Anwalt für Medienrecht für Berlin: wichtige Informationen im Überblick
Das Medienrecht ist ausgesprochen komplex und vielseitig, denn es ist kein in sich geschlossenes Rechtsgebiet, sondern vereint stattdessen Elemente aus dem öffentlichen Recht, dem Zivilrecht und nicht zuletzt aus dem Strafrecht. Neben dem Grundgesetz ist es das Urheberrechtsgesetz, mit dem wir in unserem beruflichen Alltag besonders häufig zu tun haben, aber auch das Digitale-Dienste-Gesetz spielt in Zeiten von Social Media eine immer größer werdende Rolle.
Medienrecht Berlin: ein Rechtsgebiet im Wandel
Die Digitalisierung schreitet immer weiter voran. Darüber hinaus kommt es zunehmend zur Verzahnung von klassischen Medien wie Zeitungen und Zeitschriften mit neuen Online-Medien. Aufgrund dessen ist das Medienrecht besonders facettenreich und für uns als Medienanwälte entstehen laufend neue Fragestellungen und Herausforderungen. Um Ihre Rechte durchsetzen zu können, bleiben wir in puncto Medienrecht stets auf dem Laufenden und setzen uns mit aktuellen Entwicklungen auseinander. In Kombination mit unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie fundiert beraten und bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Wahrung Ihrer Interessen unterstützen.
Eine informative Übersicht über Ihre Medienrechte und wie Ihr Anwalt für Medienrecht für Berlin Sie bei deren Durchsetzung unterstützt, finden Sie nachfolgend.
Persönlichkeitsrechtsverletzungen: Ihr Anwalt für Medienrecht für Berlin steht Ihnen zur Seite
Persönlichkeitsrechtsverletzungen treten immer häufiger auf, denn insbesondere im Internet ist die Hemmschwelle gering. Beleidigungen, Hatespeech, Shitstorms, Cybermobbing und Fake News: Äußerungen dieser Art können großen Schaden anrichten, weshalb Sie digitale Angriffe niemals einfach so hinnehmen sollten. Ihr Anwaltsteam für Medienrecht für Berlin bringt langjährige Erfahrung im Kampf gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen mit und steht Ihnen im Kampf gegen digitale Angriffe zur Seite. Wir arbeiten auf eine zügige Löschung rechtswidriger Inhalte hin, beispielsweise mithilfe von Unterlassungsklagen, Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen oder Strafanzeigen. Oftmals ist es uns auch möglich, gerichtlich einen Schadenersatz für unsere Mandanten durchzusetzen.
Anwälte, die auf Zack sind! Herr Leisenberg und Herr Loschelder haben mich motiviert und angriffslustig vertreten, so wie man sich das von Anwälten wünscht. Vielen Dank dafür!
CDie Mitarbeiter der Kanzlei haben mein Anliegen sofort und kompetent bearbeitet, was innerhalb kürzester Zeit zum Erfolg geführt hat. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei bestens empfehlen.
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M EAnwalt Medienrecht Berlin: Meinungsfreiheit und ihre Grenzen
Artikel 5 des Grundgesetzes befasst sich mit dem Thema Meinungsfreiheit in Deutschland. So wichtig dieser Artikel ist, wird er häufig missbraucht, um Verletzungen der Persönlichkeit als freie Meinungsäußerung zu tarnen. Auch Meinungsfreiheit hat jedoch klare Grenzen, die gewahrt werden müssen. Zugleich ist nicht jede kritische Äußerung automatisch eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. Da die Unterscheidung von Beleidigungen und freier Meinungsäußerung im medienrechtlichen Alltag oftmals sehr schwierig ist, sollten Sie in Fragen dieser Art immer einen erfahrenen Experten für Medienrecht zu Rate ziehen. Ihr Anwalt für Medienrecht für Berlin informiert Sie gerne und prüft für Sie, ob rechtliche Schritte in Ihrem Einzelfall sinnvoll und erfolgversprechend sind.
Was bedeutet eigentlich Meinungsfreiheit?
Die Meinungsfreiheit gibt jedem Menschen in Deutschland das Recht, seine Meinung frei zu äußern, und zwar in Wort, Bild und Schrift. Eine persönliche Meinung ist dabei immer von individuellen Ansichten und subjektiven Wertungen geprägt – anders als Tatsachenbehauptungen, bei denen es um objektiv prüfbare Tatsachen geht. Ihr Medienanwalt für Berlin berät Sie individuell und hilft Ihnen bei der Abgrenzung von persönlichen Meinungen, die natürlich immer erlaubt sind, und falschen Tatsachenbehauptungen.
Der Schutz der freien Meinungsäußerung
Meinungsäußerungen unterliegen dem Schutz der Meinungsfreiheit, und dies gilt auch dann, wenn sie scharf formuliert sind. Mit anderen Worten: Eine kritische Äußerung ist nicht zwangsläufig eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Erst dann, wenn es zu sogenannter Schmähkritik oder zu Formalbeleidigungen kommt, sind die Grenzen der freien Meinungsäußerung erreicht und Sie sollten sich zeitnah von Ihrem Anwalt für Medienrecht für Berlin beraten lassen.
Tatsachenbehauptungen: nur bedingt geschützt
Während eine Meinungsäußerung auch unwahr sein darf, ohne dass dies rechtliche Konsequenzen hätte, stellt eine Tatsachenbehauptung erst dann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, wenn sie nicht der Wahrheit entspricht. Ist sie unwahr oder hat sie nicht zumindest einen wahren Kern, greift der Schutz des Artikel 5 des Grundgesetzes nicht. Denn: Unwahre Tatsachenbehauptungen können dem Ansehen und der Würde erheblichen Schaden zufügen. Dank unserer langjährigen Expertise im Bereich Medienrecht sind wir in der Lage, zuverlässig zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung zu unterscheiden und Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte zu unterstützen.
Die Kanzlei Loschelder und Leisenberg kann ich nur empfehlen. Mir wurde selbst als ratsuchender Anwaltskollege sehr kompetent und unkompliziert zielführend bei einer Fragestellung geholfen, im Rahmen eines in meiner Kanzlei eingegangenen Mandats. Hier fehlten uns die speziell erforderlichen Fachkenntnisse, so dass ich mich an Herrn Kollegen Leisenberg gewandt habe. Mir wurde als Kollege sehr gut weitergeholfen. Mandanten und Ratsuchende sind in dieser Münchner Kanzlei ganz sicher bestens aufgehoben und beraten. Fünft Sterne für Beratung und Kompetenz wie auch gezeigtem Einsatz!
T WSehr gute telefonische Erreichbarkeit und spontane sehr kompetente und freundliche Beratung. Darauf folgte die umgehende Aufnahme meines Falls mit erfreulicher Konsequenz. Viel früher als erwartet konnte der Fall abgeschlossen und auch für meinen Kopf zu den Akten gelegt werden. Dabei war das Preis-Leistungs-Verhältnis aus meiner Sicht mehr als angemessen und ich möchte besonders den freundlichen und respektvollen Umgang mit mir als Mandantin hervorheben. Ich kann das gesamte Team nur aus voller Überzeugung weiter empfehlen und würde die Kanzlei auf jeden Fall wieder beauftragen. Auch wenn ich natürlich hoffe, dass das nicht nötig sein wird.
C HAußergewöhnlich freundliches und kompetentes Team in dieser Kanzlei. Rechtsanwalt Leisenberg hat mein Rechtsproblem äußerst schnell erfasst, bewertet und mir die rechtliche Situation mit den wahrscheinlichsten Szenarien aufgezeigt. Ganz herzlichen Dank dafür. Hier ist man sehr gut aufgehoben. Ich freue mich über Euren Erfolg und wünsche Euch weiterhin alles Gute.
J NSehr freundlich und schnell. Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort. Nach der Beantwortung meines Anliegens war ich wieder beruhigt. Denke das man es besser und schneller nicht machen kann. Eine klare Weiterempfehlung meinerseits für LoschelderLeisenberg.
A CWas sind Formalbeleidigungen?
Äußerungen, die ausschließlich dazu dienen, der Ehre des Betroffenen Schaden zuzufügen, und dabei keinen sachlichen Bezug haben, werden in der Rechtssprache als Formalbeleidigungen bezeichnet.
Was ist Schmähkritik?
Bei Äußerungen, die eine Person gezielt diffamieren, ohne Bezug auf die zu kritisierende Sache zu nehmen, handelt es sich um Schmähkritik. Ebenso wie eine Formalbeleidigung ist Schmähkritik nicht durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt.
Freie Meinungsäußerung zuverlässig abgrenzen
Ob eine Äußerung durch Art. 5 GG geschützt ist oder ob es sich um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung handelt, muss in der Regel mit Blick auf den Einzelfall geprüft werden. Viele Faktoren fließen in diese Prüfung mit ein, beispielsweise der Aussagekontext, die beteiligten Personen und nicht zuletzt die mögliche Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte. Bei Verdacht auf Verletzung des individuellen Persönlichkeitsrechts empfiehlt es sich daher immer, juristischen Rat durch einen versierten Anwalt für Medienrecht einzuholen. Ihr Anwalt für Medienrecht für Berlin prüft sorgfältig, ob die Grenzen der freien Meinungsäußerung tatsächlich überschritten wurden, und zeigt Ihnen anschließend Ihre rechtlichen Optionen auf.
Das Recht am eigenen Bild
Wird das eigene Bild ohne Einwilligung veröffentlicht, handelt es sich um eine Rechtsverletzung. Denn: Um die Privatsphäre zu schützen, ist das Recht am Bild im Kunsturhebergesetz genau geregelt. Demnach ist die Veröffentlichung von Bildern nur mit Einwilligung des Abgebildeten erlaubt – es sei denn, es handelt sich um Aufnahmen von Versammlungen oder um Bildnisse der Zeitgeschichte. Werden Bilder ohne Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht, können Unterlassungsklagen und Schadenersatzansprüche die Folge sein. Möchten Sie diesen Weg gehen, um Ihre Persönlichkeitsrechte zu wahren, berät Ihr Medienanwalt für Berlin Sie umfassend.
Das Recht an der eigenen Stimme
Mithilfe modernster Technologien und Künstlicher Intelligenz (KI) können Stimmen künstlich imitiert und im Internet verbreitet werden. Im Marlene-Dietrich-Urteil, welches im Jahr 1999 bundesweit für Aufsehen sorgte, wurde entschieden, dass auch die Stimme unter das Persönlichkeitsrecht fällt und dementsprechend schützenswert ist. Der Bundesgerichtshof stellte damals fest, dass die Nutzung einer fremden Stimme ohne Zustimmung das Persönlichkeitsrecht in erheblicher Weise verletzt und daher nicht rechtskonform ist. Dies gilt umso mehr, wenn durch die Verwendung der Stimme materielle Interessen oder das persönliche Ehrgefühl der betroffenen Person verletzt werden.
In Deutschland wird die eigene Stimme durch die Datenschutzgrundverordnung geschützt – denn die Stimme fällt zum einen unter persönliche Gesundheitsdaten, zum anderen unter biometrische Daten, und beides darf nur mit Zustimmung genutzt und verarbeitet werden. Und dies gilt nicht nur für die natürliche Stimme einer Person, etwa wenn diese aufgezeichnet und anschließend unerlaubt verwendet wird, sondern auch für KI-generierte Stimmen.
Je nach Einzelfall kommt beim Schutz der eigenen Stimme also entweder das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder das Datenschutzrecht zum Tragen. Was in Ihrem individuellen Fall zutrifft, prüfen Ihre Medienanwälte für Berlin gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch. Wir zeigen Ihnen detailliert auf, welcher Rechtsweg Ihnen offen steht und ob Ihnen gegebenenfalls Schadenersatz zusteht.
Persönlichkeitsrecht: neue Herausforderungen durch KI
Die bisherigen Ausführungen haben deutlich gemacht, dass künstliche Intelligenz den Schutz der Persönlichkeitsrechte vor ganz neue Herausforderungen stellt. Da die Technologien sich in rasendem Tempo ändern, müssen auch wir Anwälte für Medienrecht stets auf dem Laufenden bleiben, um für unsere Mandanten jederzeit eine Beratung und Rechtsvertretung auf hohem Niveau gewährleisten zu können.
Was sind die rechtlichen Folgen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen?
Persönlichkeitsrechtsverletzungen haben nicht selten Schadenersatz und die Zahlung von Schmerzensgeld zur Folge. Die §§ 823 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bilden eine wichtige Basis, um Schäden geltend zu machen, sofern die Privatsphäre oder die persönliche Ehre in Mitleidenschaft gezogen wurden. Bei Beleidigung oder übler Nachrede greift indes der § 823 Abs. 2 BGB in Kombination mit den §§ 185 ff. des Strafgesetzbuches (StGB). Dies verdeutlicht, dass Verletzungen des Persönlichkeitsrechts letztlich auch Straftaten sind und neben Schadenersatzansprüchen auch strafrechtliche Konsequenzen auf den Verursacher zukommen können. Als Ihre Medienanwälte für Berlin setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch und setzen dabei auf ein breit gefächertes Spektrum medienrechtlicher Maßnahmen. Beispielsweise machen wir Schadenersatz für Sie geltend, fordern Schmerzensgeld ein und sorgen so für einen Ausgleich des materiellen Schadens, aber auch für die Wiederherstellung Ihres öffentlichen Ansehens.
Reputationsmanagement
Bewertungen im Internet nehmen einen immer größer werdenden Stellenwert für Unternehmen ein. Dies wird nicht zuletzt durch die zahlreichen Bewertungsportale deutlich, die von Kunden gerne genutzt werden, um sich zu informieren oder um anderen ihre persönlichen Erfahrungen mit einer Firma zugänglich zu machen. Allerdings gilt: Bewertungen sind nicht immer zulässig und müssen nicht einfach so stehengelassen werden. Enthalten sie beispielsweise Tatsachenbehauptungen, die nicht der Wahrheit entsprechen, oder sind sie als Schmähkritik zu bewerten, sollten Sie sich an Ihre Medienanwälte für Berlin wenden. Wir sehen uns die Bewertungen genau an, nehmen eine fundierte Beurteilung vor und gehen bei Bedarf sowohl gegen den Bewertenden als auch gegen die jeweilige Bewertungsplattform vor, um Ihre Reputation zu schützen. Dabei kommen uns die zahlreichen Gerichtsurteile zugute, die in den letzten Jahren gefällt wurden und uns bei unserer Arbeit für Sie unterstützen.
Löschung von Google Bewertungen
Immer dann, wenn Bewertungen bei Google nicht den Tatsachen entsprechen oder gegen die Google-Richtlinien verstoßen, kann es sich für Sie lohnen, Maßnahmen zu ergreifen – schließlich können sich falsche, irreführende oder beleidigende Bewertungen negativ auf den Ruf Ihres Unternehmens auswirken und Ihnen auch in finanzieller Hinsicht schaden. Die rechtlichen Grundlagen für die Löschung solcher Google Bewertungen sind im Wettbewerbsrecht sowie im allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu finden und bieten unter anderem die Möglichkeit zu Unterlassungsklagen und Schadenersatzansprüchen.
Des Weiteren hat Google klare Richtlinien für Bewertungen – beispielsweise sind Hassreden ebenso verboten wie falsche Darstellungen. Daher ist es erforderlich, unzulässige Bewertungen zunächst bei Google zu melden, damit sie geprüft werden können. Im Idealfall ist die Angelegenheit damit erledigt, in der Realität reagiert Google jedoch oftmals nicht oder weigert sich, die Bewertung zu entfernen. Dann empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt für Medienrecht mit der Wahrung Ihrer Rechte zu beauftragen. Als Ihre erfahrenen Medienrechtsexperten können wir zum Beispiel den Verfasser der Google Bewertung abmahnen oder eine einstweilige Verfügung beantragen. Damit das reibungslos funktioniert, raten wir unseren Mandanten immer dazu, Beweise zu sammeln, etwa in Form von Screenshots.
Löschung von Kununu Bewertungen
Kununu ist eine Plattform für Arbeitgeberbewertungen. Hier können Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen anonym ihre Erfahrungen mit ihrem Arbeitgeber teilen und potenziellen Bewerbern wertvolle Einblicke in das Arbeitsklima und die Arbeitsbedingungen geben. Doch nicht nur Jobsuchende informieren sich auf der Plattform, auch Kunden machen ihre Entscheidungen oftmals davon abhängig, wie zufrieden oder unzufrieden die Mitarbeiter eines Unternehmens sind. Umso wichtiger ist es daher, dass die Kununu Bewertungen der Realität entsprechen und der Ruf des Unternehmens nicht durch falsche Tatsachenbehauptungen in Mitleidenschaft gezogen wird.
Grundsätzlich gilt: Laut Entscheidung des Bundesgerichtshofs können Unternehmen nicht die komplette Löschung ihres Profils verlangen, denn eine öffentliche Bewertung ist auch gegen ihren Willen zulässig. Lediglich einzelne Bewertungen können entfernt werden, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind und alle rechtlichen Vorgaben beachtet werden.
Kununu selbst hat klare Richtlinien, die von den Nutzern eingehalten werden müssen, und verbietet zum Beispiel falsche Tatsachenbehauptungen, unangemessene Inhalte sowie Verstöße gegen die Datenschutzrichtlinien. Werden diese Richtlinien missachtet, sollte zunächst bei Kununu die Löschung der Bewertung eingefordert werden. Kommt die Plattform dieser Aufforderung nicht nach, kommen die Datenschutzverordnung (DSGVO) und das allgemeine Persönlichkeitsrecht zum Tragen, denn diese schützen nicht nur die Rechte von Einzelpersonen, sondern auch von Unternehmen. Gerne nehmen wir uns Zeit für eine individuelle Beratung – nehmen Sie am besten noch heute Kontakt zu Ihrem Anwalt für Medienrecht für Berlin auf.
Löschung von Jameda Bewertungen
Patienten und Patientinnen, die auf der Suche nach einem Arzt in ihrer Region sind, greifen häufig auf das Bewertungsportal Jameda zurück. Positive Bewertungen können das Vertrauen in einen Arzt fördern und zur Kontaktaufnahme führen, während negative Aussagen den Ruf von Ärzten und medizinischen Einrichtungen in Mitleidenschaft ziehen können. Sind diese Aussagen nachweislich falsch oder verstoßen sie gegen die Jameda Richtlinien, sollten rechtliche Schritte eingeleitet werden. Hier greifen das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Wettbewerbsrecht, und laut § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches können Schmähkritik und falsche Tatsachenbehauptungen Unterlassungsklagen und die Einforderung von Schadenersatz rechtfertigen.
Da Jameda ähnlich wie Google strenge Richtlinien in Bezug auf die veröffentlichten Bewertungen hat, sollte auch hier zunächst eine Meldung über das Jameda-Bewertungssystem erfolgen. Jameda prüft anschließend, ob die Richtlinien eingehalten werden oder ob es sich womöglich um falsche Tatsachenbehauptungen oder üble Nachrede handelt. Erfolgt keine Reaktion und die Bewertung bleibt weiterhin online lesbar, schalten Sie am besten einen auf Medienrecht spezialisierten Anwalt ein. Wir sind in Berlin sowie bundesweit für Sie tätig und leiten rechtliche Schritte ein, um Ihre Rechte zu wahren. Die Möglichkeiten sind vielfältig und reichen von einer Abmahnung des Verfassers über die Beantragung einer einstweiligen Verfügung bis hin zur Einklagung von Schadenersatz. Dabei gilt: Je früher Sie einen Experten für Medienrecht für Berlin hinzuziehen, desto besser.
Verlagsrecht und Rundfunkrecht: Profitieren Sie von unserer Expertise!
Sowohl Verlage als auch Autoren greifen häufig auf unsere Dienstleistungen zurück, um Verlagsverträge auszuhandeln und zu erstellen. Das heißt: Wir sind mit den Interessen beider Seiten intensiv vertraut und können Ihnen daher eine Beratung und einen Rechtsbeistand auf hohem Niveau anbieten. Auch das Rundfunkrecht ist Bestandteil unserer täglichen Arbeit als Anwälte für Medienrecht für Berlin, sodass wir Ihnen auch hier ein kompetenter Ansprechpartner sind. Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um die Produktionen sowie zu deren vertraglicher Ausgestaltung und stehen Ihnen während des gesamten Prozesses professionell zur Seite.
Ihr kompetenter Partner für alle Fragen rund ums Medienrecht Berlin
Ob bei Google, Jameda oder Kununu: Die Löschung unzulässiger Bewertungen kann erheblich zum Schutz Ihres Unternehmensrufs beitragen. Da es sich um einen komplexen Vorgang handelt, der nicht nur juristisches Know-how, sondern auch technisches Verständnis erfordert, sollten Sie nicht irgendwen mit der Wahrung Ihrer Interessen beauftragen, sondern sich stattdessen von einem Anwalt für Medienrecht für Berlin beraten und begleiten lassen. Wir unterstützen Sie umfassend, indem wir die entsprechenden Bewertungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen, Kontakt zur jeweiligen Plattform aufnehmen und keine Mühen scheuen, um Ihre Rechte und Ansprüche konsequent durchzusetzen. Dabei greifen wir auf unsere umfangreiche Expertise im Bereich Medienrecht sowie auf unsere langjährige Erfahrung als Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im gesamten Bundesgebiet zurück. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf, damit wir in Ihrem Auftrag gezielt gegen Verletzungen Ihres Persönlichkeitsrechts, des Wettbewerbsrechts oder der Datenschutzverordnung vorgehen und den guten Ruf Ihres Unternehmens wahren können. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Sie kompetent uns sicher durch die Welt des Medienrechts zu begleiten. Als Anwalt für Medienrecht für Berlin beraten wir Sie jederzeit gerne von unserem Münchner Standort aus: