Warnung vor OBV Online Business Verlag aus Zürich

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Daniel Loschelder
Anwalt für Markenrecht
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Warnung vor dem OBV Online Business Verlag

Der OBV Online Business Verlag  geht derzeit mit der Doppel Anrufmasche auf Kundenfang und verunsichert dabei zahlreiche Selbstständige und Gewerbetreibende in Deutschland.

 

Doppel-Anruf-Masche des OBV

Dazu werden die Adressaten mittels eines Cold Calls von einem Mitarbeiter oder Beauftragten des OBV Online Business Verlag angerufen. Dieser teilt dann mit, dass man sich um eine bessere Googleplatzierung bemühen wolle oder dass bereits ein kostenloser Vertrag bestehe, der sich nun mangels Kündigung in einen kostenpflichtigen Vertrag gewandelt habe etc. Die Legenden variieren dabei. Lässt man sich auf das Gespräch ein, erfolgt ein zweiter Anruf,  bei dem der angerufene möglichst häufig mit JA  antworten soll. Dieses Gespräch wird meist aufgezeichnet,  damit der OBV Online Business Verlag dadurch  einen vermeintlichen Vertragsschluss herleiten kann.

 

Rechnung des OBV Online Business Verlag

Unmittelbar nach den Trickanrufen  erfolgt die Rechnungsstellung des OBV Online Business Verlag.  Für einen Premiumeintrag Online Business Verlag, Google AdWords  oder Google My Business  wird für zwölf Monate ein Betrag in Höhe von 699 € bzw. 749 € verlangt. Dieser Betrag ist binnen sieben Tagen auf ein Konto in der Schweiz zu zahlen. Mehrwertsteuer wird auf den Rechnungsbetrag nicht aufgeschlagen.

 

Portal onlinebusinessverlag.de

Der OBV Online Business Verlag  betreibt wie viele weitere Abofallenbetreiber ein Onlineportal. In dieses wird der getäuschte Freiberufler oder Gewerbetreibende eingetragen. Es wird suggeriert, dass es sich hierbei um ein hochwertiges Portal handele, welches den Gewerbetreibenden oder Freiberuflern Kundschaft bringen soll. In Wahrheit ist dieses Portal so unmaßgeblich wie alle anderen Portale vergleichbarer  Abofallenbetreiber.

 

Abwehr der Forderungen des OBV Online Business Verlag

Die Forderungen des OBV Online Business Verlag  lassen sich abwehren. Es gibt zahlreiche Anknüpfungspunkte  um sich von diesem Vertrag zu lösen. Rechnungsempfänger sollten jedenfalls genau prüfen, ob dem in Rechnung gestellten Betrag  eine berechtigte Forderung zugrunde liegt. Gerne beraten wir Sie hierzu bundesweit.

 

Online Business Verlag und Heilberufe (Update vom 24. Oktober 2017)

Nach unseren Erfahrnungen konzentriert sich der Online Business Verlag derzeit insbesondere auf Heilberufe wie Praxen für Humanmedizin, Tiermedizin oder Therapeuten. Dies hängt wohl damit zusammen, dass der Online Business Verlag hofft, in solchen Praxen mit Auszubildenden zu sprechen und den allgemeinen Trubel dort ausnutzen zu können.

Örtlicher Business Verlag (Update Dezember 2018)

Kurz vor Weihnachten hat man sich mit der gleichen Masche in Örtlicher Business Verlag umbenannt.

Unsere Schwerpunkte

Informieren Sie sich gerne über unsere Tätigkeiten im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Unser Beratungsspektrum finden Sie auf den folgenden Seiten.

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