Vorsicht: Ultimato GmbH Inkasso aus Zürich für Abofallen

Ultimato GmbH heißt ein neuer Player in dieser ganz speziellen Szene der Abofallen, der mittlerweile Inkasso für zahlreiche Abofallenbetreiber vornimmt. In diesem Artikel berichten wir über die Vorgehensweise der Ultimato GmbH und den Umstand, warum diese aus Deutschland heraus sondern aus der Schweiz, genauer gesagt aus Zürich operieren.

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Daniel Loschelder
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Wer ist die Ultimato GmbH Inkasso?

Die Ultimato GmbH, Talacker 41, 8001 Zürich / Schweiz ist bereits seit dem Jahre 2000 in das Handelsregister in Zürich eingetragen, Im Jahre 2024 erfolgte die Umfirmierung in Ultimato GmbH. Geschäftsführer ist Johann Heinrich Thomas Grausam. Die Ultimato GmbH bezweckt den Betrieb eines Inkassobüros, insbesondere das Inkasso von Forderungen für Dritte. Einmalige und fortlaufende Übernahme von Forderungen Dritter aus deren Lieferungen und Leistungen. Weiter kann die Gesellschaft schwer einbringliche Forderungen erwerben und eintreiben, Verlustscheine überwachen und eintreiben, Wirtschaftsauskünfte erteilen, Gläubiger und Schuldner in Nachlassvertrags- und Konkursverfahren vertreten. Die Gesellschaft kann Liegenschaften kaufen, kann Geschäfte eingehen, Maßnahmen ergreifen und Verträge abschließen, die damit in Verbindung stehen oder geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an Unternehmungen gleicher oder verwandter Branchen beteiligen oder derartige Unternehmen erwerben und finanzieren.

Warum macht die Ultimato GmbH Inkasso aus der Schweiz?

Bei Abofallenbetreibern und deren Helfershelfern beobachten wir häufig, dass diese aus unterschiedlichen Ländern mit unterschiedlichen Gesellschaften tätig werden. Die eine Gesellschaft akquiriert den Auftrag, die andere führt ihn durch und das Inkasso wird dann von einem Drittunternehmen betrieben. Jedes Unternehmen sitzt in einem anderen Land, um damit die Rechtsverfolgung erheblich zu erschweren. Insbesondere bei Inkassounternehmen ist das augenscheinlich. In Deutschland müssen Inkassounternehmen eine Zulassung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erwerben und stehen unter der Aufsicht einer Aufsichtsbehörde. Handelt das Inkassounternehmen entgegen den rechtlichen Vorschriften, besteht die Möglichkeit, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. In letzter Konsequenz kann die Aufsichtsbehörde dann dem Inkassounternehmen die Zulassung entziehen. Aus diesem Grunde operieren Inkassounternehmen wie die Ultimato GmbH gerne aus Ländern wie zum Beispiel der Schweiz, da sie dort keine strengen aufsichtsrechtlichen Vorgaben haben.

Ich bin überaus zufrieden mit der Kanzlei Loschelder Leisenberg. Die erste Kontaktaufnahme ist einfach, man wird verstanden und es wird sich schnell um die Angelegenheit gekümmert. Ebenso sehr positiv ist zu bewerten, dass die Kanzlei im Internet schon sehr gut zu den ganzen Betrugsmaschen informiert. So bin ich auch auf die Anwälte gestoßen sonst hätte ich viel Geld an irgendwelche Verbrecher bezahlt. Die Kanzlei ist den anständigen Preis den Sie verlangen absolut Wert. Klare Empfehlung!

T D

Wir wurden Opfer einer arglistigen Täuschung. Hierdurch sollte angeblich ein Vertrag zustande gekommen sein. Herr Loschelder hat uns umgehend, zuverlässig, verbindlich und erfolgreich geholfen. Unser Unternehmen ist einige hundert km von München entfernt, aber die Kommunikation per E-Mail war völlig problemlos. Wir können die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.

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Sehr empfehlenswert!!! Die Kanzlei hat mit bei einer Betrugsmasche geholfen. Sie haben die Forderungen schnell und unkompliziert aus der Welt schaffen können. Ich hatte keine Arbeit damit und konnte mich voll und ganz auf die Kanzlei verlassen. Ich würde Sie immer wieder beauftragen! Vielen Dank und weiter so!

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S D

Was verlangt die Ultimato GmbH Inkasso?

Wie bei Inkassounternehmen üblich, wird auch hier mit einer „Eskalationsspirale“ gearbeitet. In einem ersten Schreiben heißt es bspw:

„Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die Forderung aus der Rechnung XYZ betreffend eine erbrachte Werbeplatzierung in einem regionalen Printmedium gemäß § 398 BGB auf Grundlage eines abgeschlossenen Abtretungsvertrages rechtswirksam an die Ultimato GmbH übertragen ist. Sofern innerhalb der gesetzten Frist weder eine vollständige Zahlung noch eine substantiierte Einwendung eingeht, gilt die Forderung als anerkannt. Wir werden in diesem Fall ohne weitere Vorankündigung unverzüglich gerichtliche Schritte einleiten. Diese sind mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden, die ebenfalls von Ihnen zu tragen sind“

Der Ton wird dann mit jedem Schreiben schärfer, es kommt dann irgendwann eine „3. Aufforderung / Letzte außergerichtliche Möglichkeit“, in der es so oder ähnlich heißt:

„Wir machen Ihnen unmissverständlich klar: Die Forderung aus dem Werkvertrag über die erbrachte Werbeleistung wurde rechtswirksam an die Ultimato GmbH abgetreten (§ 398 BGB). Ihre Zahlungsverpflichtung ist unzweifelhaft, unstrittig und seit geraumer Zeit überfällig. Jeder weitere Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einer massiven Verschärfung Ihrer Kostenlage und hat schwerwiegende rechtliche sowie wirtschaftliche Konsequenzen. Dies ist Ihre allerletzte außergerichtliche Möglichkeit, die Angelegenheit durch Zahlung zu bereinigen. Bleibt die Zahlung aus, werden wir ohne weitere Ankündigung gerichtliche Schritte einleiten und die Zwangsvollstreckung veranlassen.“

Hierbei verschweigt die Ultimato GmbH jedoch wissentlich, dass eine Zwangsvollstreckung aus dann veranlasst werden kann wenn man einen rechtskräftigen Titel erlangt hat. Hierzu muss ist ein Gerichtsverfahren durchgeführt werden.

Wen vertritt die Ultimato GmbH Inkasso?

Die Ultimato GmbH Inkasso vertritt zahlreiche Abofallenbetreiber, gegen die wir schon viele Mandanten erfolgreich vertreten haben, nämlich z.B. die Print on Demand GmbHPM ProMedia Ltd., JTG Werbeverlag GmbH, GHG Medienwerk GmbH und die MRT Media GmbH.

Ultimato Inkasso GmbH – was tun?

Wenn Sie ebenfalls ein Schreiben der Ultimato GmbH erhalten haben, sollten Sie zunächst kühlen Kopf bewahren. Machen Sie keinesfalls irgendwelche Zugeständnisse. Solche Unternehmen warten nur darauf, dass man telefonisch mit denen in Kontakt tritt um Ihnen dann einen vermeintlich guten Deal zu präsentieren. Dieser Schuss geht meistens nach hinten los. Wichtig ist hier, gegenüber dem Mandanten der Ultimato GmbH die entsprechenden Erklärungen abzugeben und dies dem Inkassounternehmen auch mitzuteilen.

Aber auch ein Inkassounternehmen ist nicht allmächtig, ganz im Gegenteil. Zur Verhinderung von Nachteilen bei SCHUFA & Co. sollte man allerdings dingend die richtigen Erklärungen abgeben. Was ein Inkassounternehmen darf und was nicht, haben wir in einem gesonderten Artikel ausgeführt: INKASSO – Wahrheit und Mythos

Haben Sie ebenfalls ein Schreiben der Ultimato GmbH erhalten? Melden Sie sich gerne bei uns, wir beraten Sie!

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