Warnung vor GG Media Inc. Ltd. und Branchenbuch.Online

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Daniel Loschelder
Anwalt für Markenrecht
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Warnung vor GG Media Inc. Ltd. und Branchenbuch.Online

Die GG Media Inc. Ltd., 20-22 Wenlock Road, N17GU London geht derzeit mit Branchenbuch Online telefonisch auf Kundenfang. Das Ziel besteht darin, mit geschickten Cold Calls an kostenpflichtige Verträge zu gelangen. Diese Vorgehensweise wird von zahlreichen weiteren Unternehmen mit vermeintlichen Sitz im Ausland oder auch im Inland angewendet und hat sich in den letzten Jahren größter Beliebtheit erfreut.

Über die GG Media Inc. Ltd. London

Über die GG Media Inc. Ltd. ist uns bislang wenig bekannt. Wir wissen aber, dass ein gewisser Ricardo Günter hinter dieser Masche steckt, der uns schon in anderem Zusammenhang mittels der Abofalle Citylister bekannt geworden ist. Wer einen Mitarbeiter der GG Media Inc. Ltd. unter der angegebenen Adresse sucht, wird enttäuscht sein. Denn dort handelt es sich um ein klassisches Briefkastensystem. So wirbt ein Anbieter wie folgt:

„There’s no better time to have a London address for your company! Join the startup buzz and register your company in a dynamic location known for its business talent, with the added bonus of impressing clients!“

Die Vorgehensweise von GG Media Inc. Ltd. und Branchenbuch.Online

Die Vorgehensweise der GG Media Inc. Ltd. ist altbekannt.  Mittels eines Cold Calls, also eines unerlaubten Werbeanrufs wird vorgegaukelt, dass bereits ein Vertrag bestehe, der mangels Kündigung nunmehr kostenpflichtig geworden sei. Eine andere Legende ist, dass man von Google anrufe oder es schlicht um den Google Eintrag gehe. Der angerufene Unternehmer ist in der Situation überfordert und weiß nicht, ob tatsächlich ein bestehender Vertrag existiert. Insofern lässt er sich dann auf das Gespräch ein. Zumeist wird dann in einem zweiten Anruf eine Art Datenabfrage durchgeführt, in welcher der angerufene Unternehmer möglichst häufig die Frage mit JA beantworten soll. Dieses Telefonat wird dann auf Band aufgezeichnet, um den Betroffenen damit unter Druck zu setzen und zur Zahlung zu bewegen.

In den AGB liest sich das dann wie folgt:

„Die Auftragserteilung des Kunden erfolgt entweder schriftlich, per Eintragung auf Branchenbuch.online, oder telefonisch. Bei telefonischer Auftragserteilung zeichnet Branchenbuch.online diese nach Einwilligung des Kunden auf, um neben den Vertragsbestandteilen auch sämtliche Vereinbarungen und Nebenabreden des Kunden mit Branchenbuch.online zu sichern und zu protokollieren. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen besteht für den Kunden nach Vertragsabschluss mit Branchenbuch.online kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht. Bei schriftlicher Auftragserteilung oder Eintragung auf Branchenbuch.online kommt der Vertrag nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch Branchenbuch.online zustande. Wir behalten uns vor die Eintragung erst nach Zahlung des Kunden zu veröffentlichen. Erstellt wird der Eintrag direkt nach Auftragserteilung. Der Kunde erhält einen Ausdruck der Veröffentlichung schriftlich und bekommt diesen postalisch, sofern vorhanden auch per E-mail, zugesandt.“

Branchenbuch.Online – wer braucht dieses Register?

Wie vergleichbare Anbieter rückt sich die GG Media Inc. Ltd. ebenfalls in ein gutes Licht, in dem sie auf ihrer Website wie folgt ausführt:

„Branchenbuch.online ist das Businessportal für alle, die mehr aus ihrer Selbstständigkeit machen wollen. Egal ob Hersteller, Dienstleister oder Händler. Branchenbuch.online hilft Ihnen bei der Verbreitung Ihrer Firmendaten und Ihrem Dienstleistungsportfolio, belegt durch zufriedene Kunden in ganz Europa. Branchenbuch.online trägt dazu bei Ihren Internetauftritt für Ihre Kunden maßgeschneidert auf Wünsche und Bedürfnisse anzupassen. Durch sogenannte Schlüsselwörter, die in diesem Fall unter anderem Ihre angebotenen Dienstleistungen beinhalten, ermöglichen wir, durch sämtliche Suchmaschinen, Ihren Eintrag genau dort zu platzieren wo der Kunde nach Ihren Leistungen sucht.“

Wir haben die Seite ausprobiert und sind nicht der Meinung, dass hierdurch signifikant Kunden geworben werden können. Aber das muss jeder Betroffene für sich selbst herausfinden.

Rechnung der GG Media Inc. Ltd. für Branchenbuch.Online

Unmittelbar nach dem Telefonat erfolgt die Rechnungsstellung der GG Media Inc. Ltd. Den meisten Betroffenen wird dann erst bewusst, dass sie einem Trickanruf aufgesessen sind. Berechnet wird ein Premiumeintrag, um Onepager-Eintrag. Der Rechnungsbetrag soll innerhalb von zehn Tagen auf ein deutsches Konto gezahlt werden. Es ist doch immer wieder erstaunlich, dass Unternehmen ihren Sitz in England haben, sämtliche Korrespondenz und Kontoverbindungen jedoch in Deutschland unterhalten. Hier sollte man stets hellhörig sein.

National Inkasso treibt Forderungen ein

Zahlt man die Forderungen nicht, wird die Firma National Inkasso mit der Forderungsbeitreibung beauftragt. Dieses Inkassounternehmen ist uns aus zahlreichen ähnlichen Verfahren für Unternehmen mit einem ebenso fragwürdigen Geschäftsmodell gut bekannt. Wichtig ist, dass hier qualifiziert und schnell reagiert wird, damit Negativeinträge bei SCHUFA & Co. verhindert werden können.

Abwehr der Forderungen der GG Media Inc. Ltd.

Es sollte stets überprüft werden, wie Forderungen zustande gekommen sind und ob diese angreifbar sind. Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren unzählige Mandanten vertreten, die sich Forderungen ausgesetzt sahen, die auf die oben beschriebene oder ähnliche Art und Weise zustande gekommen sind. Gerne prüfen wir für Sie die Rechtmäßigkeit dieser Forderungen und beraten Sie zu einer eventuellen Forderungsabwehr.

Unsere Schwerpunkte

Informieren Sie sich gerne über unsere Tätigkeiten im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Unser Beratungsspektrum finden Sie auf den folgenden Seiten.

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