Vorsicht vor: German Collection Service Financial Pro GmbH

Willkommen bei LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte. Unsere Anwältinnen und Anwälte vertreten Sie kompetent zu allen Fragen des Markenrechts, Wettbewerbsrechts und IT-Rechts.

Zufriedene Mandanten

5 Sterne Bewertungen auf Google. Finde unser Google-Profil hier.

Erstklassige Beratung

Wir garantieren erstklassige Beratung auf höchstem Niveau!

Schnelle Reaktionszeiten

Wir melden uns schnell bei Ihnen und kümmern uns um Ihr Anliegen!

Jahrelange Erfahrung

Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Anwälte!

Daniel Loschelder
Anwalt für Markenrecht
Melden Sie sich noch heute für eine individuelle Beratung.

Vorsicht vor: German Collection Service Financial Pro GmbH

German Collection Service Financial Pro GmbH inkassiert für Europe REG Services Ltd.

Die German Collection Service Financial Pro GmbH aus Berlin ist derzeit damit beauftragt, Inkasso für die Europe REG Services Ltd. aus Malta zu betreiben. Entsprechende Zahlungsaufforderungen liegen uns vor. Die German Collection Service Financial Pro GmbH kurz auch GCS Financial Pro, zeigt in diesen Schreiben zunächst an, die Europe REG Service Ltd. zu vertreten. Dabei ist wohl nicht aufgefallen, dass hier ein „s“ vergessen wurde. Dann werden die Forderungen geltend gemacht, welche zuvor bereits von der Europe REG Services Ltd. angemahnt wurden. Zusätzlich zu diesen Forderungen werden weitere Inkassokosten samt Auslagen und Mehrwertsteuer aufgeschlagen. Nach Angabe einer Bankverbindung wird noch darum gebeten, dass der Adressat in seinem eigenen Interesse die Zahlungsfrist nicht verstreichen lassen soll.

German Collection Service Financial Pro GmbH

Die German Collection Service Financial Pro GmbH, Französische Straße 12, 10117 Berlin ist aus der Hunter Forderungsmanagement GmbH hervorgegangen. Ein entsprechender Gesellschafterbeschluss ist am 8. Dezember 2016 im Handelsregister bekannt gemacht worden. Geschäftsführer der German Collection Service Financial Pro GmbH ist Tibor Mark Molnar, der zuletzt auch Geschäftsführer von Hunter Forderungsmanagement war. Durch Umfirmierung in die German Collection Service Financial Pro GmbH wollte man offenkundig erreichen, dass die Warnungen im Internet umgangen werden und man so im großen Umfang Inkasso bertreiben kann. Die Website lautet http://gcs-financial.pro und ist exakt so aufgemacht wie diejenige der Hunter Forderungsmanagement GmbH. Unter der Adresse Französische Straße 12 befinden sich selbstverständlich keine Geschäftsräume der German Collection Service Financial Pro GmbH, sondern lediglich ein Office-Center, welches Briefe und Anrufe entgegennimmt.

German Collection Service Financial Pro GmbH – Forderungsabwehr

Die Forderungen der German Collection Service Financial Pro GmbH sollten keinesfalls ungeprüft gezahlt werden. Unsere Kanzlei hat schon mehrere Gerichtsverfahren gegen die Europe REG Services Ltd. geführt und sämtliche Verfahren gewonnen. Insofern bestehn beste Aussichten, sich gegen die Europe REG Services Ltd. und die German Collection Service Financial Pro GmbH zur Wehr zu setzen. Gerne sind wir Ihnen bei der Forderungsabwehr bundesweit behilflich, sprechen Sie uns hierzu gerne an.

GCS Financial Pro verschickt weitere Inkassoschreiben (Update vom 21. Dezember  2016)

Die GCS Financial Pro muss in den letzten Tagen tausende Inkassoschriben verschickt haben. Offenkundig versucht man, kurz vor Weihnachten möglichst viele Adressaten einzuschüchtern. Wir empfehlen, nicht vorschnell an die GCS Financial Pro zu zahlen.

GCS Financial Pro: Weitere Zahlungsaufforderungen (Update vom 10. Januar 2017)

Die GCS Financial Pro teilt in ihren neuerlichen Schreiben mit, sie habe ihrer Auftraggeberin nunmehr angeraten, die ggerichtliche Beitreibung der Forderungen vorzubereiten. Davon werde man Abstand nehmen, wenn der in dem Schreiben genannte Betrag fristgerecht an die GCS Financial Pro gezahlt wird. Für den Fall der Nichtzahlung stellt die GCS Financial Pro kostenintensive gerichtliche Maßnahmen in Aussicht. Wir empfehlen, gegen diese Forderungen vorzugehen. Wir haben bereits zahlreiche Gerichtsverfahren gegen die Europe REG Services Ltd. geführt.

GCS Financial Pro Außendienst tritt auf den Plan: GCS verschärft den Ton (Update vom 25. Januar 2017)

Zahlreiche Opfer der Europe REG Services Ltd. (bzw. Regista Ltd.) und vor allem der German Collection Service Financial Pro GmbH finden in diesen Tagen Postkarten der GCS Financial Pro vor. Auf diesen Postkarten wird mitgeteilt, dass der GCS-Außendienst niemanden erreichen konnte, um eine „faire Lösung“ der Forderungsangelegenheit zu besprechen. Schließlich wird noch mitgeteilt, dass es sich um einen Service der ECS-Financial Pro Ltd. aus Malta handelt, welche überdies den gleichen Sitz wie die Regista Ltd. bzw. Europe REG Services Ltd. hat.

Lassen Sie sich von diesen Eintreibungsversuchen nicht einschüchtern, sondern gehen Sie gegen diese Forderungen in die Offensive. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

GCS Financial Pro: Neue Mahnungen (Update vom 20. Februar 2017)

Die GCS Financial Pro versendet weiterhin Mahnungen und Zahlungsaufforderungen. Bislang konnten wir in allen Fällen erreichen, dass gegenüber unseren Mandanten auf die geltend gemachten Forderungen ausdrücklich verzichtet wurde.

GCS Financial Pro treibt für REGISTA Ltd. ein  (Update vom 18. April 2017)

Die GCS Financial Pro betreibt nun auch das Inkasso für die REGISTA Ltd. Uns liegen zahlreiche Schreiben vom 11. April2017 vor, in welchen eine Zahlungsfrist bis zum 18. April 2017 gesetzt wird. Bislang hat die REGISTA Ltd. gegenüber unseren Mandanten auf sämtliche Forderungen verzichtet. Es lohnt sich also, gegen die Forderungen vorzugehen.

Mailversand der GCS Financial Pro GmbH  (Update vom 3. Juli 2017)

Die GCS Financial Pro hat heute zahlreiche Mails verschickt und damit die noch ausstehenden Forderungen angemahnt. Überschrieben sind die Mails mit „EILIGE FRISTSACHE“. Bei Nichtbefolgung der Zahlungsaufforderung wird die Weitergabe an eine Detektei in Aussicht gestellt. Gerne sind wir Ihnen bei der Forderungsabwehr behilflich.

Einforderung der Abschlusszahlung GCS Financial Pro GmbH  (Update vom 19. September 2017)

Die GCS Financial Pro versendet im Namen der Regista Ltd. Schreiben, in welchen eine Abschlusszahlung eingefordert wird. Hierzu beruft man sich auf ein Urteil des LG Darmstadt vom 19.08.2016, Az. 6 S 49/16. Dieses Urteil ist uns nicht bekannt, wir haben gegen den Gegner jedoch selbst zahlreiche Urteile erwirkt, weswegen sich unsere Mandanten keine Sorgen machen müssen. Regista Ltd. gibt vor, dass die Angelegenheit gegen eine Zahung von 250 € erledigt sei. Wir schenken diesen Aussagen keinen Glauben, in der Vergangenheit hat sich bei Abofallenbetreibern der Grundsatz „Wer einmal zahlt, zahlt immer“ bewahrheitet, weswegen man gegen die Forderungen vorgehen sollte.

Unsere Schwerpunkte

Informieren Sie sich gerne über unsere Tätigkeiten im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Unser Beratungsspektrum finden Sie auf den folgenden Seiten.

Aktuelles

Neuste Beiträge