Abwehr BIP Verlags GmbH Rechnung und iDruck Ltd. – so geht’s!

BIP Verlags GmbH, Bücklestraße 3, 78467 Konstanz heißt ein weiterer Abofallenbetreiber, der versucht, mithilfe der iDruck Ltd. Wakefield Freiberuflern, Selbständigen und Unternehmern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Hierbei bedient man sich der sehr beliebten kombinierten Masche aus unerlaubtem Werbeanruf und Trickformular. Diese Vorgehensweise scheint sehr erfolgreich zu sein, da in den letzten Jahren immer mehr Akteure in dieser sehr speziellen halbseidenen Branchen tätig werden. Unsere Kanzlei konnte hier bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten, sodass diese keine Zahlungen an solche Abofallenbetreiber wie die BIP Verlags GmbH leisten mussten.

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Daniel Loschelder
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht
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BIP Verlags GmbH: das müssen Sie wissen

Die BIP Verlags GmbH ist im März 2023 in das Handelsregister bei dem Amtsgericht Freiburg, Registernummer HRB 728223 eingetragen worden. Gegenstand des Unternehmens ist die Gestaltung, Herstellung und Distribution werbefinanzierter digitaler und gedruckter Medien, Tätigkeiten in Werbung, Grafik- und Webdesign, sowie Beratung in diesen Bereichen. Das Stammkapital beträgt 25.000 €, als geschäftsführender Gesellschafter ist der in El Campello / Spanien wohnhafte Diego Fernando Quintero Sanchez eingetragen. Diego Fernando Quintero Sanchez ist uns im Zusammenhang mit Abofallen bislang noch nicht untergekommen. Das ist aber auch keine Seltenheit. Die waren Hinterleute solcher Machenschaften bleiben meist im Hintergrund und setzen Strohleute ein, die dann auch im Handelsregister eingetragen werden. Die Gelder werden dann durch andere Dienstleistungsfirmen abgezogen.

Der Gesellschaftsvertrag wurde jedenfalls in deutsch und englisch beurkundet in Anwesenheit eines Dolmetschers für Diego Fernando Quintero Sanchez. Sollte die BIP Verlags GmbH jemals einen Madanten von uns verklagen, werden wir für die persönliche Ladung des Herrn Diego Fernando Quintero Sanchez sorgen. Das war schon in der Vergangenheit ein probates Mittel zur Aufdeckung der Strohmannstrukturen. Denn eines ist gewiss: Diego Fernando Quintero Sanchez hat diese Masche weder erdacht noch wird die Masche von ihm organisiert. Für ein paar Euro hat Diego Fernando Quintero Sanchez seinen Namen und seine Identität für die Geschäftsführung der BIP Verlags GmbH hergegeben. Unter der im Gesellschaftsvertrag angegebenen Adresse befindet sich allerdings ein Hotel.

Ich bin überaus zufrieden mit der Kanzlei Loschelder Leisenberg. Die erste Kontaktaufnahme ist einfach, man wird verstanden und es wird sich schnell um die Angelegenheit gekümmert. Ebenso sehr positiv ist zu bewerten, dass die Kanzlei im Internet schon sehr gut zu den ganzen Betrugsmaschen informiert. So bin ich auch auf die Anwälte gestoßen sonst hätte ich viel Geld an irgendwelche Verbrecher bezahlt. Die Kanzlei ist den anständigen Preis den Sie verlangen absolut Wert. Klare Empfehlung!

T D

Wir wurden Opfer einer arglistigen Täuschung. Hierdurch sollte angeblich ein Vertrag zustande gekommen sein. Herr Loschelder hat uns umgehend, zuverlässig, verbindlich und erfolgreich geholfen. Unser Unternehmen ist einige hundert km von München entfernt, aber die Kommunikation per E-Mail war völlig problemlos. Wir können die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.

R S

Sehr empfehlenswert!!! Die Kanzlei hat mit bei einer Betrugsmasche geholfen. Sie haben die Forderungen schnell und unkompliziert aus der Welt schaffen können. Ich hatte keine Arbeit damit und konnte mich voll und ganz auf die Kanzlei verlassen. Ich würde Sie immer wieder beauftragen! Vielen Dank und weiter so!

V B

Die Kanzlei LoschelderLeisenberg hat uns bei einem betrügerischen Telefonanruf mit angeblichem Vertragsabschluss geholfen. Schnell, kompetent und auch sämtliche Kontaktaufnahmen waren äußerst freundlich.

S D

So geht die Abzocke der BIP Verlags GmbH

Alles beginnt mit einem unerlaubten Werbeanruf, einem sogenannten Cold Call. Ziel dieser Anrufe sind Unternehmer, Gewerbetreibende und Freiberufler, die bereits einen Anzeigenvertrag mit einem lokalen Anzeigenblatt unterhalten. Diese werden angerufen und ihnen wird irgendeine Legende aufgetischt. Manchmal wird behauptet, dass man vergessen habe, den Vertrag zu kündigen und dieser sich nun automatisch verlängern würde, wenn man ihn nicht sofort kündigen würde. Hierzu wird eine sprechende Formular übersandt. Manchmal gibt sich der Anrufer auch als derjenige aus, mit dem der Betroffene tatsächlich einen Anzeigenvertrag unterhält. Hier wird dann behauptet, dass man nur noch schnell die nächste Druckfreigabe unterschreiben müsse, damit die Auflage auch ordnungsgemäß erstellt werden kann. Dem Einfallsreichtum solcher Anrufer sind hierbei keine Grenzen gesetzt.

Dann kommt das Trickformular der iDruck Ltd.

Kurz nach dem Anruf kommt dann auch das Trickformular. Dieses wird jedoch nicht von der BIP Verlags GmbH, sondern von einer iDruck Ltd 6 Thornes Office Park Monckton, Road WF2 7AN, Wakefield, United Kingdom. Diese arbeitsteilige Vorgehensweise hat in den letzten Jahren Schule gemacht. Sie ist auch sehr sinnvoll. Denn die Anrufe und die Übersendung solcher Formulare sind rechtswidrig und können von Mitbewerbern und klagebefugten Verbänden untersagt werden. Das ist natürlich ungleich schwieriger, wenn die unerlaubten Handlungen durch ein drittes Unternehmen aus England durchgeführt werden und nur die Rechnung beispielsweise von der BIP Verlags GmbH versandt wird.

Das Trickformular hat es in sich. Im Fließtext wird ausgeführt, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer beauftragt, seine Werbeanzeige gemäß der verbindlichen Anzeigenvorlage in die Bürgerinfo-Serie „Bürgerinfo-ID“ einzudrucken.  Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der verbreiteten Inhalte. Der Vertrag soll beginnen mit dem Auftragsdatum und für ein Jahr gelten. Dabei beinhaltet er drei kostenpflichtige Ausgaben.  Und dann kommt die BIP Verlags GmbH ins Spiel: denn es ist weiter geregelt, dass der Auftragnehmer berechtigt ist, bestehende Verträge und Forderungen jederzeit ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen bzw. abzutreten. Der Auftraggeber soll in diese Vertragsübertragung im Vorhinein einwilligen. Eine üble Masche, in den letzten Jahren unzählige Unternehmen zum Opfer gefallen sind.

Aber in dem Trickformular befinden sich noch weitere Regelungen. Es wird ausgeführt, dass der Auftraggeber die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der in seiner Anzeige verbreiteten Inhalte trägt und der Vertrag mit dem Auftragsdatum beginnt, es sei denn, die iDruck Ltd. verweigert die Annahme. Die iDruck Ltd. gibt sogar – ganz kulant – ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Dies aber nicht ohne Hintergedanken: Die Frist des Rücktrittsrechts beginnt mit der Vertragsunterzeichnung. So ist es kein Wunder, dass die Rechnung der BIP Verlags GmbH auch erst nach Ablauf dieses 14-tägigen Rücktrittsrechts versandt wird, damit der Betroffene nicht darauf hingewiesen wird.

Man geht auf „Nummer sicher“, indem man über das Unterschriftsfeld noch klitzklein einfügt, dass der Unterzeichner bestätigt, dass er den Vertrag gelesen und verstanden habe und ihm klar ist, dass er hier einen neuen Auftrag erteilt und dafür im Zweifel persönlich haftet.

Ebenfalls wird auf dem Trickformular dick ausgeführt: „Besondere Vereinbarung: Läuft zum XXXX aus.“ Hierdurch soll der Eindruck erweckt werden, dass die Angelegenheit mit der ersten Rechnung erledigt ist, so dass der Betroffene zahlt. So ist es aber nicht, da ausweislich des Fließtexts noch 2 weitere Rechnungen folgen werden.

Anwälte, die auf Zack sind! Herr Leisenberg und Herr Loschelder haben mich motiviert und angriffslustig vertreten, so wie man sich das von Anwälten wünscht. Vielen Dank dafür!

C

Die Mitarbeiter der Kanzlei haben mein Anliegen sofort und kompetent bearbeitet, was innerhalb kürzester Zeit zum Erfolg geführt hat. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei bestens empfehlen.

S L

Ich kann diese Kanzlei wirklich jedem nur ans Herzen legen !!! Meine Schwester und ich hatten vor ein paar Tagen ein erstes Gespräch, da wir drauf und dran sind ein Start-up zu gründen aber uns mit den rechtlichen Themen noch nicht so gut auskannten.Es wurde sich viel Zeit genommen um alle unsere Fragen zu beantworteten und es herrschte ein richtig freundliche Atmosphäre. Man hat richtig gemerkt, dass ehrliches Interesse für uns und unser Start-up besteht und uns diesbezüglich wirklich weitergeholfen werden wollte. Wir hatten eine tolle erste Erfahrung mit der Anwaltskanzlei und freuen uns über eine weitere Zusammenarbeit.

S

Sehr kompetente Kanzlei, schnelle Kontaktaufnahme und Reaktion auf unser Anliegen. Prompte Erledigung mit 100% Erfolg. Danke dafür.

M E

iDruck Ltd Wakefield – wer ist das?

Die iDruck Ltd Wakefield ist quasi zeitgleich zur BIP Verlags GmbH, nämlich am 9. Februar 2023  in das Handelsregister in Großbritannien eingetragen. Als Director der iDruck Ltd. fungiert Dimo Lazov aus Mazedonien. Dimo Lazov ist uns im Zusammenhang mit Abofallen noch nicht untergekommen.

iDruck Ltd.
iDruck Ltd.

Das Portal

Die BIP Verlags GmbH unterhält wie die meisten Abofallenbetreiber ein Portal, um ihre Machenschaften zu rechtfertigen. Hierbei wird dick aufgetragen. Es wird behauptet, dass sich das Unternehmen auf die Entwicklung, Realisierung und Distribution von werbefinanzierten Print- und Digitalmedien konzentriert. Angeblich bietet man eine breite Palette von Produkten an, die sowohl für den B2C- als auch für den B2B-Bereich  geeignet sein. Es sind immer wieder die gleichen Räuberpistolen die von solchen Unternehmen aufgetischt werden. Wir können uns beim besten Willen nicht vorstellen, dass über die Tätigkeiten der BIP Verlags GmbH auch nur irgendwelche Kunden generiert werden können. Den Höhepunkt findet man dann im Impressum. Denn dort wird mitgeteilt, dass man stolz darauf sei, eine verantwortungsbewusste und ethische Arbeitsweise zu fördern. Ob die Masche der BIP Verlags GmbH eine ethische Arbeitsweise darstellt, wagen wir doch arg zu bezweifeln.

Die Bürgerinfo-Serie der BIP Verlags GmbH

Man birngt eine „Bürgerinfo-Serie“ heraus. Was auch immer das sein mag.Auch hier wird nicht mit Übertreibungen gegeizt. Angeblich wird die Werbung lokaler Gewerbetreibender an Empfänger mit Publikumsverkehr, vorrangig Apotheken, Ärzte und den Einzelhandel versandt. Es soll sich um einen Notfall-Ausweis, einen Ratgeber zur Erste-Hilfe-Maßnahmen und andere Dinge handeln. Wer das braucht? Vermutlich niemand. Wer das möchte? Vermutlich auch niemand. Uns ist nicht bekannt, ob tatsächlich irgendwelche Werbemaßnahmen durchgeführt werden. Wir können uns jedoch beim besten Willen nicht vorstellen, dass die hier vorgestellten Werbemaßnahmen geeignet sind, auch nur einen einzigen Kunden für die Opfer der BIP Verlags GmbH zu generieren.

Rechnung der BIP Verlags GmbH 

Schickt man das Trickformular unterschrieben zurück, folgt postwendend die Rechnung der BIP Verlags GmbH. Man bedankt sich dort für den Auftrag und berechnet „vereinbarungsgemäß“ ein Anzeigenfeld, eine Farbpauschale und eine Satzpauschale. Hierbei kommt schnell ein Betrag von ca. 1.600 € zustande, so jedenfalls in einer uns vorliegenden Rechnung. Viel zu viele Betroffene leisten Zahlung in der Hoffnung, dass sich die Sache damit erledigt habe. Hat sie aber nicht. Es folgen noch zwei weitere Rechnungen, da man ja drei Rechnungen bestellt hat.  Hat man eine Zahlung geleistet, wird man die Abofallenbetreiber nicht mehr los. Es kann auch durchaus sein, dass zahlungswillige Adressen unter unterschiedlichen Abofallen Betreibern ausgetauscht werden. So ist jedenfalls unser Eindruck.

BIP Verlags GmbH
BIP Verlags GmbH

BIP Verlags GmbH Widerruf Kündigen?

Einen Widerruf, den man beispielsweise aus Verbrauchergeschäften kennt, gibt es im geschäftlichen Verkehr nicht. Dieser ist nur im Fernabsatz zwischen Unternehmen und Verbraucher anwendbar. Widerruf ist also der falsche Rechtsbehelf. Kündigen sollte man den Vertrag in jedem Fall. Ansonsten ist die Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung das Mittel der Wahl.

Rechtmäßiger Vertrag trotz rechtswidrigen Anrufs?

Man könnte auf die Idee kommen, dass aus dem rechtswidrigen Anruf auch ein rechtswidriger Vertrag resultiert, die Rechtswidrigkeit des Anrufs also auf die Rechtmäßigkeit des Vertrags durchschlägt. Das ist jedoch nicht der Fall. Auch mit einem rechtswidrigen Anruf kann ein rechtmäßiger Vertrag abgeschlossen werden. Dieses Argument dient also nicht dazu, den vorliegenden Vertrag anzugreifen.

Weitergehende Informationen zur Zulässigkeit von Telefonwerbung erhalten Sie in unserem Beitrag „Ist Telefonwerbung verboten oder erlaubt?“

Das Inkasso droht

Unternehmen wie die BIP Verlags GmbH sind darauf erpicht, ihre Forderungen möglichst nachhaltig einzutreiben. Insofern gehört es zur Eskalationsspirale, dass Mahnungen verschickt werden und anschließend auch Inkassounternehmen mit der Beitreibung der Forderungen beauftragt werden.

Aber auch ein Inkassounternehmen ist nicht allmächtig, ganz im Gegenteil. Zur Verhinderung von Nachteilen bei SCHUFA & Co. sollte man allerdings dingend die richtigen Erklärungen abgeben. Was ein Inkassounternehmen darf und was nicht, haben wir in einem gesonderten Artikel ausgeführt: INKASSO – Wahrheit und Mythos

Rechnung der BIP Verlags GmbH abwehren

Als Anwalt für Wettbewerbsrecht hat unsere Kanzlei in der Vergangenheit schon unzählige Mandanten vor solchen Machenschaften und hohen Zahlungen bewahren können. Dies spiegelt sich auch in unseren Google-Bewertungen wider: Erfahrungen mit Abofallen.

Wenn Sie also ebenfalls durch den Anruf erhalten und ein Trickformular unterschrieben haben und sich nun einer Rechnung der BIP Verlags GmbH ausgesetzt sehen, können Sie sich gerne an uns wenden. Unsere erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vertreten sie schnell, kompetent und bundesweit.

Laden Sie unter dem nachfolgenden Kontaktformular gerne ihre Rechnung hoch und schildern Sie unverbindlich ihren Fall. Wir melden uns dann bei Ihnen:

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