Abwehr Örtliches Firmenverzeichnis Rechnung – so geht’s!

Örtliches Firmenverzeichnis heißt die nächste Masche, mit der versucht wird, Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmer in eine kostenpflichtige Vertragsfalle zu locken. Hierbei handelt es sich um eine sehr beliebte Vorgehensweise, die in den letzten Jahren immer mehr Nachahmer gefunden hat. Wir warnen daher ausdrücklich vor Anrufen von Örtliches Firmenverzeichnis und raten dazu, sich keinesfalls auf diese Anrufe einzulassen. Gerät man dann doch in die Fänge von Örtliches Firmenverzeichnis und erhält eine entsprechende Rechnung, sollte diese keinesfalls bezahlt werden. In diesem Artikel zeigen wir auf, wie man sich gegen solche Rechnungen zu Wehr setzen kann.

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Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht
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Über Örtliches Firmenverzeichnis

Örtliches Firmenverzeichnis ist eine Masche der Premium VFA AG, über die wir bereits ausführlich berichtet haben:

Es ist ein weit verbreitetes Phänomenen von Unternehmen dieser sehr speziellen Branche, dass man sich ständig neue Namen gibt, sobald der ursprünglich verwendete Name verbrannt ist. Das ist meist dann der Fall, wenn im Internet ausführlich vor solchen Abzockern gewarnt wird. Da man den Unternehmensnamen ohne Eintragung im Handelsregister nicht so schnell ändern kann, verwendet man eben geläufige Synonyme wie in diesem Fall Örtliches Firmenverzeichnis.

So funktioniert die Masche

Alles beginnt mit einem unerlaubten Werbeanruf, einem sogenannten Cold Call. Dort wird dann irgendetwas von Google erzählt, manchmal wird auch behauptet, dass ein bestehender Vertrag sich mangels Kündigung verlängert habe. Der Anrufer vermittelt eine glaubhafte Geschichte und setzt den Angerufenen dabei sehr unter Druck. Hinzu kommt noch, dass sich der angerufene meist in einer Situation befindet, in der er sich eines solchen Anrufs nicht versieht. Demgegenüber sitzt ein sehr geschulter Anruf eines Callcenters der einen entsprechenden Wissens- und Erfahrungsvorsprung hat. Am Ende des Telefonats oder in einem zweiten Telefonat wird dann eine angebliche Datenabfrage durchgeführt, die der Betroffene möglichst häufig mit Ja beantworten soll. Dieser Teil des Telefonats wird dann auf Band aufgezeichnet und soll dazu dienen, den Betroffenen am Ende zur Zahlung zu bewegen und in einem eventuell zu  führenden Gerichtsverfahren als Beweis vorgelegt zu werden.

Das Portal

Das Portal von Örtliches Firmenverzeichnis ist völlig unmaßgeblich im Vergleich zu den gängigen Portalen, in welchen man tatsächlich auch gefunden wird. Auf diesem Portal stellt man sich als kompetenter online-Marketing-Partner für Gewerbetreibende und Freiberufler da, der es seinen Kunden ermöglicht, Einzelleistungen bis hin zu individuellen Komplettpaketen zu buchen aus den Bereichen Suchmaschinenoptimierung Suchmaschinenwerbung und Contentmarketing. Wir können uns beim besten Willen nicht vorstellen, dass man über dieses Portal auch nur einen einzigen Kunden generieren kann. Mit anderen Worten gesagt, es ist völlig nutzlos!

Rechnung von Örtliches Firmenverzeichnis

Unmittelbar nach dem Telefonat kommt die Rechnung vom Örtliches Firmenverzeichnis. Die meisten Betroffenen fallen aus allen Wolken, darin ein solcher Vertrag nicht bekannt ist. Auf der Rechnung wird dann auch das Wort Google erwähnt, damit man möglichst keinen Verdacht schöpft.

Örtliches Firmenverzeichnis Widerruf Kündigen?

Viele Betroffene sind der Ansicht, dass man solchen Vertrag widerrufen kann. Das ist jedoch nicht der Fall. Ein Widerrufsrecht steht lediglich Verbrauchern zu, der geschäftliche Verkehr kennt ein Recht zum Widerruf nicht. Kündigen sollte man den Vertrag in jedem Fall, da er sonst verlängert werden könnte. Unserer Meinung nach ist hier die Anfechtung das Mittel der Wahl

Rechtswidriger Anruf – rechtmäßiger Vertrag?

Bei dem Anruf handelt es sich um einen rechtswidrigen Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call. Man könnte also auf den Gedanken kommen, dass die Rechtsfähigkeit des Anrufs auf den Vertrag durchschlägt. Dies ist aber leider nicht der Fall. Auch aus rechtswidrigen Telefonaten können rechtmäßige Verträge entstehen. Es gibt aber zahlreiche weitere Anhaltspunkte, die diesen hier geschlossenen Vertrag angreifbar machen. Weitergehende Informationen zur Zulässigkeit von Telefonwerbung erhalten Sie in unserem Beitrag „Ist Telefonwerbung verboten oder erlaubt?“

Inkasso droht

Zahlt man nicht, wird regelmäßig ein Inkassobüro mit der Beitreibung der Forderungen beauftragt. Insofern sollte man hier möglichst zügig entsprechende rechtssichere Erklärungen abgeben, damit einem keine Nachteile drohen.

Aber auch ein Inkassounternehmen ist nicht allmächtig, ganz im Gegenteil. Zur Verhinderung von Nachteilen bei SCHUFA & Co. sollte man allerdings dingend die richtigen Erklärungen abgeben. Was ein Inkassounternehmen darf und was nicht, haben wir in einem gesonderten Artikel ausgeführt: INKASSO – Wahrheit und Mythos

Abwehr der Rechnung der Örtliches Firmenverzeichnis

Eine Rechnung vom Örtliches Firmenverzeichnis, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen ist, lässt sich abwehren.

Als Anwalt für IT-Recht hat unsere Kanzlei in der Vergangenheit schon unzählige Mandanten vor solchen Machenschaften und hohen Zahlungen bewahren können. Dies spiegelt sich auch in unseren Google-Bewertungen wider: Erfahrungen mit Abofallen

Laden Sie unter dem nachfolgenden Kontaktformular gerne ihre Rechnung hoch und schildern Sie unverbindlich ihren Fall. Wir melden uns dann bei Ihnen:

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