PKW-EnVKV – Anwalt berät zur PKW-EnVKV

PKW-EnVKV oder PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung heißt die Verordnung, die der Verbraucherinformation insbesondere über den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen dienen soll. Die PKW-EnVKV muss dabei im Rahmen jeglicher Werbung unbedingt beachtet werden. Verstöße gegen die PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung können mit einer Abmahnung PKW-EnVKV oder mit Bußgeldern im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens geahndet werden. Wir klären zu den Pflichten der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung sowie zu Abmahnungen auf Grundlage der PKW-EnVKV auf.

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Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht
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PKW-EnVKV: Novellierung der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Die PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (kurz: Pkw-EnVKV), ist eine rechtliche Vorschrift, die in Deutschland eingeführt wurde, um VerbraucherInnen transparente Informationen über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von Personenkraftwagen zur Verfügung zu stellen. Die Verordnung trat erstmals im Jahr 1995 in Kraft und wurde seitdem mehrmals aktualisiert und angepasst, um den sich wandelnden Anforderungen und Entwicklungen im Bereich der Fahrzeugtechnologie und des Umweltschutzes gerecht zu werden. Seit der Einführung hat die Verordnung einen erheblichen Einfluss auf die Automobilbranche und die Kaufentscheidungen der VerbraucherInnen genommen. Sie trug dazu bei, das Bewusstsein für Umweltaspekte im Zusammenhang mit dem Autokauf zu schärfen und die Entwicklung und Vermarktung umweltfreundlicherer Fahrzeuge zu fördern. Durch die Bereitstellung klarer und vergleichbarer Daten unterstützt die Pkw-EnVKV Kunden dabei, Fahrzeuge zu wählen, die ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen und gleichzeitig Umweltauswirkungen zu minimieren. Die neueste Novelle der Verordnung trat im Februar 2024 in Kraft und brachte bedeutende Änderungen mit sich.

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Änderungen der PKW-EnVKV

Die Automobilindustrie in Deutschland sieht sich nun seit Februar 2024 mit neuen Vorschriften konfrontiert. Die Bundesregierung hat eine umfassende Novelle der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) verabschiedet, die darauf abzielt, die Kennzeichnungspflichten für Personenkraftwagen zu aktualisieren und gleichermaßen zu verbessern. Die Änderungen betreffen die Kennzeichnung neuer Fahrzeuge und die damit verbundenen Anforderungen an Informationen für VerbraucherInnen. Die Aktualisierung soll dazu beitragen, mehr Transparenz über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Betriebskosten von Neuwagen zu bieten. Allgemein legt die PKW-EnVKV fest, wie Fahrzeuge hinsichtlich ihres Energieverbrauchs und ihrer CO₂-Emissionen gekennzeichnet werden müssen. Die neuesten Änderungen sind also darauf ausgerichtet, VerbraucherInnen Daten noch transparenter offenzulegen und den Umweltschutz zu fördern. Die Novelle ist ein Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und verbraucherfreundlicheren Automobilbranche.

Was ist jetzt konkret neu in der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung?

Umstellung der Messverfahren und Klassifizierung durch die PKW-EnVKV

Eine der wesentlichen Änderungen, die mit der Novelle der PKW-EnVKV einhergehen, ist die Umstellung auf das WLTP zur Messung von Verbrauch und Emissionen. Diese Methode ersetzt das bisherige NEFZ-Verfahren und soll realitätsnähere Werte liefern. WLTP steht für „Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure“ (Weltweit harmonisiertes Prüfverfahren für leichte Fahrzeuge) und ist ein standardisiertes Testverfahren zur Bestimmung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen von Fahrzeugen. Es wurde entwickelt, um realistischere und zuverlässigere Verbrauchs- und Emissionswerte zu ermitteln, die den tatsächlichen Fahrbedingungen noch näherkommen. Im Gegensatz zum bisherigen NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) berücksichtigt das WLTP-Verfahren eine breitere Palette von Fahrbedingungen. Dadurch sollen die Testergebnisse näher an den tatsächlichen Fahrsituationen und -bedingungen der VerbraucherInnen sein. Das WLTP-Verfahren besteht aus verschiedenen Fahrzyklen, die verschiedene Fahrsituationen und Geschwindigkeiten simulieren, darunter städtisches Fahren, Überlandfahren und Autobahnfahren. Während des Tests werden verschiedene Parameter wie Geschwindigkeit, Beschleunigung, Bremsen und Umgebungstemperaturen berücksichtigt, um eine genaue Messung des Kraftstoffverbrauchs und der Emissionen zu ermöglichen. Die Einführung des WLTP-Verfahrens soll dazu beigetragen, die Genauigkeit und Vergleichbarkeit der Verbrauchs- und Emissionswerte von Fahrzeugen zu steigern. Indem realistischere Testbedingungen angewendet werden, erhalten VerbraucherInnen genauere Informationen über den tatsächlichen Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von Fahrzeugen, was ihnen wiederum dabei helfen soll, fundiertere Entscheidungen beim Autokauf treffen zu können.

Das PKW-Label nach der PKW-EnVKV

Ein Pkw-Label ist ein Instrument für Daten, das Fahrzeugkäufern dabei hilft, die Umweltfreundlichkeit und Effizienz eines Autos zu bewerten. Es wurde entwickelt, um klare und vergleichbare Informationen über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Energieverbrauch von Personenkraftwagen (Pkw) bereitzustellen.

Das Label basiert in der Regel auf den Ergebnissen von standardisierten Tests, die von Herstellern durchgeführt werden und von staatlichen oder internationalen Behörden überwacht werden. Diese Tests bewerten verschiedene Aspekte der Fahrzeugleistung, einschließlich des Kraftstoffverbrauchs auf der Autobahn und in der Stadt sowie der CO2-Emissionen. Die Daten auf einem solchen Pkw-Label sollten leicht verständlich sein und werden meist in Form von Symbolen oder Grafiken präsentiert. Sie ermöglichen es VerbraucherInnen, die Umweltauswirkungen verschiedener Fahrzeugmodelle direkt miteinander zu vergleichen und faktenbasierte Entscheidungen darüber zu treffen, welches Fahrzeug ihren Bedürfnissen am besten entspricht.

Eine bedeutende Neuerung der Pkw-EnVKV betrifft eben dieses PKW-Label, das nun auf Basis absoluter CO₂-Emissionswerte gestaltet werden soll. Dies ermöglicht eine klarere Einteilung der Fahrzeuge in Kategorien von „A“ (niedrige Emissionen) bis „G“ (hohe Emissionen). Diese neue Klassifizierung ersetzt die frühere relative Skala, die das Gewicht des Fahrzeugs einbezog und nicht immer ein genaues Bild der Umweltfreundlichkeit des Fahrzeugs vermittelte. Die neue Klassifizierung soll es den VerbraucherInnen erleichtern, umweltfreundliche Fahrzeuge zu identifizieren und den CO₂-Ausstoß der Fahrzeuge untereinander besser zu vergleichen.

PKW-Label
PKW-Label

Kennzeichnung von Plug-in-Hybriden (PHEV)

Plug-in-Hybriden (PHEV) sind Fahrzeuge, die eine Kombination aus einem herkömmlichen Verbrennungsmotor und einer elektrischen Antriebsquelle nutzen. Im Wesentlichen vereinen diese Modelle die Vorteile von Verbrennungsmotoren und Elektroantrieben, indem sie sowohl mit Benzin oder Diesel als auch mit Strom betrieben werden können. Der Hauptunterschied zwischen einem herkömmlichen Hybridfahrzeug und einem Plug-in-Hybrid liegt in der Möglichkeit, den Plug-in-Hybrid an eine externe Stromquelle anzuschließen, um die Batterie aufzuladen. Dies ermöglicht eine längere rein elektrische Fahrstrecke im Vergleich zu herkömmlichen Hybriden, die ihre Batterien nur während des Betriebs durch den Verbrennungsmotor aufladen können. Typischerweise haben PHEV eine größere Batteriekapazität als herkömmliche Hybride, was es ihnen ermöglicht, längere Strecken rein elektrisch zurückzulegen. In der Novelle der Pkw-EnVKV wird den Plug-in-Hybriden (PHEV) besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Um den Betrieb mit leerer Batterie besser zu verdeutlichen, müssen diese nun doppelt gekennzeichnet werden. Die zusätzliche Kennzeichnung soll eine klarere Vorstellung davon geben, wie effizient das Fahrzeug im reinen Verbrenner-Betrieb ist.

Angaben zu möglichen CO₂-Kosten

Seit Februar 2024 sind Fahrzeughersteller verpflichtet, genauere Angaben zu möglichen CO₂-Kosten zu machen. Diese Bestimmung hat das Ziel, eine bessere Vorstellung von langfristigen finanziellen Auswirkungen des CO₂-Ausstoßes eines Fahrzeugs zu vermitteln. Um zu gewährleisten, dass VerbraucherInnen fundierte Entscheidungen treffen können, müssen Fahrzeughersteller nun Angaben zu den geschätzten CO₂-Kosten über einen Zeitraum von zehn Jahren machen. Der Prozess der Berechnung dieser CO₂-Kosten kann je nach Hersteller und Fahrzeugmodell variieren, basiert jedoch im Allgemeinen auf verschiedenen Faktoren wie dem Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs, den aktuellen Kraftstoffpreisen und den durchschnittlichen CO₂-Emissionswerten. Diese Daten werden dann verwendet, um die geschätzten CO₂-Kosten über einen gewissen Zeitraum zu ermitteln. Die Angaben zu den CO₂-Kosten werden in der Regel auf dem PKW-Label oder in Werbematerialien für das Fahrzeug bereitgestellt.

Welche Folgen bringt die Novellierung der PKW-EnVKVmit sich?

Auswirkungen auf die Automobilindustrie

Die Novelle der PKW-EnVKV hat bedeutende Auswirkungen auf die Automobilindustrie, insbesondere auf die Entwicklung und Vermarktung von Fahrzeugen. Die verstärkten Kennzeichnungspflichten und die Bereitstellung zusätzlicher Daten erfordern von den Herstellern eine verstärkte Transparenz und Genauigkeit bei der Angabe von Verbrauchs- und Emissionswerten. Dies könnte dazu führen, dass Hersteller vermehrt in die Entwicklung umweltfreundlicherer Fahrzeugmodelle investieren, um den Anforderungen der Novelle gerecht zu werden und umweltbewussten VerbraucherInnen eine attraktive Auswahl zu bieten.

Internationale Auswirkungen und Harmonisierung

Die Änderungen der Verordnung stehen im Einklang mit den internationalen Bemühungen zur Harmonisierung von Verbraucherkennzeichnungen und zur Förderung umweltfreundlicherer Transportmittel. Durch die Umstellung auf das WLTP-Verfahren und die Einführung von absoluten CO₂-Emissionswerten wird die Vergleichbarkeit von Fahrzeugen auf dem internationalen Markt verbessert. Dies könnte dazu beitragen, den weltweiten Handel mit umweltfreundlicheren Fahrzeugen zu erleichtern und den globalen CO₂-Ausstoß im Verkehrssektor zu reduzieren.

Wie sieht es mit Übergangsregeln nach der PKW-EnVKV aus?

Um den Übergang von den vorherigen Bestimmungen zu den neuen Vorschriften zu erleichtern, enthält die PKW-EnVKV Übergangsregelungen. Die Regelungen wurden eingeführt, um zu gewährleisten, dass Hersteller und Händler ausreichend Zeit haben, sich an die neuen Anforderungen anzupassen, ohne dabei unmittelbar von den neuen Bestimmungen überfordert zu werden.

PKW-Label und Aushang

Die bis zum 22. Februar 2024 verwendeten Muster von PKW-Labels und Aushängen dürfen bis zum 1. Mai 2024 uneingeschränkt genutzt werden. Auch neue Labels und Aushänge dürfen bis dahin im Sinne der alten Vorschriften erstellt werden.

Leitfaden

Die Übergangsfrist für den digital abrufbaren Leitfaden, der einheitliche Angaben zu allen in Deutschland angebotenen PKW-Modellen liefert, endet am 14. Juli 2024.

Werbung im Internet und Werbeschriften

Bereits vor dem 23. Februar 2024 im Internet eingesetzte Werbung kann bis zum 1. Mai 2024 weiterverwendet werden, vorausgesetzt, sie entspricht den Anforderungen der bis zum 22. Februar 2024 geltenden PKW-EnVKV. Neue Werbung im Internet und neue Werbeschriften müssen die Vorgaben der neuen PKW-EnVKV erfüllen. Werbeschriften und elektronische Speichermedien, die vor dem 23. Februar 2024 genutzt wurden, dürfen bis zum 1. August 2024 weiterverwendet werden.

Insgesamt sollen die Übergangsregelungen der PKW-EnVKV einen geordneten Übergang zu den neuen Vorschriften gewährleisten und den betroffenen Unternehmen genügend Zeit geben, sich anzupassen. Durch die klare Definition der Übergangsfrist wird sichergestellt, dass Unternehmen die neuen Anforderungen fristgerecht und in Übereinstimmung mit dem Gesetz umsetzen können.

Abmahnung Pkw-EnVKV

Eine Abmahnung Pkw-EnVKV kann immer dann ausgepsprochen werden, wenn gegen die Pkw-EnVKV verstoßen wird. Das Wettbewerbsrecht spielt eine entscheidende Rolle in der Aufrechterhaltung eines fairen und gesunden Wettbewerbs auf dem Markt. Es schützt nicht nur die Interessen der Verbraucher, sondern auch die der Unternehmen, indem es unlautere Geschäftspraktiken verhindert. Eine Abmahnung Pkw-EnVKV ist ein wichtiges Instrument, um diese Regeln durchzusetzen. Doch was genau bedeutet eine solche Abmahnung, unter welchen Voraussetzungen wird sie ausgesprochen, und welche Folgen kann sie haben?

Wettbewerbsrecht und Pkw-EnVKV

Das Wettbewerbsrecht, soll einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen gewährleisten. Es verbietet Praktiken, die den fairen Wettbewerb beeinträchtigen könnten, wie z.B. unlauterer Wettbewerb. Die Einhaltung dieser Regeln wird durch das Instrument der Abmahnung sichergestellt. Die Abmahnung Pkw-EnVKV ist daher ein probates Mittel, um Verstöße gegen die PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung abzustellen.

Voraussetzungen für eine Abmahnung Pkw-EnVKV

Nicht jede wettbewerbswidrige Handlung führt automatisch zu einer Abmahnung. Es müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, wie der Nachweis einer tatsächlichen Wettbewerbshandlung und die Betroffenheit der Interessen eines Mitbewerbers oder der Allgemeinheit. Die Unterscheidung zwischen berechtigten und unberechtigten Abmahnungen ist hierbei essentiell. Aufgrund der Bedeutung der Pkw-EnVKV ist davon auszugehen, dass Verstöße gegen weite Teile der Verordnung mit einer Abmahnung geahndet werden können.

Der Prozess einer Abmahnung

Nach Erhalt einer Abmahnung Pkw-EnVKV hat das abgemahnte Unternehmen verschiedene Möglichkeiten zu reagieren. Diese reichen von der Abgabe einer Unterlassungserklärung bis hin zur juristischen Auseinandersetzung. Die Wahl der richtigen Strategie hängt von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab.

Folgen einer Abmahnung Pkw-EnVKV

Die Folgen einer Abmahnung können vielfältig sein und von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen bis hin zu reputationsbedingten Schäden reichen. Es ist daher wichtig, Abmahnungen ernst zu nehmen und entsprechend darauf zu reagieren.

Abwehr einer unberechtigten Abmahnung

Nicht jede Abmahnung ist gerechtfertigt. In solchen Fällen ist es wichtig, die richtigen Schritte einzuleiten, um sich gegen eine unberechtigte Abmahnung zur Wehr zu setzen. Dies kann durch die Einleitung gerichtlicher Schritte oder die Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Partei erfolgen.

Kosten einer AbmahnungPkw-EnVKV

Die Kosten, die mit einer Abmahnung Pkw-EnVKV verbunden sind, können beträchtlich sein. Sie umfassen nicht nur mögliche Schadensersatzforderungen, sondern auch Anwalts- und Gerichtskosten. Es gibt jedoch Möglichkeiten, diese Kosten zu senken oder sogar ganz zu vermeiden.

Abmahnung PKW-EnVKV
Abmahnung PKW-EnVKV

Fazit zur PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Insgesamt bietet die Novelle der PKW-EnVKV eine umfassende und zukunftsorientierte Aktualisierung der Kennzeichnungspflichten für Personenkraftwagen. Durch die Integration des WLTP-Verfahrens, die Einführung von absoluten CO₂-Emissionswerten und die verpflichtende Bereitstellung zusätzlicher Daten für VerbraucherInnen wird die Transparenz und Vergleichbarkeit von Fahrzeugen verbessert. Die Novellierung trägt nicht nur dazu bei, den CO₂-Ausstoß im Verkehrssektor zu reduzieren, sondern fördert auch die Entwicklung und Vermarktung umweltfreundlicherer Fahrzeuge und unterstützt somit die Bemühungen der Bundesregierung, die Klimaschutzziele zu erreichen. Die Umsetzung der Novelle wird in Zukunft streng verfolgt.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Pkw-EnVKV

Welche Fahrzeuge fallen unter die Pkw-EnVKV?

Die Pkw-EnVKV gilt für alle neu verkauften Personenkraftwagen in Deutschland. Dies umfasst verschiedene Arten von Fahrzeugen, einschließlich Benzin-, Diesel-, Hybrid- und Elektrofahrzeugen.

Müssen die Kennzeichnungsanforderungen allgemein für die Fahrzeugmodelle angezeigt werden oder für jede Konfiguration des Kunden?

Gemäß Anlage 4 zu § 5 der PKW-EnVKV ist für die Werbung im Internet festgelegt, dass für neue Fahrzeugmodelle bestimmte Angaben gemacht werden müssen. Dazu gehören der kombinierte Wert für den Energieverbrauch, der kombinierte Wert für die CO₂-Emissionen und die CO₂-Klassen des Fahrzeugs. Wenn verschiedene Versionen eines Modells zusammengefasst werden, müssen die Angaben für den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen die Werte der Variante mit dem niedrigsten und höchsten Wert angeben.

Müssen Verbrauchswerte in Medienplatzierungen (Werbung) angezeigt werden? Wenn ja, wie sollten sie korrekt angezeigt werden?

Gemäß Teil II Nr. 2 der Anlage 4 ist sicherzustellen, dass dem Werbeempfänger die genannten Angaben über Energieverbrauch, CO₂-Emissionen und CO₂-Klasse zur Kenntnis gelangen, wenn ihm zum ersten Mal Informationen zur Motorisierung, wie Motorleistung, Hubraum oder Beschleunigung, angezeigt werden. Die CO₂-Klassen sollten dabei in mindestens gleichem Schriftgrad wie die zuvor genannten Informationen erscheinen. Selbst wenn dem Werbeempfänger keine Informationen zur Motorisierung gegeben werden, müssen ihm diese Angaben dennoch mitgeteilt werden. Für Internetwerbung gibt es gemäß Teil II Nr. 4 eine Ausnahme, die jedoch eng definiert ist und erfordert, dass sämtliche Pflichtangaben im Rahmen der Werbung gemacht werden.

Wo müssen Verbrauchswerte in Mailings angezeigt werden?

Gemäß Teil I Nr. 2 der Anlage 4 müssen die Angaben gut lesbar sein und nicht weniger hervorgehoben als der Hauptteil der Werbebotschaft. Die Angaben müssen bereits bei flüchtigem Lesen leicht verständlich sein. Die Platzierung im „Disclaimer“ wäre daher als eher unsichtbar anzusehen und würde den Anforderungen nicht gerecht werden. Die Informationen sollten stattdessen in oder bei der Beschreibung des jeweiligen Modells erscheinen.

Welche Anforderungen gelten beim Fernabsatz von neuen PKW-Modellen im Internet?

Hersteller oder Händler, die neue PKW-Modelle im Internet zum Kauf, Leasing oder zur Langzeitmiete anbieten, müssen bei der Beschreibung des Modells oder der Variante ein PKW-Label abbilden oder die darauf anzugebenden Informationen bereitstellen. Diese Angaben müssen verpflichtend gemacht werden, sobald potenzielle Käufer die Konfiguration eines bestimmten Fahrzeugs abgeschlossen haben. Es ist nicht erforderlich, die Angaben doppelt zu machen. Die Anforderungen gelten als erfüllt, wenn das entsprechende PKW-Label korrekt dargestellt wird. Die Angabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer ist in diesem Fall nicht erforderlich. Es ist wichtig, dass die Daten gut lesbar sind und Kunden gleichermaßen informiert werden, unabhängig davon, ob sie das Fahrzeug physisch im Autohaus oder digital betrachten.

Wie werden Ordnungswidrigkeit sanktioniert?

Gemäß § 7 i.V.m. § 15 Absatz 1 Nummer 1 des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes handelt eine Person ordnungswidrig, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig gegen bestimmte Bestimmungen der Pkw-EnVKV verstößt. Dazu gehören unter anderem:

  1. Nicht gewährleisten, dass ein Hinweis oder ein Aushang an der angegebenen Stelle angebracht ist.
  2. Falsche, unvollständige oder verspätete Übermittlung von Angaben gemäß § 3 Absatz 3 oder § 4 Absatz 5.
  3. Nicht, falsch, unvollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig Bereitstellung des Leitfadens gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1.
  4. Nicht gewährleisten, dass die erforderlichen Angaben gemacht werden, wie in § 5 Absatz 1 festgelegt.
  5. Verwendung eines Symbols, Zeichens oder einer Angabe gemäß § 6, die nicht den Vorschriften entspricht.

Die genaue Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Ausmaßes des Verstoßes und ob vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt wurde. In der Regel können Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet werden. Die Einhaltung der Vorschriften ist daher für Hersteller von Personenkraftwagen obligatorisch.

Rechtliche Beratung zur Pkw-EnVKV

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) eine komplexe Rechtsmaterie darstellt, die sich auf verschiedene Bereiche der Automobilindustrie und des Verbraucherschutzes erstreckt. Bei Fragen zur Auslegung, Umsetzung oder Einhaltung dieser Verordnung ist es ratsam, sich an einen Fachanwalt zu wenden. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwäte beraten Sie dazu, die rechtlichen Anforderungen zu verstehen, potenzielle Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Ihre Interessen zu schützen.

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