
Abwerben von Mitarbeitern – das ist erlaubt!
Abwerben von Mitarbeitern: das Wichtigste in Kürze Das Abwerben von Mitarbeitern ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt und Ausdruck der freien Wettbewerbsteilnahme. Unternehmer haben keinen Anspruch
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Abwerben von Mitarbeitern: das Wichtigste in Kürze Das Abwerben von Mitarbeitern ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt und Ausdruck der freien Wettbewerbsteilnahme. Unternehmer haben keinen Anspruch

Absatzbehinderung – Das Wichtigste in Kürze: Absatzbehinderung ist ein zentraler Tatbestand des § 4 Nr. 4 UWG. Der bloße Verlust von Kunden ist noch keine