Über das World Company Register
Das World Company Register wird betrieben von einer EU Business Services Ltd. Auf dem Trickformular ist zwar ein Postfach in Utrecht/Holland angegeben; da ist man aber nicht ansässig. Es residiert vielmehr in Nevis auf den Westindischen Inseln. Das bedeutet aber auch, dass man keinesfalls Zahlungen die EU Business Services Ltd. leisten sollte, da der Klageweg aufgrund von vereitelten Zustellungen sehr schwierig sein dürfte. Es ist immer wieder erstaunlich, welche unterschiedlichen Konstrukte Unternehmen wählen, um Vertragsfallen zu erstellen. Bei Nevis handelt es sich übrigens im eine Karibikinsel und eine wahrliche Steueroase. Einer der Gründe für die hohe Popularität von Nevis soll der starke und zuverlässige Schutz der Privatsphäre der Kunden sein, welche die Inseln bieten. Insofern ist es nur verständlich, dass solche Unternehmenssitze gewählt werden, um die Hinterleute dieser Maschen so gut es geht zu verschleiern.
Die Masche vom World Company Register
Alles beginnt mit einer rechtswidrigen Mailwerbung. Dort wird mitgeteilt, dass das anliegende Formular ergänzt, ausgedruckt und zurückgesandt werden soll, um einen Eintrag der Firma beim World Company Register für 2023/2024 zu gewährleisten. Auf den ersten Blick ist das Trickformular unverdächtig. Man gewinnt den Eindruck, dass man nur seine Daten eingeben muss. Es wird auch deutlich erwähnt „UPDATE IS FREE OF CHARGE“. Dadurch soll der Eindruck vermittelt werden, dass ein Eintrag bei dem World Company Register kostenlos sei. Das ist jedoch ein Trugschluss. Deutlich kleiner am Ende des Formulars ist nämlich ausgeführt, dass man durch seine Unterschrift einen Dreijahresvertrag eingeht, der pro Jahr 995 € kosten soll. Insgesamt soll die Unterschrift also ein Volumen von knapp 3.000 € haben. Sehr viel Geld für einen unserer Meinung nach völlig unmaßgeblichen Eintrag. Recherchiert man weiter, so gelangt man zu der Erkenntnis, dass man in das Register auf der Website worldcompanyregister.org eingetragen werden soll. Ausweislich der dortigen sehr dürftigen Informationen wird dieses Register angeblich betrieben von einer International Directories Ltd. auf den Cayman Islands. Das Trickformular enthält auch noch eine Verlängerungsklausel. Kündigt man nicht zwei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Eine üble Masche, die in den letzten Jahren immer mehr Nachahmer gefunden hat und ziemlich erfolgreich zu sein scheint.
Rechnung vom World Company Register
Unmittelbar nach Rücksendung des Trickformulars kommt die Rechnung. Die meisten Betroffenen fallen aus allen Wolken, bei Ihnen nicht bekannt war, einen Vertrag mit dem World Company Register geschlossen zu haben. Viel zu viele Betroffene leisten Zahlungen in der Hoffnung, dass sich die Sache damit erledigt hat. Ausweislich des kleingedruckten Fließtexts werden anschließend aber noch zwei weitere Rechnungen fällig, da man angeblich einen Vertrag über drei Jahre abschließt.
World Company Register Widerruf Kündigen?
Ein Recht zum Widerruf steht Gewerbetreibenden nicht zu. Hierbei handelt es sich leider um einen weitverbreiteten Irrtum. Jedenfalls sollte der Vertrag gekündigt werden, damit er sich nicht um ein weiteres Jahr verlängert. Zudem ist die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung unserer Ansicht nach das Mittel der Wahl.
Rechtswidriges Formular – rechtmäßiger Vertrag?
Die unverlangte Zusendung von Werbung per Mail ist rechtswidrig. Man könnte daher auf den Gedanken kommen, dass dies auch auf den abgeschlossenen Vertrag durchschlägt. Das ist jedoch nicht der Fall. Es handelt sich um einen weitverbreiteten Irrtum, dass Mailwerbung im geschäftlichen Verkehr zulässig ist. Das ist nur dann der Fall, wenn spezielle Voraussetzungen vorliegen wie zum Beispiel eine Einwilligung in diese Werbung. Es gibt jedoch zahlreiche weitere Anknüpfungspunkte, die den Vertrag angreifbar machen.
Inkasso droht
Die EU Business Services Ltd. ist bekannt dafür, ein obskures und höchst unseriöses InkassoWorld Company Register namens Waldberg & Hirsch zu beauftragem wenn man keine Zahlungen leistet. Aber auch ein InkassoWorld Company Register ist nicht allmächtig, ganz im Gegenteil. Man sollte allerdings dingend die richtigen Erklärungen abgeben. Was ein InkassoWorld Company Register darf und was nicht, haben wir in einem gesonderten Artikel ausgeführt: INKASSO – Wahrheit und Mythos
Abwehr der Rechnung von World Company Register
Als Anwalt für Markenrecht Anwalt für Wettbewerbsrecht Anwalt für IT-Recht hat unsere Kanzlei in der Vergangenheit schon unzählige Mandanten vor solchen Machenschaften und hohen Zahlungen bewahren können. Dies spiegelt sich auch in unseren Google-Bewertungen wider: Erfahrungen mit Abofallen! Ein Recht wenn Sie also ebenfalls ein solches Trickformular unterschrieben und nun eine Rechnung erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Schildern Sie gerne Ihren Sachverhalt über das nachfolgende Kontaktformular und laden Sie unverbindlich Ihre Rechnung hoch, wir melden uns dann bei Ihnen: