Markenanmeldung und Markenregistrierung vom Fachanwalt
Vor dem Hintergrund eines umfassenden Rechtsschutzes ist also zunächst die Anmeldung und Registrierung einer Marke ratsam. Dabei kann die Eintragung einer nationalen Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), einer Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder eine internationale Marke bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) erstrebt werden. Schutzfähig sind regelmäßig die klassischen Wortmarken (z.B. Firmennamen), sowie Bildmarken, aber auch Formmarken (umgangssprachlich 3D-Marken), Positions-, Muster-, Farb-, Hör-, Bewegungs-, Multimedia- und Hologramm-Marken. Bei einer Markenanmeldung ist ebenfalls anzugeben, welche Waren und Dienstleistungen unter der geplanten Marke vertrieben werden sollen. Im Zuge dieses Prozesses kann die Unterstützung eines Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz durchaus förderlich und entlastend sein. Ist die Marke erstmal im Markenamt registriert, genießt diese regelmäßig für die nächsten zehn Jahre einen Markenschutz, der auch auf Antrag verlängert werden kann. Suchen Sie also einen Fachanwalt für Markenrecht, helfen wir Ihnen als Anwälte im Markenrecht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz gerne weiter.
Fachanwalt und Markenrecht Recherche
Eine Markenanmeldung bleibt erfolglos, wenn der Registrierung der Marke gewisse Schutzhindernisse entgegenstehen. Um eine erfolgreiche Markenanmeldung sicherzustellen und den Aufwand, sowie die zeitlichen und monetären Investitionen nicht vergeblich zu betreiben, sollte unbedingt eine vorgelagerte Markenrecht-Recherche vorgenommen werden. Dabei werden umfassende Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen betrieben, die das Aufeinandertreffen von einer geplanten Marke und einer bereits bestehenden Marke verhindern soll. Diese Recherchen sind äußert komplex. Eine fachanwaltliche Erstberatung vor der Anmeldung eines potenziellen Markenzeichens ist in diesem Zusammenhang besonders geboten.
Markenverwaltung vom Fachanwalt
Hat sich eine Marke etabliert, gilt es diese zu pflegen und zu verwalten. Zu einer Markenverwaltung gehört die Verlängerung des Markenschutzes und ggf. die Löschung nicht mehr benötigter Marken. Außerdem können Markenrechte übertragen werden und Nutzungsrechte Dritter begründet werden. Das heißt, dass Markenrechte nicht unbedingt an den Markeninhaber gebunden sind. Dabei kann es sogar vor einer erfolgreichen Markenregistrierung zu einer Übertragung von Rechten kommen. Nach der Anmeldung beim zuständigen Markenamt, kann bspw. bereits dieser Anspruch aus dem Markenantrag übertragen werden. Die Disponibilität der Markenrechte erstreckt sich nicht bloß auf Registermarken, sondern auch auf Benutzungsmarken und notorisch bekannte Marken.
Diese markenrechtliche Materie fällt ebenfalls in den Tätigkeitsbereich von Fachanwälten/ Fachanwältinnen für gewerblichen Rechtsschutz, was angesichts der hohen wirtschaftlichen und rechtlichen Bedeutung der Markenverwaltung auch sinnvoll ist. Suchen Sie also einen Fachanwalt für Markenrecht, helfen wir Ihnen als Anwälte im Markenrecht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz gerne weiter.
Markenverteidigung: Marktüberwachung im Markenrecht
Ist die Marke einmal registriert, hat vor allem der Markeninhaber gewisse Ansprüche. Markenrechtverletzungen sind dadurch aber nicht per se ausgeschlossen. Eine kontinuierliche Marktüberwachung – oder auch Markenüberwachung – ist vor diesem Hintergrund erforderlich. Sie dient dem Ziel, den Markenschutz nachhaltig und bestmöglich aufrechtzuerhalten. Auf diese Weise soll insbesondere gegen Markenanmeldungen, die den Schutzrechten des Markeninhabers zu nahekommen, vorgegangen werden (laufendes Monitoring). Dies geschieht in der Regel durch Widerspruchs- und Nichtigkeitsverfahren. Außerdem wird gleichzeitig einer sogenannten Verwässerung der Marke bzw. dem Verlust der Exklusivität entgegengewirkt. Wenn ein Rechteinhaber mehrere Marken angemeldet hat, kann deren eigenständige Verwaltung partout äußerst unübersichtlich werden. Marktüberwachungen sind also spätestens dann fachanwaltlich auszuführen. Markenrechtsverletzungen können in diesem Sinne mittels Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen, Unterlassungs- und Schadensersatzklagen sowie auch Amts- und Bußgeldverfahren abgestellt werden.
Fachanwalt für Markenrecht Abmahnung
Mit der Markeneintragung stellen Unternehmer grundsätzlich sicher, dass Ihre Waren oder Dienstleistungen von anderen durch den anvisierten Kundenkreis hinreichend unterschieden werden können. Der weitläufige Aufwand und die Kosten, die mit einer Markenregistrierung einhergehen, führen dazu, dass der Unternehmer umso williger und konsequenter gegen potenzielle Markenrechtsverletzungen vorgeht. Häufig geschieht dies durch Abmahnungen, in welchen die Abgabe einer (strafbewehrten) Unterlassungserklärung, die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren und die Zahlung von Schadensersatz gefordert wird.
Unterlassungsansprüche werden verfolgt, weil der Markeninhaber in erster Linie erreichen will, dass die Markenverletzung endet und eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen wird.
Ein Interesse an der Gebührenerstattung entsteht dem Markeninhaber dadurch, dass er die Kosten einer Abmahnung und – in aller Regel – einer diesbezüglichen Rechtsberatung nur aufgrund der Markenverletzung auf sich nehmen musste. Wie hoch diese Kosten sind, ist einzelfallabhängig.
Markenverletzungen gehen außerdem oftmals mit einem ungerechten Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Marktteilnehmern einher. Gleichzeitig entstehen dem betroffenen Markeninhaber mit großer Wahrscheinlichkeit wirtschaftlichen Einbußen.
In diesen Fällen kann der Inhaber durch eine Abmahnung Schadensersatz fordern. Dabei muss ein auf der konkreten Verletzungshandlung beruhender Schaden dargelegt und bewiesen werden. Der Abmahnende kann sodann den Gewinn als Schaden herausfordern, der ihm entgangen ist. Alternativ könnte auch der Gewinn gefordert werden, der mit der Verletzungshandlung tatsächlich erzielt wurde. Denkbar ist zudem die Herausforderung einer fiktiven Lizenzgebühr, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Erteilung einer Nutzungserlaubnis hätte verlangt werden können. Suchen Sie also einen Fachanwalt für Markenrecht, helfen wir Ihnen als Anwälte im Markenrecht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz gerne weiter.
Fachanwalt für Markenrecht Verletzungsvorwurf
Diese markenrechtlichen Abmahnungen sollten nicht unterschätzt werden. Streitwerte in Markenrechtsachen sind meist sehr hoch angesetzt und bei Vernachlässigung einer solchen Abmahnung kann der Streit schnell vor Gericht landen. Ist eine strafbewerte Unterlassungserklärung erst einmal unterschrieben, hat dies zur Folge, dass die mutmaßliche Verletzungshandlung lebenslänglich unterlassen werden muss. Andernfalls könnten beträchtliche Vertragsstrafen drohen.
Bei Vorwürfen von Markenrechtsverletzungen ist es demnach dringlichst ratsam, fachanwaltliche Unterstützung aufzusuchen und die Vorwürfe bzw. Abmahnungen begutachten zu lassen. Suchen Sie also einen Fachanwalt für Markenrecht, helfen wir Ihnen als Anwälte im Markenrecht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz gerne weiter.
Markenrechtsverletzung oder Vorwurf einer solchen? Fachanwalt berät im !arkenrecht!
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