Vorsicht vor SK Medienmarketing Rechnung und Vertragsfalle

Willkommen bei LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte. Unsere Anwältinnen und Anwälte vertreten Sie kompetent zu allen Fragen des Markenrechts, Wettbewerbsrechts und IT-Rechts.

Zufriedene Mandanten

5 Sterne Bewertungen auf Google. Finde unser Google-Profil hier.

Erstklassige Beratung

Wir garantieren erstklassige Beratung auf höchstem Niveau!

Schnelle Reaktionszeiten

Wir melden uns schnell bei Ihnen und kümmern uns um Ihr Anliegen!

Jahrelange Erfahrung

Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Anwälte!

Daniel Loschelder
Anwalt für Markenrecht
Melden Sie sich noch heute für eine individuelle Beratung.

SK Medienmarketing Heißt der nächste Abofallenbetreiber, der Freiberufler, Unternehmer und Selbstständige in eine kostenpflichtige Vertragsfalle locken möchte. Hierbei bedient man sich einer Kombination der Telefonmasche und der Formularmasche. Eine Vorgehensweise, die sich in den letzten Jahren immer größerer Beliebtheit erfreut hat und demzufolge sehr erfolgreich zu sein scheint.

Über die SK Medienmarketing

Hierüber ist wenig bekannt. Es ist lediglich angegeben, dass dieses Unternehmen seinen Sitz in der Türkei hat. Angeblich lautet die Anschrift Konak Cad. 242, 07600 Cenger. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es sich hier lediglich um eine Briefkastenadresse handelt und man dort keinen Mitarbeiter des Unternehmens antreffen wird. Ansonsten geben weder das Trickformular noch die Rechnung wenig über die Identität des Unternehmens preis.

So funktioniert die Masche

Alles beginnt mit einem Trickanruf. Hierbei handelt sich um einen unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call. Der Anrufer bezieht sich auf einen angeblich bestehenden Vertrag, der sich mangels Kündigung nun verlängert habe. Man müsse jetzt schnell eine Kündigung unterzeichnen, damit nach der nächsten Auflage der Vertrag beendet ist. Tut man das nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um mehrere Jahre. Manchmal nimmt der Anrufer auch Bezug auf einen bestehenden Anzeigenvertrag des angerufenen mit einem örtlichen Anzeigenblatt. Er suggeriert, dass er von diesem Anzeigenblatt anrufe. Unmittelbar darauf erfolgt auch die Übersendung eines entsprechenden Formulars. Dort ist fett angegeben: „Danach keine Verlängerung!!“

Man versucht also auch hier, die Täuschung aufrecht zu erhalten. Schaut man sich den Fließtext des Formulars an, so beauftragt der Betroffene die SK Medienmarketing mit der Erstellung und den Vertrieb von einer Anzeige in einem Informationsfolder. Demnach soll der Vertrag über zwei Jahre laufen und zwei kostenpflichtige Auflagen pro Jahr beinhalten. Insgesamt soll der Betroffene also vier Rechnungen erhalten. Dabei verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende des Vertragsablaufs schriftlich gekündigt wird. Die SK Medienmarketing lässt sich auch das Recht einräumen, den Vertrag an ein anderes Unternehmen zur Ausführung abzugeben und die Ansprüche aus dem bestehenden Vertrag an dieses Unternehmen abzutreten.

Rechnung der SK Medienmarketing

Unterschreibt man das Formular und schickt diese z.B an die Faxnummer 089-99950413 zurück, kommt die Rechnung. Die meisten Betroffenen fallen aus allen Wolken, da in dieses Unternehmen zuvor nicht bekannt war. Dort wird dann mitgeteilt, dass die Veröffentlichung im Brancheneintrag zu einem gewissen Datum ausläuft. Es wird eine Rechnung gestellt, die über 1000 € liegt und innerhalb von 14 Tagen zu begleichen sein soll. Viel zu viele Betroffene leisten Zahlung in der Hoffnung, dass sich die Sache damit erledigt hat. Dann folgen allerdings noch drei weitere Rechnungen und der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn die Kündigungsfrist versäumt wird.

SK Medienmarketing Widerruf Kündigen?

Widerruf der Rechnung ist an dieser Stelle der falsche Rechtsbehelf. Viele Betroffene erklären unmittelbar nach Erhalt der Rechnung den Widerruf oder den Widerspruch. Ein Widerruf steht jedoch nur Verbrauchern im Geschäftsverkehr mit Unternehmen im Fernabsatz zu. In der vorliegenden Konstellation zwischen Unternehmern steht dem Betroffenen kein Recht zum Widerruf zu. Widerspruch hilft hier ohnehin nicht weiter. Kündigen sollte man den Vertrag auf jeden Fall rechtssicher, damit sich dieser nicht um ein weiteres Jahr verlängert.

SK Medienmarketing Erfahrungen

Mit Unternehmen wie SK Medienmarketing haben wir langjährige Erfahrungen gemacht. Wir kennen die Tricks dieser Unternehmen und haben bereits vielen Mandanten mit unserer Expertise gegen deren Machenschaften geholfen. Auch wenn es auf den ersten Blick nach einem wirksamen Vertrag aussieht, bestehen doch zahlreiche Anhaltspunkte, die diesen Vertrag angreifbar machen.

Rechtswidriger Anruf – rechtmäßiger Vertrag?

Auch im geschäftlichen Verkehr ist ein Werbeanruf grundsätzlich rechtswidrig. Man könnte also auf die Idee kommen, dass die Rechtswidrigkeit des Anrufs auf den Vertrag durchschlägt. Dem ist aber nicht so. Aus einem rechtswidrigen Anruf kann auch ein rechtmäßiger Vertrag entstehen. Es gibt jedoch zahlreiche weitere Angriffspunkte, aus denen man gegen einen solchen Vertrag vorgehen kann. Weitergehende Informationen zur Zulässigkeit von Telefonwerbung erhalten Sie in unserem Beitrag „Ist Telefonwerbung verboten oder erlaubt?“

Inkasso droht

Abofallenbetreiber setzen häufig kurze Fristen und nach Ablauf der Mahnfristen wird die Eskalationsspirale meist vorangetrieben. Dabei wird häufig ein Inkassounternehmen beauftragt, die entsprechenden Forderungen mit Nachdruck durchzusetzen. Aber auch ein Inkassounternehmen ist nicht allmächtig, ganz im Gegenteil. Zur Verhinderung von Nachteilen bei SCHUFA & Co. sollte man allerdings dingend die richtigen Erklärungen abgeben. Was ein Inkassounternehmen darf und was nicht, haben wir in einem gesonderten Artikel ausgeführt: INKASSO – Wahrheit und Mythos

Abwehr der Rechnung der SK Medienmarketing

Als Anwalt für Markenrecht hat unsere Kanzlei in der Vergangenheit schon unzählige Mandanten vor solchen Machenschaften und hohen Zahlungen bewahren können. Dies spiegelt sich auch in unseren Google-Bewertungen wider: Erfahrungen mit Abofallen! Wenn Sie also ebenfalls einen Trickanruf erhalten und dann das Formular unterschrieben und an die SK Medienmarketing zurückgesandt haben, haben sie jetzt sicherlich eine Rechnung vorliegen. Wir empfehlen jedoch, keinesfalls vorschnell Zahlungen zu leisten. Gerne sind wir Ihnen bei der Forderungsabwehr behilflich. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Laden Sie unter dem nachfolgenden Kontaktformular gerne ihre Rechnung hoch und schildern Sie unverbindlich ihren Fall. Wir melden uns dann bei Ihnen:

    Ihre Dateien*

    Sollten Sie eine Abmahnung oder sonstige Schriftstücke erhalten haben, können Sie diese Ihrer Anfrage direkt beifügen. Dies beschleunigt die Bearbeitung.

    Bitte laden Sie Ihre Dokumente über dieses Feld hoch. Erlaubt sind die Dokumenttypen .doc, .docx, .pdf, .txt, .rtf, .jpg, .tiff und .png. Sie können bis zu 5 Dateien (maximal 5MB jeweils) hochladen. Sollte Ihr Dokument aus mehreren Dateien bestehen, fassen Sie die Dateien wenn möglich zu einer Datei zusammen. Alternativ können Sie auch eine E-Mail an office@ll-ip.com senden.





    Unsere Schwerpunkte

    Informieren Sie sich gerne über unsere Tätigkeiten im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Unser Beratungsspektrum finden Sie auf den folgenden Seiten.

    Aktuelles

    Neuste Beiträge