local-index.de: das Wichtigste in Kürze
- Auftrag klären: Ausgangspunkt jeder Prüfung ist Ihre tatsächliche Bestellung. Ein vorhandenes Firmenprofil beantwortet noch nicht, ob Sie eine kostenpflichtige Leistung bei local-index.de beauftragt haben.
- Gläubiger bestimmen: Vergleichen Sie die Unternehmensbezeichnungen im Telefonat, auf der Rechnung und in den Vertragsunterlagen.
- Gesamtkosten berechnen: Berücksichtigen Sie den vollständigen Vertragszeitraum, Umsatzsteuer, zusätzliche Leistungen und mögliche Folgekosten bei local-index.de.
- Laufzeit kontrollieren: Prüfen Sie neben der ersten Vertragsdauer auch, wann und zu welchen Bedingungen eine Verlängerung eintreten soll.
- Aufnahme anfordern: Ist ein Telefonmitschnitt vorhanden, sollten Inhalt und Vollständigkeit von local-index.de in die Prüfung einbezogen werden.
- Fristen unterscheiden: Eine kurze Frist für Eintragskorrekturen ist nicht automatisch eine Ausschlussfrist für sämtliche Einwendungen gegen den Vertrag.
- Widerruf hinterfragen: Wer geschäftlich handelt, kann sich regelmäßig nicht auf das gesetzliche Fernabsatzwiderrufsrecht für Verbraucher verlassen.
- Täuschung prüfen: Falsche Angaben, die für eine Vertragserklärung ursächlich waren, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Anfechtung gegenüber local-index.de ermöglichen.
- Verlängerung stoppen: Eine vorsorgliche Kündigung sollte alle betroffenen Leistungen erfassen und rechtzeitig beim richtigen Empfänger eingehen.
- Gerichtsschreiben bearbeiten: Bei einem Mahnbescheid reicht ein früherer Widerspruch gegenüber dem Anbieter nicht aus. Sie müssen gegenüber dem Gericht reagieren.
Welches Angebot sich hinter local-index.de verbirgt
local-index.de präsentiert sich als lokales Branchenbuch. Unternehmen können dort mit einem Profil erscheinen, das beispielsweise Kontaktdaten, Öffnungszeiten, Leistungen, Fotos und Bewertungen enthält. Die Darstellung richtet sich auf die Suche nach Betrieben anhand von Branche und Ort.
Auf der Seite für Unternehmen werden verschiedene Möglichkeiten der Darstellung angeboten, darunter eine hervorgehobene Platzierung. Konkrete Konditionen werden dort auf Anfrage genannt. Deshalb lässt sich aus dem bloßen Besuch der Angebotsseite kein bestimmter Preis für Ihren angeblichen Auftrag ableiten.
Für die rechtliche Bewertung muss die konkrete Leistungsvereinbarung betrachtet werden. Welche Darstellung wurde zugesagt? Ging es ausschließlich um einen Verzeichniseintrag oder um zusätzliche Werbung? Wurden bestimmte Ergebnisse ausdrücklich versprochen? Diese Fragen sind von der allgemeinen Beschreibung des Portals zu trennen.
Ich bin überaus zufrieden mit der Kanzlei Loschelder Leisenberg. Die erste Kontaktaufnahme ist einfach, man wird verstanden und es wird sich schnell um die Angelegenheit gekümmert. Ebenso sehr positiv ist zu bewerten, dass die Kanzlei im Internet schon sehr gut zu den ganzen Betrugsmaschen informiert. So bin ich auch auf die Anwälte gestoßen sonst hätte ich viel Geld an irgendwelche Verbrecher bezahlt. Die Kanzlei ist den anständigen Preis den Sie verlangen absolut Wert. Klare Empfehlung!
T DWir wurden Opfer einer arglistigen Täuschung. Hierdurch sollte angeblich ein Vertrag zustande gekommen sein. Herr Loschelder hat uns umgehend, zuverlässig, verbindlich und erfolgreich geholfen. Unser Unternehmen ist einige hundert km von München entfernt, aber die Kommunikation per E-Mail war völlig problemlos. Wir können die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.
R SSehr empfehlenswert!!! Die Kanzlei hat mit bei einer Betrugsmasche geholfen. Sie haben die Forderungen schnell und unkompliziert aus der Welt schaffen können. Ich hatte keine Arbeit damit und konnte mich voll und ganz auf die Kanzlei verlassen. Ich würde Sie immer wieder beauftragen! Vielen Dank und weiter so!
V BDie Kanzlei LoschelderLeisenberg hat uns bei einem betrügerischen Telefonanruf mit angeblichem Vertragsabschluss geholfen. Schnell, kompetent und auch sämtliche Kontaktaufnahmen waren äußerst freundlich.
S DAnbieter und Vertragspartner sorgfältig zuordnen
Im Impressum von local-index.de werden folgende Daten veröffentlicht:
| Merkmal | Angabe im Impressum |
|---|---|
| Gesellschaft | LOIX Local-Index.de GmbH |
| Anschrift | Arndtstraße 12, 46446 Emmerich am Rhein |
| Geschäftsführung | Sebastian Thomas |
| Register | Amtsgericht Kleve, HRB 19758 |
| Kontaktadresse | info@local-index.de |
Beachtenswert ist die abweichende Firmenbezeichnung in den AGB: Die abrufbare Fassung vom 9. September 2026 nennt weiterhin die Thomas Marketing GmbH.
Diese Abweichung macht eine Rechnung nicht für sich genommen unwirksam. Sie ist aber ein Anlass, die Vertragsunterlagen sorgfältig zuzuordnen. Zu klären ist, wer beim Abschluss aufgetreten ist, wer die Vergütung verlangt und ob die verwendeten Bezeichnungen dieselbe Gesellschaft betreffen. Ein aktueller Registerauszug und der tatsächliche Schriftverkehr können dabei helfen.
Die veröffentlichten Vertragsbedingungen im Überblick
Die auf local-index.de veröffentlichten AGB enthalten unter anderem folgende Regelungen. Die Übersicht beschreibt das Bedingungswerk des Anbieters; ob die Regelungen im konkreten Fall vereinbart und wirksam sind, bedarf einer eigenen Prüfung.
| Gegenstand | Inhalt der veröffentlichten AGB |
|---|---|
| Abschluss | Telefonisch mit einvernehmlicher Aufzeichnung oder in Textform |
| Vergütung | Individuell vereinbart, netto |
| Vertragsdauer | Zwölf oder 36 Monate |
| Kündigung des Eintrags | Zwölf Wochen vor Laufzeitende, in Textform |
| Zusatzoptionen | Mit 14 Tagen zum Monatsende kündbar; sonst weitere Berechnung |
| Verlängerung | Bei zwölfmonatiger Erstlaufzeit um zwölf Monate; bei 36 Monaten ebenfalls um zwölf Monate |
| Verlängerungspreis | Ursprünglicher Standardpreis ohne anfängliche Preisnachlässe |
| Eintragsinhalte | Fünftägige Widerspruchsregelung, verbunden mit einer Abnahmeregelung |
| Freie Kündigung | Vertraglich formulierter Ausschluss des § 648 BGB |
Unser Rat: Lassen Sie die für Ihren Abschluss maßgebliche Fassung sichern. Eine heute veröffentlichte Klausel beantwortet nicht automatisch, was bei einem früheren Telefonat vereinbart wurde.
Was Sie bei einer Rechnung von local-index.de zuerst kontrollieren sollten
Betrachten Sie Rechnung, Auftrag und Leistungsbeschreibung gemeinsam. Der Rechnungsbetrag muss sich auf eine nachvollziehbare Grundlage zurückführen lassen. Ein nachträglich übersandtes Dokument kann eine behauptete Vereinbarung wiedergeben; es ersetzt aber nicht die Prüfung, ob diese Vereinbarung tatsächlich zustande gekommen ist.
Für die Kontrolle empfehlen wir vier Schritte:
- Zeitraum abgleichen: Für welche Monate oder Jahre wird Zahlung verlangt?
- Positionen zuordnen: Welche Leistungen waren Gegenstand des Gesprächs und welche erscheinen erstmals auf der Rechnung?
- Preis nachvollziehen: Handelte es sich um einen monatlichen Betrag, einen Jahrespreis oder eine Vergütung für die gesamte Laufzeit?
- Nachlässe prüfen: War ein Rabatt zeitlich begrenzt und wurde verständlich erklärt, welcher Preis später gelten soll?
Gerade bei längeren Vertragszeiträumen kann die wirtschaftliche Belastung unterschätzt werden, wenn während des Gesprächs nur einzelne Teilbeträge im Vordergrund standen. Verlangen Sie eine nachvollziehbare Aufschlüsselung, wenn die Berechnung unklar bleibt.
Anwälte, die auf Zack sind! Herr Leisenberg und Herr Loschelder haben mich motiviert und angriffslustig vertreten, so wie man sich das von Anwälten wünscht. Vielen Dank dafür!
CDie Mitarbeiter der Kanzlei haben mein Anliegen sofort und kompetent bearbeitet, was innerhalb kürzester Zeit zum Erfolg geführt hat. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei bestens empfehlen.
S LIch kann diese Kanzlei wirklich jedem nur ans Herzen legen !!! Meine Schwester und ich hatten vor ein paar Tagen ein erstes Gespräch, da wir drauf und dran sind ein Start-up zu gründen aber uns mit den rechtlichen Themen noch nicht so gut auskannten.Es wurde sich viel Zeit genommen um alle unsere Fragen zu beantworteten und es herrschte ein richtig freundliche Atmosphäre. Man hat richtig gemerkt, dass ehrliches Interesse für uns und unser Start-up besteht und uns diesbezüglich wirklich weitergeholfen werden wollte. Wir hatten eine tolle erste Erfahrung mit der Anwaltskanzlei und freuen uns über eine weitere Zusammenarbeit.
SSehr kompetente Kanzlei, schnelle Kontaktaufnahme und Reaktion auf unser Anliegen. Prompte Erledigung mit 100% Erfolg. Danke dafür.
M EDas Telefonat ist mehr als die abschließende Bestätigung
Ein mündlicher Vertrag kann rechtlich verbindlich sein. Unternehmen sollten deshalb nicht darauf vertrauen, dass eine fehlende Unterschrift jede Forderung ausschließt. Auch am Telefon können Angebot und Annahme aufeinandertreffen.
Für die Prüfung zählt jedoch der konkrete Inhalt Ihrer Erklärungen. Haben Sie einen entgeltlichen Eintrag bestellt oder lediglich bestätigt, dass Ihre Adresse stimmt? Wurde ein neuer Auftrag angeboten oder der Eindruck erweckt, es gehe um die Verwaltung eines bereits bestehenden Vertrags?
Erstellen Sie möglichst zeitnah eine schriftliche Erinnerung an den Ablauf. Erfassen Sie insbesondere den Gesprächseinstieg, genannte Unternehmen, Preisangaben und Erläuterungen zum Zweck Ihrer Bestätigung. Kennzeichnen Sie, wenn Sie einen Wortlaut nicht mehr sicher erinnern.
Ein Mitschnitt kann die Beweislage wesentlich beeinflussen. Die Aufnahme sollte deshalb vollständig angehört und mit Ihrer Schilderung verglichen werden. Ein vorangegangenes Gespräch kann für die rechtliche Bewertung ebenfalls erheblich sein; umgekehrt muss eine eindeutige Aufklärung im aufgezeichneten Teil berücksichtigt werden. Die Würdigung erfolgt im Zusammenhang mit den übrigen Umständen.
Welche Bedeutung eine kurze Freigabefrist hat
Die oben dargestellte Regelung über die Eintragsinhalte ist von der Frage zu unterscheiden, ob überhaupt ein wirksamer Auftrag vorliegt. Nicht jede versäumte Reaktion führt dazu, dass sämtliche rechtlichen Einwendungen verloren gehen.
Unsere rechtliche Bewertung: Bei einer Freigabe- oder Abnahmefiktion müssen insbesondere die Einbeziehung der Klausel, ihre Verständlichkeit und ihre Angemessenheit geprüft werden. Die gesetzliche Abnahmefiktion nach § 640 Abs. 2 BGB hat eigene Voraussetzungen, darunter eine nach Fertigstellung gesetzte angemessene Frist.
Davon zu trennen ist eine mögliche Anfechtung wegen Täuschung beim Vertragsschluss. Wer die Rechnung erstmals nach Ablauf einer kurzen Korrekturfrist näher untersucht, sollte sich deshalb nicht vorschnell mit dem Hinweis abfinden, nun sei nichts mehr möglich. Ebenso wenig sollte er eine kurze Frist ohne Prüfung verstreichen lassen.
Welche rechtlichen Wege gegen eine Forderung bestehen
Bei einer bestrittenen Rechnung zu local-index.de kommt es darauf an, den passenden Einwand zu erheben. Verschiedene rechtliche Ansatzpunkte haben unterschiedliche Voraussetzungen und Wirkungen.
Ein kostenpflichtiger Auftrag ist nicht nachweisbar
Wenn kein entsprechender Vertrag geschlossen wurde, fehlt einer darauf gestützten Vergütungsforderung die Grundlage. Entscheidend ist, welche Erklärungen tatsächlich ausgetauscht wurden. Die bloße Veröffentlichung eines Profils und die Erstellung einer Rechnung beweisen für sich genommen keine entgeltliche Beauftragung.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Erinnerungslücke ausreicht. Vorhandene E-Mails, Bestätigungen und Gesprächsaufzeichnungen müssen in die Bewertung einbezogen werden.
Die Erklärung wurde durch eine Täuschung veranlasst
§ 123 BGB eröffnet eine Anfechtung, wenn eine arglistige Täuschung für die Vertragserklärung ursächlich war. Als mögliche Prüfkonstellationen kommen etwa bewusst falsche Angaben über einen Altvertrag oder über den Zweck einer Bestätigung in Betracht. Ob solche Angaben im konkreten Fall gemacht wurden, muss nachvollziehbar dargelegt und gegebenenfalls bewiesen werden.
Für eine Täuschungsanfechtung gilt grundsätzlich eine Jahresfrist ab Entdeckung. Greift die Anfechtung durch, wird das Rechtsgeschäft rückwirkend als nichtig behandelt. Eine schnelle Klärung bleibt sinnvoll, weil Unterlagen und Erinnerungen mit zunehmendem Zeitablauf schwerer zu sichern sind.
Einzelne Vertragsklauseln halten einer Prüfung nicht stand
Auch Unternehmer sind nicht jeder vorformulierten Regelung schutzlos ausgeliefert. Überraschende Klauseln sowie unklare oder unangemessen benachteiligende Bestimmungen können rechtlich angreifbar sein. Hierfür sind insbesondere §§ 305c und 307 BGB relevant.
Die Unwirksamkeit einer einzelnen Klausel bedeutet jedoch nicht zwingend, dass der gesamte Vertrag entfällt. Welche Folgen sich ergeben, muss gesondert geprüft werden.
local-index.de kündigen und Folgekosten begrenzen
Eine Kündigung sollte den gesamten Vorgang erfassen. Prüfen Sie deshalb, ob neben dem Eintrag weitere Leistungen vereinbart worden sein sollen und welche Vertragsnummern, Laufzeiten oder Bestätigungen hierzu vorliegen.
Wenn Sie bereits den Vertragsschluss bestreiten, kann eine Kündigung vorsorglich und hilfsweise erklärt werden. Aus dem Schreiben sollte hervorgehen, dass damit weder die behauptete Vereinbarung noch die Zahlungsforderung anerkannt werden soll. Der Zugang der Erklärung sollte nachweisbar sein.
Eine Kündigung beantwortet nicht automatisch die Frage nach der aktuellen Rechnung. Die Beendigung für die Zukunft und die Abwehr bereits geltend gemachter Vergütung müssen getrennt geprüft werden.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Regelung zur freien Kündigung. Ob § 648 BGB überhaupt anwendbar ist und ob ein Ausschluss Bestand hat, hängt unter anderem vom Vertragstyp und der rechtlichen Kontrolle der Klausel ab. Selbst eine zulässige Kündigung nach dieser Vorschrift führt nicht automatisch zur Kostenfreiheit: Eine Vergütung kann unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs verbleiben.
Warum Verbraucherregeln nicht ohne Weiteres weiterhelfen
Ein Branchenverzeichniseintrag wird typischerweise für die geschäftliche Tätigkeit beauftragt. In dieser Konstellation besteht grundsätzlich kein gesetzliches Fernabsatzwiderrufsrecht wie bei einem privaten Onlinekauf. Ein pauschaler Widerruf innerhalb von 14 Tagen kann deshalb am eigentlichen Problem vorbeigehen.
Auch bei Vertragsverlängerungen sollte nicht ungeprüft auf Regeln für Verbraucherabonnements vertraut werden. Die Klauselverbote des § 309 BGB gelten gegenüber Unternehmern nicht unmittelbar. Eine Kontrolle insbesondere nach § 307 BGB bleibt jedoch möglich.
Welche Erklärung geeignet ist, richtet sich daher nach dem konkreten Sachverhalt. Ein Bestreiten, eine Anfechtung und eine Kündigung erfüllen jeweils unterschiedliche Zwecke.
Weitere Werbung untersagen
Wer keine zusätzlichen Werbekontakte wünscht, kann dies deutlich mitteilen und eine erteilte Werbeeinwilligung widerrufen. Der Widerruf einer Werbeeinwilligung ist von der Beendigung eines Vertrags zu unterscheiden. Er entscheidet nicht darüber, ob bereits eine Vergütungsforderung besteht.
Für Telefonwerbung gegenüber Unternehmen verlangt § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG mindestens eine mutmaßliche Einwilligung. Ein allgemeines Interesse an Werbung reicht nicht ohne Weiteres aus, um jeden konkreten Anruf zu rechtfertigen.
Selbst wenn ein Werbeanruf unzulässig war, folgt daraus noch nicht automatisch die Unwirksamkeit des anschließend behaupteten Vertrags. Die Vertragsprüfung bleibt erforderlich. Der Bundesgerichtshof hat die Grenzen des Schutzes vor unerlaubter Telefonwerbung im Urteil vom 21. April 2016, I ZR 276/14, erläutert.
Bei Mahnungen und Inkasso für local-index.de die Anspruchsgrundlage im Blick behalten
Eine nachdrückliche Zahlungsaufforderung kann erheblichen Druck auslösen. Rechtlich kommt es weiterhin darauf an, ob die Hauptforderung besteht und ob zusätzliche Kosten verlangt werden dürfen.
Haben Sie Einwendungen, sollten diese verständlich und nachweisbar mitgeteilt werden. Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungs- oder Vergleichsvereinbarung, ohne zu prüfen, welche Bedeutung sie für Ihre bisherige Verteidigung hat. Auch eine vermeintlich unkomplizierte telefonische Einigung sollte sorgfältig überlegt werden.
Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid ist besondere Eile geboten. Das Mahngericht hat den Anspruch zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich noch nicht inhaltlich geprüft. Gegen eine bestrittene Forderung sollten Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung beim Gericht Widerspruch einlegen. Ein Schreiben an den Anbieter oder einen Inkassodienstleister erfüllt diese Aufgabe nicht.
Falls bereits ein Vollstreckungsbescheid oder eine Klage zugestellt wurde, muss das weitere Vorgehen anhand dieses Schriftstücks und der laufenden Fristen unmittelbar geklärt werden.
Wenn die Rechnung schon bezahlt wurde
Eine geleistete Zahlung schließt eine weitere Prüfung nicht generell aus. Bestand für die Zahlung kein Rechtsgrund oder entfällt dieser durch eine wirksame Anfechtung, kann eine Rückforderung nach § 812 BGB in Betracht kommen.
Dafür sollten neben den Vertragsunterlagen auch der Zahlungsbeleg und die vorausgegangene Korrespondenz ausgewertet werden. Ob ein Anspruch besteht, welche Einwendungen entgegengehalten werden können und ob eine Durchsetzung wirtschaftlich sinnvoll ist, lässt sich nur anhand des Einzelfalls beurteilen.
Wir prüfen Ihre Rechnung von local-index.de
Unsere Prüfung beginnt bei der tatsächlichen Kontaktaufnahme und reicht bis zu den geltend gemachten Folgekosten. Wir klären, welche Vereinbarung behauptet wird, welche Nachweise vorliegen und mit welchen Erklärungen Ihre Position gewahrt werden kann.
Senden Sie uns die Rechnung, vorhandene Vertragsunterlagen, Mahnungen und Ihre Schilderung des Gesprächs. Bitte weisen Sie ausdrücklich darauf hin, wenn bereits eine Zahlung erfolgt ist oder gerichtliche Fristen laufen.

