DR Verwaltung AG aus Bonn verschickt Trickformulare für Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung der UStID-Nr.
Unter www.USTID-Nr.de betreibt die DR Verwaltung AG aus Bonn (Geschäftsführer Serdal Congar) das „Deutsche Firmenregister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“. Die DR Verwaltung AG versendet dabei seit Januar 2015 amtlich aussehende Formulare, die mit „USTID-Nr.de“ überschrieben sind. um diese URL herum befinden sich Sterne in einem Halbkreis angeordnet, was dem Trickformular einen amtlichen Charakter verleiht. Rechts daneben befindet sich der Schriftzug „Deutsche Firmenregister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“. Unter diesem Schriftzug ist ein Strichcode abgedruckt.
Der Text des Trickformulars des Portals „Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung“
Nach der weiteren Überschrift „Erfassung gewerblicher Firmendaten (§ 14 BGB)“ folgt ein belangloser Text, in welchem die DR Verwaltung AG unter Nennung von Paragraphen etwas zur Steuervereinfachung und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ausführt. Die DR Verwaltung AG will den Adressaten dadurch offenkundig langweilen, damit er den Fließtext nicht weiterliest. Dann geht es ans Eingemachte: im weiteren Fließtext, den der Adressat schon nicht mehr liest, gibt die DR Verwaltung AG bekannt, dass der Veröffentlichungsbeitrag in dem „Deutsche Firmenregister zur Erfassung und Registrierung“ jährlich 398,88 € zzgl. UST., also insgesamt 474,67 € beträgt. Die Minestvertragslaufzeit beträgt laut den AGB der DR Verwaltung AG zwei Jahre.
Das eigentliche Formular „Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung“
Nachdem der Adressat diesen wesentlichen Bestandteil des Trickformulars überlesen hat, kommt nun das eigentliche fett gedruckte und mit dicken Pfeilen versehene Formular der DR Verwaltung AG. Hier enthält das Formular des Deutschen Firmenregister Aufforderungen wie „muss durch Sie ergänzt werden“ und die Kontrolle auf ihre Richtigkeit. Unterschreibt man das Formular, erhält man einige Tage später die Rechnung der DR Verwaltung AG.
Rechnung „Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung“
Die Rechnung der DR Verwaltung AG ist von der Aufmachung her identisch wie das Trickformular und ebenfalls mit „Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“ überschrieben. Dann folgt der zu zahlende Betrag von 474,67 € und der Hinweis, dass bei Ablauf der Zahlungsfrist das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden kan.
Wehren Sie sich gegen die DR Verwaltung AG
Es gibt mehrere Möglichkeiten, gegen das von der DR Verwaltung AG betriebene „Deutsche Firmenregister zur Erfassung und Registrierung“ vorzugehen.
Fall 1:
Sie bekommen Formulare der DR Verwaltung AG (Deutsche Firmenregister zur Erfassung und Registrierung) zugesandt und möchten sich dagegen wehren?
Die Zusendung solcher Formulare stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar und kann insofern unterbunden werden. In vergleichbaren Angelegenheiten haben wir bereits eine Vielzahl von Einstweilgen Verfügungen erwirkt.
Fall 2:
Sie haben das Formular der DR Verwaltung AG (Deutsche Firmenregister zur Erfassung und Registrierung) unterschrieben und erhalten nun Rechnungen und Mahnungen der DR Verwaltung AG?
Wir helfen Ihnen, die geltend gemachten Forderungen mittels einer negativen Feststellungsklage abzuwehren. Es gibt zahlreiche Gründe gegen die Forderungen der DR Verwaltung AG vorzugehen.
Fall 3:
Sie haben die Rechnung der DR Verwaltung AG (Deutsche Firmenregister zur Erfassung und Registrierung) bereits gezahlt?
Verklagen Sie die DR Verwaltung AG auf Rückzahlung der bereits gezahlten Beträge und auf Feststellung, dass keine weiteren Ansprüche für die Folgejahre bestehen.
Fazit:
Sie müssen es nicht hinnehmen, von der DR Verwaltung AG (Deutsche Firmenregister zur Erfassung und Registrierung) angeschrieben zu werden. Es bestehen beste Aussichten, sich dagagen zu wehren. Auch gegen Rechnungen und Mahnungen der DR Verwaltung AG können Sie sich wehren.
Sprechen Sie uns an, wir vertreten Sie bundesweit!
Zentrales Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung (Update vom 23. Juni 2015)
Auf den neuen Schreiben der DR Verwaltung AG findet sich der Schriftzug „Zentrales Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung“. Dazu ist das Logo insofern verändert worden, als statt der europäisch anmutenden Sterne nun ein Wappen über dem Schriftzug ustid-nr.de angebracht ist. Ansonsten gibt es keine Veränderungen. Unterschreibt man das Formular „Zentrales Gewerberegister„, tappt man in eine teure Abofalle und wird von der DR Verwaltung AG, die das Portal „Zentrales Gewerberegister“ betreibt, auf Zahlung in Anspruch genommen.
Rechtsanwalt Tobias Strömer aus Düsseldorf vertritt die DR Verwaltung AG (Update vom 13. August 2015)
In gerichtlichen Verfahren wird die DR Verwaltung AG von dem Kollegen Rechtsanwalt Tobias Strömer aus Düsseldorf vertreten. Es bleibt nun abzuwarten, ob Rechtsanwalt Tobias Strömer die DR Verwaltung AG nur vor Gericht vertritt oder ob auch die Inkassotätigkeit von Rechtsanwalt Strömer übernommen wird.
Rechtsanwalt Arnold Schiemann aus Köln inkassiert für die DR Verwaltung AG (Update vom 24. August 2015)
Rechtsanwalt Arnold Schiemann aus Köln meldet sich für die DR Verwaltung AG. In seinem Schreiben mit dem Briefkopf Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei am Dom versucht Rechtsanwalt Arnold Schiemann, die von der DR Verwaltung AG bislang geltend gemachten Forderungen einzutreiben. Rechtsanwalt Schiemann führt dabei zunächst aus, weswegen die Forderungen seiner Ansicht nach berechtigt sind. Sodann übersendet Rechtsanwalt Arnold Schiemann eine Forderungsaufstellung, in welcher er auch seine Rechtsanwaltskosten einbringt. Eine Recherche unserer Kanzlei hat ergeben, dass im Rechtsanwaltsregister (Stand: 24. August 2015) kein Eintrag für einen „Rechtsanwalt Arnold Schiemann“ existiert. Es ist lediglich ein „Rechtsanwalt Arno Schiemann“ bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zugelassen. Aufgrund unserer Zweifel an der Zulässigkeit einer solchen Namensverwirrung haben wir den Sachverhalt der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zur Kenntnis gebracht und prüfen derzeit selbst rechtliche Schritte. Lassen Sie sich durch die Schreiben von Rechtsanwalt Schiemann nicht verunsichern und leisten Sie keinesfalls Zahlungen an die Gegenseite. Mittlerweile (9. Septemper 2015) ist der Kollege Rechtsanwalt Schiemann im Rechtsanwaltsverzeichnis unter „Arnold Schiemann“ eingetragen.
Urteil gegen DR Verwaltung AG (Update vom 23. September 2015)
Gestern haben wir sieben Verfahren gegen die DR Verwaltung AG vor dem AG Bonn verhandelt. Der Kollege Rechtsanwalt Tobias H. Strömer aus Düsseldorf, der die DR Verwaltung AG in gerichtlichen Verfahren vertritt, hat in sämtlichen Verfahren umfangreich vorgetragen weshalb – seiner Ansicht nach – ein entgeltlicher Vertrag zustande gekommen sei. Schließlich hat es der Kollege Rechtsanwalt Tobias Strömer jedoch vorgezogen, zu den Terminen nicht zu erscheinen, weswegen die DR Verwaltung AG in sämtlichen Verfahren antragsgemäß verurteilt wurde. Ein solches Versäumnisurteil hat für die DR Verwaltung AG den Vorteil, dass das Gericht keine Entscheidungsgründe abfassen muss. Denn begründete Urteile sind Gift für das Geschäftsmodell dieser Unternehmen. Wichtig ist jedoch, dass wir unsere Mandanten somit von den Forderungen der DR Verwaltung AG befreien konnten.
Das Amtsgericht Bonn hat wie folgt geurteilt:
1. Es wird festgestellt, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, an die Beklagte aufgrund des von ihr unterzeichneten Formulars einen Betrag in Höhe von insgesamt 949,34 € zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 255,85 € zzgl. Zinsen … zu zahlen.
Rechtsanwalt Schiemann darf nicht mehr behaupten, seine Kanzlei sei „am Dom“ (Update vom 17. November 2015)
Rechtsanwalt Arnold Schiemann, der das Inkasso für die DR Verwaltung AG durchführt, überschreibt seine Briefköpfe dick mit dem Schriftzug „Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei am Dom“. Da Rechtsanwalt Schiemann seine Kanzlei unter der Adresse Maarweg 251 a in Köln betreibt, welche sich tatsächlich ca. 6 km vom Dom entfernt befindet, haben wir diesen Sachverhalt wettbewerbsrechtlich gewürdigt. Hierbei sind wir zu dem Ergebnis gelangt, dass Rechtsanwalt Schiemann damit eine irreführende geschäftliche Handlung begeht, indem er einen irreführenden geografischen Zusatz verwendet.
Auf unser Betreiben hin hat das Landgericht Köln (Beschluss vom 12. November 2015, Az. 31 O 413/15) dem Kollegen Schiemann mittels Einstweiliger Verfügung untersagt, im geschäftlichen Verkehr anzugeben, seine Kanzlei befinde sich „am Dom“, wenn dies nicht den Tatsachen entspricht.
Sollte Rechtsanwalt Schiemann erneut auf Schreiben angeben, seine Kanzlei befinde sich „am Dom“, werden wir ein entsprechendes Ordnungsgeld verhängen lassen.
Zentrales Gewerberegister zur Eintragung und Veröffentlichung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (Update vom 2. Dezember 2015)
„Zentrales Gewerberegister zur Eintragung und Veröffentlichung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“ schreibt die DR Verwaltung AG mittlerweile oben auf ihren Trickformularen. Außer der Wortwahl ändert sich nicht viel. Unterschreibt man das Formular, sitzt man in der Kostenfalle. Gerne sind wir Ihnen bei der Abwehr von Rechnungen und Mahnungen behilflich.
DR Verwaltung AG versendet „Kulanzangebot“ (Update vom 11. Dezember 2015)
Die DR Verwaltung AG versendet mittlerweile „Kulanzangebote“, wonach die Rechnung für das erste Jahr storniert wird, wenn man den Betrag von 250 € zzgl. MwSt. zahlt. Verschwiegen wird dabei, dass später die volle Rechung für das zweite Jahr gestellt wird und die DR Verwaltung AG dann argumentieren wird, dass der Vertrag durch die Zahlung des ersten Jahres bestätigt wurde. Es handelt sich also um ein vergiftetes Angebot der DR Verwaltung AG, dessen Annahme wir nicht empfehlen können.
Zentrales Gewerberegister verzichtet auf Forderungen (Update vom 4. Februar 2016)
Die DR Verwaltung AG verzichtet seit Monaten auf sämtliche Forderungen gegenüber unseren Mandanten, welche angeblich durch die Eintragung in ihr „Zentrales Gewerberegister“ entstanden sind. Es lohnt sich also, gegen die Forderungen und Rechnungen der DR Verwaltung AG aus Bonn vorzugehen.
Rechtsanwalt Arnold Schiemann: Landgericht Köln bestätigt unsere Auffassung (Update vom 12. Februar 2016)
Rechtsanwalt Schiemann hat gegen die Einstweilige Verfügung, nach der ihm die Bezeichnung „am Dom“ verboten wurde, Widerspruch eingelegt, welchen wir gestern vor dem Landgericht Köln verhandelt haben. Das Gericht hat dabei eindeutig unsere Auffassung bestätigt, so dass Rechtsanwalt Arnold Schiemann die Einstweilige Verfügung anerkannt hat. Da wir zuvor ein Ordnungsgeld wegen des Verstoßes gegen die Einstweilige Verfügung beantragt haben, haben wir anschließend den Vergleich geschlossen, dass Rechtsanwalt Schiemann einen nicht unerheblichen Betrag an eine wohltätige Organisation zu zahlen hat. Wir sind gespannt, ob sich Rechtsanwalt Arnold Schiemann nunmehr an die Einstweilige Verfügung hält.
Urteile gegen die DR Verwaltung AG (Update vom 23. März 2016)
Unserer Kanzlei liegen mittlerweile zahlreiche begründete Urteile gegen die DR Verwaltung AG vor. Das Amtsgericht Bonn ist in den von uns geführten Klageverfahren stets unserer Argumentation gefolgt, dass der DR Verwaltung AG keine Amsprüche gegen unsere Mandanten zustehen.
Berufung der DR Verwaltung AG erfolglos (Update vom 13. April 2016)
Die DR Verwaltung AG hat gegen ein Urteil, welches wir im Namen eines Mandanten erwirkt haben, Berufung eingelegt. Das Landgericht Bonn als Berufungsgericht hat einen Hinweis erlassen, dass es die Verwerfung der Berufung beabsichtigt. Wir gehen davon aus, dass die DR Verwaltung AG die Berufung nun zurücknehmen wird.
Der Krimi um die DR Verwaltung AG wird gelöst: