Über die Thomas Marketing GmbH
Die Thomas Marketing GmbH ist erst am 1. August 2024 in das Handelsregister bei dem Amtsgericht Kleve eingetragen worden. Die Geschäftsanschrift lautet Arndtstraße 12, 46446 Emmerich am Rhein. Gesellschaftszweck ist die Erbringung von Dienstleistungen und Entwicklung von Unternehmensstrategien, sowie Tätigkeiten im Bereich Werbung und Verlagswesen für Geschäftskunden (B2B). Als Geschäftsführer fungiert der im Jahre 1988 geborene Sebastian Thomas aus Emmerich am Rhein. Sebastian Thomas ist auch Alleingesellschafter der Thomas Marketing GmbH.
So funktioniert die Masche
Die Masche der Thomas Marketing GmbH ist altbekannt und hat sich in den letzten Jahren in größter Beliebtheit erfreut. Alles beginnt mit einem unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call. Dort wird suggeriert, dass bereits einen Vertrag gebe, der sich mangels Kündigung nun verlängert habe. Manchmal wird auch behauptet, dass man von einem völlig anderen Unternehmen anruft, nicht aber von der Thomas Marketing GmbH. Das tückische an solchen Werbeanrufen ist, dass sich ein geschulter Anrufer einem Betroffenen gegenübersieht, der einen solchen Anruf nicht erwartet, da sich gerade im Tagesgeschäft befindet. Der Anrufer schafft es dann, den Betroffenen so einzulullen, dass dieser die ihm aufgetischte Geschichte glaubt. Häufig werden diese Anrufer auch auf dem Mobiltelefon durchgeführt, so das der angerufene gar keinen Überblick über die aktuell vorhandenen Verträge hat. Hat der Anrufer also das Vertrauen des Betroffenen erlangt, erfolgt in einem zweiten Teil des Gesprächs eine angebliche Datenabfrage. Hier soll der Betroffene möglichst häufig geplant worden. Dieser Teil des Gesprächs dann auf Band aufgezeichnet und soll vor Gericht dazu dienen, einen Vertragsschluss nachzuweisen. In den AGB der Thomas Marketing GmbH wird das dann wie folgt dargestellt:
„Der Vertragsabschluss erfolgt telefonisch und wird mit Einwilligung des Kunden durch die Thomas Marketing GmbH aufgezeichnet, entweder sogleich im Telefonat mit der Vertriebsmitarbeiterin / dem Vertriebsmitarbeiter oder in einem zweiten Telefonat, das nur der Aufzeichnung und Kontrolle der Vertragsdaten dient.“
Geht der angerufene dem Anrufer also auf die oben beschriebene Art und Weise auf den Leim, sitzt er in der Vertragsfalle und sieht sich einer horrenden Rechnung ausgesetzt.
Das Portal der Thomas Marketing GmbH
Wie die meisten Abofallenbetreiber unterhält auch die Thomas Marketing GmbH ein Internetportal, mit welchem sie ihre angeblichen Leistungen erbringen soll. Auf diesem Portal werden die üblichen werblichen Übertreibungen dargestellt, wonach es sich bei der Thomas Marketing GmbH um einen dynamischen Partner im Bereich online minus Marketing und Branchenverzeichnisse handelt. Man stellt sich als junges und innovatives Unternehmen dar, welches die Herausforderungen und Chancen der digitalen Welt wie kein anderer versteht.
Angeblich ist es die Mission der Thomas Marketing GmbH, kleinen und mittleren Unternehmen zu helfen, in der digitalen Landschaft sichtbar und erfolgreich zu sein. Jedenfalls verspricht die Thomas Marketing GmbH als Vorteile eines Branchenverzeichnis-Eintrags auf online-optimierung.com eine erhöhte Online-Präsenz, zielgerichtete Reichweite, Vertrauensbildung und kosteneffektive Werbung. Unserer Meinung nach handelt es sich eher um eine kostenintensive Werbung, die allerdings nicht den gewünschten Erfolg verspricht.
Ich bin überaus zufrieden mit der Kanzlei Loschelder Leisenberg. Die erste Kontaktaufnahme ist einfach, man wird verstanden und es wird sich schnell um die Angelegenheit gekümmert. Ebenso sehr positiv ist zu bewerten, dass die Kanzlei im Internet schon sehr gut zu den ganzen Betrugsmaschen informiert. So bin ich auch auf die Anwälte gestoßen sonst hätte ich viel Geld an irgendwelche Verbrecher bezahlt. Die Kanzlei ist den anständigen Preis den Sie verlangen absolut Wert. Klare Empfehlung!
T DWir wurden Opfer einer arglistigen Täuschung. Hierdurch sollte angeblich ein Vertrag zustande gekommen sein. Herr Loschelder hat uns umgehend, zuverlässig, verbindlich und erfolgreich geholfen. Unser Unternehmen ist einige hundert km von München entfernt, aber die Kommunikation per E-Mail war völlig problemlos. Wir können die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.
R SSehr empfehlenswert!!! Die Kanzlei hat mit bei einer Betrugsmasche geholfen. Sie haben die Forderungen schnell und unkompliziert aus der Welt schaffen können. Ich hatte keine Arbeit damit und konnte mich voll und ganz auf die Kanzlei verlassen. Ich würde Sie immer wieder beauftragen! Vielen Dank und weiter so!
V BDie Kanzlei LoschelderLeisenberg hat uns bei einem betrügerischen Telefonanruf mit angeblichem Vertragsabschluss geholfen. Schnell, kompetent und auch sämtliche Kontaktaufnahmen waren äußerst freundlich.
S DRechnung der Thomas Marketing GmbH
Unmittelbar nach dem Telefonat kommt die Rechnung der Thomas Marketing GmbH. Die meisten Betroffenen fallen aus allen Wolken, da Ihnen ein solcher Vertrag mit der Thomas Marketing GmbH nicht bekannt ist. Auf der Rechnung wird als Vertragsgegenstand „Business-Eintrag“ angegeben. Es werden Posten aufgeführt wie Kontrolle und rechtliche Prüfung zur Sammlung kundenbezogener Daten, Durchsicht und Recherche nach werbewirksamen Inhalten, Konzeption und Umsetzung der Unternehmenswebsite, Kompletter Service für Anpassungen und Erweiterungen der Website, Verbesserung von Onpage-, Onsite- und Offsite-Faktoren, KI-generierter SEO-Text für verbesserte Sichtbarkeit, Importierung von externen Bewertungen, Premium-Anzeigenplatzierung und auffällige Startseitenpräsentation mit Rotation. Das hört sich zwar nach grds. sinnvollen SEO-Maßnahmen an; wir können uns jedoch beim besten Willen nicht vorstellen, dass die vielen tausend Euro, welche die Thomas Marketing GmbH in Rechnung stellt, irgendeinen Mehrwert bieten.
Viel zu viele Betroffene leisten Zahlungen in der Hoffnung, dass sich die Sache damit erledigt hat. Das hat sie aber nicht. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Thomas Marketing GmbH ist eine Verlängerungsfalle eingebaut. Demnach verlängert sich der Vertrag um jeweils eine weitere Laufzeit, falls er nicht spätestens zwölf Wochen vor Ablauf des Vertrags in Textform gekündigt wird.
Thomas Marketing GmbH Widerruf Kündigen?
Wir hören häufig von Mandanten, dass sie ihr 14-tägiges Widerrufsrecht ausüben möchten. Ein Recht zum Widerruf besteht in solchen Fällen jedoch nicht. Ein solches Widerrufsrecht besteht grds. nur bei Verbrauchern in sog. Fernabsatzverträgen. Hier handelt es sich jedoch um einen klassischen B2B-Vertrag, in dem kein Widerrufsrecht besteht. Ein Widerruf oder gar das zurücksenden der Rechnung ist also nicht das geeignete Mittel, um hier gegen die Rechnung der Thomas Marketing GmbH vorzugehen. Es gibt deutlich geeignetere Mittel, wie eine rechtssichere Anfechtung. Selbstverständlich muss man den Vertrag auch kündigen, damit man nicht in die Verlängerungsfalle tappt.
Rechtswidriger Anruf – rechtmäßiger Vertrag?
Bei Anrufen der Thomas Marketing GmbH handelt sich um rechtswidrige Telefonanrufe, sogenannte Cold Calls. Man könnte nun auf die Idee kommen, dass die Rechtswidrigkeit dieser Anrufe auch auf die Rechtmäßigkeit des Vertrages durchschlägt. Das ist jedoch nicht der Fall. Auch aus einem rechtswidrigen Anruf können rechtmäßige Verträge entstehen. Dieses Argument ist also nicht geeignet, um den Vertrag anzugreifen. Es gibt jedoch weitere Anhaltspunkte, mit denen man gegen diese Verträge vorgehen kann. Weitergehende Informationen zur Zulässigkeit von Telefonwerbung erhalten Sie in unserem Beitrag „Ist Telefonwerbung verboten oder erlaubt?“
Inkasso droht
Teil des Geschäftsmodells von Abofallenbetreiber wie der Thomas Marketing GmbH ist es, die Eskalationsspirale immer weiter zu drehen. Zahlt man nach Mahnung nicht, wird ein Inkassobüro beauftragt, um die Forderungen weit zu treiben. Das ist für viele Mandanten eine höchst unangenehme Angelegenheit, da sie sofort an Negativeinträge in Auskunfteien denken.
Aber auch ein Inkassounternehmen ist nicht allmächtig, ganz im Gegenteil. Zur Verhinderung von Nachteilen bei SCHUFA & Co. sollte man allerdings dingend die richtigen Erklärungen abgeben. Was ein Inkassounternehmen darf und was nicht, haben wir in einem gesonderten Artikel ausgeführt: INKASSO – Wahrheit und Mythos
Abwehr der Rechnung der Thomas Marketing GmbH
Eine Rechnung, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen ist, lässt sich abwehren.
Unsere Kanzlei hat in der Vergangenheit schon unzählige Mandanten vor solchen Machenschaften vertreten und vor hohen Zahlungen bewahren können. Dies spiegelt sich auch in unseren Google-Bewertungen wider: Erfahrungen mit Abofallen!
Wenn Sie also auch eine Rechnung der Thomas Marketing GmbH nach einem entsprechenden Telefonanruf erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit.
Laden Sie unter dem nachfolgenden Kontaktformular gerne ihre Rechnung hoch und schildern Sie unverbindlich ihren Fall. Wir melden uns dann bei Ihnen: