Von Verdachtsberichterstattung spricht man, wenn Medien über einen Verdacht berichten, obwohl die Vorwürfe noch nicht bewiesen sind.
Solche Berichte können zulässig sein – setzen aber strenge rechtliche Voraussetzungen voraus.
Bereits die öffentliche Verbindung eines Namens mit einem Verdacht kann erhebliche Folgen haben.


