Conrad Media Ltd. Rechnung abwehren – so geht’s!

Eine Conrad Media Ltd. schickt derzeit unzählige Rechnungen an Gewerbetreibende, Freiberufler und selbständig in ganz Deutschland. Hintergrund soll ein angeblicher Vertrag mit einer MD MediaDesign doo oder einer Graphic Media Design LLC. Hierbei handelt es sich um eine sehr beliebte arbeitsteilige Vorgehensweise, die in den letzten Jahren immer mehr Schule gemacht hat. Offenbar scheint diese Vorgehensweise sehr erfolgreich zu sein, dass immer mehr Nachahmer in dieser sehr speziellen Branche der Abofallenbetreiber gibt.

Zufriedene Mandanten

5 Sterne Bewertungen auf Google. Finde unser Google-Profil hier.

Erstklassige Beratung

Wir garantieren erstklassige Beratung auf höchstem Niveau!

Schnelle Reaktionszeiten

Wir melden uns schnell bei Ihnen und kümmern uns um Ihr Anliegen!

Jahrelange Erfahrung

Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Anwälte!

Rechtsanwalt Daniel Loschelder
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht
Melden Sie sich noch heute für eine individuelle Beratung.

Über die Conrad Media Ltd.

Die Conrad Media Ltd., 7 Clitheroe Road, London, England, SW9 9DY wird verteten durch den Director Dean Anton Louw. Die Selbstbeschreibung der Conrad Media Ltd. ist mit Vorsicht zu genießen. Angeblich gehört man zu den erfolgreichsten und wachstumsstärksten Printagenturen im Markt. Auf der Website ausgeführt, dass die Conrad Media Ltd. sämtliche Leistungen rund um das Design und die Produktion von Werbemitteln, Drucksachen oder Printmaterialien anbietet. Angeblich beginnt das Leistungsspektrum mit der Entwicklung eines Logos und der Auslieferung vor Ort. Auch wenn wir im Werberecht tätig sind, ist uns diese Conrad Media Ltd. abseits der Masche, die wir hier beschreiben, noch nie untergekommen. Es handelt sich hier also um ein Feigenblatt, welches man  benutzt, um sich einen vermeintlich seriösen Anstrich zu geben.

Graphic Media Design LLC

Über die Graphic Media Design LLC ist nicht viel bekannt. Ob es dieses Unternehmen tatsächlich gibt, ist uns nicht bekannt. Jedenfalls liegen uns Rechnungen der Conrad Media Ltd. vor, die auf die Graphic Media Design LLC Bezug nehmen.

MD Media Design doo

MD MediaDesign DOO behauptet von sich, ein international agierendes Unternehmen mit Sitz in Belgrad, Serbien zu sein, das sich auf maßgeschneiderte Lösungen im Bereich Print-Medien und Brand-Kommunikation spezialisiert hat. Ihr Anspruch: Marketingstrategien zu gestalten, die Ihre Zielgruppe fesseln und Ihre Botschaft besonders wirkungsvoll transportieren. Das Leistungsspektrum umfasst angeblich:

Darüber hinaus bietet das Unternehmen angeblich Leistungen wie Art Direction, UX-/Produktdesign sowie Marketingstrategie und SEO-Kampagnen an, um durchdachte und verkaufsstarke Printmedien zu realisieren. MD MediaDesign DOO präsentiert sich vermeintlich nicht nur als Dienstleister, sondern als angeblich strategischer Partner, der Markenbotschaften in greifbare Erlebnisse übersetzt. Viele Worte ohne jegliche Substanz!

MD Mediadesign DOO
MD Mediadesign DOO

So funktioniert die Abzocke

Alles beginnt mit einem unerlaubten Werbeanruf, einem sogenannten Cold Call. Hier wird suggeriert, dass bereits ein Vertrag zwischen dem Anrufer und dem Angerufenen bestehe, in dem auf einen aktiven Werbevertrag mit einem anderen Unternehmen Bezug genommen wird. Der Anrufer versteht es geschickt, den Betroffenen einzulullen. Es wird dann entweder behauptet, dass die nächste Auflage noch freigegeben werden muss oder dass sich ein Vertrag mangels Kündigung nunmehr verlängert habe. Jedenfalls muss noch schnell das Formular unterschrieben werden, welches im Nachgang zugesagt wird. Dieses Formular kommt dann entweder von der MD MediaDesign DOO oder der Graphic Media Design LLC. Auffällig ist zunächst, dass in das Formular die Anzeige eingefügt ist, welche der Betroffene kennt, da er hierüber einen Anzeigenvertrag mit einem anderen Unternehmen hat. Das klein Gedruckte im Fließtext hat es dann aber in sich.  Danach erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Auftrag zur Veröffentlichung seiner Werbeanzeige gemäß dem Korrektur Abzug dargestellten Anzeigenvorlage. Der Vertrag beginnt mit der Unterschrift und beträgt ein wobei er drei kostenpflichtige Veröffentlichungen im Vertragsjahr beinhaltet. Der Rechnungsbetrag ist aber sofort Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Der Vertrag verlängert sich dann jeweils um ein Jahr, wenn er nicht ins drei Monate vor Ende des Vertragsablaufs schriftlich gekündigt wird. Das bedeutet also, dass man drei Rechnungen erhält, wenn man das zugesandte Formular unterzeichnet. Kassiert wird diese Rechnung dann von der Conrad Media Ltd..

Rechnung der Conrad Media Ltd.

Unmittelbar nach Rücksendung des Formulars kommt die Rechnung der Conrad Media Ltd.. Viele Betroffene fallen aus allen Wolken, der Conrad Media Ltd. nicht bekannt ist. Auch sie nicht bekannt einen neuen Vertrag abgeschlossen zu haben, da sie der Ansicht sind, dass die Korrespondenz zuvor nicht benannten MD MediaDesign DOO oder der Graphic Media Design LLC stattgefunden sondern mit ihrem Vertragspartner. Nach den uns vorliegenden Rechnungen beträgt der Rechnungsbetrag ca. 1400 €. Die meisten Betroffenen leisten Zahlung in der Hoffnung, dass sich die Sache damit erledigt hat. Hat sie aber nicht. Es kommen noch zwei weitere Rechnungen und wenn man nicht kündigt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr mit wiederum drei Rechnungen. Insgesamt soll der Vertrag also ein Volumen von ca. 4.200 € haben. Sehr viel Geld für eine unserer Meinung nach völlig unmaßgebliche Gegenleistung. 

Conrad Media Ltd. Widerruf Kündigen?

Viele Unternehmer und selbständige unterliegen dem Irrtum, dass sie hier ein Recht zum Widerruf haben. Ein solches Widerrufsrecht besteht jedoch nur im Verhältnis Verbraucher und Unternehmer. Vorliegend sind die Verträge zwischen Unternehmern geschlossen, weswegen ein Widerrufsrecht ausscheidet. Auch die Rücksendung der Rechnung ist nicht geeignet, die Zahlungspflicht zu umgehen. Es gibt jedoch zahlreiche weitere Anhaltspunkte, die den Vertrag angreifbar machen.

Conrad Media Ltd. Erfahrungen

In den letzten Jahren haben wir unzählige Erfahrungen mit Unternehmen wie der Conrad Media Ltd. gemacht und konnten unzähligen vor horrenden Zahlungen bewahren.

Rechtswidriger Anruf – rechtmäßiger Vertrag?

Man könnte auf die Idee kommen, dass die rechtswidrige Telefonwerbung auf die Rechtmäßigkeit des Vertrags durchschlägt. Das ist jedoch nicht der Fall. Auch aus einem rechtswidrigen Telefonanruf kann ein rechtmäßiger Vertrag entstehen. Es gibt aber weitere Angriffspunkte, mit denen man den Vertrag zu Fall bringen kann. Weitere Informationen zur Zulässigkeit von Telefonwerbung erhalten Sie in unserem Beitrag „Ist Telefonwerbung verboten oder erlaubt?“

Inkasso droht

Unternehmen wie die Conrad Media Ltd. sind bekannt dafür, dass sie nicht klein bei geben, wenn nicht gezahlt wird. Häufig dann ein Inkassounternehmen damit beauftragt, die Forderungen bei zu. Aber auch ein Inkassounternehmen ist nicht allmächtig, ganz im Gegenteil. Zur Verhinderung von Nachteilen bei SCHUFA & Co. sollte man allerdings dingend die richtigen Erklärungen abgeben. Was ein Inkassounternehmen darf und was nicht, haben wir in einem gesonderten Artikel ausgeführt: INKASSO – Wahrheit und Mythos

Abwehr der Rechnung der Conrad Media Ltd.

Haben Sie ebenfalls einen Trickformular der MD MediaDesign DOO oder der Graphic Media Design LLC unterschrieben und nun eine Rechnung der Conrad Media Ltd. vorliegen? Zahlen Sie keinesfalls vorschnell, sondern lassen Sie sich beraten.

Als Anwälte für Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht haben wir in der Vergangenheit schon unzählige Mandanten gegen solchen Machenschaften vertreten und vor hohen Zahlungen bewahren können. Dies spiegelt sich auch in unseren Google-Bewertungen wider: Erfahrungen mit Abofallen!

Laden Sie unter dem nachfolgenden Kontaktformular gerne ihre Rechnung hoch und schildern Sie unverbindlich ihren Fall. Wir melden uns dann bei Ihnen:

    Ihre Dateien*

    Sollten Sie eine Abmahnung oder sonstige Schriftstücke erhalten haben, können Sie diese Ihrer Anfrage direkt beifügen. Dies beschleunigt die Bearbeitung.

    Bitte laden Sie Ihre Dokumente über dieses Feld hoch. Erlaubt sind die Dokumenttypen .doc, .docx, .pdf, .txt, .rtf, .jpg, .tiff und .png. Sie können bis zu 5 Dateien (maximal 5MB jeweils) hochladen. Sollte Ihr Dokument aus mehreren Dateien bestehen, fassen Sie die Dateien wenn möglich zu einer Datei zusammen. Alternativ können Sie auch eine E-Mail an office@ll-ip.com senden.





    Unsere Schwerpunkte

    Informieren Sie sich gerne über unsere Tätigkeiten im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Unser Beratungsspektrum finden Sie auf den folgenden Seiten.

    Aktuelles

    Neuste Beiträge