Bewertungserpressung – so gehen Sie dagegen vor!

Bewertungserpressung ist ein weit verbreitetes Phänomen, mit dem Bewertende versuchen, den Bewerteten unter Druck zu setzen. Negative Bewertungen können ein Unternehmen in ein schlechtes Licht rücken, weswegen Unternehmen da zu Recht sensibilisiert sind. Leider gibt es immer wieder ehemalige Kunden oder sonstige Personen, die mittels Bewertungserpressung versuchen, bspw. eine Rechnung zu drücken. Der Bewertende kann sich in diesen Fällen jedoch strafbar machen und setzt sich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen aus.

Zufriedene Mandanten

5 Sterne Bewertungen auf Google. Finde unser Google-Profil hier.

Erstklassige Beratung

Wir garantieren erstklassige Beratung auf höchstem Niveau!

Schnelle Reaktionszeiten

Wir melden uns schnell bei Ihnen und kümmern uns um Ihr Anliegen!

Jahrelange Erfahrung

Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Anwälte!

Daniel Loschelder
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht
Melden Sie sich noch heute für eine individuelle Beratung.

Bewertungserpressung: Das ist der Hintergrund

Bewertungserpressung ist ein weit verbreitetes Phänomen. Für Unternehmen und Konsumenten spielen Bewertungen im Internet, gerade auf Plattformen wie Google, eine entscheidende Rolle. Sie beeinflussen das Vertrauen von potenziellen Käufern und fungieren damit als wichtiges Argument für oder gegen Kaufentscheidungen. Dabei können sowohl negative als auch positive Bewertungen erhebliche Auswirkungen auf das Image des Unternehmens und die resultierenden Umsätze haben. Zweifelsohne können viele gute Bewertungen von Vorteil sein, da sie das Vertrauen in ein Unternehmen stärken und potenzielle Abnehmer positiv beeinflussen. Sie dienen als Indikator für Qualität, Zuverlässigkeit und Kundenzufriedenheit. Unternehmen mit vielen positiven Bewertungen können ein glaubwürdiges und attraktives Bild für Verbraucher vermitteln, was sich wiederum positiv auf die Verkaufszahlen und den Ruf des Unternehmens auswirken kann. Daneben kann eine schlechte Bewertung erheblichen Schaden verursachen. Negative Bewertungen können das Vertrauen der Verbraucher beeinträchtigen, Zweifel an der Glaubwürdigkeit eines Unternehmens wecken und potenzielle Kunden abschrecken. Oft haben negative Kommentare eine größere Gewichtung und können das Ansehen eines Unternehmens stark beeinflussen. Verbraucher neigen dazu, nachteiligen Bewertungen mehr Aufmerksamkeit zu schenken und sie stärker zu gewichten als positive. Das kann dazu führen, dass selbst inmitten zahlreicher positiver Kommentare wenige negative Äußerungen den Entschluss zum Kauf beeinflussen können. Der Effekt einer schlechten Bewertung auf ein Unternehmen kann sogar noch gravierender sein, wenn sie heraussticht und nicht repräsentativ für die Gesamtheit der Kundenbewertungen ist. Eine isolierte negative Rezension, besonders wenn sie übermäßig emotional oder schlichtweg unangemessen ist, kann potenziell das Vertrauen der Kunden stärker beeinträchtigen als eine große Anzahl positiver Bewertungen. Gerade weil Bewertungen einen so starken Einfluss auf Kaufentscheidungen haben können, entsteht hinter diesem System das Problem der sogenannten Bewertungserpressung.

Was ist Bewertungserpressung?

Versucht eine Partei, sei es eine Einzelperson oder ein Unternehmen, durch den gezielten Einsatz von erpresserischen Mitteln, ein Bewertungssystem zu dessen Vorteil zu beeinflussen, liegt eine Bewertungserpressung vor. Dieses Vorgehen zielt darauf ab, durch Drohungen, Versprechungen oder andere unzulässige Methoden positive Bewertungen zu erzielen oder negative Bewertungen zu verhindern. Ein typisches Szenario der Bewertungserpressung besteht darin, dass ein Kunde damit droht, eine negative Bewertung zu hinterlassen, wenn ihm nicht zusätzliche Leistungen, Rabatte oder andere unberechtigte Vorteile gewährt würden. Eine solche Erpressung liegt auch dann vor, wenn eine Person eine positive Bewertung in Aussicht stellt, unter der Voraussetzung, dass sie eine Gegenleistung, die über die üblichen Geschäftsbedingungen hinausgeht, erhält. Im Kontext von Online-Plattformen kann Bewertungserpressung erhebliche Auswirkungen auf den Ruf von Unternehmen haben. Diese Praxis untergräbt die Integrität von Bewertungssystemen, die darauf abzielen, Vertrauen und Transparenz zwischen Verbrauchern und Anbietern zu fördern. Ein verzerrtes Bewertungsbild kann potenzielle Kunden täuschen und damit einen unredlichen Wettbewerb fördern.

Was tun bei Drohung mit negativer Bewertung?

Wenn Betroffene mit negativen Bewertungen bedroht werden oder Leistungen im Austausch für positive Bewertungen gefordert werden, stehen ihnen verschiedene Handlungsoptionen zur Verfügung. Zunächst ist es wichtig, sämtliche Kommunikationen, die derartige Drohungen oder Forderungen enthalten, sorgfältig zu dokumentieren. Dies kann E-Mails, Chatverläufe oder andere schriftliche Mitteilungen, die als Beweismaterial dienen können umfassen. Von größter Bedeutung ist es, den Forderungen nicht nachzugeben, um sich selbst nicht auch noch strafbar zu machen. Das Einlenken könnte nicht nur rechtliche Konsequenzen haben, sondern auch das Ansehen des Unternehmens beeinträchtigen. Betroffene sollten die Bedrohungen oder unangemessenen Forderungen gemäß den Richtlinien der jeweiligen Plattform melden. Screenshots oder anderweitige Aufzeichnungen können als Beweismittel dienen. Es ist sinnvoll rechtliche Beratung einzuholen, um alle Handlungsmöglichkeiten zu erörtern. Ein Anwalt kann bei der Bewertung der Situation helfen und gleichzeitig feststellen, ob rechtliche Schritte erforderlich sind. Zudem sollten die Richtlinien der jeweiligen Plattform überprüft werden, auf der die Bewertungen veröffentlicht werden sollen. Diese Richtlinien bieten oft klare Anweisungen, wie mit unangemessenen Bewertungen oder Forderungen umzugehen ist.

Entscheidend ist es, sich als Betroffener von „Gegendrohungen“ zu distanzieren, da dies in der Regel zu einer negativen Reputation und Rechtsstreitigkeiten führt. Zudem machen Sie sich durch eine Drohung strafbar. Sollte der Drohende seine Erpressung in die Tat umsetzen, bestehen in der Regel gute Aussichten, die Löschung zu erwirken. Die entstehenden Kosten für einen möglicherweise von einem Anwalt eingeleiteten Löschungsantrag können unter Umständen vom Verfasser der Bewertung übernommen werden.

Bewertungserpressung ist strafbar!

Erpresserische Bewertungen, die mittels negativer Rezensionen als Druckmittel zur Erreichung nicht legitimer Ziele eingesetzt werden, sind gesetzwidrig und können für den Verfasser ernsthafte strafrechtliche, aber auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Drohung mit negativen Rezensionen, um einen finanziellen Vorteil zu erlangen oder eine positive Rezension in Aussicht zu stellen, verbunden mit einer Gegenleistung ohne rechtliche Grundlage, kann als Erpressung nach § 253 StGB sanktioniert werden. Alleine die Drohung, ohne direkte finanzielle Forderung als Nötigungsmittel, kann nach § 240 StGB strafbar sein. Dies ist gerade dann der Fall, wenn durch den Einsatz eines Nötigungsmittels ein bestimmtes Verhalten erzwungen werden soll. Bewertungserpressung kann aber auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die je nach Fall unterschiedlich ausfallen können. Die privatrechtlichen Folgen von Bewertungserpressung variieren je nach Schwere der Handlung und den nachweisbaren Auswirkungen auf das betroffene Unternehmen. Bewertungserpressung kann in vielen Fällen zu Schadensersatzforderungen führen, insbesondere wenn nachgewiesen werden kann, dass die ungerechtfertigte Bewertung zu Umsatzeinbußen geführt hat. Eine sorgfältige Überprüfung der Bewertung ist daher ratsam, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Kommunikation mit dem Vertragspartner könnte in vielen Fällen effektiver und weniger riskant sein als das Verfassen ungerechtfertigter negativer Rezensionen.

Vorgehen gegen den Bewertenden und gegen Google

Liegt Bewertungserpressung vor, stehen dem Betroffenem rechtliche Maßnahmen zur Verfügung, um gegen den Bewertenden und gegen Google vorzugehen. Zivilrechtliche Maßnahmen können ergriffen werden, um die entstandenen Schäden auszugleichen und das rechtswidrige Verhalten zu unterbinden. Unternehmen können zunächst einen Unterlassungsanspruch geltend machen, der darauf abzielt, den Täter dazu zu verpflichten, die erpresserische Bewertung zu entfernen und zukünftige Handlungen in dieser Form zu unterlassen. Sofern nachgewiesen werden kann, dass finanzielle Einbußen aufgrund der manipulierten Bewertung entstanden sind, können darüber hinaus Schadensersatzansprüche erhoben werden. Gegen Google vorzugehen, gestaltet sich komplexer. Plattformen wie Google sind in der Regel durch die Bestimmungen des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) oder das Communications Decency Act (CDA) geschützt. Diese Bestimmungen befreien Google weitgehend von der Haftung für Benutzerinhalte. Allerdings sind auch solche Schutzmaßnahmen nicht absolut. Erlangt Google Kenntnis von einer rechtswidrigen Bewertung und entfernt diese nicht, kann dies zu Haftungsansprüchen führen. Für Betroffene ist es sinnvoll, im Falle von Bewertungserpressung rechtlichen Rat einzuholen. Ein Anwalt kann dabei unterstützen, Erfolgsaussichten einer zivilrechtlichen Klage zu prüfen und die für Sie besten Vorgehensweisen zu ermitteln. Wichtig anzumerken ist dennoch, dass der rechtliche Prozess im Zusammenhang mit Bewertungserpressung komplex sein kann und von verschiedenen Faktoren abhängt, wie der Beweislage und der Reaktionen der beteiligten Parteien.

Unterlassung und Schadensersatz bei Bewertungserpressung

Wer sich des Mittels der Bewertungserpressung bedient, löst hiermit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüch aus. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind auf das IT-Recht und das Wettbewerbsrecht spezialisiert und kümmern sich um Ihren guten Ruf.

    Ihre Dateien*

    Sollten Sie eine Abmahnung oder sonstige Schriftstücke erhalten haben, können Sie diese Ihrer Anfrage direkt beifügen. Dies beschleunigt die Bearbeitung.

    Bitte laden Sie Ihre Dokumente über dieses Feld hoch. Erlaubt sind die Dokumenttypen .doc, .docx, .pdf, .txt, .rtf, .jpg, .tiff und .png. Sie können bis zu 5 Dateien (maximal 5MB jeweils) hochladen. Sollte Ihr Dokument aus mehreren Dateien bestehen, fassen Sie die Dateien wenn möglich zu einer Datei zusammen. Alternativ können Sie auch eine E-Mail an office@ll-ip.com senden.





    Unsere Schwerpunkte

    Informieren Sie sich gerne über unsere Tätigkeiten im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Unser Beratungsspektrum finden Sie auf den folgenden Seiten.

    Aktuelles

    Neuste Beiträge