Über die JTG Werbeverlag GmbH
Die JTG Werbeverlag GmbH ist in das Handelsregister des Kantons Appenzell in der Schweiz eingetragen. Geschäftsadresse ist die Poststraße 3 in 9100 Herisau / Schweiz. Als Geschäftsführer fungiert Herr Johann Grausam. Die JTG Werbeverlag GmbH bezweckt die Gestaltung, Herstellung und Vertrieb werbefinanzierter Druck- und digitalen Medien sowie Tätigkeit auf weiteren Gebieten, die mit Werbung/Werbemitteln im Zusammenhang stehen. Grafikdesign, Webdesign, Beratung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und des Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschließen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschließen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke, Immaterialgüterrechte und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräußern.
Über die Vision Graphic Media LLC
Die Vision Graphic Media LLC ist ansässig in der 1226 N. King Street, Wilmington, DELAWARE 19801. Vielmehr ist über die Vision Graphic Media LLC nicht bekannt. Insbesondere ist es leider auch nicht möglich, das Handelsregister in der Lunge einzusehen und zu recherchieren, wer hinter diesem Unternehmen steckt. Die Vision Graphic Media LLC Unterhält jedenfalls eine Website, in welcher sie den Anschein einer Werbeagentur erweckt und so angeblich auf sich aufmerksam macht.

Die Masche der JTG Werbeverlag GmbH und der Vision Graphic Media LLC
Die Masche der JTG Werbeverlag GmbH und der Vision Graphic Media LLC ist altbekannt und erfreut sich in den letzten Jahren immer größerer Beliebtheit. Alles beginnt mit einem Trickanruf. Dort wird Bezug genommen auf eine Werbeanzeige, die der angerufene mit einem anderen Unternehmen bereits vereinbart hat. Manchmal erfolgt der Anruf mehr oder weniger explizit, jedenfalls wird der Eindruck erweckt, dass man eben von dem Unternehmen anrufe, mit dem der angerufene bereits ein Vertragsverhältnis unterhält. Es wird behauptet, dass noch schnell eine Druckfreigabe erteilt werden muss oder dass man vergessen habe zu kündigen und man noch schnell das Formular zu Kündigung unterschreiben müsse, damit sich der Vertrag nicht automatisch verlängert.
Unmittelbar danach verschickt die Vision Graphic Media LLC ein Trickformular. Und dieses Formular hat es in sich. Denn darin wird festgelegt, dass der Adressat der Vision Graphic Media LLC den Auftrag erteilt, eine entsprechende Anzeige in einer Bürgerinfo-Broschüre zu verlegen. Der Vertrag soll über ein Jahr laufen drei Veröffentlichungen enthalten. Dies bedeutet, dass eine Unterschrift drei Rechnungen nach sich zieht, also insgesamt ein Volumen von über 4000 € aufweist. Angesichts des vorangegangenen Anrufs sind viele Adressaten der Ansicht, dass es sich tatsächlich um das Unternehmen handele, mit dem man bereits einen Vertrag unterhält. Die aus diesem Vertragsverhältnis bekannte Werbeanzeige ist auch in das Formular eingefügt. Somit wird der Irrtum weiter aufrechterhalten. Unterschreibt man das Formular und sendet es zurück, sitzt man in der Abofalle und erhält eine Rechnung von der JTG Werbeverlag GmbH.
Rechnung der JTG Werbeverlag GmbH
Unmittelbar nach Rücksendung des Formulars kommt die Rechnung der JTG Werbeverlag GmbH. Die meisten Betroffenen fallen aus allen Wolken, da ihnen eine JTG Werbeverlag GmbH bislang nicht bekannt war. Es wird dann gemäß Anzeigenauftrag der Bürgerinfobroschüre eine Rechnung gestellt. In dieser Rechnung wird auch mitgeteilt, dass diese von der Vision Graphic Media LLC übernommen worden ist. Viel zu viele Betroffene leisten eine Zahlung in der Hoffnung, dass sich das Thema damit erledigt hat. Hat es aber nicht. Es folgen noch zwei weitere Rechnungen. Zudem muss der Vertrag unbedingt gekündigt werden, da sich sonst ausweislich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen um ein weiteres Jahr und drei weitere Auflagen verlängert.
Ich bin überaus zufrieden mit der Kanzlei Loschelder Leisenberg. Die erste Kontaktaufnahme ist einfach, man wird verstanden und es wird sich schnell um die Angelegenheit gekümmert. Ebenso sehr positiv ist zu bewerten, dass die Kanzlei im Internet schon sehr gut zu den ganzen Betrugsmaschen informiert. So bin ich auch auf die Anwälte gestoßen sonst hätte ich viel Geld an irgendwelche Verbrecher bezahlt. Die Kanzlei ist den anständigen Preis den Sie verlangen absolut Wert. Klare Empfehlung!
T DWir wurden Opfer einer arglistigen Täuschung. Hierdurch sollte angeblich ein Vertrag zustande gekommen sein. Herr Loschelder hat uns umgehend, zuverlässig, verbindlich und erfolgreich geholfen. Unser Unternehmen ist einige hundert km von München entfernt, aber die Kommunikation per E-Mail war völlig problemlos. Wir können die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.
R SSehr empfehlenswert!!! Die Kanzlei hat mit bei einer Betrugsmasche geholfen. Sie haben die Forderungen schnell und unkompliziert aus der Welt schaffen können. Ich hatte keine Arbeit damit und konnte mich voll und ganz auf die Kanzlei verlassen. Ich würde Sie immer wieder beauftragen! Vielen Dank und weiter so!
V BDie Kanzlei LoschelderLeisenberg hat uns bei einem betrügerischen Telefonanruf mit angeblichem Vertragsabschluss geholfen. Schnell, kompetent und auch sämtliche Kontaktaufnahmen waren äußerst freundlich.
S DJTG Werbeverlag GmbH Widerruf Kündigen?
Viele Betroffene üben in der ersten Reaktion einen Widerruf gegenüber der JTG Werbeverlag GmbH aus. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch nur zwischen Unternehmern und Verbrauchern in einer Haustürsituation oder im Fernabsatz. Vorliegend handelt es sich jedoch um einen Vertrag zwischen zwei Unternehmen, weswegen kein Widerrufsrecht besteht. Auch das Rücksenden der Rechnung ist unbehilflich. Es gibt allerdings viele weitere Anhaltspunkte, mit der man die Rechnung der JTG Werbeverlag GmbH wegen des Vertrags mit der Vision Graphic Media LLC angreifen kann.
Rechtswidriger Anruf – rechtmäßiger Vertrag?
Die durchgeführten Telefonanrufe sind rechtswidrig. Man könnte halt auf die Idee kommen, dass rechtswidrige Anruf auch auf die Rechtmäßigkeit des Vertrags durchschlägt. Das aber nicht der Fall. Auch seinen rechtswidrigen Anruf kann anschließend ein wirksamer Vertrag geschlossen werden. Es gibt aber zahlreiche weitere Anhaltspunkte, die den Vertrag angreifbar machen. Weitergehende Informationen zur Zulässigkeit von Telefonwerbung erhalten Sie in unserem Beitrag „Ist Telefonwerbung verboten oder erlaubt?“
Ultimato Inkasso droht
Unternehmen wie die JTG Werbeverlag GmbH sind bekannt dafür, Inkassounternehmen einzuschalten, wenn ihre vermeintlichen Kunden nicht zahlen. JTG bedient sich dabei der in der Branche bekannten Ultimato Inkasso GmbH. Aber auch ein Inkassounternehmen ist nicht allmächtig, ganz im Gegenteil. Zur Verhinderung von Nachteilen bei SCHUFA & Co. sollte man allerdings dingend die richtigen Erklärungen abgeben. Was ein Inkassounternehmen darf und was nicht, haben wir in einem gesonderten Artikel ausgeführt: INKASSO – Wahrheit und Mythos
Abwehr der Rechnung der JTG Werbeverlag GmbH
Haben Sie ebenfalls einen Anruf der Vision Graphic Media LLC erhalten und anschließend ein Trickformular unterschrieben und sehen sich jetzt mit einer Rechnung der JTG Werbeverlag GmbH konfrontiert? In diesem Fall sollten Sie keinesfalls vorschnelle Zahlungen leisten. Es gibt hier gute Möglichkeiten, sich vom Vertrag zu lösen.
Als Anwälte für Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht haben wir in der Vergangenheit schon unzählige Mandanten gegen solchen Machenschaften vertreten und vor hohen Zahlungen bewahren können. Dies spiegelt sich auch in unseren Google-Bewertungen wider: Erfahrungen mit Abofallen!
Laden Sie unter dem nachfolgenden Kontaktformular gerne ihre Rechnung hoch und schildern Sie unverbindlich ihren Fall. Wir melden uns dann bei Ihnen:

