Online Verlag Service Ltd. Rechnung abwehren – so geht’s!

Online Verlag Service Ltd. heißt ein weiterer Abofallenbetreiber, der zur Zeit versucht, Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige in eine kostenpflichtige Vertragsfalle zu locken. Die Masche ist und seit vielen Jahren bekannt und Online Verlag Service Ltd. ist der nächste Player in dieser sehr speziellen Branche. Wir warnen ausdrücklich vor Anrufen und Trickformularen von diesem Unternehmen!

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Online Verlag Service Ltd. Plovdiv – um wen handelt es sich?

Die Online Verlag Service Ltd. hat ihren Sitz in Plovdiv / Bulgarien.  Die wurde am 9. Juni 2023 mit der Rechtsform „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ gegründet. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in der Stadt Plovdiv und das eingezahlte Anfangskapital beträgt 2.000 BGN. Dass man unter der angegebenen Firmenanschrift jemanden erreicht, können wir uns beim besten Willen nicht vorstellen. Es gehört zum Geschäftsmodell solcher Unternehmen, schnell auf der Bildfläche zu erscheinen und dann wieder zu verschwinden. Unterdessen versucht man, durch Täuschung und Druck möglichst viel Geld zu verdienen, welches dann in irgendwelchen dubiosen Quellen verschwindet. Als Gesellschaftszweck ist angegeben „Werbetätigkeit und Werbedienstleistungen; Handelsvertretung und Handelsvermittlung bulgarischer und ausländischer Unternehmen im In- und Ausland. Kommissions-, Speditions-, Lager- und Leasingtätigkeit. In- und Außenhandel, Transportdienstleistungen sowie jede andere Art von Produktions- und Handelstätigkeit, die nicht gesetzlich verboten ist.“

Als Manager werden Yusuf Keser und Nurjan Naimova Abdurahman aufgeführt. Vor Yusuf Keser war Yumit Karaarslan Gesellschafter, die Namen kommen uns bekannt vor von der Euro Verlag Service Ltd. Es handelt sich also um „alte Bekannte“ in dieser sehr speziellen Branche der Abofallenbetreiber.

Die Masche der Online Verlag Service Ltd.

Die Masche der Online Verlag Service Ltd. ist altbekannt und scheint sehr erfolgreich zu sein. Jedenfalls findet diese Masche in dieser sehr speziellen Branchen immer mehr Nachahmer. Alles beginnt mit einem unerlaubten Werbeanruf, einem sogenannten Cold Call. Hier wird bspw. behauptet, dass bereits ein Vertrag mit dem Unternehmen bestehe, der sich mangels Kündigung nun verlängert habe. Man könne nur jetzt schnell die Verlängerung verhindern, indem man die Vertragsbeendigung unterschreibt. Kurz darauf kommt dann auch einen Formular, welches der Betroffene unterschreiben soll. Und dieses Formular hat es in sich. Im Fließtext wird nämlich ausgeführt, dass der Inserent dem Auftragnehmer den Auftrag erteilt, seine Werbeanzeige in einem Bürger-Info-Folder zu veröffentlichen. Dabei soll der Vertrag über ein Jahr laufen und drei kostenpflichtige Auflagen enthalten. Das bedeutet, dass derjenige, der den Vertrag oder vielmehr das Trickformular unterschreibt, drei hohe Rechnungen erhalten soll. Ebenfalls ausgeführt wird nämlich, dass der Anzeigenpreis pro Auflage fällig ist. Schickt man den Vertrag also unterschrieben zurück, sitzt man in der Abofalle der Online Verlag Service Ltd..

Keine werthaltigen Leistungen

Auf der Unternehmenswebsite werden auch angebliche Leistungen angeboten. Angblich bietet man Büroservice, Forderungsmanagement, Kaufmännische Dienstleistungen und andere Dinge an. Was diese Dienstleistungen den Betroffenen bringen sollen, erschließt sich uns nicht. Wir können uns jedenfalls beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Leistungen der Online Verlag service Ltd. auch nur einen Mehrwert bringen.

Rechnung der Online Verlag Service Ltd.

Unmittelbar nach Rücksendung des Formulars kommt die Rechnung der Online Verlag Service Ltd.. Viele Betroffene fallen aus allen Wolken, da ihnen nicht bekannt war, einen solchen Vertrag abgeschlossen zu haben. Viel zu viele Unternehmen leisten dann eine Zahlung, in der Hoffnung, dass sich die Sache erledigt hat. Hat sie aber nicht. Es folgen noch zwei weitere Rechnungen. Zudem beinhaltet das Trickformular eine Verlängerungsfalle. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende des Vertragsschlusses schriftlich gekündigt wird.

Abwehr der Rechnung der Online Verlag Service Ltd.

Eine Rechnung der Online Verlag Service Ltd., die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen ist, lässt sich abwehren. Unsere Kanzlei hat den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen solche Machenschaften erfolgreich vertreten. Wenn Sie ebenfalls ein Trickformular der Online Verlag Service Ltd. unterschrieben und nun eine Rechnung erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Laden Sie mithilfe des nachfolgenden Kontaktformulars gerne Ihre Rechnung hoch und schildern Sie Ihren Sachverhalt völlig unverbindlich. Wir melden uns dann bei Ihnen:

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