Pascal Leon Baars ./. LL – so laufen die Auseinandersetzungen

Pascal Leon Baars treibt seit geraumer Zeit sein Unwesen mit der Versendung von Trickformularen. Wir klären über diese Masche auf.

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Daniel Loschelder
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht
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Pascal Leon Baars ist ein bekannter Abofallenbetreiber, über den wir bereits ausführlich berichtet haben:

Pascal Leon Baars mag unsere Berichterstattung nicht und erhebt Klage

Für Abofallenbetreiber wie Pascal Leon Baars sind Berichterstattungen wie die unsrige natürlich reines Gift, schaden sie doch erheblich dem halbseidenen Geschäftsmodell.  Aus diesem Grund versuchen viele Abofallenbetreiber, unsere Berichterstattung zu unterbinden. Das ist mittlerweile schon häufiger passiert und war nie von Erfolg gekrönt. So hat beispielsweise die Blue GmbH eine empfindliche Niederlage vor dem Landgericht München erlitten. Auch Patrick Reichardt hat vor dem Landgericht München eine herbe Schlappe erlitten. Nun hat Pascal Leon Baars Klage vor dem Landgericht Bad Kreuznach erhoben und möchte uns unsere Berichterstattung unterbinden. Dies wird nicht von Erfolg gekrönt sein. Termin zur mündlichen Verhandlung ist anberaumt auf

Donnerstag, 11. Januar 2024 um 13.30 Uhr im Sitzungssaal 9 des Landgerichts Bad Kreuznach. Die mündliche Verhandlung ist öffentlich.

Und es lief gar nicht gut für Herrn Baars, das Landgericht Bad Kreuznach hat die Klage vollumfänglich abgewiesen. Der Obersatz lautet:

„Die geltend gemachten Ansprüche stehen dem Kläger unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu.“

Das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach haben wir hier veröffentlicht:

Pascal Baars Urteil

Baars kann noch Berufung gegen das Urteil einlegen, wir werden weiter berichten.

Insgesamt ein sehr erfreuliches Urteil, zeigt es doch, dass wir mit unserer Berichtwerstattung vollkommen richtig liegen. Weiter zeigt das Urteil, dass man besser auf unserer Seite als auf der anderen Seite steht.

Pascal Leon Baars berichtet über uns

Auf seiner Website berichtet Pascal Leon Baars über uns und „warnt“ vor uns mit dem folgenden Text (Stand: 23. November 2023):

„Leider ist Herr Rechtsanwalt Daniel Loschelder, mit seiner Anwaltskanzlei Loschelder Leisenberg Rechtsanwälte aus München, seit dem 09.08.2022 für verschiedene Internet Einträge gegen uns verantwortlich. In den verschiedenen Einträgen wird behauptet bei unseren Werbeverträgen handele es sich um eine, wie er es nennt, „Aboabzocke“. Des weiteren werden unsere Auftragsformulare dort als Trickformulare bezeichnet. Diese Anschuldigungen sind unwahr und unserer Meinung nach nachweislich falsch. Wenn man sich die von Herrn Loschelder betriebenen Internetseiten und Einträge anschaut, wird man feststellen, dass dieser vor einer Vielzahl an Marketing Firmen mit nahezu gleichen Begründungen „warnt“. 

Unserer Meinung nach unterhält Herr Loschelder eine Vielzahl dieser Einträge, über unterschiedliche Firmen, um Eigenwerbung zu betreiben. 

Wir können Ihnen hiermit mitteilen, dass wir unmittelbar nach Bekanntwerden der Einträge Klage gegen die Kanzlei Loschelder Leisenberg Rechtsanwälte eingereicht haben und die vollumfängliche Löschung der Internetseiten gerichtlich einfordern. Die genannte Kanzlei hat bisher kein Verfahren gegen unser Unternehmen gewonnen.

Uns ist außerdem bekannt geworden, dass der genannte Rechtsanwalt ein Honorar von knapp 600€ Brutto für dessen Beauftragung in Rechnung stellt. Dessen Leistung bezieht sich dann darauf, uns ein Schreiben zukommen zu lassen bei dem es sich unserer Meinung nach, um ein Copy & Paste Schreiben handelt. 

In diesem werden nur die Daten angepasst, jedoch ist der Inhalt des Schriftstücks immer gleich.
Nach Rücksprache mit verschiedenen Anwälten, erhalten Sie ein Rechtsanwaltsschreiben bei anderen Anwaltskanzleien meist für 200-300€.

Wir weisen Interessenten darauf hin, dass die getroffenen Behauptungen auf den Seiten des Rechtsanwalts überwiegend falsch sind und wir selbstverständlich weder „Trickformulare“ oder „Trickanrufe“ zur Auftragsgewinnung nutzen.
In unseren Druckaufträgen sind die Vertragsbedingungen klar, verständlich und übersichtlich definiert. Bei Fragen oder Wünschen sind wir selbstverständlich während unserer Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Bestandskunden die ggf. Änderungswünsche haben oder ein vorzeitiges Vertragende in Erwägung ziehen bitten wir uns zu kontaktieren.

Wir sind äußerst kulant und haben bei solchen Fällen in der Vergangenheit immer eine einvernehmliche Lösung finden können.

Schreiben die uns von der genannten Anwaltskanzlei erreichen werden seit einreichen unserer Klage gegen die genannte Kanzlei nicht mehr beantwortet und ignoriert.“

 

Höchst amüsant ist dabei die Mitteilung, dass wir noch kein Verfahren gegen Pascal Leon Baars gewonnen haben. Das ist richtig. Für unsere Mandanten ist es jedoch viel wichtiger, dass wir noch kein Verfahren gegen Pascal Leon Baars verloren haben. Und darauf kommt es an. Keiner unserer Mandanten musste je eine Zahlung an Pascal Leon Baars leisten. Wir werden alles dafür tun, dass es dabei bleibt.

 

 

Unsere Schwerpunkte

Informieren Sie sich gerne über unsere Tätigkeiten im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Unser Beratungsspektrum finden Sie auf den folgenden Seiten.

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