Namen schützen lassen – die „Marke“
Wenn man einen Namen schützen lassen möchte, kommt man nicht an der Marke vorbei. Eine Marke ist ein wertvolles Schutzrecht für Unternehmen, ähnlich wie Patente oder Gebrauchsmuster. Nach dem Markengesetz dient eine Marke als Kennzeichen, das die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen unterscheidet. Sie repräsentiert die Identität eines Unternehmens und das Versprechen, das es seinen Kunden gibt. Eine Marke steht für Qualität, Vertrauen und Innovation und kann für Kundinnen und Kunden ein entscheidender Faktor bei der Wahl eines bestimmten Produkts oder einer Dienstleistung sein. Marken können in verschiedenen Formen auftreten: als Wort, als Bild, als Kombination aus beidem oder sogar als Klang.
Was wird mit „Namen schützen lassen“ gemeint?
Der Schutz des Namens ist die Sicherung der ausschließlichen und exklusiven Rechte eines Unternehmens zur Benutzung seines Namens. Dieser Schutz wird durch eine Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erreicht. Mit der Eintragung der Marke erhält das Unternehmen das ausschließliche Recht, den Namen für seine Waren oder Dienstleistungen zu benutzen. Das bedeutet, dass niemand anders den gleichen Namen für ähnliche Produkte oder Dienstleistungen verwenden darf, ohne die Zustimmung des Markeninhabers einzuholen. Der Schutz des Namens bietet somit rechtlichen Schutz vor unbefugter Verwendung oder Nachahmung des Unternehmensnamens und trägt zur Stärkung der Markenidentität und des Markenwerts bei. Daher sollten Sie unbedingt einen Namen schützen lassen.
Namen schützen lassen: das sagen unsere Mandanten
Wir wurden in Fragen des internationalen Markenrechts von Herrn RA Leisenberg ausgezeichnet beraten. Herr RA Leisenberg sieht nicht nur den nächsten Schritt, sondern entwickelt - wo nötig - dank seines großen Fachwissens auch eine jeweils passende Strategie, die er zudem hervorragend vermitteln kann. Vielen Dank und auf weitere gute Zusammenarbeit!
M SIch hatte ein Gespräch mit Hr. Leisenberg bzgl einer (internationalen) Markenstrategie. In kurz: Viele nützliche Infos innerhalb 1h Beratung, schnelle Auffassungsgabe, sehr sympathischer Kontakt. Hat mir sehr geholfen und ich weiß, wo ich zukünftig bei dieser Art der Angelegenheiten einen guten Anwalt finde. Vielen Dank nochmals auf diesem Wege!
B PWir hatten ein Problem bzgl. Markenrecht. Im benachbarten Ort wurde eine Firma mit demselben Namen geöffnet. Das Anliegen wurde zu unser vollsten Zufriedenheit von Herrn Leisenberg geklärt. Zudem war die Kommunikation mit ihm sehr angenehm.
F RWir sind rundum überaus zufrieden mit der Kanzlei, die wir ausdrücklich weiterempfehlen können! Jegliche Fragen und Wünsche wurden sehr schnell beantwortet und umgesetzt, wodurch wir bestmögliche Ergebnisse erzielen konnten.
M MNamensschutz und seine Bedeutung
Es ist unerlässlich, dass Sie Ihren eigenen Namen schützen lassen und dann auch nutzen. Ohne ausreichenden Markenschutz besteht immer die Gefahr, dass andere eine ähnliche Marke anmelden und Ihre Marke beeinträchtigen oder sogar die Nutzung des Namens verbieten. Denn allein die frühere Benutzung eines Namens bietet keinen ausreichenden Schutz.
Um Namensschutz zu erlangen, muss eine Marke amtlich eingetragen werden. Wurde Ihre Marke bereits von einem Dritten eingetragen, ist es äußerst schwierig, sie zurückzuerlangen. Wenn ein anderes Unternehmen hat Ihren Namen schützen lassen, erwirbt dieses Unternehmen die ausschließlichen Rechte als Namensinhaber und kann rechtliche Schritte aus dem Namensschutz gegen Sie einleiten. Dies kann zu Rechtsstreitigkeiten führen, die Sie abwehren müssen, was mit erheblichen Kosten, Zeitaufwand und Stress verbunden ist.
All dies lässt sich durch einen frühzeitigen Namensschutz vermeiden. Wenn Sie frühzeitig Ihren Namen schützen lassen, können Sie rechtliche Schritte gegen Personen einleiten, die versuchen, einen ähnlichen oder identischen Namen schützen zu lassen oder zu verwenden.
Gerade im geschäftlichen Umfeld ist es wichtig, den eigenen Namen schützen zu lassen. Die bloße Eintragung im Handelsregister oder die bloße Verwendung des Namens bieten keinen ausreichenden Schutz. Wer seinen Firmennamen nicht schützt, geht ein hohes Risiko ein. Die rechtlichen Folgen können gravierend sein, wenn Dritte Ihren Namen kopieren und Ihren Erfolg für sich beanspruchen.
Gründe für Namen schützen lassen
Der Namensschutz bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich, die wesentlich dazu beitragen, die Identität und das Image Ihres Unternehmens zu wahren. Durch den Namensschutz verhindern Sie, dass andere Unternehmen in der gleichen oder einer ähnlichen Branche Ihren Namen kopieren oder nachahmen. Dies schützt den guten Ruf und die Integrität Ihres Unternehmens und fördert langfristig den Erfolg Ihres Namens.
Ein Namensschutz bietet Ihnen rechtliche Vorteile und Möglichkeiten, gegen Markenrechtsverletzungen vorzugehen. Sie haben Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, die Sie vor Diebstahl, Nachahmung und widerrechtlichem Gebrauch durch Dritte schützen. Außerdem werden Verwechslungen und Missverständnisse bei Kunden und Geschäftspartnern vermieden, die entstehen können, wenn ein ähnlicher oder identischer Name von einem anderen Unternehmen verwendet wird. Insofern können wir Ihnen nur dringend empfehlen, dass Sie Ihren Namen schützen lassen.
Wenn Sie Ihren Namen schützen lassen, geht der Namensschutz weit über die bloße Eintragung im Handelsregister hinaus. Sie erhalten ausschließliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an Ihrem Namen, einschließlich der Möglichkeit, Lizenzen zu vergeben. Der Markenschutz gilt zunächst für 10 Jahre und kann bei Bedarf verlängert werden. Ihr Unternehmen gewinnt durch die Einzigartigkeit des Namens Wettbewerbsvorteile und steigert gleichzeitig den Bekanntheitsgrad, da der geschützte Name eng mit Ihrem Unternehmen verbunden ist. Diese Vorteile erlangen Sie aber nur, wenn Sie Ihren Namen schützen lassen.
Der Namensschutz sichert die langfristige Entwicklung Ihres Unternehmens und den Erhalt des Markenwertes. Sie stärken die Kundenbindung, erhöhen Ihre Marktpräsenz und verhindern gleichzeitig Nachahmungen oder minderwertige Kopien. Insgesamt ist der Namensschutz ein wesentlicher Schritt für den langfristigen Erfolg und die Stärkung Ihrer Marke im Markt, weswegen wir Ihnen empfehlen, dass Sie Ihren Namen schützen lassen sollten.
Anwälte, die auf Zack sind! Herr Leisenberg und Herr Loschelder haben mich motiviert und angriffslustig vertreten, so wie man sich das von Anwälten wünscht. Vielen Dank dafür!
CDie Mitarbeiter der Kanzlei haben mein Anliegen sofort und kompetent bearbeitet, was innerhalb kürzester Zeit zum Erfolg geführt hat. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei bestens empfehlen.
S LIch kann diese Kanzlei wirklich jedem nur ans Herzen legen !!! Meine Schwester und ich hatten vor ein paar Tagen ein erstes Gespräch, da wir drauf und dran sind ein Start-up zu gründen aber uns mit den rechtlichen Themen noch nicht so gut auskannten.Es wurde sich viel Zeit genommen um alle unsere Fragen zu beantworteten und es herrschte ein richtig freundliche Atmosphäre. Man hat richtig gemerkt, dass ehrliches Interesse für uns und unser Start-up besteht und uns diesbezüglich wirklich weitergeholfen werden wollte. Wir hatten eine tolle erste Erfahrung mit der Anwaltskanzlei und freuen uns über eine weitere Zusammenarbeit.
SSehr kompetente Kanzlei, schnelle Kontaktaufnahme und Reaktion auf unser Anliegen. Prompte Erledigung mit 100% Erfolg. Danke dafür.
M EUnterschied zwischen Namensschutz und Markenschutz
Bei einem Firmennamen handelt es sich um den rechtlichen Namen eines Unternehmens, während es sich bei einer Marke um ein Symbol oder ein Zeichen handelt, das für ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung steht. Ein Unternehmen kann mehrere Marken haben, aber nur einen offiziellen Firmennamen. Der Firmenname kann auch als Marke verwendet werden, aber nicht alle Firmennamen sind Marken.
Namen schützen lassen: Gesetzliche Rahmenbedingungen für den Namenschutz
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Namensschutz in Deutschland sind vielfältig und umfassen eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die den Schutz von Marken und Kennzeichen gewährleisten sollen. Dazu gehören das Markengesetz, die Markenverordnung, die Markenrichtlinie, die Unionsmarkenverordnung (EU) 2017/1001, die Delegierte Unionsmarkenverordnung sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2018/626 und die Nizza Klassifikation. Diese Gesetze sollten Sie kennen, wenn Sie Ihren Namen schützen lassen wollen.
Das Marken- und Kennzeichenrecht ist Bestandteil des gewerblichen Rechtsschutzes und stellt ein gewerbliches Schutzrecht dar. Im Gegensatz zu anderen gewerblichen Schutzrechten verfallen Markenrechte nicht und können unbegrenzt verlängert werden. Sie haben auch die Funktion von Auffangschutzrechten für Unternehmen.
Neben dem Markengesetz finden weitere Gesetze Anwendung, wie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der Namensschutz des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der Firmenschutz des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie das Urheber- und Geschmacksmusterrecht. Das bedeutet, dass eine Wort-Bild-Marke, die aus einem Wort und einer aufwendigen Grafik besteht, sowohl markenrechtlich als auch urheberrechtlich verletzt werden kann.
Der Markenschutz erstreckt sich auf drei Ebenen: national, EU-weit und international. Im Interesse eines umfassenden Schutzes haben Unternehmen daher die Möglichkeit, ihre Marken auf verschiedenen Ebenen zu schützen.
Schritt für Schritt Anleitung zum Namensschutz
Im Folgenden möchten wir Ihnen Schritt für Schritt den Weg aufzeigen, wenn Sie Ihren Namen schützen wollen.
1. Auswahl des Namens
Für eine erfolgreiche Markenanmeldung ist die Wahl eines geeigneten Markennamens von entscheidender Bedeutung. Dies erfordert sorgfältige Überlegungen, um sicherzustellen, dass der Name die Identität Ihres Unternehmens gut widerspiegelt. Der gewählte Name sollte einzigartig und noch nicht verwendet worden sein. Außerdem sollte er klar, leicht verständlich und gut unterscheidbar sein. Ein Markenname kann verschiedene Elemente wie Namen, Buchstaben, Zahlen, Logos und Slogans enthalten. Nehmen Sie sich für diesen Schritt genügend Zeit, denn der gewählte Name soll langfristig Bestand haben und Ihnen gefallen. Das ist der wichtigste Schritt, wenn Sie einen Namen schützen lassen wollen.
2. Auswahl des Schutzbereiches für den Namensschutz
Der nächste Schritt zum Namensschutz besteht darin, die Art der Marke und die entsprechenden Nizza-Klassen festzulegen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten für die Art der Marke, darunter Wortmarken, Bildmarken, kombinierte Wort-/Bildmarken, dreidimensionale Marken, Hörmarken und Farbmarken. Weniger häufig, aber dennoch möglich, sind Bewegungs-, Hologramm-, Multimedia-, Design- und Positionsmarken. Auch diesen Schritt sollten Sie genau überlegen, wenn Sie Ihren Namen schützen lassen.
Wenn Sie sich für eine Markenart entschieden haben, müssen Sie festlegen, welche Waren oder Dienstleistungen Sie unter dieser Marke anbieten möchten. Bei der Markenanmeldung müssen Sie aus insgesamt 45 Waren- und Dienstleistungsklassen diejenigen auswählen, die Sie schützen lassen möchten. Ihre Auswahl sollte sich an Ihren Geschäftsplänen orientieren. Es ist jedoch ratsam, nicht zu viele Klassen auszuwählen, da die Nichtbenutzung einer Klasse innerhalb von 5 Jahren zur Löschung Ihrer Marke in dieser Klasse führen kann. Es ist daher ratsam, sich bereits bei der Auswahl der Waren- und Dienstleistungsklassen von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Ein Anwalt kann Ihnen genau sagen, welche Klassen für Ihre Marke relevant sind und welche nicht. Eine Löschung durch Marktteilnehmer oder einen Verband kann zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen. Sie sollten daher mit einem Anwalt besprechen, welche Klassen für Ihren Schutz wirklich notwendig sind und ob es zu Konflikten mit bereits bestehenden Marken kommen könnte.
3. Namen schützen lassen: Recherche für den Namensschutz
Wenn Sie einen geeigneten Namen gefunden haben, ist es wichtig, eine gründliche Namensrecherche durchzuführen. Diese Recherche sollte gründlich sein, um sicherzustellen, dass Ihre Wahl einzigartig ist und keine bestehenden Marken verletzt. Eine oberflächliche Recherche kann erhebliche Kosten verursachen, da Ihr Namensschutz möglicherweise zurückgewiesen wird und Sie von vorn beginnen und einen anderen Namen schützen lassen müssen.
Sie können zunächst einfache Suchmaschinen wie Google verwenden, um erste Informationen zu erhalten. Für eine gründlichere Namensrecherche müssen jedoch auch die Markenregister der zuständigen Ämter, wie z. B. des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), durchsucht werden. Bei dieser Recherche ist es besonders wichtig festzustellen, ob Ihre Marke einer bereits bestehenden Marke, insbesondere in den relevanten Klassen, ähnlich oder sogar identisch ist.
Eine Ähnlichkeitsrecherche wird häufig von Laien durchgeführt, die nicht wissen, ob eine andere Marke der eigenen zu ähnlich oder gar identisch ist. Suchmaschinen wie Google reichen nur für einen groben Überblick aus, nicht aber, um eine Markenrechtsverletzung sicher zu vermeiden. Um zusätzliche Sicherheit zu erlangen, empfiehlt es sich daher, die Hilfe eines auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Ein solcher Experte hat Zugang zu speziellen Datenbanken und Ressourcen, die eine noch gründlichere und umfassendere Markenrecherche ermöglichen. So können potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und vermieden werden bevor Sie Ihren Namen schützen lassen.
4. Anmeldung beim Markenamt zum Namensschutz
Die Eintragung Ihres Namens erfolgt durch eine Anmeldung beim zuständigen Markenamt. In Deutschland ist dies das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Sie können die Anmeldung entweder per Post oder online über die Website des DPMA einreichen. Die Online-Anmeldung ist in der Regel der einfachere und schnellere Weg.
Für die Anmeldung beim DPMA sind verschiedene Angaben erforderlich, unter anderem die persönlichen Daten des Anmelders, die Waren- und Dienstleistungsklassen, für die die Marke geschützt werden soll, sowie eine detaillierte Beschreibung der Marke nach vorgegebenen Form- und Gestaltungsrichtlinien. Das ist der entscheidende Schritt, wenn Sie Ihren Namen schützen lassen.
5. Namen schützen lassen Kosten
Um das Verfahren Ihrer Markenanmeldung beim DPMA einzuleiten und Ihre Marke prüfen zu lassen, müssen Sie die entsprechende Anmeldegebühr entrichten. Die Höhe dieser Gebühr kann je nach Markenstelle unterschiedlich sein.
Nachdem Sie Ihren Namen beim DPMA angemeldet haben, prüft das Amt Ihre Anmeldung auf verschiedene Aspekte. Dazu gehören u.a. Unklarheit oder Unbestimmtheit, fehlende Unterscheidungskraft, Freihaltebedürftigkeit, Verstoß gegen die guten Sitten sowie die Verwendung von Hoheitszeichen.
Wichtig ist, dass das DPMA keine Prüfung auf relative Schutzhindernisse vornimmt. Relative Schutzhindernisse liegen vor, wenn Ihre Marke einer älteren Marke zu ähnlich oder sogar identisch ist. Diese müssen von Ihnen oder Ihrem Anwalt bereits bei der Namensrecherche geprüft werden, also bevor Sie Ihren Namen schützen lassen
6. Veröffentlichung der Marke und Widerspruchsfrist
Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihr Name offiziell in das Markenregister des DPMA eingetragen und im Markenblatt veröffentlicht.
Nachdem Ihre Marke im Markenblatt veröffentlicht wurde, haben potenzielle Konkurrenten oder Inhaber älterer Marken die Möglichkeit, Einwände gegen die Eintragung Ihres Namens zu erheben und einen formellen Widerspruch einzulegen. Dies ist dann der Fall, wenn Ihr Name einer älteren Marke zu ähnlich ist oder Verwechslungsgefahr besteht. Der Widerspruch muss innerhalb von 3 Monaten nach der Veröffentlichung eingereicht werden.
Ist der Widerspruch erfolgreich, wird Ihre Marke gelöscht und der Namensschutz für ungültig erklärt. Die Kosten für den Widerspruch werden nicht erstattet. Es ist daher sehr wichtig, vor der Anmeldung Ihres Namens eine gründliche Recherche durchzuführen, um sicherzustellen, dass Ihre Marke einzigartig ist und keine bestehenden Marken verletzt. Dies spart Zeit, Geld und Ressourcen, die andernfalls verschwendet worden wären. Machen Sie also keine Fehler, wenn Sie Ihren Namen schützen lassen wollen
7. Namen schützen lassen – Überwachung des Namensschutzes
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist genießt Ihr Name für die Dauer von 10 Jahren ab dem Anmeldetag Namensschutz. Wichtig ist jedoch, dass die Eintragung Ihres Namens beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) allein nicht automatisch bedeutet, dass Ihr Namensschutz vollständig gewährleistet ist. Ähnlich wie bei Ihrer eigenen Namensanmeldung prüft das DPMA neue Namensanmeldungen nicht automatisch auf mögliche Überschneidungen, wenn jemand anderes seinen Namen schützen lassen möchte.
Es ist daher sehr wichtig, dass Sie Ihren Namen kontinuierlich überwachen, um sicherzustellen, dass keine neuen Marken entstehen, die Ihrem Namen ähnlich sind oder sie gar imitieren. Dies erfordert eine regelmäßige Prüfung der Veröffentlichungen neuer Marken, um gegebenenfalls rechtzeitig Widerspruch einlegen zu können und mögliche Verletzungen Ihrer Namensrechte kostengünstig zu verhindern. Die Überwachung kann durch Namensrecherchen im Internet, auf Messen oder in sozialen Medien erfolgen. Das sollte man unbedingt uns regelmäßig tun, wenn man seinen Namen schützen lassen möchte.
Für eine effektive Namensüberwachung ist es ratsam, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden. Ein solcher Experte verfügt über die notwendigen Mittel und das Fachwissen, um die Überwachung effizient und zeitnah durchzuführen. Darüber hinaus kann er beurteilen, wann es angebracht ist, Widerspruch einzulegen, und Ihnen helfen, die Risiken potenzieller Namenskonflikte besser zu verstehen. Wenn Sie einen Namen schützen lassen wollen, sollten Sie den gesamten Prozess von einem Anwalt begleiten lassen.
8. Verlängerung des Namensschutzes
Der Namensschutz beim DPMA erlischt nach 10 Jahren. Um den Namensschutz zu verlängern, muss der Namensinhaber erneut eine Gebühr entrichten. Die Höhe dieser Gebühr hängt von der Anzahl der Klassen ab, die ursprünglich bei der Namensanmeldung angegeben und geschützt wurden.
Namen schützen lassen: Kosten und Dauer
Übersicht der Kosten für den Namensschutz
Wenn Sie Ihren Namen schützen lassen, sind verschiedene Kostenfaktoren zu berücksichtigen. Zunächst fallen die Grundgebühren für den Namensschutz an, deren Höhe je nach Land und zuständigem Markenamt variieren kann. Hinzu kommen die Kosten für die Klassifizierung der Waren und Dienstleistungen. In der Regel steigen die Gebühren mit der Anzahl der angemeldeten Klassen, so zum Beispiel in Deutschland. Einige Länder verlangen eine Grundgebühr und eine zusätzliche Gebühr für jede weitere Klasse.
Auch die Entscheidung, ob Sie national oder international Ihren Namen schützen lassen, beeinflusst die Kosten. Bei einer internationalen Anmeldung fallen zusätzliche Gebühren für jedes Land an, in dem Markenschutz gewünscht wird.
Neben den amtlichen Gebühren fallen auch Anwaltskosten an. Auch wenn diese zunächst eine Investition darstellen, können sie sich langfristig auszahlen. Ein erfahrener Anwalt kann dabei helfen, den Markenschutz effektiv umzusetzen und so den langfristigen Erfolg des Unternehmens zu sichern. Umgekehrt können unprofessionelle rechtliche Schritte zu höheren Kosten führen, als wenn von Anfang an eine fachkundige Beratung in Anspruch genommen worden wäre.
Beim DPMA variieren die Gebühren je nach Einreichungsart und Anzahl der Klassen.
Namen schützen lassen – der zeitliche Rahmen
In Deutschland ist mit einer Dauer von ca. 8 Monaten zu rechnen. Wie immer in der Rechtswissenschaft kommt es jedoch auf den Einzelfall an.
Namen schützen lassen: Internationale Aspekte des Namenschutzes
Eine internationale Anmeldung ist nur dann sinnvoll, wenn Sie die Produkte auch im Ausland vertreiben wollen. Wollen Sie aber wirklich nur im Inland bleiben, sparen Sie Kosten und Aufwand, wenn Sie nur im Inland den Namen schützen lassen. Planen Sie, Ihre Marke auch international zu nutzen, sollten Sie unbedingt auch im Ausland Ihren Namen schützen lassen. Denn nicht nur der Aufwand eines Rechtsstreits im Ausland ist höher.
Wichtig ist auch, sich im Vorfeld mit dem ausländischen Markenrecht vertraut zu machen, da dieses in vielen Punkten vom deutschen Recht abweicht und unter Umständen auch deutlich höhere Strafen drohen, die nicht unterschätzt werden sollten.
Namen schützen lassen europaweit
Die Eintragung einer europäischen Marke, auch Unionsmarke oder Gemeinschaftsmarke genannt, gewährleistet den Schutz Ihrer Marke in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. So können Sie auch europaweit Ihren Namen schützen lassen. Diese Eintragung wird vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante, Spanien, verwaltet. Sofern keine absoluten Schutzhindernisse vorliegen, wird Ihre Marke in das zentrale Markenregister eingetragen, das als zentrale Anlaufstelle für Markenrecherchen in der gesamten EU dient.
Die Schutzdauer einer Unionsmarke beträgt wie bei nationalen Marken ebenfalls 10 Jahre. Bei der Anmeldung einer Unionsmarke ist jedoch äußerste Vorsicht geboten, da ein Widerspruch eines EU-Mitgliedstaates die gesamte Eintragung gefährden kann. Es gilt das Prinzip „alles oder nichts“: Ein Widerspruch hat die Ungültigkeit der gesamten Markenanmeldung zur Folge. Eine gründliche Markenrecherche, idealerweise durch einen erfahrenen Anwalt, ist daher unerlässlich.
International Namen schützen lassen
Die sogenannte IR-Marke ist eine Möglichkeit, Ihre Marke und damit Ihren Namen international schützen zu lassen. Hierfür benötigen Sie zunächst eine Basismarke, also eine nationale Marke. Diese wird beim jeweiligen nationalen Markenamt, wie z.B. dem DPMA in Deutschland, angemeldet. Dazu füllen Sie ein spezielles Formular aus, in dem Sie die Länder auswählen, in denen Sie Markenschutz wünschen.
Nach der Einreichung prüft das nationale Markenamt die Anmeldung und leitet sie an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) weiter, wenn alles in Ordnung ist. Ist dies der Fall, wird die Marke in das internationale Register eingetragen und im IR-Markenblatt veröffentlicht. Die Länder haben dann 18 Monate Zeit, um eventuelle Einwände gegen die Anmeldung zu erheben.
Häufige Fehler beim Namensschutz und deren Vermeidung
Die vier häufigsten Irrtümer über den Namensschutz:
1. „Der Eintrag im Handelsregister ist ausreichend“
Ein Handelsregistereintrag reicht nicht aus, um den eigenen Namen schützen zu lassen. Das Handelsregister schützt zwar Ihren Firmennamen und verhindert, dass andere Unternehmen in Ihrem Gerichtsbezirk den gleichen oder einen ähnlichen Namen für eine ähnliche Branche verwenden. Dieser Schutz ist jedoch nur örtlich begrenzt. Auch bei den eintragungspflichtigen Rechtsformen GmbH, OHG und AG ist der Schutz nur regional begrenzt und gilt weder bundesweit noch international. Die Eintragung in das Handelsregister bietet somit keinen Schutz vor Konkurrenten, die beabsichtigen, den gleichen Firmennamen zu verwenden.
2. „Man kann jeden Namen schützen lassen“
Man kann nicht jeden Namen schützen lassen. Um als Marke geschützt zu werden, muss ein Name bestimmte Kriterien erfüllen und darf keine absoluten Schutzhindernisse aufweisen. Zu diesen Schutzhindernissen gehören Aspekte wie der beschreibende Charakter des Namens, fehlende Unterscheidungskraft, die Verwendung hoheitlicher Symbole oder die Verwendung unangemessener Formulierungen.
3. „Man muss keinen Namensschutz beantragen“
Im Gegenteil, es ist äußerst wichtig, Ihren Namen schützen zu lassen, da es erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Folgen haben kann, wenn Sie dies nicht tun und somit über keinen Namensschutz verfügen. Wenn Sie Ihren Namen nicht schützen lassen, können Inhaber älterer Marken rechtliche Schritte gegen Sie einleiten. Dies kann mit einer einfachen Abmahnung beginnen und bis zu einer einstweiligen Verfügung führen. Letztere kann dazu führen, dass Ihnen der weitere Vertrieb Ihrer Produkte untersagt wird. Auch die Vernichtung markenverletzender Produkte ist möglich. Dies kann nicht nur das Vertrauen der Verbraucher in Ihre Produkte erschüttern, sondern auch dazu führen, dass Geschäftspartner die Zusammenarbeit mit Ihnen beenden.
4. „Kleine Unternehmen brauchen keinen Namensschutz“
Die Annahme, dass kleine Unternehmen ihren Namen nicht schützen lassen müssen, weil sie klein sind, ist in mehrfacher Hinsicht problematisch. Erstens können auch kleine Unternehmen von größeren Wettbewerbern abgemahnt werden. Zweitens können Dritte Ihren Namen kopieren und als eigene Marke eintragen lassen, unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens. Die Größe Ihres Unternehmens spielt dabei keine Rolle. Außerdem kann es sein, dass ein kleines Unternehmen anfangs klein bleiben will, aber im Laufe der Zeit expandieren möchte.
Namen schützen lassen: Fallstudien und Erfolgsgeschichten
Die Bedeutung eines starken Namensschutzes für den Unternehmenserfolg ist unbestritten. Unternehmen wie Amazon, Apple, Samsung, Coca-Cola und Microsoft haben durch eine klare Markenstrategie und konsequente Markenschutzmaßnahmen ihren Marktwert und Umsatz erheblich gesteigert. Ein herausragendes Beispiel ist Apple, dessen Geräte durch das markante Apfellogo auf der Rückseite sofort erkennbar sind und automatisch mit hoher Qualität assoziiert werden. Diese klare Markenkennzeichnung fördert nicht nur die Wiedererkennung, sondern stärkt auch das Vertrauen der Verbraucher. Amazon wiederum bezieht sich in seiner Marke auf den längsten Fluss der Welt. Ein weiteres inspirierendes Beispiel ist Ritter Sport, dessen quadratische Schokoladenverpackung zu einem ikonischen Markenzeichen geworden ist und das Unternehmen einzigartig positioniert. Diese Beispiele verdeutlichen die immense Bedeutung eines effektiven Markenschutzes für den langfristigen Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
Die folgenden Studien zeigen, wie wichtig es ist, durch eine Markenanmeldung den Namen schützen zu lassen:
Studie Karg und Petersen und Arvato Systems „Innovative Strategien zur Piraterie Abwehr“
Die Studie „Innovative Strategien zur Abwehr von Produktpiraterie“ von Karg und Petersen sowie Arvato Systems beleuchtet die weit verbreitete Problematik der Produktpiraterie und die Erwartungen der Unternehmen an zukünftige Entwicklungen. Unternehmen gehen zunehmend aktiv gegen Produktpiraterie vor und setzen dabei auf innovative Maßnahmen, die ein großes Potenzial haben. Eine wichtige Rolle spielen dabei auch die Branchenverbände, die als wichtige Verbündete agieren können.
Die Studie zeigt, dass fast drei von vier befragten Unternehmen stark oder sehr stark von Produktpiraterie betroffen sind. Zudem erwarten 95 % der befragten Unternehmen eine weitere Verschärfung des Piraterieproblems oder schließen dies zumindest nicht aus. Die Kunden werden immer aufmerksamer, insbesondere dann, wenn negative Bewertungen vorliegen oder die Anbieter zweifelhaft erscheinen. Um gegen Produktpiraterie vorzugehen, setzen die Unternehmen auf verschiedene Maßnahmen, darunter rechtliche Schritte, den Einsatz technischer Mittel sowie Maßnahmen zur Stärkung des Markenschutzes und der Kommunikation.
Die jüngste Studie des Europäischen Patentamts zeigt, dass der Schutz geistigen Eigentums für Start-ups und neu gegründete Unternehmen von entscheidender Bedeutung ist, um Investoren anzuziehen und finanzielle Unterstützung zu erhalten. Die Studie konzentrierte sich auf die Frage, wie der Schutz von Patenten und Marken den wirtschaftlichen Erfolg von Start-ups in Europa beeinflusst und wie sie dazu beitragen, geistiges Eigentum zu schützen und Innovationsvorteile zu erzielen.
Unternehmen, die in der Frühphase über Patente und Markenrechte verfügen, haben deutlich bessere Chancen, Kapital zu beschaffen, als solche ohne Schutz. Die Wahrscheinlichkeit, eine Finanzierung zu erhalten, ist für Unternehmen mit gewerblichen Schutzrechten mehr als zehnmal so hoch. Die Studie zeigt auch, dass der Schutz geistigen Eigentums nicht nur finanzielle Vorteile bringt, sondern auch das Vertrauen von Investoren stärkt und die Aussichten auf langfristigen Erfolg verbessert.
Start-ups, die sich für Patente und Markenrechte entscheiden, signalisieren Stabilität und Verlässlichkeit und ziehen damit Investoren an, die langfristige Partnerschaften suchen. Darüber hinaus können durch den Schutz geistigen Eigentums zusätzliche Einnahmequellen erschlossen und die Wettbewerbsposition gestärkt werden. Insgesamt sind Start-ups, die auf den Schutz ihres geistigen Eigentums setzen, besser positioniert, um erfolgreich zu wachsen und einen positiven Einfluss auf Wirtschaft und Innovation zu haben.
Die PWC-Studie 2019 unterstreicht die Bedeutung von Marken für Unternehmen und deren Einfluss auf den Unternehmenswert. Fast 90 Prozent der befragten Führungskräfte sehen einen direkten Zusammenhang zwischen dem Wert einer Marke und dem Erfolg eines Unternehmens. Diese Einschätzung wird durch die Erwartung verstärkt, dass der immaterielle Wert einer Marke bis 2024 weiter steigen wird. Interessanterweise hat die Allianz Versicherungsgruppe Markenrechtsverletzungen und Produktfälschungen als eines der zehn größten Geschäftsrisiken im Jahr 2022 weltweit identifiziert.
Trotz dieser Bedrohungen sind sich viele Unternehmen der Tragweite dieses Risikos nicht bewusst. Weniger als die Hälfte der Befragten hält Schadenersatzklagen bei Markenrechtsverletzungen für wichtig, während die Mehrheit dem Thema neutral oder sogar unwichtig gegenübersteht. Produktfälschungen nehmen insbesondere im Online-Handel zu und können nicht nur den Ruf der Marke schädigen, sondern auch die Sicherheit der Verbraucher gefährden. Der jährliche finanzielle Schaden durch Produktfälschungen geht weltweit in die Hunderte von Milliarden Dollar.
Um sich vor diesen Risiken zu schützen, empfiehlt die Studie verschiedene Maßnahmen. Dazu gehören die Optimierung von Produktionsprozessen und Lieferketten, der Einsatz von Monitoring-Tools und die Zusammenarbeit mit Online-Marktplätzen, um gefälschte Produkte zu identifizieren und zu entfernen. Darüber hinaus kann eine klare Kennzeichnung mit Gütesiegeln dazu beitragen, das Vertrauen der Verbraucher zu stärken und den Schaden durch Fälschungen zu verringern.
Digitaler Namensschutz im Internetzeitalter
Eine starke Online-Präsenz ist heute entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens. Der Schutz des Firmennamens wird daher immer wichtiger. Eingetragene Marken bieten nicht nur Rechtssicherheit, sondern verhindern auch Verwechslungen mit Konkurrenten und schützen vor Missbrauch und Nachahmung durch Dritte. Um das zu verhindern, sollte man seinen Namen schützen lassen.
Unternehmen sollten darauf achten, ihren Firmennamen in verschiedenen Medien und Plattformen zu registrieren, da auch soziale Plattformen immer mehr an Bedeutung gewinnen. Viele Unternehmen setzen auf Kooperationen mit Influencern und betreiben aktiv Social Media Marketing. Um auf diesen Plattformen erkannt zu werden und Verwechslungen zu vermeiden, ist es wichtig, den eigenen Namen so früh wie möglich zu sichern – sei es auf TikTok, Instagram, YouTube oder bei der Registrierung von Domainnamen.
Denn Namen können nur einmal vergeben werden und wenn bereits ein anderer Account den gleichen Namen trägt, kann dies zu Verwechslungen führen. In einigen Fällen müssen die Nutzer dann ihren Namen mit zusätzlichen Unterstrichen oder einem weiteren Wort ergänzen, was die Wiedererkennung erschwert. Eine Verifizierung kann dazu beitragen, dass andere Sie als offizielle Marke erkennen.
Die Registrierung Ihrer Marke ist auch wichtig, um Ihre Online-Präsenz zu erweitern, insbesondere da diese immer internationaler wird. Ein einheitliches Erscheinungsbild ist dabei von Vorteil, um bei Kunden und Followern Vertrauen aufzubauen. Das Risiko von Fälschungen steigt insbesondere im Online-Handel, da die Kontrolle über die Verkaufsstellen und Handelspartner komplizierter ist, was es Kriminellen leichter macht, Fälschungen herzustellen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die bloße Registrierung einer Marke nicht automatisch bedeutet, dass man sich gegen andere Accounts auf Plattformen wie Instagram oder bei der Vergabe von Domainnamen durchsetzen kann. Vielmehr muss der Name zunächst auf den jeweiligen Plattformen verwendet werden.
Laut der Studie von PwC aus dem Jahr 2019 werden soziale Medien in Zukunft immer wichtiger, bringen aber auch neue Herausforderungen mit sich. Es empfiehlt sich daher, neben der Markenanmeldung auch eine gezielte Strategie für die Präsenz in den sozialen Medien zu entwickeln.
Name schützen lassen – das können wir für Sie tun!
Die Zusammenarbeit unseren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bietet insbesondere im Bereich des Namensschutzes zahlreiche Vorteile. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über umfassende Erfahrung und Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Markenrechts und bieten Ihnen professionelle Unterstützung bei der Anmeldung Ihrer Marke. Wir wissen, dass jeder Fall einzigartig ist und bieten daher maßgeschneiderte Lösungen, die Ihren spezifischen Anforderungen entsprechen.
Durch unser Fachwissen und unsere Erfahrung erhöhen wir Ihre Erfolgschancen bei der Markenanmeldung und helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden. Als renommierte Kanzlei bieten wir Ihnen Zugang zu einem breiten Fachwissen und langjähriger Erfahrung im Bereich des geistigen Eigentums. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Sie in allen Fragen des Markenrechts sowie angrenzender Rechtsgebiete wie dem Urheber– und Wettbewerbsrecht. Unser Ziel ist es, Sie persönlich zu betreuen und Ihre Ziele bestmöglich zu erreichen: