Warnung vor Europe Business Guide und Rechnung

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Daniel Loschelder
Anwalt für Markenrecht
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Europe Business Guide heißt die neue Abofalle, Die derzeit unzählige Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmer in eine kostenpflichtige Vertragsfalle zu locken versucht. Hierbei bedient man sich eines Trickformulars, welches mit Europe Business Guide überschrieben ist. Eine sehr beliebte Masche, die in den letzten Jahren immer mehr Nachahmer gefunden hat und anscheinend sehr erfolgreich ist.

Europe Business Guide ist EU Business Services Ltd.

Eine EU Business Services Ltd. betreibt diese Abofalle. Dieses Unternehmen ist uns bestens bekannt, da sie auch die Masche des EU Business Register und des World Company Register betrieben hat, die dieser hier gleicht wie ein Ei dem anderen. Man versteckt sich also hinter einem neuen Schlagwort, um noch mehr Unternehmer, Gewerbetreibende und Freiberufler in die Irre zu führen. Ansässig ist das Unternehmen in Nevis auf den Westindischen Inseln. Nevis hat eine Größe von 93 km² und ist Teil der Inseln über dem Winde des nördlichen Teiles der kleinen Antillen. Dort leben ca. 11.500 Einwohner. Nevis ist eine bekannte Steueroase, wurde aber im Jahre 2018 von den EU-Finanzministern von der schwarzen auf die graue Liste der Steueroasen gesetzt. Daher wird also klar, warum die Masche von dort betrieben wird. Einerseits zahlt man dort kaum Steuern, andererseits wird man das Unternehmen dort nicht rechtlich verfolgen können, da wir uns vorstellen können, dass eine gerichtliche Zustellung dort fehlschlagen wird.

Die Masche vom Europe Business Guide

Die Masche ist altbekannt. Per E-Mail werden Trickformulare versandt. Die Mail hat folgenden Inhalt:

Hello,
In order to have your company inserted in the Europe Business Guide for 2022/2023, please print, complete and submit the attached form (PDF file) to the following address:
EUROPE BUSINESS GUIDE
P.O.BOX 3079
3502 GB UTRECHT
THE NETHERLANDS
Fax: +31303100126
You can also attach the completed form in a reply to this email.
Updating is free of charge!

Angehängt ist ein Formular, welches den Anschein eines Datenabgleich für ein öffentliches Register erweckt. Überschrieben ist das Formular neben „Europe Business Guide“ noch mit „Data Control“. Auch hier ist nochmals dick hervorgehoben „Updating is free of charge“.  Es soll also suggeriert werden, dass der Eintrag kostenlos ist. Das Formular ist auch so gestaltet, dass das Augenmerk des Adressaten insbesondere auf die Mitte des Formulars gelenkt wird, in dem er seine Daten eintragen soll. Der Teufel steckt jedoch im Detail. Im Kleingedruckten, das man in dem Formular zunächst vergrößern muss, damit man überhaupt etwas erkennt,  Ist dann geregelt, dass man einen Eintrag Europe Business Guide für 990 € / Jahr bestellt, wobei man einen Vertrag über drei Jahre abschließen soll.  In das bedeutet, dass eine Unterschrift unter dieses Formular ein Gesamtvolumen von 3.000 € beinhaltet. Sehr viel Geld für eine unserer Meinung nach nicht existente Gegenleistung.

Über den Europe Business Guide

Selbstverständlich unterhält man auch eine Website. Jedoch nicht die unter europebusinessguide.net wie auf dem Trickformular angegeben.  Diese Seite existiert nicht. Recherchiert man allerdings weiter, gelangt man zur Seite europebusinessguide.org. Diese Website ist sehr rudimentär gestaltet und weist noch nicht mal eine SSL Verschlüsselung auf. Wir können uns also beim besten Willen nicht vorstellen, dass man mit dieser Seite auch nur einen einzigen Kunden akquirieren kann. Insbesondere nicht für den horrenden Preis, der hierfür aufgerufen wird.

Rechnung European Business Guide

Unmittelbar nach Rücksendung des Formulars kommt die Rechnung vom European Business Guide. Hier wird das erste Vertragsjahr mit einem Betrag von 990 € in Rechnung gestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Umsatzsteuer (VAT) erhoben wird. Bei den Bankdetails erfolgt dann die nächste Überraschung: eine Zahlung soll nicht an die EU Business Services Limited gehen, sondern an die SEO Digital Marketing BV in den Niederlanden. Es ist wirklich ein höchst seltsames Konstrukt: ein Unternehmen von den Westindischen Inseln  mit Postfach in Utrecht / Niederlande betreibt ein Verzeichnis, in welches deutsche Unternehmen eingetragen werden sollen, wobei die Rechnung an ein holländischen Unternehmen zu zahlen ist. Es handelt sich dabei um das typische Versteckspiel, welches schon unzählige Unternehmen zuvor durchgeführt haben. So entzieht man sich Strafverfolgung und gerichtlicher Schritte. Wir empfehlen dringend, diese Rechnung nicht ungeprüft zu zahlen.

Rechtswidrige Mail – rechtmäßiger Vertrag?

Die hier vorgenommene Mail Werbung ist in Deutschland rechtswidrig. Auch im geschäftlichen Verkehr ist eine Werbung mit elektronischer Post nur zulässig, wenn eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt. Säße die EU Business Services Ltd., die den Europe Business Guide betreibt, in Deutschland,  könnten Mitbewerber oder klagebefugte Verbände den Sumpf schnellstmöglich mittels einstweiliger Verfügung trockenlegen. Aber auch hier wird klar, warum man seinen Sitz da hat wo er ist. Denn hier ist die Zustellung einer einstweiligen Verfügung –  wenn überhaupt –  nur mit größten Schwierigkeiten möglich. Insofern können wir ungestraft massenweise an Mails versandt werden. Auch wenn diese Mails rechtswidrig sind, kann daraus ein rechtmäßiger Vertrag entstehen. Die Rechtswidrigkeit der Mailwerbung schlägt also nicht auf einen Vertrag durch. Es gibt aber zahlreiche weitere Anhaltspunkte, die den Vertrag angreifbar machen.

Inkasso von Waldberg & Hirsch

Zahlt man die Rechnung nicht, wird ein Inkassobüro namens Waldberg & Hirsch eingeschaltet, das den Druck erhöhen soll. Bei jedem Schreiben dieses unseriösen Unternehmens werden mehrere hundert Euro Mahngebühren aufgeschlagen. Dies gelingt natürlich nur, da man selbst im Ausland sitzt. Würde dieses Unternehmen in Deutschland sitzen, könnte man sich bei den entsprechenden Aufsichtsbehörden beschweren. Über die Frage, was Inkassounternehmen dürfen und was nicht, haben wir in einem gesonderten Artikel berichtet, in dem auch Waldberg & Hirsch Erwähnung findet: Inkassounternehmen – Wahrheit & Mythos!

Abwehr der Forderung vom Europe Business Guide

Forderungen, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen sind, lassen sich abwehren. Unserer Meinung nach ist das Formular so gestaltet, dass es sich um eine arglistige Täuschung handelt, die zur Anfechtung berechtigt. Darüber hinaus ist die Zahlungsklausel eine versteckte Klausel, die schon gar nicht Vertragsbestandteil wird. Wenn Sie also ebenfalls ein Formular des Europe Business Guide unterschrieben haben und sich jetzt einer Rechnung ausgesetzt sehen, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen mit Abofallenbetreibern.

Nuutzen Sie gerne unser Kontaktformular, über das Sie Ihren Sachverhalt schildern und die Rechnung hochladen können:

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