Vorsicht vor Deutsches Werbeportal der AZZ Dienstleistungen UG

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Deutsches Werbeportal heißt die neue Masche der AZZ Dienstleistungen UG, welche derzeit Freiberufler, Unternehmer und Gewerbetreibende sämtlicher Branchen in Atem hält. Hierbei  bedient sich Deutsches Werbeportal der beliebten Anrufmaschine, über die wir schon sehr lange und intensiv berichten. Diese Vorgehensweise ist nicht tot zu kriegen und findet immer mehr Nachahmer.

Über die AZZ Dienstleistungen UG

Die AZZ Dienstleistungen UG Ist im Jahre 2021 in das Handelsregister bei dem Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen HRB 172482 eingetragen worden. Als Geschäftsführer fungiert Süheyla Sükeyne Akkaya. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt lediglich 500 €, sodass jederzeit liquidiert werden kann, wenn sie ihren Zweck erreicht hat. Gegenstand der AZZ Dienstleistungen UG ist die Gebäudereinigung sowie die Produktion und Herausgabe von Telefonverzeichnissen und online-Branchenbücher, ebenso die Perfektionierung von online-Visitenkarten für gewerbliche Einträge, Erstellung von Internetauftritten, die Beratung von Unternehmen sowie damit zusammenhängende Auftragsvermittlungen, die keiner Genehmigung bedürfen. Hierzu betreibt man also auch Deutsches Werbeportal. Zuvor hat man schon das Deutsche Medienportal betrieben.

Die Masche von Deutsches Werbeportal

Die Masche ist in den letzten Jahren immer wieder von den unterschiedlichsten Unternehmen kopiert worden. Alles beginnt mit einem unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call. Ziel sind Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmer sämtlicher Branchen. Der Anrufer behauptet, dass er von Google anrufe oder es um den Google Eintrag des Unternehmens gehe. Manchmal wird auch behauptet, dass ein Vertrag bestehen würde, der sich mangels Kündigung nun verlängert habe. Das problematische bei diesen Anrufen ist, dass sich der angerufene in einer Alltagssituation befindet und sich eines solchen Anrufs nicht versieht. Ihm gegenüber sitzt am anderen Ende des Telefons ein geschulter Mitarbeiter eines Callcenters, der diesen Umstand zu nutzen weiß. Am Ende des Gesprächs oder einem zweiten Gespräch wird dann eine Bandaufzeichnung gestartet, die angeblich einem Datenabgleich dienen soll. In Wahrheit wird dem Betroffenen mit dieser Bandaufzeichnung ein Vertragsschluss untergeschoben, wenn er die schnell gesprochenen Fragen mit Ja beantwortet. In den AGB von Deutsches Werbeportal ist das dann wie folgt beschrieben:

„Der Vertragsschluss erfolgt telefonisch und wird mit Einwilligung des Kunden durch die AZZ Dienstleistungen UG aufgezeichnet, entweder sogleich im Telefonat mit der Vertriebsmitarbeiterin/dem Vertriebsmitarbeiter oder in einem zweiten Telefonat, das nur der Aufzeichnung und Kontrolle der Vertragsdaten dient.“

Über Deutsches Werbeportal

Die AZZ Dienstleistungen UG betreibt ein Deutsches Werbeportal. Wir haben uns die Seite angesehen und müssen feststellen, dass es sich um eine sehr rudimentäre Seite handelt. Der Seite fehlt es an Funktionalität, obwohl sie werbeüblich übertreibt, in dem sie behauptet, dass man dort schneller findet was man sucht. Angeblich hat man Tausende verfügbare Unternehmen in dem Verzeichnis. Darüber hinaus berät man angeblich zu Spezialthemen wie Suchmaschinenoptimierung (SEO). Angeblich bietet man seit fast 20 Jahren professionelle Suchmaschinen Marketing in Deutschland, Österreich und der Schweiz an. Dabei-so gegebenenfalls behauptet – erreicht man durch ein optimales Preis – Leistungsverhältnis eine Kundenzufriedenheit von mehr als 95 %. Unsere Erfahrungen sehen da anders aus, Deutsches Werbeportal von AZZ Dienstleistungen UG braucht wirklich niemand.

Rechtswidriger Anruf – wirksamer Vertrag?

Die Anrufe von Deutsches Werbeportal sind rechtswidrig. Auch im geschäftlichen Verkehr sind telefonische Werbeanrufe nur dann erlaubt, wenn eine mutmaßliche Einwilligung des Angerufenen vorliegt. Diese muss bereits vor dem Gespräch erklärt werden. Ein rechtswidriger Anruf schlägt jedoch nicht auf die Wirksamkeit des Vertrages durch, der unter Umständen im Rahmen des Gesprächs zustande gekommen sein könnte. Es ergeben sich aber zahlreiche weitere Anhaltspunkte, um den Vertrag zu Fall zu bringen.

Rechnung Deutsches Werbeportal

Unmittelbar nach dem Anruf kommt die Rechnung. Den meisten Betroffenen ist gar nicht bewusst, einen solchen Vertrag abgeschlossen zu haben. Weder Deutsches Werbeportal noch AZZ Dienstleistungen UG sind Ihnen bekannt. Viel zu viele Betroffene leisten Zahlungen in der Hoffnung, dass sich die Sache damit erledigt habe. Damit wird aber nur der Boden für weitere Trittbrettfahrer bereitet.

Inkasso durch City Inkasso GmbH

Leistet man auf die Rechnung von Deutsches Werbeportal keine Zahlungen, tritt die City Inkasso GmbH auf den Plan. Dieses Unternehmen ist uns bestens bekannt, da es zahlreiche Abofallenbetreiber als Kunden vertritt. Die Befugnisse eines Inkassounternehmens reichen jedoch auch nicht viel weiter als diejenigen des Forderungsinhabers. Wir haben daher einmal über die Befugnisse eines Inkassounternehmens in einem gesonderten Artikel aufgeklärt: Inkassounternehmen – Mythos und Wahrheit

Abwehr der Forderungen von Deutsches Werbeportal der AZZ Dienstleistungen UG

Wenn sie ebenfalls einen Trickanruf von Deutsches Werbeportal und im Anschluss eine Rechnung der AZZ Dienstleistungen UG erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen solche Abofallenbetreiber erfolgreich vertreten. Gerne vertreten wir Sie schnell, kompetent und bundesweit.

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