Kredit: Bearbeitungsgebühr gegenüber Unternehmern und Verbrauchern unzulässig!

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Daniel Loschelder
Anwalt für Markenrecht
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Kredit: Bearbeitungsgebühr gegenüber Unternehmern und Verbrauchern unzulässig!

Die Erhebung von Kreditbearbeitungsgebühren durch Banken ist auch gegenüber Unternehmern unzulässig, wie der BGH nunmehr in zwei Verfahren (XI ZR 562/16, XI ZR 233/16) entschieden hat. Zuvor hatte er bereits geurteilt, dass Verbraucher von den Banken Bearbeitungsgebühren zurückverlangen können, welche diese bei Abschluss eines Kredits erhoben haben. Die Rechtslage hinsichtlich solcher Bearbeitungsentgelte gegenüber Unternehmern war bislang streitig, dürfte nunmehr aber geklärt sein.

 

Zur Ausgangslage:

In den erwähnten Verfahren haben die jeweiligen Darlehensnehmer gegenüber ihren Banken die Rückzahlung von Entgelten gefordert, welche Ihnen bei Abschluss von Kreditverträgen entstanden sind. Die Kläger waren jeweils Unternehmer gemäß Paragraf 14 BGB. Die Banken hatten in ihren Kreditverträgen festgehalten, dass die Darlehensnehmer ein „Bearbeitungsentgelt“ bzw. eine „Bearbeitungsgebühr“ an die Banken zu zahlen haben.

Während der Bundesgerichtshof in der Vergangenheit entschieden hat, dass Bearbeitungsgebühren gegenüber Verbrauchern rechtswidrig sind, war die Rechtslage zu der Frage, ob Banken gegenüber Unternehmern entsprechende Bearbeitungsentgelte fordern dürfen, höchst umstritten.

 

Die Entscheidung des BGH:

Der BGH hat sich nunmehr klar positioniert und eine Entscheidung des OLG Celle bestätigt. Danach stellt die Vereinbarung laufzeitunabhängiger Bearbeitungsentgelte eine unangemessene Benachteiligung des unternehmerisch handelnden Darlehensnehmers dar. Es sind keine Gründe ersichtlich, welche diese gesetzliche Vermutung widerlegen könnten.

 

Die Folgen:

Die Folgen für die kreditgebenden Banken dürften gravierend sein. Für die Banken, welche solche Bearbeitungsentgelte erhoben haben, stehen Rückzahlungen in Milliardenhöhe im Raum.

 

Fordern Sie Bearbeitungsgebühren von Ihrer Bank zurück!

Unternehmer sollten daher überprüfen, ob sie bei einer Kreditaufnahme entsprechende Bearbeitungsgebühren bzw. Bearbeitungsentgelte an ihre Banken gezahlt haben. Für diesen Fall bestehen beste Aussichten, diese Bearbeitungsgebühren zurückzufordern.

Für Geschäftsführer einer GmbH bzw. Vorstände einer AG besteht unserer Ansicht nach eine Pflicht gegenüber ihrem Unternehmen, entsprechende Entgelte gegenüber den Banken geltend zu machen.

Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich gegen Banken vertreten und rechtswidrige Gebühren zurückgefordert. Gerne prüfen wir ihren Kreditvertrag unverbindlich und gebe Ihnen eine Einschätzung, welche Beträge zurückgefordert werden können. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit. Sprechen Sie uns gerne an!

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