Marke schützen lassen erfolgreich vom Anwalt – so geht’s!

Eine Marke schützen lassen sollte für Unternehmen jeder Größe ein wichtiger Schritt sein. Sie schützt nicht nur das geistige Eigentum, sondern ist auch ein wichtiges Instrument für das Marketing und die Positionierung eines Unternehmens auf dem Markt. In einer zunehmend globalisierten Wirtschaft, in der Marken einen wesentlichen Teil des Unternehmenswertes ausmachen, ist es von entscheidender Bedeutung, den Prozess der Markenanmeldung und des anschließenden Markenschutzes zu verstehen. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick darüber, wie Marken effektiv angemeldet und geschützt werden können, welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind und wie Unternehmen ihre Rechte im Falle von Markenverletzungen durchsetzen können. Ziel ist es, ein vertieftes Verständnis dieser Prozesse zu vermitteln und praktische Tipps zum Schutz Ihrer wertvollsten Unternehmenswerte zu geben. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie eine Marke schützen lassen können.

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Timm Leisenberg
Anwalt für Markenrecht
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Marke schützen lassen vom Anwalt: Was ist eine Marke?

Bevor wir uns mit dem Verfahren befassen, wie man eine Marke schützen lassen kann, ist es wichtig zu verstehen, was genau eine Marke ist. Eine Marke hat die Funktion, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens zu kennzeichnen und gegenüber Dritten zu schützen. Der Markeninhaber kann diese in das Markenregister eintragen lassen und sich somit eine Marke schützen lassen. Dies kann beispielsweise durch den Markennamen, einen eigenständigen Begriff, abgebildete Farben oder Logos geschehen, durch die das Unternehmen identifiziert wird. Nach § 3 Abs. 1 MarkenG sind Zeichen markenfähig, wenn sie geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Eine Marke dient in erster Linie dem Verbraucher, der mit deren Hilfe Waren und Dienstleistungen von anderen Unternehmen unterscheiden und deren Herkunft besser nachvollziehen soll. Deutsche Marken kann man in der Regel durch Eintragung in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) als Marke schützen lassen:

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Vorteile, vom Anwalt eine Marke schützen zu lassen

Rechtlicher Schutz

Der offensichtlichste Vorteil, wenn man eine Marke schützen lassen möchte, ist der dadurch entstehende Rechtsschutz. Hat man eine Marke schützen lassen, hat der Markeninhaber das ausschließliche Recht, die Marke im geschäftlichen Verkehr zu benutzen. Dadurch soll verhindert werden, dass Dritte eine ähnliche oder sogar identische Marke verwenden. Hierdurch soll die Verwechslungsgefahr beim Kunden minimiert werden. 

Markenwert und Investitionsschutz

Marken sind wertvolle Wirtschaftsgüter. Eine eingetragene Marke steigert den Wert eines Unternehmens, da sie das Vertrauen und die Loyalität der Kunden fördert. Zudem sichert sie Investitionen in Marketing und Werbung, da der rechtliche Schutz der Marke die Gefahr von Markenpiraterie und unlauterem Wettbewerb verringert. Auch aus diesem Grund sollten Sie eine Marke schützen lassen.

Marke schützen lassen: Verbesserte Vermarktungschancen

Eine eingetragene Marke kann auch die Vermarktung der eigenen Produkte oder Dienstleistungen verbessern. Sie erleichtert die Auffindbarkeit in Suchmaschinen und sozialen Medien, was in der heutigen digitalen Welt besonders wichtig ist. Darüber hinaus bietet sie eine hervorragende Plattform für Cross-Marketing-Strategien und Kooperationen mit anderen Marken.

Attraktivität für Investoren

Für potenzielle Investoren und Partner ist eine eingetragene Marke oft ein Zeichen von Professionalität und Beständigkeit. Dies kann das Vertrauen in das Unternehmen stärken und die Attraktivität als Investitionsziel erhöhen.

Marke schützen lassen vom Anwalt: so geht’s!

Vorbereitung

Sinn und Zweck der Markenanmeldung ist es, dass die neue Marke schließlich bei einem Markenamt eingetragen wird. Man kann jedoch nur dann eine Marke schützen lassen, wenn ihr keine Marken- oder Kennzeichenrechte Dritter oder sonstige Schutzhindernisse entgegenstehen. Ist dies nämlich der Fall, bleibt eine Markenanmeldung erfolglos und man kann die Marke nicht schützen lassen. In diesem Fall werden auch die gezahlten Anmeldegebühren nicht zurückerstattet, da diese unabhängig vom Ausgang des Anmeldeverfahrens anfallen. Stellt sich zudem heraus, dass Markenrechte Dritter verletzt werden, können unter Umständen Widerspruchs-, Löschungs- und sogar Schadensersatzansprüche gegen den Antragssteller geltend gemacht werden. Während sich der eher zurückhaltende Prüfungsumfang der Markenämter darauf erstreckt, dass der Eintragung der Marke keine absoluten Schutzhindernisse nach § 8 MarkenG entgegenstehen, obliegt es den Markenanmeldern, entgegenstehende Marken- und Kennzeichenrechte Dritter im Vorhinein auszuschließen. Zu diesem Zweck sollte eine umfassende Markenrecherche durchgeführt werden (dazu später mehr) bevor ein Unternehmen eine Marke schützen lassen möchte.

Absolute und relative Schutzhindernisse

Die absoluten Schutzhindernisse sind in § 8 MarkenG geregelt. Liegen diese vor, kann man keine Marke schützen lassen. Danach sind Zeichen von der Eintragung als Marke ausgeschlossen, die nicht geeignet sind, im Markenregister so dargestellt zu werden, dass die zuständigen Behörden und das Publikum den Schutzgegenstand klar und eindeutig erkennen können. Dazu gehört insbesondere die konkrete Unterscheidungskraft. Diese ist gegeben, wenn sich die Marke eindeutig von anderen unterscheiden lässt. Lediglich beschreibende Angaben stehen der Eintragung einer Wortmarke grundsätzlich entgegen. Dies hängt mit dem so genannten Freihaltebedürfnis zusammen. Durch dieses soll sichergestellt werden, dass jedermann beschreibende Angaben über seine eigenen Produkte machen darf. Redewendungen, die im allgemeinen Sprachgebrauch üblich sind, fallen ebenfalls unter die absoluten Schutzhindernisse und können nicht als Wortmarke eingetragen werden. Auch anstößige Bezeichnungen sind nicht eintragungsfähig. Liegen keine Schutzhindernisse vor, wird die Marke in das Markenregister eingetragen und im so genannten Markenblatt veröffentlicht.

Relative Schutzhindernisse einer Markenanmeldung sind Gründe, die gegen die Eintragung einer Marke sprechen, weil sie Rechte Dritter verletzen könnte. Diese Schutzhindernisse beziehen sich hauptsächlich auf ältere Rechte, über die bereits andere Markeninhabern verfügen. Relativen Schutzhindernisse werden nicht vom DPMA geprüft. Da diese an keine Frist gebunden sind, können sie auch noch lange nach der Markenanmeldung zu rechtlichen Schwierigkeiten führen. Kommt es aufgrund der Schutzhindernisse zu einer rechtlichen Kollision zwischen zwei Marken, kann dies zu einer Abmahnung und sogar zur Löschung der jüngeren Marke führen.

Eine solche Abmahnung ist für den Markeninhaber der neueren Marke mit erheblichen Kosten verbunden. All dies kann durch eine vorherige Markenrecherche vermieden werden bevor Sie eine Marke schützen lassen wollen.

Marke schützen lassen: umfassende Recherche

Bevor Sie eine Marke schützen lassen, muss also zunächst ihre Schutzfähigkeit geprüft werden. Damit diese bejaht werden kann, darf die anzumeldende Marke keine älteren Markenrechte verletzen. Zu diesem Zweck muss im Rahmen der Markenanmeldung eine sogenannte Markenrecherche durchgeführt werden, um spätere markenrechtliche Abmahnungen zu vermeiden. Diese Markenrecherche besteht aus einer Identitäts- und einer Ähnlichkeitsrecherche. Bei der Identitätsrecherche wird festgestellt, ob es bereits eine identische Marke in den Datenbanken gibt. Dabei werden sowohl der Markenname als auch die für die Marke eingetragenen Waren und Dienstleistungen geprüft. Diese Recherche bezieht sich nur auf Marken, die mit identischen Waren und Dienstleistungen und identischem Markennamen bei den jeweiligen Markenämtern eingetragen sind. Bei einer Markenanmeldung wird nicht von Amts wegen geprüft, ob bereits identische oder ähnliche Marken bestehen. Die Markenämter sind neben der Formalprüfung nur für die Prüfung gesetzlicher Schutzhindernisse zuständig. Bei der Suche nach identischen Bestandteilen kann auf Datenbanken zurückgegriffen werden. Durch die Recherche können Doppelungen des Markennamens schnell gefunden werden. Bereits bestehende ähnliche Marken werden dabei jedoch nicht herausgefiltert. Es empfiehlt sich daher, zusätzlich eine Ähnlichkeitsrecherche durchzuführen. Mit der Ähnlichkeitsrecherche werden neben identischen Marken auch alle ähnlichen Marken ermittelt. Die Ähnlichkeitsrecherche wird von verschiedenen Recherchedienstleistern angeboten, um die Markenanmeldung zu erleichtern. Markeninhaber sollten sowohl vor der Markenanmeldung als auch nach der Eintragung eine Markenrecherche durchführen. Vor der Markenanmeldung dient die Recherche dazu, zu verhindern, dass Dritte im Falle einer Kollision gegen die Marke Widerspruch einlegen und die Marke löschen lassen. Insbesondere bei Wort-/Bildmarken empfiehlt sich eine professionelle Recherche durch einen auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Auch nach der Eintragung sollten Sie regelmäßig Neueintragungen überprüfen lassen, um gegen identische und ähnliche Marken vorzugehen und Ihre eigenen Schutzrechte im Kollisionsfall durchzusetzen. Im Markenregister des DPMA können angemeldete, eingetragene und zurückgewiesene deutsche Marken schrittweise recherchiert werden. Widersprüche gegen nationale Marken können aber nicht nur von Inhabern älterer deutscher Markenrechte, sondern auch von Inhabern älterer Unionsmarken oder IR-Marken (Internationale Marken) eingelegt werden. Voraussetzung ist, dass diese Marken Schutzwirkung für Deutschland entfalten. Für die Recherche nach älteren Rechten aus Unionsmarken oder IR-Marken können die Datenbanken der Markenämter EUIPO und WOPO genutzt werden. Das muss unbedingt geschehen, bevor Sie Ihre Marke schützen lassen.

Die eigentliche Schwierigkeit der Markenanmeldung besteht also darin, im Vorfeld zu beurteilen, ob die Marke Aussicht auf Eintragung hat, damit das Markenrecht für die Zukunft gesichert werden kann. Im Rahmen der Markenrecherche können Sie Ihre Rechte auch durch spezialisierte Rechtsanwälte prüfen lassen.

Kann ich jede Marke schützen lassen?

Wenn Sie eine Marke schützen lassen wollen, ist der erste Schritt herauszufinden, unter welchem Zeichen Sie Ihre Idee bzw. Ihre geplante Marke anmelden möchten. Schutzfähig sind regelmäßig Wortmarken (wie z.B. Firmennamen oder Schriftzüge) sowie Bildmarken. Darüber hinaus können auch Form-, Lage-, Muster-, Farb-, Hör-, Bewegungs-, Multimedia- oder Hologrammmarken angemeldet werden.

Beliebt sind auch Kombinationen wie die Wort-Bild-Marke, die sowohl Wort- als auch Bildelemente enthält. Schwieriger gestaltet sich hingegen die Eintragung einer Geruchsmarke. Dies liegt daran, dass im Rahmen der Markeneintragung das Erfordernis der grafischen Darstellbarkeit besteht. Nach ständiger Rechtsprechung lassen sich Gerüche mit den heute zur Verfügung stehenden Mitteln nicht hinreichend grafisch darstellen. Die subjektive Wahrnehmung von Gerüchen erschwert eine eindeutige, präzise und allgemeingültige Beschreibung des Geruchs erheblich.

Die Anmeldung

Die eigentliche Markenanmeldung erfolgt beim Patent- und Markenamt Ihres Landes oder, wenn Sie internationalen Schutz anstreben, bei den entsprechenden internationalen Organisationen wie dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Das Anmeldeverfahren erfordert detaillierte Informationen über die Marke selbst und die Waren und Dienstleistungen, für die sie stehen soll.

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Marke schützen lassen vom Anwalt: Prüfung und Eintragung

Nach der Einreichung prüft das Markenamt die Anmeldung auf mögliche Konflikte mit bestehenden Marken und auf die Einhaltung der gesetzlichen Kriterien. Dies kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Marke in das Markenregister eingetragen und der Anmelder erhält eine Urkunde über die Eintragung.

Aufrechterhaltung und Verteidigung der eigenen Marke

Was ist zu beachten, wenn Sie Ihre Marke haben schützen lassen?

Wenn Sie Ihre Marke schützen lassen und diese dann auch tatsächlich eingetragen wurde, sind Sie zunächst für die nächsten zehn Jahre Inhaber der eingetragenen Marke. Die Marke hat nun Bestand und genießt nationalen, unionsrechtlichen und/oder internationalen Schutz.

Mit der Eintragung ist die Marke zunächst rechtlich, aber nicht absolut vor Markenrechtsverletzungen geschützt. Dritte können Ihre Marke weiterhin unrechtmäßig kopieren oder nachahmen. Ihre Schutzposition gewährt Ihnen insoweit jedenfalls Ansprüche, die Sie gegen solche Verletzer geltend machen können.

Damit Ihnen keine Markenrechtsverletzung entgeht und der Schutz Ihrer Marke dauerhaft erhalten bleibt, ist eine kontinuierliche Marktüberwachung erforderlich. Auf diese Weise kann effektiv gegen Markenrechtsverletzungen vorgegangen werden. Marktüberwachungen setzen aufgrund ihrer Komplexität fachliche Expertise voraus – insbesondere dann, wenn der Schutzumfang der Marke nicht auf ein Land oder eine „Nizza-Klasse“ beschränkt ist.

Nach der Eintragung muss die Marke aktiv genutzt werden, um ihren Schutz aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus kann es notwendig sein, die Marke gegen Verletzungen oder unberechtigte Angriffe zu verteidigen. Hierfür kann es sinnvoll sein, die Unterstützung spezialisierter Anwälte in Anspruch zu nehmen. Nur so kann man auch dauerhaft eine Marke schützen lassen.

Überwachung der Marke

Um konsequent und dauerhaft eine Marke schützen zu lassen, ist es wichtig, den Markt ständig zu beobachten, um zu gewährleisten, dass keine unbefugte Benutzung der Marke stattfindet. Dies kann durch die Beobachtung von Neueintragungen, Markteintritten und Online-Aktivitäten geschehen. Viele Unternehmen beauftragen Firmen, die auf die Überwachung von Marken spezialisiert sind.

Verlängerung der Markeneintragung

Markeneintragungen sind nicht unbegrenzt gültig. Sie müssen regelmäßig erneuert werden, um den Schutz aufrechtzuerhalten. Die Dauer und die Bedingungen für die Verlängerung können variieren. In der Regel muss eine Marke jedoch alle zehn Jahre verlängert werden.

Marke schützen lassen Kosten
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Marke schützen lassen

Wenn Sie planen, Ihre Produkte oder Dienstleistungen international zu vermarkten, sollten Sie sich Gedanken über den Schutz Ihrer Marke in den entsprechenden Ländern machen. Der Schutz der beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragenen Marken gilt nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (sog. DE-Marken). Daneben gibt es das EU-Markenrecht und das internationale Markenrecht. Internationale Marken, sog. IR-Marken, gewährleisten einen weltweiten, Unionsmarken nur einen innerhalb der europäischen Union geltenden Markenschutz. „IR“ steht dabei für „international registriert“. Der Schutz einer internationalen Marke besteht allerdings nur in den Ländern, die dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (MMA) und/oder dem Protokoll zum Madrider Abkommen (PMMA) beigetreten sind. Dies sind weltweit etwa 97 Länder. Für Anmeldungen ist die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO/OMPI) zuständig. Anträge können aber auch über das DPMA eingereicht werden, das deutsche Markenamt leitet diese dann weiter.

Umgang mit Rechtsstreitigkeiten

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es zu Rechtsstreitigkeiten kommen, wenn Dritte Ihre Marke verletzen oder Ansprüche gegen die Gültigkeit Ihrer Marke erhoben werden. In solchen Fällen ist es wichtig, schnell zu handeln, um Ihre Rechte zu schützen. Rechtsstreitigkeiten können komplex und kostspielig sein, daher ist es ratsam, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen.

Sie möchten vom Anwalt eine Marke schützen lassen? Wir helfen Ihnen dabei!

Die Anmeldung und Aufrechterhaltung einer Marke ist ein wesentlicher Bestandteil des geschäftlichen Erfolgs. Sie bietet nicht nur rechtlichen Schutz, sondern steigert auch den Markenwert und stärkt die Marktposition eines Unternehmens. Durch strategische Planung und Verständnis des Anmeldeverfahrens können Unternehmen ihre Marken wirksam schützen und deren Wert im Laufe der Zeit steigern.

Haben Sie weitere Fragen zum Markenrecht oder wollen Sie eine Marke schützen lassen? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, unabhängig davon, in welchem Stadium Sie sich in diesem Prozess befinden. Unsere auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterstützen Sie sowohl im Anmeldeverfahren als auch bei der Markenrecherche und helfen Ihnen professionell, Ihre Marke schützen zu lassen:

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