Kreis Marketing Hargesheim Rechnung und Pascal Baars

Kreis Marketing Hargesheim des Pascal Baars, Hunsrückstraße 13, 55595 Hargesheim ist der nächste Abofallenbetreiber, der mit Telefonanrufen und Trickformularen auf Kundenfang geht. Ziel sind Gewerbetreibende und Freiberufler und sonstige Unternehmer. Wir berichten hier über die Masche von Pascal Baars und Kreis Marketing, um möglichst viele vor dieser Vorgehensweise zu warnen. Wer auf das Trickformular des Pascal Baars hereingefallen ist, sollte bloß keine Zahlungen leisten, sondern sich beraten lassen. Denn nach der ersten Rechnung kommen weitere…

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Über Pascal Baars und Kreis Marketing

Pascal Baars ist und im Zusammenhang mit Abofallen bislang noch nicht untergekommen. Kreis Marketing ist ein Schlagwort, welches nicht im Handelsregister eingetragen ist. Als Geschäftsanschrift ist die Hunsrückstraße 13, 55595 Hargesheim angegeben. Ob Pascal Baars bzw. Kreis Marketing dort tatsächlich Räumlichkeiten unterhält, entzieht sich unserer Kenntnis. Auffällig ist aber, dass es dort Virtual Offices gibt, unter denen man eine Firmenadresse oder einen Geschäftssitz mit Briefkasten und Post Weiterleitung buchen kann. Es wird damit geworben, dass auch ein Telefonservice mit eigener Rufnummer eingerichtet werden kann. Die Anschrift lautet Hunsrückstraße 13, 55595 Hargesheim.

Die Masche von Kreis Marketing des Pascal Baars

Alles beginnt mit einem Cold Call, also einem unerlaubten Werbeanruf. Ziel sind Gewerbetreibende und Unternehmer, die bereits einen Anzeigenvertrag mit einem Werbeverlag unterhalten. Das ist jedenfalls bei den von uns vertretenen Mandanten so der Fall. Entgegen einer weitverbreiteten Meinung sind Werbeanrufen im Verkehr zwischen Unternehmern rechtswidrig, wenn der angerufene nicht zumindest mutmaßlich eingewilligt hat. Eine mutmaßliche Einwilligung kann aber nicht darin gesehen werden, dass er bereits einen Anzeigenvertrag mit einem anderen Unternehmen unterhält. Ansonsten würde man sich einer unübersehbaren Masse an Anrufen ausgesetzt sehen. Mandanten von uns berichten, dass ihnen telefonisch gegenüber behauptet wurde, dass man sofort eine Kündigung unterzeichnen muss, damit der Vertrag nicht weiterläuft. Die angerufene Mandantin ist davon ausgegangen, dass sie den Vertrag mit ihrer Anzeigenagentur noch nicht gekündigt habe. Kurz darauf wurde dann ein Formular übersandt, in welchem wie folgt ausgeführt wird: „Besondere Vereinbarungen: Keine Verlängerung, läuft nach Auflagen zum nächsten Termin aus“. Dabei ist besonders tückisch, dass die Gestalt der Werbeanzeige, welche der angerufene Mandant von uns mit seinem Anzeigen Verlag unterhält, in das Formular eingefügt ist. Insofern wird der Eindruck erweckt, dass eine gewisse Zusammenarbeit. Zwischen Kreis Marketing und Pascal Baars mit dem Anzeigenverlag der Mandantin besteht. Weitergehende Informationen zur Zulässigkeit von Telefonwerbung erhalten Sie in unserem Beitrag „Ist Telefonwerbung verboten oder erlaubt?“

Der Teufel steckt im Kleingedruckten

Das Trickformular von Kreis Marketing und Pascal Baars arbeitet mit unterschiedlichen Schriftgrößen. Klein gedruckt erscheint in einem Kasten, dass der Kunde den Auftragnehmer Kreis-Marketing Pascal Baars zum Druck der ihm bekannten Flyer beauftragt. In dem uns vorliegenden Trickformular wird ausgeführt, dass der Druckauftrag für die Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen wird und 4 Auflagen pro Vertragsjahr beinhaltet. Unser Mandant soll pro Auflage einen Betrag von knapp 1.400 € netto pro Auflage zahlen. Das bedeutet Gesamtkosten in Höhe von über 5.500 €. Sehr viel Geld für eine unserer Meinung nach völlig unbrauchbare Werbeleistung. Unterschreibt man das Trickformular und sendet dieses an Kreis Marketing bzw. Pascal Baars zurück, schnappt die Abofalle zu. Wie meist in den Trickformularen ist auch hier eine Verlängerungsklausel eingebaut. Danach wird der Druckauftrag jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, wenn er nicht zwölf Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Mittlerweile liegen uns auch Trickformulare von Pascal Baars vor, in denen es noch teurer wird. Hier soll ein Zwei-Jahres-Vertrag mit insgesamt 8 (!) Auflagen bestellt werden. die Gebühren, die dabei anfallen sollen, kann man sich entsprechend ausrechnen. Wir können uns jedoch beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich die hierfür aufgerufenen Kosten für die Dienstleistungen des Pascal Baars auch nur ansatzweise rechnen können

Rechnung Kreis Marketing

Pascal Baars schickt dann auch schnell die Rechnung. Die meisten Betroffenen fallen aus allen Wolken, da Ihnen nicht bekannt war, einen Vertrag mit Kreis Marketing abgeschlossen zu haben. In einer uns vorliegenden Rechnungen werden die Posten Anzeigenveröffentlichungen, Verteilung, Fahrtkosten, Repro, Satz/Gestaltung und eine Pauschale für die Versandkosten berechnet. Insgesamt soll der Betroffene, von dem uns eine Rechnung vorliegt, also einen Betrag von knapp 1.500 € innerhalb von 7 Tagen zahlen. Zahlt man nicht, kommen Mahnungen. In einer uns vorliegenden Mahnung wird um Verständnis dafür gebeten, dass Pascal Baars bei dieser Sachlage seine Forderungen gerichtlich geltend machen muss bzw. eine Inkassounternehmung mit der Vertretung seiner Interessen beauftragen wird.

Pascal Baars mag unsere Berichterstattung nicht

Es ist nicht unüblich, dass Abofallenbetreiber wie Pascal Baars versuchen, unsere Berichterstattung zu unterbinden. Das ist in der Vergangenheit häufig vorgekommen und nie von Erfolg gekrönt gewesen. Zunächst hat Pascal Baars zahlreiche Mails an uns geschrieben und uns Rufschädigung (sic!) vorgeworfen verbunden mit der Ankündigung, dass er seine Anwälte mit der Vertretung seiner Interessen beauftragen werde. Zudem hat er angekündigt, seinen IT-Spezialisten zu beauftragen, eine Seite zu veröffentlichen, auf der vor unseren „erfundenen Behauptungen gewarnt“ wird. In Verbindung mit der Aufforderung zur Löschung unseres Artikels ist das schon bemerkenswert.

Am 21. November 2022 wurde uns nun tatsächlich eine Unterlassungsklage des Pascal Baars, Hunsrückstraße 13, 55595 Hargesheim durch seine Rechtsanwälte SCHLIECKMANN WIDDEL VELTEN aus Bad Kreuznach zugestellt, mit der uns einige Passagen aus unserem Artikel über Kreis Marketing verboten werden sollen. Wir freuen uns sehr darüber, diese Frage nun endlich gerichtlich klären zu können (wie bei einigen Abofallenbetreibern zuvor auch) und werden an dieser Stelle selbstverständlich über den Fortgang dieses Verfahrens berichten. Den aktuellen Stand unserer Auseinandersetzungen mit Pascal Baars finden Sie hier:

Das Portal von Pascal Baars

Die Selbstdarstellung von Pascal Baars auf seiner Website ist bemerkenswert. Er stellt sich als vertrauenswürdiger Werbeverlag mit beeindruckenden Bürgerinformationsbroschüren, Notruftafeln und Schleiern dar. Man sei besonders stolz auf die enge Beziehung zu der Druckerei des Vertrauens. Solche Selbstdarstellungen sind in der Branche Abofallenbetreiber bekannt und sollen suggerieren, dass es sich hier um eine seriöse Geschäftsbeziehung handelt.

Adressänderung von Pascal Baars

Pascal Baars hat unterdessen seine Adresse geändert in Hunsrückstraße 13, 55595 Hargesheim, von wo er seine fragwürdigen Geschäfte als Kreis Marketing weiter betreibt. An der üblen Masche ändert sich leider nichts!

EURONORD Inkasso wird aktiv

Die EURONORD Inkasso Lüneburg versendet Forderungsschreiben, wenn man auf die Forderungen des Pascal Baars nicht eingeht. Das ist Teil der üblichen Eskalationsspirale von Abofallenbetreibern wie Kreis Marketing. Es werden Inkassounternehmen wie EURONORS Inkasso eingeschaltet, die dann den Betroffenen mit martialischen Worten Angst einjagen sollen. EURONORD Inkasso führt in dem Schreiben für Pascal Baars aus, dass man mit der „Einziehung“ der überfälligen Ansprüche sowie einer Streitbeilegung beauftragt sei. Angeblich führt man eine rechtliche Erörterung und Prüfung, eine anlassgetriebene Adressermittlung, eine Überprüfung mithaftender Schuldner sowie eine Insolvenzprüfung voraus. Alles Begrifflichkeiten, die dem Betroffenen Sorgen bereiten sollen. Es wird dann mit weiteren Unsicherheiten bezüglich eines Rechtsstreits und weiteren kostenpflichtigen Maßnahmen gedroht, wenn man die Forderung des Pascal Baars im Sinne der Zahlung an EURONORD Inkasso nicht erfüllt. Auf Schreiben der EURONORD Inkasso sollte man unbedingt reagieren. Zu den Befugnissen eines Inkassounternehmens haben wir einen eigenen Artikel verfasst:

Abwehr der Rechnung von Kreis Marketing und Pascal Baars

Eine Rechnung von Kreis Marketing bzw. dem dahinter stehenden Pascal Baars lässt sich abwehren. Unsere Kanzlei hat in der Vergangenheit mehrere Mandanten erfolgreich gegen Pascal Baars und Kreis Marketing vertreten. Dies spiegelt sich auch in unseren Google-Bewertungen wider: Erfahrungen mit Abofallen! Uns liegen auch mehrere Aussagen unserer Mandanten vor, die die Vorgehensweise von Kreis Marketing dokumentieren. Haben Sie ebenfalls ein solches Trickformular unterschrieben und nun einer Rechnung erhalten? In diesem Fall können Sie sich gerne an uns wenden. Schildern Sie uns über das nachstehende Kontaktformular gerne Ihren Fall und laden Sie unverbindlich die Rechnung hoch. Wir melden uns dann bei Ihnen:

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