Über die MRT Media GmbH
Die MRT Media GmbH ist erst im Januar 2022 in das Handelsregister bei dem Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen HRB 238083 B eingetragen worden. Gegenstand des Unternehmens ist die Vermarktung und Erbringung sämtlicher Dienstleistungen auf dem Gebiet des Marketings, der Mediaberatung und des Verlagswesens, überdies die einmalige und fortlaufende Übernahme von Forderungen Dritter aus deren Lieferungen und Leistungen. Als Geschäftsführer fungiert der im Jahre 1991 geborene Mert Yigit. Das Stammkapital des Unternehmens beträgt 25.000 €. Mert Yigit ist auch alleiniger Gesellschafter (auch der Print on Demand GmbH).
Zustandekommen der Rechnung der MRT Media GmbH
Die Rechnung der MRT Media GmbH kommt wie folgt zustande: alles beginnt mit einem unerlaubten Werbeanruf, einem sogenannten Cold Call. Darin wird behauptet, dass bereits ein Vertrag zwischen den Parteien bestehen würde und es sich um einen Anzeigenauftrag handele. Ziel dieser Anrufe sind Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmer sämtlicher Branchen, die tatsächlich einen Werbeauftrag mit einem lokalen Anzeigenblatt unterhalten. Der Anrufer suggeriert, dass er von diesem Anzeigenblatt anruft. Er behauptet, dass man jetzt sofort die Druckfreigabe unterschreiben müsse, ansonsten würde die neue Auflage nicht mehr rechtzeitig in Druck gehen. Manchmal wird auch behauptet, dass sich ein bestehender Vertrag mangels Kündigung nun verlängert habe und man nur jetzt die Möglichkeit habe, diesen schriftlich zu kündigen. Unmittelbar danach kommt dann auch ein entsprechendes Formular. Dort ist fett die dem Adressaten bekannter Anzeige einkopiert. Aufgrund des vorangegangenen Telefonats schöpft er auch keinen Verdacht. Nur am unteren Ende des Formulars ist aufgeführt, dass das Formular von einer Regio Media Ltd. aus London stammen soll.
Schaut man sich den Fließtext des Formulars genau an, erlebt man sein blaues Wunder. Denn darin ist festgehalten, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Auftrag zur Veröffentlichung seiner Werbeanzeige erteilt. Der hier neu zu schließende Vertrag soll ein Jahr laufen und drei kostenpflichtige Auflagen beinhalten. Weiter soll dort vereinbart werden, dass der Auftragnehmer berechtigt ist, bestehende Verträge und Forderungen jederzeit, ganz oder teilweise an Dritte, hier also die MRT Media GmbH, abzutreten. Darüber hinaus soll sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr verlängern, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende des Vertragsablaufs schriftlich gekündigt wird. Insgesamt soll eine Unterschrift dem Betroffenen also ein Betrag von über 3.500 € zzgl. USt. kosten. Sehr viel Geld für eine unserer Meinung nach völlig unbrauchbare Gegenleistung.
Ich bin überaus zufrieden mit der Kanzlei Loschelder Leisenberg. Die erste Kontaktaufnahme ist einfach, man wird verstanden und es wird sich schnell um die Angelegenheit gekümmert. Ebenso sehr positiv ist zu bewerten, dass die Kanzlei im Internet schon sehr gut zu den ganzen Betrugsmaschen informiert. So bin ich auch auf die Anwälte gestoßen sonst hätte ich viel Geld an irgendwelche Verbrecher bezahlt. Die Kanzlei ist den anständigen Preis den Sie verlangen absolut Wert. Klare Empfehlung!
T DWir wurden Opfer einer arglistigen Täuschung. Hierdurch sollte angeblich ein Vertrag zustande gekommen sein. Herr Loschelder hat uns umgehend, zuverlässig, verbindlich und erfolgreich geholfen. Unser Unternehmen ist einige hundert km von München entfernt, aber die Kommunikation per E-Mail war völlig problemlos. Wir können die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.
R SSehr empfehlenswert!!! Die Kanzlei hat mit bei einer Betrugsmasche geholfen. Sie haben die Forderungen schnell und unkompliziert aus der Welt schaffen können. Ich hatte keine Arbeit damit und konnte mich voll und ganz auf die Kanzlei verlassen. Ich würde Sie immer wieder beauftragen! Vielen Dank und weiter so!
V BDie Kanzlei LoschelderLeisenberg hat uns bei einem betrügerischen Telefonanruf mit angeblichem Vertragsabschluss geholfen. Schnell, kompetent und auch sämtliche Kontaktaufnahmen waren äußerst freundlich.
S DDie Selbstdarstellung kennt man
Selbstdarstellung ist ein Markenzeichen der Unternehmen dieser sehr speziellen Branchen. So ist auch die MRT Media GmbH darauf bedacht, sich auf mehreren Websites „ins rechte Licht zur rücken“. Auf der Seite mrtmedia.de wird beispielsweise behauptet, dass man die digitale Industrie voranbringe. Wie das allerdings geschehen soll, ist uns völlig schleierhaft. Die Seite ist nämlich erst frisch an den Start gegangen. Man bezeichnet sich dort selbst als digitales Kreativstudio und behauptet, bei der Erstellung erfolgreicher digitaler Produkte für jeden Bildschirm und für jeden denkbaren Nutzer helfen zu können. Ähnliche Selbstbeweihräucherung findet man auf der Seite gesundheitnow.com. Dort behauptet die MRT Media GmbH, dass sie spezialisiert sei auf Markenidentitäten, Kampagnen, Strategien in den sozialen Medien und Inhaltserstellung, sowie Werbespots und Websites. Wir kennen dieses Gerede von vielen weiteren Unternehmen der Branche und gehen auch hier davon aus, dass es sich lediglich um heiße Luft handelt und nichts dahinter ist. Diese Seiten sollen aber auch dazu dienen, negative Berichterstattung über die MRT Media GmbH möglichst auf die hinteren Seiten von Google zu verbannen. Aber auch dieses Unterfangen wird nicht funktionieren.
Rechnung der MRT Media GmbH
Schickt man das Formular unterschrieben zurück, kommt postwendend die Rechnung. Darin ist ausgeführt, dass für die Auftragserteilung hinsichtlich der Platzierung des Inserat in der Bürgerinformationsbroschüre Gesundheit bei der Agentur Regio Media Ltd. gedankt wird. Die MRT Media GmbH übernimmt den Auftrag vertragsgemäß zu Durchführung und berechnet Inserat, Fahrtkosten und Satzkosten. Zahlt man die Rechnung nicht umgehend, erfolgt eine Zahlungserinnerung.
Anwälte, die auf Zack sind! Herr Leisenberg und Herr Loschelder haben mich motiviert und angriffslustig vertreten, so wie man sich das von Anwälten wünscht. Vielen Dank dafür!
CDie Mitarbeiter der Kanzlei haben mein Anliegen sofort und kompetent bearbeitet, was innerhalb kürzester Zeit zum Erfolg geführt hat. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei bestens empfehlen.
S LIch kann diese Kanzlei wirklich jedem nur ans Herzen legen !!! Meine Schwester und ich hatten vor ein paar Tagen ein erstes Gespräch, da wir drauf und dran sind ein Start-up zu gründen aber uns mit den rechtlichen Themen noch nicht so gut auskannten.Es wurde sich viel Zeit genommen um alle unsere Fragen zu beantworteten und es herrschte ein richtig freundliche Atmosphäre. Man hat richtig gemerkt, dass ehrliches Interesse für uns und unser Start-up besteht und uns diesbezüglich wirklich weitergeholfen werden wollte. Wir hatten eine tolle erste Erfahrung mit der Anwaltskanzlei und freuen uns über eine weitere Zusammenarbeit.
SSehr kompetente Kanzlei, schnelle Kontaktaufnahme und Reaktion auf unser Anliegen. Prompte Erledigung mit 100% Erfolg. Danke dafür.
M ERechtswidriger Anruf – wirksamer Vertrag?
Die zur Akquisition geführten Anrufe sind rechtswidrig. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Cold Calls im geschäftlichen Verkehr zulässig sind. Dies ist nur dann der Fall, wann eine Einwilligung vorliegt. Man könnte daher die Frage stellen, ob die Rechtswidrigkeit des Anrufs auch auf die Wirksamkeit des Vertrages durchschlägt. Das ist jedoch nicht der Fall. Auch aus einem rechtswidrigen Anruf kann ein wirksamer Vertrag entstehen. Es gibt jedoch zahlreiche weitere Anhaltspunkte, die den vorliegenden Vertrag als recht rechtswidrig erscheinen lassen. Weitergehende Informationen zur Zulässigkeit von Telefonwerbung erhalten Sie in unserem Beitrag „Ist Telefonwerbung verboten oder erlaubt?“
Abwehr der Rechnung der MRT Media GmbH
Eine Rechnung der MRT Media GmbH, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen ist, lässt sich abwehren. Unsere Kanzlei hat den letzten Jahren unzählige Mandanten erfolgreich gegen solche Machenschaften vertreten. Dies spiegelt sich auch in unseren Google-Bewertungen wider: Erfahrungen mit Abofallen! Wenn Sie also ebenfalls einen Cold Call erhalten und einen entsprechendes Formular unterschrieben zurückgesandt haben und sich nun einer Rechnung der MRT Media GmbH ausgesetzt sehen, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Gerne können Sie Ihren Fall über das nachfolgende Kontaktformular schildern und die erhaltene Rechnung hochladen. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen: