Der digitale Batteriepass EU
Die neue Batterieverordnung der EU-Kommission (EU-Verordnung 2023/1542) spielt insbesondere in der Automobilindustrie eine signifikante Rolle und wird dort für wesentliche Veränderungen sorgen. Insbesondere der digitale Batteriepass erweist sich als ein überaus interessantes und diskussionswürdiges Thema, da dieser digitale Batteriepass EU als Vorreiter für alle weiteren geplanten digitalen Produktpässe dienen könnte.
Die Themen „Umwelt“ und „Klima“ sind mindestens einmal Gegenstand einer politischen Diskussion. Die Priorität liegt heutzutage und schon seit Jahren darin, die Freiheit der Menschen zu schützen, indem die Umwelt und das Klima für den Menschen ertragbarer gemacht werden. Einen ersten Schritt in diese Richtung hat die EU nun mit der EU-Verordnung unternommen. Denn insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Substitution herkömmlicher Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren durch Elektroautos erlangen die genannten Aspekte eine hohe Relevanz. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Elektromobilität in sämtlichen Bereichen des Transportwesens zu fördern, die Anzahl der Elektroautos bis zum Jahr 2023 signifikant zu erhöhen und den Verkauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor einzustellen.
Elektroautos werden allerdings nicht durch eine umweltfreundliche Energie angetrieben, sondern durch Batterien. Die Annahme, dass Elektroautos eine umweltfreundlichere Alternative zu Benzin- oder Dieselautos darstellen, ist weit verbreitet. Diese Aussage ist jedoch nicht gänzlich korrekt. Denn insbesondere die Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien, die unter anderem in Elektroautos zum Einsatz kommen, ist mit einem hohen Energieverbrauch sowie einem signifikanten Anteil an metallischen Rohstoffen verbunden. Mit einer steigenden Anzahl an Elektrofahrzeugen gewinnt also die nachhaltige Lieferung und Erzeugung der benötigten Batterien zunehmend an Bedeutung.
Die Herausforderung besteht folglich darin, Batterien in einer Weise zu produzieren, zu nutzen und zu recyceln, die den Prinzipien der Nachhaltigkeit entspricht. Daher ist es erforderlich, den gesamten Lebenszyklus einer Batterie zu analysieren. Des Weiteren ist das Ziel, das Leben einer Batterie so zu gestalten, dass deren Nutzungsdauer maximiert wird. Zudem sollen Materialien, die am Ende der Nutzung einer Batterie anfallen, wiederverwendbar sein. Eine transparente Übersicht der Lieferkette der Rohstoffe für Batterien markiert den Anfang des Prozesses. Der Batteriepass könnte folglich als Lösungsansatz für das gravierende Problem der Umwelt- und Klimabelastung dienen.
Manche könnten einwenden, dass es sich lediglich um eine weitere Belastung durch bürokratische Maßnahmen handelt. Um jedoch effektiv in eine nachhaltige Zukunft zu arbeiten, sind diese Schritte unabdingbar und längst überfällig. Im Folgenden erfolgt eine detaillierte Erläuterung der Verordnung sowie des Batteriepasses.
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M EEU-Verordnungzum Batteriepass
Die EU-Verordnung 2023/1542 schafft eine einheitlich geltende Regelung, welche für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Gültigkeit besitzt. Bislang existierten lediglich einzelne Richtlinien, die das Thema betrafen und folglich in den einzelnen Mitgliedsstaaten durch nationales Recht umgesetzt werden mussten. Die Zielsetzung der Verordnung besteht in der Beseitigung von Verfälschungen des Wettbewerbs innerhalb der EU, der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Batterieindustrie sowie der Optimierung des Lebenszyklus von Batterien.
Um die vorgegebenen Ziele zu erreichen, ist es erforderlich, den Verbrauch von Ressourcen zu reduzieren und die Souveränität der EU zu stärken. Die EU soll folglich in die Lage versetzt werden, sich unabhängiger von ausländischen Rohstoffimporten zu machen. Folglich werden im Batteriesektor neue Ansprüche an Nachhaltigkeit, Sicherheit und die Kennzeichnung gestellt, welche bislang keine Berücksichtigung im Batterierecht fanden.
Die EU-Verordnung sieht unter anderem vor, dass der CO2-Fußabdruck durch die Dokumentation des Lebenszyklus einer Batterie aufgedeckt und der Rezyklatgehalt einer Batterie offen kommuniziert werden muss. Ferner wurden spezifische Leitlinien für die Leistungs- und Nutzungsdauer von Batterien definiert, welche die bereits bestehenden Regulierungen ergänzen. Der Nutzen der neuen Verordnung erstreckt sich nicht nur auf Unternehmen und die Politik. Die neue Verordnung zielt auch darauf ab, die Transparenz für Verbraucher zu erhöhen, indem bestimmte Daten direkt auf der Batterie aufgeführt werden. Dadurch erhalten Verbraucher mehr Informationen.
Außerdem wurde seitens der EU-Verordnung ein neues Verfahren entwickelt. Die Erfüllung der Voraussetzungen des neu entwickelten Konformitätsbewertungsverfahrens ist Voraussetzung für die Erteilung einer EU-Konformitätserklärung und die Anbringung des CE-Kennzeichens. Des Weiteren zeigt die EU-Verordnung neue Sorgfaltspflichten für die Menschen und die Umwelt in den Lieferketten für Lithium, Kobalt, Nickel und natürlichen Grafit auf, welche neben den bereits bestehenden Sorgfaltspflichten zu erfüllen sind.
In Konsequenz dessen sieht sich die Wirtschaftswelt mit neuen Herausforderungen bei der Beschaffung der relevanten Informationen konfrontiert. Aber Achtung: Die neue Verordnung findet neben und nicht anstelle dem bereits geltenden Recht Anwendung. Die Frage, wie die Verordnung in der Praxis anzuwenden ist und wie etwaige Lücken zu schließen sind, wird sich erst mit der Zeit beantworten lassen.
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Batteriepass EU
Generelle Informationen
Der digitale Batteriepass stellt ein Pilotprojekt der EU dar, welches den Grundstein für alle weiteren digitalen Produktpässe im Rahmen einer nachhaltigen und langlebigen Umwelt und Klima-Politik legt. Der digitale Batteriepass kann als eine Art Lebenslauf und Ausweis einer bestimmten Batterie betrachtet werden. Der digitale Batteriepass begleitet das gesamte Leben einer Batterie und speichert Daten von der Herstellung bis hin zur Entsorgung. Im Falle einer Zweitnutzung der Batterie nach ihrer Erstnutzung wird ein weiterer Batteriepass ausgestellt, der mit dem vorherigen Batteriepass verknüpft ist. Der digitale Batteriepass findet Anwendung bei Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh, LV-Batterien sowie bei Elektrofahrzeugbatterien. Gerätebatterien und Starterbatterien sind demgegenüber nicht verpflichtet, einen Batteriepass zu führen. Der Zugriff erfolgt über einen QR-Code.
Die Bestimmungen zum Batteriepass sind in Art. 77 BattVO geregelt und findet ab dem 18.02.2027 für bestimmte Kategorien von Batterien Anwendung. Die Verordnung betrifft insbesondere diejenigen am Wirtschaftsleben Beteiligten, die die Batterien in Verkehr bringen. Die BattVO stellt die erste europäische Verordnung dar, welche einen digitalen Batteriepass rechtsverbindlich etabliert. Obgleich bereits eine Reihe von Vorschlägen für digitale Produktpässe für eine Vielzahl von Produkten existiert. Die finale Beschlussfassung der dazugehörigen Verordnung steht jedoch noch aus.
Der Batteriepass ist eine Dokumentation von
- Produktion
- Nutzung
- Wiedernutzung
- Recycling
von Batterien.
Der Inhalt des digitalen Batteriepass EU
Batteriepässe enthalten alle relevanten Informationen bezüglich der sozialen, ökologischen und ökonomischen Aspekte eines Batterielebenszyklus. Dies umfasst sowohl die potenzielle Ausbeutung von Kindern bzw. generell die Arbeitsbedingungen als auch Menschenrechte, die Rohstoffgewinnung, den CO2-Fußabdruck, die Recyclingfähigkeit, Leistungs- und Gesundheitsdaten eines Akkus.
Die Idee
Die Konzeption des Batteriepasses basiert auf der Idee, die nachhaltige Verwaltung von Batterien zu optimieren. Um die Nachhaltigkeit von Batterien zu fördern und deren Lebensdauer zu verlängern, ist es von entscheidender Bedeutung, Informationen über den ersten Einsatz zu sammeln und für eine mögliche Zweitverwendung vorzuhalten. Dies gilt insbesondere für Batterien, die über einen längeren Zeitraum in Verwendung waren. Digitale Batteriepässe können zu dieser Analyse beitragen und dadurch die Aufrechterhaltung der Batteriegesundheit gewährleisten. Um eine Alterung zu verlangsamen und eine optimale Nutzung einer Batterie zu gewährleisten, ist die Berücksichtigung einer größeren Anzahl von Parametern erforderlich. Die Lebensdauer einer Batterie ist von der Art ihrer Verwendung abhängig. Eine unzureichende oder inadäquate Verwendung kann zu einer verkürzten Lebensdauer und einer Beeinträchtigung der Batterie führen. Die Frage, welche Parameter genau dafür benötigt und daher Inhalt der Batteriepässe werden, ist derzeit noch unklar.
Ziel digitaler Produktpässe:
Die Einführung digitaler Produktpässe verfolgt das Ziel, den Lieferweg transparenter zu gestalten, einen umfassenden Informationsaustausch zu gewährleisten, die Öffentlichkeit über die Nachhaltigkeit des Produktes zu informieren, die Rückverfolgung der Prozesse zu ermöglichen sowie die Marktüberwachung zu erleichtern. Um die Vertraulichkeit dieser Daten zu gewährleisten, erfolgt eine Aufteilung des Batteriepasses in verschiedene Bereiche, wobei jeder Bereich jeweils einer bestimmten Gruppe kostenlos zur Verfügung steht.
Die Intention digitaler Batteriepässe besteht in der umfassenden Dokumentation relevanter Daten, welche die Nachhaltigkeit und die Verantwortlichkeit der Lieferkette adäquat widerspiegeln. Die angestrebten Ziele umfassen die Reduktion der Umweltbelastung sowie die Verlängerung der Laufzeit von Batterien. Das übergeordnete Ziel ist die möglichst umfassende Wiederverwertung der eingesetzten Batterien. Des Weiteren ist das Ziel, den CO2-Fußabdruck von Batterien zu reduzieren und während des gesamten Lebenszyklus der Batterien eine nachhaltige und zuverlässige Konstruktion sicherzustellen. In Zukunft soll eine vereinfachte Wiederverwendung, Nachrüstung, Wartung und Aufarbeitung von Batterien ermöglicht werden.
Die Förderung der Kreislaufwirtschaft sowie die Erreichung von Klimaneutralität stellen die übergeordneten Ziele dar. Im Rahmen der Unternehmensprozesse ist eine Erleichterung anzustreben, zudem ist eine Beschleunigung der Entscheidungsfindung in Bezug auf Kosteneinsparungen anzustreben. Dazu ist es erforderlich, dass alle Akteure, die an dem Leben einer bestimmten Batterie beteiligt sind, ihre Daten in den Batteriepass eintragen, sodass eine umfassende Datensammlung gewährleistet ist. Die Effektivität des Batteriepasses als Instrument der Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität ist maßgeblich von der Korrektheit und Vollständigkeit der eingetragenen Daten abhängig. Dadurch eröffnet sich die Möglichkeit, kritische Stoffe in einem größeren Umfang zu recyceln, was zu einer Belebung des Recyclingmarktes führen könnte.
Bedenken zum digitalen Batteriepass EU
Die Einführung der Batteriepässe ist mit einigen wenigen Bedenken verbunden. Als wesentliche Herausforderungen sind zunächst der Zeitdruck, sodann die Sicherheitsbedenken aus der Perspektive der Informationstechnologie, die Befürchtungen einer überbordenden Regulierung durch die Behörden sowie die zu erwartenden Kosten für mittelständische Unternehmen zu nennen, die die Einhaltung der Vorgaben mit einem beträchtlichen Aufwand verbinden werden.
Profiteure
Der Profit, der aus der neuen Verordnung resultiert, ist jedoch deutlich höher und erreicht eine größere Anzahl von Akteuren. Der Vorteil für Verbraucher besteht in der Möglichkeit, die Lieferkette und die Umweltauswirkungen der konkreten Batterie mithilfe eines Batteriepasses nachvollziehen und einsehen zu können. Dies erlaubt ihnen eine Anpassung ihres Einkaufsverhaltens. Die erleichterte Nachverfolgung ermöglicht es den Herstellern, die Herkunft und die Qualität der Produkte, die in ihren Batterien zum Einsatz kommen, zu ermitteln und ihr Entscheidungsverhalten beim Einkauf dieser Produkte anzupassen.
Auch für Recyclingunternehmen ergeben sich durch die Transparenz der Lebenszyklen von Batterien neue Möglichkeiten zur Optimierung von Recyclingprozessen. Für Umweltorganisationen bieten die Batteriepässe die Möglichkeit, Maßnahmen zur Unterstützung eines umweltfreundlicheren Umgangs mit Ressourcen einfacher und effektiver zu identifizieren und umzusetzen. Schließlich profitieren auch Regierungen und Regierungsbehörden, da sie durch die Batteriepässe das Einhalten von Umweltvorschriften und Qualitätsstandards effektiver und einfacher durchsetzen sowie überprüfen können.
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A CAuslegung von Art. 77 BattVO
Die Regelungen des Batteriepasses finden sich in Art. 77 BattVO. Eine systematische Auslegung von Art. 77 BattVO ergibt sich wie folgt:
Die Verantwortung für die Erstellung und den Inhalt des Batteriepasses obliegt grundsätzlich dem Hersteller oder Importeur der Batterie, also derjenigen Person, die die Batterie auf den Markt bringt oder in Betrieb nimmt. In einer durch Arbeitsteilung gekennzeichneten Welt kann es jedoch zu der Konstellation kommen, dass der Hersteller nicht alle für den Batteriepass erforderlichen Informationen selbst bereitstellen kann. Aus diesem Grund erlaubt Artikel 77 Absatz 4 Satz 2 der BattVO die Übertragung der Aufgaben zur Befüllung und Aktualisierung des Batteriepasses an einen anderen am Wirtschaftsprozess beteiligten Akteur.
Gemäß Artikel 78 Buchstabe c der BattVO obliegt es dem Importeur, die im Batteriepass aufgeführten Daten zu speichern. Wenn die Befugnis zur Erstellung und Änderung des Batteriepasses auf einen anderen Wirtschaftsakteur übertragen wird, erhält dieser auch das Recht, die dazugehörigen Daten zu speichern. Ein praktisches Beispiel für diese Konstellation findet sich im Erwägungsgrund 125 der BattVO, wo auf die Kooperation zwischen dem Hersteller von Elektrofahrzeugbatterien und dem Fahrzeughersteller verwiesen wird.
Diese Aufgabenteilung lässt jedoch die Verantwortung des Inverkehrbringers der Batterie unberührt, der verpflichtet ist, die Vorgaben des Batteriepasses einzuhalten. Dies beinhaltet insbesondere die vollständige, korrekte und aktuelle Bereitstellung der Informationen. Daher sollte der Inverkehrbringer sorgfältig einen geeigneten Wirtschaftsakteur auswählen und eine vertragliche Vereinbarung treffen, die die konkreten Pflichten und Haftungsverhältnisse klar regelt, um alle Beteiligten bestmöglich abzusichern.
In Übereinstimmung mit Artikel 77 Absatz 3 der BattVO ist der Batteriepass mit einem QR-Code auszustatten. Gemäß BattVO sind andere Datenträger ausgeschlossen. Um eine eindeutige Zuordnung des Batteriepasses zu einer bestimmten Batterie zu gewährleisten, ist eine Verknüpfung des QR-Codes mit einer individuellen Kennung erforderlich. Dabei müssen sowohl der QR-Code als auch die individuelle Kennung internationalen Normen entsprechen.
Die inhaltlichen Anforderungen an den Batteriepass variieren in Abhängigkeit des Adressatenkreises und sind in der BattVO definiert. In Ergänzung zu den bereits auf der Batterie angebrachten Daten muss der Batteriepass zahlreiche weitere, technische Informationen sowie Angaben zur Ermittlung dieser Daten enthalten. Zudem sind Informationen zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette erforderlich.
Der Batteriepass stellt jedoch keinen Ersatz für bereits bestehende Informationspflichten oder Kommunikationswege dar, sondern ist als ergänzendes Kommunikations- und Dokumentationsmedium mit höheren Anforderungen zu betrachten. Die Informationen im Batteriepass müssen in einer für Maschinen lesbaren, strukturierten und durchsuchbaren Form vorliegen und berechtigten Personenkreisen zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass der Batteriepass vollständig mit anderen digitalen Produktpässen kompatibel ist. Dies umfasst auch die in Planung stehenden Produktpässe der Ökodesign-Verordnung sowie die darauf aufbauenden Rechtsakte.
Im Verlauf des Lebenszyklus einer Batterie existieren diverse Optionen bezüglich der Handhabung des Batteriepasses.
Im Falle einer Wiederverwendung oder Umnutzung ist seitens des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs ein neuer Batteriepass für die umgenutzte Batterie zu erstellen. Der ursprüngliche Batteriepass bleibt dabei erhalten und muss mit dem neuen Pass verbunden werden.
Im Falle der Einstufung einer Batterie als Altbatterie obliegt gemäß Artikel 77 Absatz 7 Unterabsatz 2 der BattVO die Verantwortung für den Batteriepass dem Hersteller kraft Gesetzes im Rahmen seiner erweiterten Herstellerverantwortung. Allerdings besteht derzeit noch Unklarheit darüber, auf welche Weise der Hersteller über den Statuswechsel informiert wird und wie er Zugriff auf den Batteriepass erhält, um etwaige Änderungen vorzunehmen.
Im Falle einer finalen Entsorgung der Batterie ist eine Löschung des Batteriepasses gemäß Artikel 77 Absatz 8 der BattVO erforderlich. Eine enge Abstimmung zwischen dem Abfallbewirtschafter und dem verantwortlichen Unternehmen ist erforderlich, um eine ordnungsgemäße Löschung des Passes sicherzustellen. Auch in diesem Kontext fehlen jedoch konkrete Vorgaben.
Zusammenfassung zum Batteriepass EU
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Inhalt des Batteriepasses zwar ausreichend geregelt ist, jedoch noch keine klaren Vorgaben hinsichtlich der Kommunikation und Zusammenarbeit der verschiedenen Beteiligten existieren. Bis zur Einführung am 18. Februar 2027 müssen noch einige Punkte in der Umsetzung geklärt werden.
Dennoch kann hervorgehoben werden, dass das Pilotprojekt einen wesentlichen Schritt in Richtung einer nachhaltigen Zukunft darstellt. Denn es muss stets berücksichtigt werden, dass der Schutz des Klimas nicht erforderlich ist, da das Klima selbst keinen Schutz benötigt. Diejenigen, die vor den Auswirkungen des Klimas geschützt werden müssen, sind wir Menschen. Folglich sind die potenziellen Aufwendungen, die mit der Einführung des Batteriepasses einhergehen, letztlich dazu bestimmt, die Freiheit des Einzelnen zu gewährleisten.
Unsere Leistungen
Für etwaige weitere Fragen und Anmerkungen zum Batteriepass oder anderen Fragen im Batterierecht, auch an der Schnittstelle zum IT-Recht, Wettbewerbsrecht oder Produktdesign stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Kanzlei hat sich auf die Bearbeitung von Rechtsfragen aus den genannten Themengebieten spezialisiert. Sofern Sie uns Ihr Anliegen mitteilen möchten, können Sie hierzu das nachfolgende Kontaktformular nutzen, uns telefonisch kontaktieren oder uns eine E-Mail schreiben: