu beenden. Dadurch erhalten Unternehmen wie die DBV Verlagsgesellschaft mbH Auftrieb und wachsen derzeit wie Pilze aus dem Boden.

Vorsicht vor der Verlängerungsfalle

Wer meint, durch Zahlung der Rechnung die Sache erledigen zu können, wird im nächsten Jahr böse überrascht. Einserseits sind viele Abofallenbetreiber der Ansicht, dass durch eine Zahlung der Vertrag bestätigt wird. Zudem findet sich in den AGB der DBV Verlagsgesellschaft mbH eine Verlägerungsfalle. Dort heißt es nämlich:

§ 9 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung des Vertrages (9.1) Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Vertragsabschluss. (9.2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate zum Standardpreis, falls er nicht spätestens 4-8 Wochen vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird. (9.3) Die zu dem Basiseintrag bei Vertragsabschluss einmal Zugebuchten Onlineoptionen bleiben bei Verlängerung des Vertrages Vertragsbestandteil und werden zu den vereinbarten Konditionen – sofern der Kunde diesem nicht in Textform widerspricht – weiterberechnet.

Verheerende Google-Bewertungen

Firmenverlag 24 hat verheerende Google-Bewertungen, aus denen wir gerne zitieren:

„Wurde von einer Mitarbeiterin angerufen. Unser google Eintrag wäre jetzt kostnpflichtig. Sie würden im Auftrag von Google arbeiten. Ca. 900 Euro müßten wir im Jahr zahlen. Gerne können wir den Vertrag nach 1 Jahr kündigen. Dann rief mich noch ein Herr von der Kündigungsstelle an. Nachdem ich mich weigerte bestimmte Fragen mit Ja oder Nein zu beantworten rief mich die Mitarbeiterin wieder an. Der Verlängerungsvertrag wird uns jetzt ungekündigt zugeschickt. Wir sind ein kleiner privater Vermieter und haben nie einen Vertrag bei Firmenverlag 24 unterschrieben. Wir haben sofort bei der Polizei Strafanzeige gestellt.“

„Typischer Telefonbetrug. Die rufen wahllos Firmen an und behaupten , man hätte vor 24 Monaten einen Vertrag abgeschlossen und solle nun 900 € zahlen etc… Warum es diese ‚Firma‘ noch gibt, ist mir ein Rätsel.“

„Dreiste Telefonabzocke“

„Unseriös, dreiste Masche…Betrüger ! Wundere mich dass diese Firma überhaupt existiert“

Abwehr der Forderungen der DBV Verlagsgesellschaft mbH

Forderungen der DBV Verlagsgesellschaft mbH, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen sind, lassen sich abwehren. Wir haben in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen Abofallenbetreiber wie die DBV Verlagsgesellschaft mbH vertreten und konnten unsere Mandanten vor großem Ungemach bewahren. Wenn auch Sie eine Rechnung der DBV Verlagsgesellschaft mbH erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Bislang konnten wir stets erreichen, dass der Gegner seine Forderungen gegenüber unseren Mandanten storniert.

Unsere Schwerpunkte

Informieren Sie sich gerne über unsere Tätigkeiten im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Unser Beratungsspektrum finden Sie auf den folgenden Seiten.

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