Über die Druckstudio Streit SARL
Die Druckstudio Streit SARL hat ihren Sitz offiziell in Wasserbillig, in Luxemburg. Darauf, dass man unter der Adresse 7 Grand Rue, 6630 Wasserbillig einen Mitarbeiter oder gar den Geschäftsführer Sven Streit antrifft, würden wir keine Wette eingehen. Unternehmen dieser Branche sind erpicht darauf, möglichst aus dem Verborgenen zu operieren. Hausbesuche am Unternehmenssitz mag man dort gar nicht. Das dürfte daran liegen, dass man selten zufriedene Kunden hat, sondern eher erboste Opfer.
So funktioniert die Masche
Alles beginnt mit einem unerlaubten Werbeanruf, einem sogenannten Cold Call. Betroffen sind Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler, die einen Vertrag mit einem lokalen Anzeigenblatt unterhalten. Ihnen wird eine Geschichte aufgetischt, wonach sie noch ganz kurzfristig und schnell eine Druckfreigabe für die nächste Ausgabe erteilen müssen. Dem Einfallsreichtum des Anrufers sind hier keine Grenzen gesetzt. Unmittelbar danach kommt auch das Trickformular. Hier ist die Anzeige eingefügt, welche die Betroffenen bereits kennen, da sie ja auch in dem von ihnen beauftragten Anzeigenblatt erscheint. Die in Gang gesetzte Täuschung wird somit also noch verstärkt. Und das Trickformular hat es in sich. Dort wird ausgeführt, dass der Kunde die Druckstudio Streit SARL beauftragt, auf dem herzustellenden Flyer eine Werbeanzeige in vereinbarter Größe zu erstellen und in einem bestimmten Gebiet zu verteilen. Die Verteilung soll durch die Druckstudio Streit SARL oder einen entsprechenden Service erfolgen. Wenn man also das Trickformular unterschreibt, schließt man der Druckstudio Streit SARL einen Werbeeintrag für die Laufzeit von einem Jahr ab, wobei der Flyer in 4 Auflagen erscheinen soll. Bei einer Unterschrift drohen dem Betroffenen also insgesamt vier Rechnungen. Wie immer bei solchen Abofallenbetreibern wird am Ende noch betont, dass es sich um einen Neuauftrag handelt, der in keinerlei Verbindung zu anderen Aufträgen bei der Druckstudio Streit SARL oder anderen Unternehmen steht. Dies wird gerne hineingeschrieben, um damit dann zu behaupten, dass man doch klar und deutlich ausgedrückt habe, dass kein Neuvertrag besteht.
Rechnung der Druckstudio Streit SARL
Schickt man das Formular unterschrieben zurück, erscheint kurz darauf die Rechnung. Die meisten Betroffenen fallen aus allen Wolken, da in eine Druckstudio Streit SARL bislang nicht bekannt war. Meist wird dann das Trickformular mitgeschickt, um damit den Vertragsschluss nachzuweisen. Ansonsten hält man das Formular auch gern auf Anfrage. Viel zu viele Betroffene leisten eine Zahlung, in der Hoffnung, dass sich die Sache damit erledigt hat. Das hat sie aber nicht. Es folgen noch drei weitere Rechnungen. Weiterhin enthält das Trickformular eine Verlängerungsfalle. Der Werbevertrag verlängert sich nämlich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er vom Kunden nicht spätestens drei Monate vor Ende des Vertragsablaufs schriftlich gekündigt wird. Das würde bedeuten, dass vier weitere Rechnungen ins Haus flattern
Druckstudio Streit SARL Widerruf Kündigen?
Betroffene erklären häufig den Widerruf des Vertrags gegenüber der Druckstudio Streit SARL. Ein Widerruf steht jedoch nur Verbrauchern im Fernabsatz zu. Im geschäftlichen Verkehr gibt es keinen Widerruf. Widerruf ist daher die schlechteste Reaktionsmöglichkeit. Kündigen muss man den Vertrag auf jeden Fall, da man sonst in die oben beschriebene Verlängerungsfalle tappt. Das hilft jedoch nicht für die aktuellen Rechnungen.
Rechtswidriger Anruf – rechtmäßiger Vertrag?
Man könnte auch auf den Gedanken kommen, dass die Rechtswidrigkeit des Telefonanrufs auch auf die Wirksamkeit des Vertrags durchschlägt. Das ist jedoch nicht der Fall. Auch ein rechtswidriger Telefonanruf kann zu einem rechtmäßigen Vertragsschluss führen. Dieses Argument ist daher nicht dazu geeignet, den Vertrag zu Fall zu bringen. Es gibt ja weitere Punkte, welche den Vertrag angreifbar machen.
Weitergehende Informationen zur Zulässigkeit von Telefonwerbung erhalten Sie in unserem Beitrag „Ist Telefonwerbung verboten oder erlaubt?“
Inkasso droht
Die Unternehmen dieser sehr speziellen Branchen sind bekannt dafür, bei Nichtzahlern unnachgiebig zu sein. Das sieht dann so aus, dass man Inkassounternehmen oder externe Anwälte damit beauftragt, die Forderungen bei zu treiben. Diese Eskalationsspirale sorgt bei vielen Betroffenen für ein Kopfkino und dafür, dass dann doch lieber gezahlt wird, um irgendwelchen Scherereien aus dem Weg zu gehen. Das wissen Abofallenbetreiber wie die Druckstudio Streit SARL natürlich und spielen ganz bewusst diese Karte.
Aber auch ein Inkassounternehmen ist nicht allmächtig, ganz im Gegenteil. Zur Verhinderung von Nachteilen bei SCHUFA & Co. sollte man allerdings dingend die richtigen Erklärungen abgeben. Was ein Inkassounternehmen darf und was nicht, haben wir in einem gesonderten Artikel ausgeführt: INKASSO – Wahrheit und Mythos
Abwehr der Rechnung der Druckstudio Streit SARL
Eine Rechnung Der Druckstudio Streit SARL, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen ist, lässt sich abwehren. Die Vorgehensweise bietet zahlreiche Angriffspunkte, die man mit einer gewissen Erfahrung ausnutzen kann. Als Anwalt für Wettbewerbsrecht hat unsere Kanzlei in der Vergangenheit schon unzählige Mandanten vor solchen Machenschaften und hohen Zahlungen bewahren können. Dies spiegelt sich auch in unseren Google-Bewertungen wider: Erfahrungen mit Abofallen!
Haben sie ebenfalls eine Rechnung der Druckstudio Streit SARL nach vorhergehenden Anruf erhalten und fühlen sich getäuscht? Gerne sind wir Ihnen bei der Forderungsabwehr behilflich. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit.
Laden Sie unter dem nachfolgenden Kontaktformular gerne ihre Rechnung hoch und schildern Sie unverbindlich ihren Fall. Wir melden uns dann bei Ihnen: