BDD Verlag UG Rechnung abwehren – so geht’s!

BDD Verlag UG ist ein weiterer Abofallenbetreiber, der mit Telefonanrufen und Trickformularen Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen in eine kostenpflichtige Vertragsfalle lockt. Hierbei handelt es sich um eine sehr beliebte Vorgehensweise, die immer wieder anzutreffen ist. Insbesondere das hier erfolgende Zusammenspiel mit einem anderen Unternehmen, welches die Akquise macht und der BDD Verlag UG, welche dann schließlich die Rechnung stellt, Ist mittlerweile häufig anzutreffen. In diesem Beitrag wollen wir die Machenschaften aufdecken und vor Rechnungen warnen.

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Rechtsanwalt Daniel Loschelder
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Über die BDD Verlag UG

Die BDD Verlag UG ist erst im August 2024 in das Handelsregister bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingetragen worden. Sie hat ihren Sitz auf der Brehmstraße 3 in 40239 Düsseldorf. Geschäftsführender Gesellschafter ist Vedat Demirkiran aus Hagen. Gegenstand des Unternehmens sind die Gestaltung und der Vertrieb von Online-Webseiten sowie die Gestaltung von Visitenkarten, Flyern und Layouts. Wer meint, in der Brehmstraße einen Vertreter der BDD Verlag UG antreffen zu können, dürfte sich irren. Dort sind unter anderem Office Center an ansässig, deren Geschäftsmodell darin besteht, Unternehmen einen Sitz zu geben und deren Post weiterzuleiten. Auch das gehört zum Geschäftsmodell solcher Unternehmen, dass man versucht, die wahre Identität zu verschleiern und möglichst keinen ungebetenen Besuch erhält.

So funktioniert die Masche mit dem Trickformular

Alles beginnt mit einem unerlaubten Werbeanruf, einem sogenannten Cold Call. Hier wird dann unter Vorspiegelung einer Legende behauptet, dass bereits ein Vertrag bestehe, der sich mangels Kündigung nun verlängern würde. Es bestehe jedoch die Möglichkeit, diesen Vertrag zu beenden, wenn man die zugesandten Formulare unterschreiben und schnell zurücksenden würde. Das Formular kommt jedoch nicht von der BDD Verlag UG, sondern von einem angeblichen Wagner & Spiegel Verlag aus Antalya in der Türkei. Der Anrufer suggeriert während des Telefonats, dass er mit dem Angerufenen bereits in einer Geschäftsbeziehung stehe. Zur Untermauerung dieser Täuschung wird eine Werbeanzeige, die der angerufene bereits mit einem anderen Unternehmen unterhält, in das Trickformular eingefügt, welches im Nachgang zu dem Anruf übersandt wird. Und dieses Formular hat es in sich! Demnach soll der angerufene dem Wagner und Spiegel Verlag den Auftrag erteilen, seine Werbeanzeige in einem „Bürger-Info-Folder“ zu veröffentlichen. Der Auftraggeber willigt dabei bereits im Vorhinein in die mögliche Abtretung sowie die Weitergabe der über ihn erhobenen Daten ein. Die Weitergabe soll dann also an die BDD Verlag UG erfolgen. Der Anzeigenvertrag soll über ein Jahr laufen und drei kostenpflichtige Auflagen im Werbeobjekt enthalten. Dabei ist der Anzeigenpreis pro Auflage fällig. Insgesamt werden bei Unterschrift also drei Rechnungen erstellt. Schließlich verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende des Vertragsablaufs schriftlich gekündigt wird.

Ich bin überaus zufrieden mit der Kanzlei Loschelder Leisenberg. Die erste Kontaktaufnahme ist einfach, man wird verstanden und es wird sich schnell um die Angelegenheit gekümmert. Ebenso sehr positiv ist zu bewerten, dass die Kanzlei im Internet schon sehr gut zu den ganzen Betrugsmaschen informiert. So bin ich auch auf die Anwälte gestoßen sonst hätte ich viel Geld an irgendwelche Verbrecher bezahlt. Die Kanzlei ist den anständigen Preis den Sie verlangen absolut Wert. Klare Empfehlung!

T D

Wir wurden Opfer einer arglistigen Täuschung. Hierdurch sollte angeblich ein Vertrag zustande gekommen sein. Herr Loschelder hat uns umgehend, zuverlässig, verbindlich und erfolgreich geholfen. Unser Unternehmen ist einige hundert km von München entfernt, aber die Kommunikation per E-Mail war völlig problemlos. Wir können die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.

R S

Sehr empfehlenswert!!! Die Kanzlei hat mit bei einer Betrugsmasche geholfen. Sie haben die Forderungen schnell und unkompliziert aus der Welt schaffen können. Ich hatte keine Arbeit damit und konnte mich voll und ganz auf die Kanzlei verlassen. Ich würde Sie immer wieder beauftragen! Vielen Dank und weiter so!

V B

Die Kanzlei LoschelderLeisenberg hat uns bei einem betrügerischen Telefonanruf mit angeblichem Vertragsabschluss geholfen. Schnell, kompetent und auch sämtliche Kontaktaufnahmen waren äußerst freundlich.

S D

Korrekturabzug der BDD Verlag UG

Unterschreibt man das Formular und sendet dieses an die angegebenen Kontaktdaten zurück, erhält man einen Korrekturabzug der BDD Verlag UG. Darin bedankt man sich für den erteilten Auftrag und bitte darum, Änderungen oder Korrekturen deutlich kenntlich zu machen und innerhalb von sieben Tagen schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist soll der Korrekturabzug als genehmigt gelten und entsprechend gedruckt werden.

Rechnung der BDD Verlag UG

Unmittelbar darauf kommt dann die Rechnung der BDD Verlag UG. Viele Betroffene fallen aus allen Wolken, dein nicht bekannt war, einen solchen Vertrag abgeschlossen zu haben. In der Rechnung wird dann für die Erteilung des Anzeigenauftrags an den Wagner und Spiegel Verlag gedankt und mitgeteilt, dass dieser zur weiteren Bearbeitung und Leistung an die BDD Verlag UG abgetreten wurde. Weiterhin soll die komplette Abwicklung nunmehr von der BDD Verlag UG gewährleistet werden. Es werden Positionen wie Anzeigenpreis, Satzbauschale, Farbpauschale und Versandpauschale in Rechnung gestellt. Insgesamt soll also ein Betrag von ca. 1.200 € fällig werden. Sehr viel Geld für eine unserer Meinung nach völlig unbrauchbare Gegenleistung. Viel zu viele Betroffene leisten Zahlungen in der Hoffnung, dass sich die Sache damit erledigt hat. Das hat sie aber nicht. Es kommen noch zwei weitere Rechnungen und im Falle einer nicht erfolgten Kündigung verlängert sich der Vertrag.

BDD Verlag UG Widerruf Kündigen?

Die erste Reaktion vieler Betroffene liegt darin, einen Widerruf zu erklären. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man Verträge generell innerhalb von zwei Wochen widerrufen kann. Dieses Recht zum Widerruf besteht lediglich bei Fernabsatzgeschäften, bei denen ein Verbraucher beispielsweise ein Geschäft mit einem Unternehmen im Internet abschließt. In der vorliegenden Konstellation, in der keine Verbraucher beteiligt sind, besteht kein Recht zum Widerruf. Ebenfalls keine gute Idee ist es, die Rechnung einfach an den Aussteller zurückzusenden. Das befreit nicht von welchen Zahlungsverpflichtungen. Kündigen sollte man den Vertrag in jedem Fall, da er sich so ansonsten verlängert. Die Kündigung des Vertrages ändert aber nichts daran, dass die Rechnung in der Welt ist.

Anwälte, die auf Zack sind! Herr Leisenberg und Herr Loschelder haben mich motiviert und angriffslustig vertreten, so wie man sich das von Anwälten wünscht. Vielen Dank dafür!

C

Die Mitarbeiter der Kanzlei haben mein Anliegen sofort und kompetent bearbeitet, was innerhalb kürzester Zeit zum Erfolg geführt hat. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei bestens empfehlen.

S L

Ich kann diese Kanzlei wirklich jedem nur ans Herzen legen !!! Meine Schwester und ich hatten vor ein paar Tagen ein erstes Gespräch, da wir drauf und dran sind ein Start-up zu gründen aber uns mit den rechtlichen Themen noch nicht so gut auskannten.Es wurde sich viel Zeit genommen um alle unsere Fragen zu beantworteten und es herrschte ein richtig freundliche Atmosphäre. Man hat richtig gemerkt, dass ehrliches Interesse für uns und unser Start-up besteht und uns diesbezüglich wirklich weitergeholfen werden wollte. Wir hatten eine tolle erste Erfahrung mit der Anwaltskanzlei und freuen uns über eine weitere Zusammenarbeit.

S

Sehr kompetente Kanzlei, schnelle Kontaktaufnahme und Reaktion auf unser Anliegen. Prompte Erledigung mit 100% Erfolg. Danke dafür.

M E

Rechtswidriger Anruf – rechtmäßiger Vertrag?

Man könnte auf die Idee kommen, dass der rechtswidrige Anruf auch auf die Rechtmäßigkeit des danach abgeschlossenen Geschäfts durchschlägt. Das ist jedoch nicht der Fall. Auch bei einem rechtswidrigen Anruf kann man anschließend ein wirksames Rechtsgeschäft und einen wirksamen Vertrag abschließen. Weitergehende Informationen zur Zulässigkeit von Telefonwerbung erhalten Sie in unserem Beitrag „Ist Telefonwerbung verboten oder erlaubt?“

Inkasso droht

Unternehmen wie die BDD Verlag UG sind bekannt dafür, dass sie nicht locker lassen, wenn ein vermeintlicher Kunde nicht zahlt. Man scheut auch nicht die Einschaltung von Inkassounternehmen, die Drohung mit SCHUFA Einträgen und die Beantragung von gerichtlichen Mahnbescheiden.

Aber auch ein Inkassounternehmen ist nicht allmächtig, ganz im Gegenteil. Zur Verhinderung von Nachteilen bei SCHUFA & Co. sollte man allerdings dingend die richtigen Erklärungen abgeben. Was ein Inkassounternehmen darf und was nicht, haben wir in einem gesonderten Artikel ausgeführt: INKASSO – Wahrheit und Mythos

Abwehr der Rechnung der BDD Verlag UG

Haben Sie auch einen Anruf erhalten und anschließend ein Trickformular unterschrieben und zurückgesandt und sehen sich nun einer Rechnung der BDD Verlag UG ausgesetzt? Wie immer bei solchen Rechnungen sollte geprüft werden, ob diese Bestand haben oder angreifbar sind. Die hier beschriebene Vorgehensweise bietet zahlreiche Angriffsmöglichkeiten, um sich gegen eine solche Rechnung zur Wehr zu setzen.

Als Anwälte für Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht haben wir in der Vergangenheit schon unzählige Mandanten gegen solchen Machenschaften vertreten und vor hohen Zahlungen bewahren können. Dies spiegelt sich auch in unseren Google-Bewertungen wider: Erfahrungen mit Abofallen

Laden Sie unter dem nachfolgenden Kontaktformular gerne ihre Rechnung hoch und schildern Sie unverbindlich ihren Fall. Wir melden uns dann bei Ihnen:

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