Marke schützen lassen: Das Wichtigste in Kürze:
- Markenrecherche vor Anmeldung: Prüfen Sie ausführlich, dass nicht bereits jemand anderes Ihre Marke geschützt hat oder diese verwendet, bevor Sie Ihre Marke schützen lassen. So vermeiden Sie teure Konflikte.
- Auswahl der Markenarten: Überlegen Sie ganz genau, ob Sie eine Wortmarke, Bildmarke oder mehrere Marken schützen lassen möchten – jede Marken hat ihre eigenen Vorteile und Nachteile. Alles hängt von Ihrer Geschäftsstrategie ab.
- Der Pozess beim DPMA und EUIPO: Sie können die Marke online über ein Formular beim DPMA oder EUIPO schützen lassen. Hierbei ist es wichtig, korrekte Angaben zu machen und die Kosten zu zahlen.
- Dauer und Kosten: Die Kosten einer Anmeldung variieren je nach Markenart und Schutzklasse, eine Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 6 und 12 Monaten.
- Markenschutz nach der Anmeldung: Wenn die Anmeldung erfolgreich war, haben Sie Ihre Marke geschützt. Nun sollten Sie die Marke regelmäßig auf mögliche Verletzungen überwachen.
- Internationaler Markenschutz: Wenn Sie die Marke international schützen lassne möchten, können Sie das ebenfalls machen. Hierzu beraten wir Sie gerne.
Marke schützen lassen vom Anwalt: Was ist eine Marke?
Bevor wir uns mit dem Verfahren befassen, wie man eine Marke schützen lassen kann, ist es wichtig zu verstehen, was genau eine Marke ist und warum man einen Markennamen schützen lassen sollte. Eine Marke hat die Funktion, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens zu kennzeichnen und gegenüber Dritten zu schützen. Der Markeninhaber kann diese in das Markenregister eintragen lassen und sich somit eine Marke schützen lassen. Hierbei kann man eine Wortmarke schützen lassen, eine Bildmarke schützen lassen oder auch eine Wort-/Bildmarke schützen lassen. Dies kann beispielsweise durch den Markennamen, einen eigenständigen Begriff, abgebildete Farben oder Logos geschehen, durch die das Unternehmen identifiziert wird. Nach § 3 Abs. 1 MarkenG sind Zeichen markenfähig, wenn sie geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Eine Marke dient in erster Linie dem Verbraucher, der mit deren Hilfe Waren und Dienstleistungen von anderen Unternehmen unterscheiden und deren Herkunft besser nachvollziehen soll. Deutsche Marken kann man in der Regel durch Eintragung in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) als Marke schützen lassen:
Wir wurden in Fragen des internationalen Markenrechts von Herrn RA Leisenberg ausgezeichnet beraten. Herr RA Leisenberg sieht nicht nur den nächsten Schritt, sondern entwickelt - wo nötig - dank seines großen Fachwissens auch eine jeweils passende Strategie, die er zudem hervorragend vermitteln kann. Vielen Dank und auf weitere gute Zusammenarbeit!
M SIch hatte ein Gespräch mit Hr. Leisenberg bzgl einer (internationalen) Markenstrategie. In kurz: Viele nützliche Infos innerhalb 1h Beratung, schnelle Auffassungsgabe, sehr sympathischer Kontakt. Hat mir sehr geholfen und ich weiß, wo ich zukünftig bei dieser Art der Angelegenheiten einen guten Anwalt finde. Vielen Dank nochmals auf diesem Wege!
B PWir hatten ein Problem bzgl. Markenrecht. Im benachbarten Ort wurde eine Firma mit demselben Namen geöffnet. Das Anliegen wurde zu unser vollsten Zufriedenheit von Herrn Leisenberg geklärt. Zudem war die Kommunikation mit ihm sehr angenehm.
F RWir sind rundum überaus zufrieden mit der Kanzlei, die wir ausdrücklich weiterempfehlen können! Jegliche Fragen und Wünsche wurden sehr schnell beantwortet und umgesetzt, wodurch wir bestmögliche Ergebnisse erzielen konnten.
M MWie kann ich eine Wortmarke schützen lassen?
Sie möchten eine Wortmarke schützen lassen? Eine Wortmarke ist eine besondere Form der Marke, die aus einem oder mehreren Wörtern, Buchstaben oder Zahlen – ohne grafische Gestaltung – besteht. Sie dient dazu, einen Namen oder einen Begriff als Kennzeichen für Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens zu schützen. Unternehmen nutzen Wortmarken, um ihre Produkte oder Dienstleistungen eindeutig zu kennzeichnen und sich gegenüber Wettbewerbern abzugrenzen. Wenn Sie also ein Wort als Markennamen schützen lassen möchten, sollten Sie eine Wortmarke schützen lassen. Durch die Eintragung beim zuständigen Markenamt erhält der Inhaber das ausschließliche Recht, die Marke im geschäftlichen Verkehr zu verwenden bzw. anderen die Benutzung zu verbieten. In den allermeisten Fällen ist es sehr empfehlenswert, eine Wortmarke schützen zu lassen. Gerne erläutern wir Ihnen die Vorteile im Rahmen Ihrer Markenstrategie, die es mit sich bringt, wenn Sie eine Wortmarke schützen lassen.

Wie kann ich eine Bildmarke schützen lassen?
Eine Bildmarke ist eine spezielle Form der Marke, die ausschließlich aus grafischen Elementen besteht – also Bildern, Logos, Symbolen oder abstrakten Gestaltungen, die keine Buchstaben oder Wörter enthalten oder bei denen diese nicht im Vordergrund stehen. Sie dient dazu, Produkte oder Dienstleistungen visuell zu kennzeichnen und deren Herkunft eindeutig erkennbar zu machen. Bildmarken sind besonders wichtig für Unternehmen, die mit einem wiedererkennbaren Logo am Markt auftreten möchten, wie etwa der angebissene Apfel von Apple oder das „M“ von McDonald’s. Diese Symbole haben einen hohen Wiedererkennungswert und bleiben oft schneller im Gedächtnis als ein reiner Schriftzug. Es ist daher in vielen Fällen sinnvoll, dass Unternehmen eine Bildmarke schützen lassen. Eine eingetragene Bildmarke schützt das Logo rechtlich – das bedeutet, dass Dritte es nicht ohne Zustimmung verwenden dürfen. Dadurch wird verhindert, dass Mitbewerber ähnliche Zeichen nutzen, um von der Bekanntheit oder dem Ruf eines Unternehmens zu profitieren. Die Bildmarke ist also nicht nur ein Gestaltungselement, sondern auch ein rechtliches Mittel zur Markenpositionierung und zur Abgrenzung am Markt. Gerade in visuell geprägten Branchen wie Mode, Technik oder Lifestyle ist eine Bildmarke ein wichtiger Bestandteil der Markenidentität. Sie kommuniziert auf einen Blick, wofür eine Marke steht, und stärkt das Vertrauen der Verbraucher. Wir sind Ihnen gerne behilflich, wenn Sie eine Bildmarke schützen lassen möchten.

Wie kann ich eine Wort-/Bildmarke schützen lassen?
Eine Wort-/Bildmarke ist eine Kombination aus Text (Wortmarke) und grafischen Elementen (Bildmarke), die zusammen als einheitliches Markenzeichen geschützt werden. Sie besteht typischerweise aus einem oder mehreren Wörtern – zum Beispiel dem Unternehmensnamen oder einem Slogan – die in einer bestimmten typografischen Gestaltung, Farbe oder mit einem Logo dargestellt sind. Die Besonderheit einer Wort-/Bildmarke liegt darin, dass nicht nur der Textinhalt, sondern auch die visuelle Gestaltung Teil des Markenschutzes ist. Das bedeutet: Nur die konkret eingetragene Kombination aus Wort und Design ist geschützt, nicht der Text allein oder das Bild separat. Insofern ergibt es in vielen Fällen Sinn, dass Unternehmen auch eine Wort-Bildmarke schützen lassen.
Wort-/Bildmarken sind besonders nützlich für Unternehmen, die mit einem klaren und einprägsamen visuellen Auftritt am Markt auftreten möchten. Sie schaffen einen hohen Wiedererkennungswert und bieten mehr Spielraum für kreative Gestaltung als reine Wortmarken. Gleichzeitig helfen sie, sich deutlich von Wettbewerbern abzugrenzen, vor allem wenn der Markenname eher generisch oder beschreibend ist. Die Anmeldung einer Wort-/Bildmarke ist auch dann sinnvoll, wenn die Eintragung einer reinen Wortmarke rechtlich schwierig wäre. In der Praxis nutzen viele Firmen diese Markenkategorie, um ihre visuelle Identität umfassend zu schützen – von der Logo-Gestaltung bis zur typografischen Umsetzung. Wir beraten Sie dazu, ob Sie eine Wort-Bildmarke schützen lassen sollten.

Muss ich meinen Firmennamen schützen lassen?
Auf die Frage „Muss ich meinen Firmennamen schützen lassen?“ gibt es eine klare Antwort: JA! Es gibt mehrere Möglichkeiten, wenn Sie Ihren Firmennamen schützen lassen möchten.Möchten Sie einen Firmennamen schützen lassen, so ist die Anmeldung zum Handelsregister der erste logische Schritt. Eine juristische Person ist in den allermeisten Fällen in das Handelsregister einzutragen. Der Firmenname genießt dadurch Schutz als Unternehmenskennzeichen gemäß dem Markengesetz. Die Eintragung ins Handelsregister ist also der günstigste Weg, einen Firmennamen schützen zu lassen. Jedoch ist der Schutzbereich hier begrenzt. Ein weitaus effektiverer Weg, einen Firmennamen schützen zu lassen, ist die Anmeldung einer Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim EUIPO. Wenn sich hier eine Marke schützen lassen, können sie dadurch ihren Firmennamen schützen lassen. Der Schutzbereich kann von Ihnen durch die Auswahl der entsprechenden Waren- und Dienstleistungsklassen bestimmt werden. Es gibt aber noch weitere Möglichkeiten, wie sie ihren Firmennamen schützen lassen können. Hierzu beraten Sie unserer Markenanwälte gerne.

4 Vorteile, vom Anwalt eine Marke schützen zu lassen
Markennamen schützen lassen: Nutzungs- und Verbietungsrecht
Der offensichtlichste Vorteil, wenn man eine Marke schützen lassen möchte, ist der dadurch entstehende Rechtsschutz. Hat man eine Marke schützen lassen, hat der Markeninhaber das ausschließliche Recht, die Marke im geschäftlichen Verkehr zu benutzen. Dadurch soll verhindert werden, dass Dritte eine ähnliche oder sogar identische Marke verwenden. Hierdurch soll die Verwechslungsgefahr beim Kunden minimiert werden. Wir helfen, wenn Sie eine Wortmarke schützen lassen wollen.
Wortmarke schützen lassen: Markenwert und Investitionsschutz
Marken sind wertvolle Wirtschaftsgüter. Eine eingetragene Marke steigert den Wert eines Unternehmens, da sie das Vertrauen und die Loyalität der Kunden fördert. Zudem sichert sie Investitionen in Marketing und Werbung, da der rechtliche Schutz der Marke die Gefahr von Markenpiraterie und unlauterem Wettbewerb verringert. Auch aus diesem Grund sollten Sie eine Marke schützen lassen. Den größten Wiedererkennungseffekt haben zumeist Wortmarken, weswegen Sie in den allermeisten Fällen zunächst eine Wortmarke schützen lassen sollten.
Marke schützen lassen: Verbesserte Vermarktungschancen
Eine eingetragene Marke kann auch die Vermarktung der eigenen Produkte oder Dienstleistungen verbessern. Sie erleichtert die Auffindbarkeit in Suchmaschinen und sozialen Medien, was in der heutigen digitalen Welt besonders wichtig ist. Darüber hinaus bietet sie eine hervorragende Plattform für Cross-Marketing-Strategien und Kooperationen mit anderen Marken.
Wortmarke schützen lassen: Attraktivität für Investoren
Für potenzielle Investoren und Partner ist eine eingetragene Marke oft ein Zeichen von Professionalität und Beständigkeit. Dies kann das Vertrauen in das Unternehmen stärken und die Attraktivität als Investitionsziel erhöhen. Das unabhängig davon, ob Sie eine Wortmarke schützen lassen oder eine ander Markenform wählen.

Marke schützen lassen vom Anwalt: so geht’s!
Vorbereitung, wenn Sie einen Markennamen schützen lassen
Sinn und Zweck der Markenanmeldung ist es, dass die neue Marke schließlich bei einem Markenamt eingetragen wird. Zunächst muss man darüber nachdenken, ob man eine Wortmarke schützen lassen, eine Bildmarke schützen lassen möchte oder mehrere Markenformen.Man kann jedoch nur dann eine Marke schützen lassen, wenn ihr keine Marken- oder Kennzeichenrechte Dritter oder sonstige Schutzhindernisse entgegenstehen. Ist dies nämlich der Fall, bleibt eine Markenanmeldung erfolglos und man kann die Marke nicht schützen lassen. In diesem Fall werden auch die gezahlten Anmeldegebühren nicht zurückerstattet, da diese unabhängig vom Ausgang des Anmeldeverfahrens anfallen. Stellt sich zudem heraus, dass Markenrechte Dritter verletzt werden, können unter Umständen Widerspruchs-, Löschungs- und sogar Schadensersatzansprüche gegen den Antragssteller geltend gemacht werden. Während sich der eher zurückhaltende Prüfungsumfang der Markenämter darauf erstreckt, dass der Eintragung der Marke keine absoluten Schutzhindernisse nach § 8 MarkenG entgegenstehen, obliegt es den Markenanmeldern, entgegenstehende Marken- und Kennzeichenrechte Dritter im Vorhinein auszuschließen. Zu diesem Zweck sollte eine umfassende Markenrecherche durchgeführt werden (dazu später mehr) bevor ein Unternehmen eine Marke schützen lassen möchte. Dann können Sie erfolgreich eine Wortmarke schützen lassen.
Wortmarke schützen lassen: Absolute und relative Schutzhindernisse
Die absoluten Schutzhindernisse sind in § 8 MarkenG geregelt. Liegen diese vor, kann man keine Marke schützen lassen. Danach sind Zeichen von der Eintragung als Marke ausgeschlossen, die nicht geeignet sind, im Markenregister so dargestellt zu werden, dass die zuständigen Behörden und das Publikum den Schutzgegenstand klar und eindeutig erkennen können. Dazu gehört insbesondere die konkrete Unterscheidungskraft. Diese ist gegeben, wenn sich die Marke eindeutig von anderen unterscheiden lässt. Lediglich beschreibende Angaben stehen der Eintragung einer Wortmarke grundsätzlich entgegen. Dies hängt mit dem so genannten Freihaltebedürfnis zusammen. Durch dieses soll sichergestellt werden, dass jedermann beschreibende Angaben über seine eigenen Produkte machen darf. Redewendungen, die im allgemeinen Sprachgebrauch üblich sind, fallen ebenfalls unter die absoluten Schutzhindernisse und können nicht als Wortmarke eingetragen werden. Auch anstößige Bezeichnungen sind nicht eintragungsfähig. Liegen keine Schutzhindernisse vor, wird die Marke in das Markenregister eingetragen und im so genannten Markenblatt veröffentlicht.
Relative Schutzhindernisse einer Markenanmeldung sind Gründe, die gegen die Eintragung einer Marke sprechen, weil sie Rechte Dritter verletzen könnte. Diese Schutzhindernisse beziehen sich hauptsächlich auf ältere Rechte, über die bereits andere Markeninhabern verfügen. Relativen Schutzhindernisse werden nicht vom DPMA geprüft. Da diese an keine Frist gebunden sind, können sie auch noch lange nach der Markenanmeldung zu rechtlichen Schwierigkeiten führen. Kommt es aufgrund der Schutzhindernisse zu einer rechtlichen Kollision zwischen zwei Marken, kann dies zu einer Abmahnung und sogar zur Löschung der jüngeren Marke führen.
Eine solche Abmahnung ist für den Markeninhaber der neueren Marke mit erheblichen Kosten verbunden. All dies kann durch eine vorherige Markenrecherche vermieden werden bevor Sie eine Marke schützen lassen wollen.
Marke schützen lassen: umfassende Recherche
Bevor Sie eine Marke schützen lassen, muss also zunächst ihre Schutzfähigkeit geprüft werden. Damit diese bejaht werden kann, darf die anzumeldende Marke keine älteren Markenrechte verletzen. Zu diesem Zweck muss im Rahmen der Markenanmeldung eine sogenannte Markenrecherche durchgeführt werden, um spätere markenrechtliche Abmahnungen zu vermeiden. Diese Markenrecherche besteht aus einer Identitäts- und einer Ähnlichkeitsrecherche. Bei der Identitätsrecherche wird festgestellt, ob es bereits eine identische Marke in den Datenbanken gibt. Dabei werden sowohl der Markenname als auch die für die Marke eingetragenen Waren und Dienstleistungen geprüft. Diese Recherche bezieht sich nur auf Marken, die mit identischen Waren und Dienstleistungen und identischem Markennamen bei den jeweiligen Markenämtern eingetragen sind. Bei einer Markenanmeldung wird nicht von Amts wegen geprüft, ob bereits identische oder ähnliche Marken bestehen. Die Markenämter sind neben der Formalprüfung nur für die Prüfung gesetzlicher Schutzhindernisse zuständig. Bei der Suche nach identischen Bestandteilen kann auf Datenbanken zurückgegriffen werden. Durch die Recherche können Doppelungen des Markennamens schnell gefunden werden. Bereits bestehende ähnliche Marken werden dabei jedoch nicht herausgefiltert. Es empfiehlt sich daher, zusätzlich eine Ähnlichkeitsrecherche durchzuführen. Mit der Ähnlichkeitsrecherche werden neben identischen Marken auch alle ähnlichen Marken ermittelt. Die Ähnlichkeitsrecherche wird von verschiedenen Recherchedienstleistern angeboten, um die Markenanmeldung zu erleichtern. Markeninhaber sollten sowohl vor der Markenanmeldung als auch nach der Eintragung eine Markenrecherche durchführen. Vor der Markenanmeldung dient die Recherche dazu, zu verhindern, dass Dritte im Falle einer Kollision gegen die Marke Widerspruch einlegen und die Marke löschen lassen. Insbesondere bei Wort-/Bildmarken empfiehlt sich eine professionelle Recherche durch einen auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Auch nach der Eintragung sollten Sie regelmäßig Neueintragungen überprüfen lassen, um gegen identische und ähnliche Marken vorzugehen und Ihre eigenen Schutzrechte im Kollisionsfall durchzusetzen. Im Markenregister des DPMA können angemeldete, eingetragene und zurückgewiesene deutsche Marken schrittweise recherchiert werden. Widersprüche gegen nationale Marken können aber nicht nur von Inhabern älterer deutscher Markenrechte, sondern auch von Inhabern älterer Unionsmarken oder IR-Marken (Internationale Marken) eingelegt werden. Voraussetzung ist, dass diese Marken Schutzwirkung für Deutschland entfalten. Für die Recherche nach älteren Rechten aus Unionsmarken oder IR-Marken können die Datenbanken der Markenämter EUIPO und WOPO genutzt werden. Das muss unbedingt geschehen, bevor Sie Ihre Marke schützen lassen.
Die eigentliche Schwierigkeit der Markenanmeldung besteht also darin, im Vorfeld zu beurteilen, ob die Marke Aussicht auf Eintragung hat, damit das Markenrecht für die Zukunft gesichert werden kann. Im Rahmen der Markenrecherche können Sie Ihre Rechte auch durch spezialisierte Rechtsanwälte prüfen lassen bevor Sie eine Wortmarke schützen lassen.
| Recherche für | Datenbank |
| Deutsche Marke | DPMAregister |
| Unionsmarke | eSearch plus |
| International registrierte Marke | Madrid Monitor |
| Marken teilnehmender Markenämter | TMview |
| Marken aus internationalen Quellen | Global Brand Database |
Kann ich jeden Markennamen schützen lassen?
Wenn Sie eine Marke schützen lassen wollen, ist der erste Schritt herauszufinden, unter welchem Zeichen Sie Ihre Idee bzw. Ihre geplante Marke anmelden möchten. Schutzfähig sind regelmäßig Wortmarken (wie z.B. Firmennamen oder Schriftzüge) sowie Bildmarken. Darüber hinaus können auch Form-, Lage-, Muster-, Farb-, Hör-, Bewegungs-, Multimedia- oder Hologrammmarken angemeldet werden.
Beliebt sind auch Kombinationen wie die Wort-Bild-Marke, die sowohl Wort- als auch Bildelemente enthält. Schwieriger gestaltet sich hingegen die Eintragung einer Geruchsmarke. Dies liegt daran, dass im Rahmen der Markeneintragung das Erfordernis der grafischen Darstellbarkeit besteht. Nach ständiger Rechtsprechung lassen sich Gerüche mit den heute zur Verfügung stehenden Mitteln nicht hinreichend grafisch darstellen. Die subjektive Wahrnehmung von Gerüchen erschwert eine eindeutige, präzise und allgemeingültige Beschreibung des Geruchs erheblich.

Wortmarke schützen lassen: Die Anmeldung
Die eigentliche Markenanmeldung erfolgt beim Patent- und Markenamt Ihres Landes oder, wenn Sie internationalen Schutz anstreben, bei den entsprechenden internationalen Organisationen wie dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Das Anmeldeverfahren erfordert detaillierte Informationen über die Marke selbst und die Waren und Dienstleistungen, für die sie stehen soll.
Anwälte, die auf Zack sind! Herr Leisenberg und Herr Loschelder haben mich motiviert und angriffslustig vertreten, so wie man sich das von Anwälten wünscht. Vielen Dank dafür!
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M EMarkennamen schützen lassen vom Anwalt: Prüfung und Eintragung
Nach der Einreichung prüft das Markenamt die Anmeldung auf mögliche Konflikte mit bestehenden Marken und auf die Einhaltung der gesetzlichen Kriterien. Dies kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Marke in das Markenregister eingetragen und der Anmelder erhält eine Urkunde über die Eintragung. So können Sie Ihren Markennamen schützen lassen.
Aufrechterhaltung und Verteidigung der eigenen Marke
Was ist zu beachten, wenn Sie Ihre Marke haben schützen lassen?
Wenn Sie Ihre Marke schützen lassen und diese dann auch tatsächlich eingetragen wurde, sind Sie zunächst für die nächsten zehn Jahre Inhaber der eingetragenen Marke. Die Marke hat nun Bestand und genießt nationalen, unionsrechtlichen und/oder internationalen Schutz.
Mit der Eintragung ist die Marke zunächst rechtlich, aber nicht absolut vor Markenrechtsverletzungen geschützt. Dritte können Ihre Marke weiterhin unrechtmäßig kopieren oder nachahmen. Ihre Schutzposition gewährt Ihnen insoweit jedenfalls Ansprüche, die Sie gegen solche Verletzer geltend machen können.
Damit Ihnen keine Markenrechtsverletzung entgeht und der Schutz Ihrer Marke dauerhaft erhalten bleibt, ist eine kontinuierliche Marktüberwachung erforderlich. Auf diese Weise kann effektiv gegen Markenrechtsverletzungen vorgegangen werden. Marktüberwachungen setzen aufgrund ihrer Komplexität fachliche Expertise voraus – insbesondere dann, wenn der Schutzumfang der Marke nicht auf ein Land oder eine „Nizza-Klasse“ beschränkt ist.
Nach der Eintragung muss die Marke aktiv genutzt werden, um ihren Schutz aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus kann es notwendig sein, die Marke gegen Verletzungen oder unberechtigte Angriffe zu verteidigen. Hierfür kann es sinnvoll sein, die Unterstützung spezialisierter Anwälte in Anspruch zu nehmen. Nur so kann man auch dauerhaft eine Marke schützen lassen.
Wortmarke schützen lassen: Überwachung der Marke
Um konsequent und dauerhaft eine Marke schützen zu lassen, ist es wichtig, den Markt ständig zu beobachten, um zu gewährleisten, dass keine unbefugte Benutzung der Marke stattfindet. Dies kann durch die Beobachtung von Neueintragungen, Markteintritten und Online-Aktivitäten geschehen. Viele Unternehmen beauftragen Firmen, die auf die Überwachung von Marken spezialisiert sind.
Verlängerung der Markeneintragung
Markeneintragungen sind nicht unbegrenzt gültig. Sie müssen regelmäßig erneuert werden, um den Schutz aufrechtzuerhalten. Die Dauer und die Bedingungen für die Verlängerung können variieren. In der Regel muss eine Marke jedoch alle zehn Jahre verlängert werden.

Marke schützen lassen: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung
1. Auswahl eines Markennamens
Bevor eine Marke offiziell registriert wird, steht die Wahl eines passenden Namens an. Überlegen Sie, welche Begriffe am besten zu Ihrem Unternehmen und zu den angebotenen Produkten oder Dienstleistungen passen. Der Name sollte einprägsam sein, Wiedererkennungswert haben und sich von anderen abheben. Eine Marke setzt sich häufig aus Worten, Buchstaben, Zahlen, Symbolen oder Slogans zusammen. Da dieser Name im Idealfall Ihr Unternehmen langfristig begleitet, lohnt es sich, für die Entscheidung genügend Zeit einzuplanen.
2. Auswahl der Markenart und Nizza-Klassifikation
Im nächsten Schritt müssen Sie die Form Ihrer Marke bestimmen sowie die Waren und Dienstleistungen festlegen, die durch sie geschützt werden sollen. Zur Auswahl stehen verschiedene Varianten wie Wortmarke, Bildmarke, kombinierte Wort-Bild-Marke, 3D-Marke, Klang- oder Farbmarke. Seltener, aber ebenfalls möglich, sind Bewegungsmarken, Multimedia- oder Hologramm-Marken.
Darüber hinaus muss bei der Anmeldung angegeben werden, in welchen der insgesamt 45 Nizza-Klassen die Marke Schutz beanspruchen soll. Diese Entscheidung hängt davon ab, in welchen Bereichen Sie Ihre Marke einsetzen möchten. Beachten Sie: Wenn eine eingetragene Klasse nach fünf Jahren nicht aktiv genutzt wird, kann die Marke in dieser Klasse wieder gelöscht werden.
3. Markenrecherche (Identität und Ähnlichkeit)
Vor jeder Anmeldung ist eine umfassende Recherche erforderlich. Ziel ist es sicherzustellen, dass die gewünschte Marke noch nicht existiert und keine Rechte Dritter verletzt werden. Eine oberflächliche Suche über Google reicht nicht aus. Viel wichtiger ist die Überprüfung der offiziellen Register nationaler und internationaler Markenbehörden, in Deutschland etwa beim DPMA. Da bei Marken vor allem die Ähnlichkeit in den gewählten Klassen entscheidend ist, empfiehlt sich eine professionelle Recherche durch einen spezialisierten Anwalt, der Zugriff auf umfangreiche Datenbanken hat.
4. Eintragung beim Markenamt (DPMA oder EUIPO)
Die Anmeldung erfolgt in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt. Sie kann klassisch per Post oder schneller online eingereicht werden. Benötigt werden unter anderem Angaben zum Anmelder, eine klare Beschreibung der Marke sowie die Angabe der ausgewählten Nizza-Klassen. Je nach Markenform – etwa Farb- oder Hörmarke – können zusätzliche formale Anforderungen bestehen.
5. Gebühren und Prüfung
Nach Einreichung der Anmeldung ist die entsprechende Gebühr zu entrichten. Erst dann wird die Anmeldung vom DPMA geprüft. Geprüft wird jedoch nur auf sogenannte absolute Schutzhindernisse, etwa mangelnde Unterscheidungskraft, Irreführung oder Verstöße gegen geltende Vorschriften. Ob eine Verwechslungsgefahr mit älteren Marken besteht, kontrolliert das Amt nicht – dafür sind Markeninhaber selbst verantwortlich.
6. Veröffentlichung und Widerspruchsverfahren
Nach erfolgreicher Prüfung wird die Marke im Register eingetragen und im Markenblatt veröffentlicht. Innerhalb von drei Monaten können Inhaber älterer Marken Widerspruch einlegen, falls eine zu große Ähnlichkeit vorliegt. Erfolgt ein erfolgreicher Widerspruch, wird die neue Marke wieder gelöscht – die gezahlten Gebühren werden dabei nicht zurückerstattet.
7. Markenüberwachung
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist gilt der Markenschutz für zehn Jahre ab Anmeldetag. Da das DPMA keine Überwachung vornimmt, liegt es in der Verantwortung des Markeninhabers, mögliche Kollisionen mit neuen Anmeldungen zu beobachten. Eine kontinuierliche Markenüberwachung – am besten durch spezialisierte Juristen – hilft, Verstöße frühzeitig zu erkennen und kostspielige Auseinandersetzungen zu vermeiden.
8. Verlängerung des Markenschutzes
Nach Ablauf von zehn Jahren endet der Schutz automatisch. Er kann jedoch beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden, wenn die entsprechende Verlängerungsgebühr entrichtet wird. Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Klassen, in denen die Marke eingetragen ist.

Marke schützen lassen: Kosten und Gebühren
Die Kosten, welche das DPMA erhebt, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle:
| Kostenart | Höhe |
|---|---|
| Gebühr Markenanmeldung DPMA (bis zu drei Klassen) | 300 Euro |
| Gebühr Markenanmeldung bei elektronischer Anmeldung (bis zu drei Klassen) | 290 Euro |
| Klassengebühr bei Anmeldung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) | 100 Euro |
| Anmeldegebühr für eine Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke | 900 Euro |
| Beschleunigte Prüfung der Markenanmeldung | 200 Euro |
| Verlängerungsgebühr (bis zu drei Klassen) | 750 Euro |
| Verlängerungsgebühr Kollektiv- und Gewährleistungsmarke | 1800 Euro |
| Klassengebühr bei Verlängerung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) | 260 Euro |
| Widerspruchsverfahren – Grundbetrag | 250 Euro |
| Widerspruchsverfahren – Gebühr für jedes weitere Widerspruchszeichen | 50 Euro |
| Antragsgebühr wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Schutzhindernisse | 400 Euro |
| Antragsgebühr wegen Verfalls | 100 Euro |
Hinzu kommen die Kosten unserer Markenanwälte, die sehr individuell sind und sich an unserem Beratungsaufwand bemessen. Hierzu erstellen wir Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot.

Wie kann ich einen Namen patentieren lassen?
Häufig wenden sich Mandanten an uns, die einen Namen patentieren lassen möchten. Gerne erklären wir hier, warum man keinen Namen patentieren lassen. Bei einem Patent handelt es sich im Unterschied zu einer Marke um ein technisches Schutzrecht. Patentieren lassen kann man also nur Erfindungen, die eine gewisse Technizität aufweisen. Wer also einen Namen patentieren lassen möchte, sollte ihn als Marke schützen lassen.

Sie möchten vom Anwalt eine Marke schützen lassen? Wir helfen Ihnen dabei!
Die Anmeldung und Aufrechterhaltung einer Marke ist ein wesentlicher Bestandteil des geschäftlichen Erfolgs. Sie bietet nicht nur rechtlichen Schutz, sondern steigert auch den Markenwert und stärkt die Marktposition eines Unternehmens. Durch strategische Planung und Verständnis des Anmeldeverfahrens können Unternehmen ihre Marken wirksam schützen und deren Wert im Laufe der Zeit steigern.
Haben Sie weitere Fragen zum Markenrecht oder wollen Sie eine Marke schützen lassen? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, unabhängig davon, in welchem Stadium Sie sich in diesem Prozess befinden. Unsere auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterstützen Sie sowohl im Anmeldeverfahren als auch bei der Markenrecherche und helfen Ihnen professionell, Ihre Marke schützen zu lassen:


