Vorsicht vor Proconcepta GmbH und Rechnung aus Tawil

Die Proconcepta GmbH, Löwenstraße 4, 9230 Flawil / Schweiz und ihre Geschäftsführerin Linda Schwalm versenden derzeit unzählige Rechnungen für einen Branchenbucheintrag der Global Media GmbH LLC. Davon betroffen sind Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler sämtlicher Branchen. Eine sehr beleibte Masche, die seit vielen Jahren existiert.

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Wer ist die Proconcepta GmbH

Die Proconcepta GmbH ist im Jahre 2021 in das Handelsregister eingetragen worden. Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Bürodienstleistungen, allgemeines Marketing, SEO Marketing, Online Marketing, Forderungsmanagement, Betreuung von Unternehmen im Bereich Complaint Management, Rechnungswesen und Buchhaltung. Geschäftsführerin ist Linda Schwalm, die auch Geschäftsführerin der Limitimus SL ist, also durchaus keine Unbekannte in der „Branche“. Über die Limitimus SL haben wir hier bereits ausführlich berichtet:

https://www.ll-ip.com/aktuelles/limitimus-sl-medien-concept-verlag-service

Die Masche der Proconcepta GmbH

Die Masche mit der Branchenbuchabzocke ist sehr alt, hat aber offenbar nichts an Aktualität verloren. Aufgrund der – rechtswidrigen – Akquise per E-Mail hat man sich ein Konstrukt erdacht, welches von Mitbewerbern und klagebefugten Verbänden nicht so schnell mittels Klage oder Einstweiliger Verfügung abgestellt werden kann. Für die Akquise bedient man sich der Global Media GmbH LLC aus Wyoming / USA, über die wir hier bereits ausführlich berichtet haben:

https://www.ll-ip.com/aktuelles/global-media-gmbh-llc-branchenbuch24-net

Von dieser Gesellschaft werden unzählige Mails mit dem folgenden Inhalt versendet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei im Anhang der Eintragungsantrag (PDF-Datei) für die Publikation
im Branchenbuch 2022/2023. Bitte prüfen Sie die darin enthaltenen Daten
auf ihre Richtigkeit und senden Sie uns den Eintragungsantrag bei Annahme
für die korrekte Veröffentlichung Ihrer Unternehmensdaten unterschrieben
per Email oder an die im Antrag aufgeführte Faxnummer zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Serviceteam der
Global Media GmbH

Im Anhang befindet sich dann ein Formular, welches den Anschein eines Korrekturabzugs für einen Branchenbucheintrag hat. Dort sind zahlreiche Angaben über den Adressaten bereits vorausgefüllt, einige Felder sind offen gelassen. Es wird dann darum gebeten, die Daten zu überprüfen und erforderlichenfalls zu korrigieren. Schließlich soll man das Formular unterzeichnen und an die Global Media – allerdings mit einer Faxnummer aus der Schweiz – zurücksenden. Tut man das, erhält man die Rechnung der Proconcepta GmbH.

Warum die Konstruktion der beiden Unternehmen?

Die Konstruktion ist klug gewählt. Mailwerbung ist grundsätzlich rechtswidrig. Da die werbende Global Media GmbH LLC ihren Sitz in den USA hat, ist es nicht leicht, ihr dieses Treiben gerichtlich zu verbieten. Hier gibt es zahlreiche Hürden bei der Zustellung etc. zu überwinden. Inkasso wird dann von der Proconcepta GmbH aus der Schweiz betrieben. Diese wird aber nur im fremden Auftrag tätig, so dass sie auch nicht der richtige Gegner für eine negative Feststellungsklage ist. Die hier gewählte Konstruktion dient also dazu, das Geschäftsmodell möglichst lange aufrecht zu erhalten.

Der Teufel steckt im Kleingedruckten

Bringt man dem Trickformular nicht die erforderliche Aufmerksamkeit entgegen, besteht die große Gefahr, dass man die im Kleingedruckten versteckte Zahlungsklausel übersieht. Danach soll ein Jahresbetrag von 990 € fällig werden, wobei der Vertrag für eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren abgeschlossen werden soll. Insgesamt möchte die Proconcepta GmbH also einen Betrag von knapp 2.000 € inkassieren. Sehr viel Geld für einen unserer Ansicht nach völlig unmaßgeblichen Eintrag in irgendein Branchenbuch

Rechnung der Proconcepta GmbH

Schickt man das unterschriebene Trickformular zurück, erhält man die Rechnung der Proconcepta GmbH. Dort wird ein „Businesseintrag auf branchenbuch24.net der Global Media GmbH LLC“ in Rechnung gestellt und darauf hingewiesen, dass die Proconcepta GmbH mit der Fakturierung durch ihren Vertragspartner, die Global Media GmbH LLC beauftragt wurde. Um Rückfragen zu vermeiden, ist das unterschriebene Trickformular direkt beigefügt.

CTI Collecttreuhandinkasso GmbH macht Inkasso

Leistet man keine Zahlungen, kommt die CTI Collecttreuhandinkasso GmbH  aus Chur in der schweiz ins Spiel. Das Beauftragen eines Inkassounternehmens stellt häufig eine weitere Eskalationsstufe dar, um den Adressaten unter Druck zu setzen und zur Zahlung zu bewegen. Hier werden dann noch weitere Kosten aufgeschlagen, um damit zu erreichen, dass entsprechende Zahlung geleistet werden. Lassen Sie sich von Inkassoschreiben nicht einschüchtern, sondern reagieren sie in der gebotenen Art und Weise. Über die Frage, was Inkassonunternehmen dürfen und was nicht, berichten wir in einem gesonderten Artikel: „Inkassounternehmen – Wahrheit und Mythos

Verheerende Google-Bewertungen

Google-Bewertungen sprechen häufig die Wahrheit. Diejenigen der Proconcepta GmbH sind verheerend, wir zitieren auszugsweise:

„WARNUNG!!!!!!!!!! Wie die Vorredner bereits geschildert haben, im Eifer des Gefechts und Alltag darauf reingefallen. Eine Kontaktaufnahme ist unmöglich (Versucht via Post, E-mail & Telefon). um die Sache zu klären. Kein Erfolg!! Nun wird versucht es per Amt zu klären…. unglaublich Also FINGER WEG!!!“

„Achtung Betrug! Die Pro Concepta verschickt Rechnung im Namen der Global Media GmbH an kleine und mittelständische Unternehmen, wie meines, unter Vortäuschung falscher Tatsachen, nachdem man per E-Mail ein Formular gesendet bekommt indem man seine Unternehmensdaten überprüfen soll. Im Eifer des Arbeitsalltags bin ich in die Falle getappt und habe anschließend horente Rechnungen erhalten – für einen Branchenbucheintrag den ich zu diesem utopischen Preis NIE wollte. Das ist arglistig und sollte strafrechtlich verfolgt werden. Mein Fall liegt inzwischen beim Rechtsanwalt! FINGER WEG VON PRO CONCEPTA!“

„Betrüger! Unmenschlich. Wie man mit so einer Masche sein Leben finanzieren kann verstehe ich nicht. Würde ich nicht mit mir vereinbaren können. Ist man da am Ende vom Tag stolz auf sich? Denkt bei jedem Biss den Ihr nehmt darüber nach wer das Essen finanziert, das Ihr dafür Leute über den Tisch zieht und unter Druck setzt. Hoffe auf Karma aber dann dürfte es ziemlich übel werden ;)“

„WARNUNG vor dieser „Firma“, die unter anderem mit sogenannten Trick-Formularen (Faxe zum Eintrag von Unternehmen in einem Branchenbuch) im Auftrag der Global Media LLC kleine Unternehmen arglistig täuscht und dann mit Mahnungen und Inkasso-Schreiben droht. Werde den Fall unter Umständen an meinen Anwalt geben. Zahlreiche gleiche Fälle werden im Internet berichtet, es reicht eine Google Suche nach Pro Concepta:)“

„Achtung vor dieser Firma!!!! Stellt falsche Rechnungen (Betrug) auf kleine Unternehmen in wert von 990€ auf name von Global Media! Ich kenne sie überhaupt nicht, kein Vertrag abgeschlossen, nichts!! Schaut die Bild mal an! ( die Jungs unten haben recht!) 😉 bitte vorsichtig!“

Gerichtliche Mahnbescheide werden beantragt

Häufig ist zu lesen, dass Ansprüche wie die hier geltend gemachten als abzocke abzutun sind und man sich dagegen nicht zur Wehr setzen sollte. Das halten wir für einen großen Fehler. Es sollten frühzeitig die richtigen Erklärungen abgegeben werden. Die Proconcepta GmbH versucht ihre Ansprüche nämlich auch gerichtlich durchzusetzen. Uns liegen gerichtliche Mahnbescheide vor, die beantragt wurden, da die Betroffenen nicht ordnungsgemäß reagiert haben. Es gilt also, dass man frühzeitig und richtig reagieren sollte, um einen gerichtlichen Mahnbescheid zu verhindern. Ein solcher Mahnbescheid verursacht nämlich Kosten, was es dem Gegner schwieriger macht, auf die Forderungen zu verzichten. Selbstverständlich kann man sich gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid ebenfalls zur Wehr setzen. Aber auch das sollte man frühzeitig tun und keinesfalls die zweiwöchige Frist zum Widerspruch verstreichen lassen. Denn dann wird aus dem Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid, aus dem die Proconcepta GmbH die Zwangsvollstreckung betreiben kann.

Proconcepta GmbH wechselt Sitz

Am 26. Januar 2024 wurde im Schweizer Handelsregister eine Änderung publik gemacht, wonach die Proconcepta GmbH ihren Sitz verlegt hat. Die neue Anschrift lautet nun Grellingerstraße 77, 4052 Basel / Schweiz.

Abwehr der Rechnung von Proconcepta GmbH

Forderungen, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen sind, lassen sich abwehren. Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen solche Maschen vertreten und konnte diese vor hohen Zahlungen bewahren. Wenn Sie also ebenfalls ein Trickformular der Global Media GmbH LLC unterschrieben und daraufhin eine Rechnung der Proconcepta GmbH erhalten haben, können Sie sic h gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit.

Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular, über das Sie Ihren Sachverhalt schildern und die Rechnung hochladen können:

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