Abwehr SEO Medien GmbH und ABVZ Rechnung – so geht’s

SEO Medien GmbH und ABVZ heißen Abofallenbetreiber, die seit Jahren Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige in eine kostenpflichtige Abofalle zu locken versuchen. Hierbei bedient man sich der sehr beliebten Telefonmasche, die in den letzten Jahren immer mehr Nachahmer gefunden hat. Wir warnen ausdrücklich vor Anrufen der SEO Medien GmbH für einen Eintrag im ABVZ und empfehlen allen Betroffenen, sich auf kein Gespräch einzulassen. Sollte dies doch der Fall sein, zeigen wir hier Wege auf, wie man sich gegen Rechnungen der SEO Medien GmbH zur Wehr setzt. Keinesfalls sollte man Rechnungen zahlen oder sich auf einen halbgaren Vergleich einlassen.

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Daniel Loschelder
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht
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SEO Medien GmbH wer ist das?

Die SEO Medien GmbH, Im Hammereisen 27A, 47559 Kranenburg bzw. Averdiekstraße 7, 49078 Osnabrück ist eingetragen in das Handelsregister bei dem AG Osnabrück unter der Registernummer 218694. Gesellschaftszweck ist Schaffung einer elektronischen Datenbank, in der Firmen nach Branchen eingetragen werden, sowie das kommerzielle

Anbieten der Eintragungen durch das Internet. Dieses Verzeichnis ist dann das abvz. Als Geschäftsführer fungiert Alexander Peters. Alleingesellschafter der SEO Medien GmbH ist die Firmenauskunft P.U.R. GmbH, An der Schleuse 8, 46446 Emmerich. Die Firmenhistorie ist lang, zunächst nannte man sich dvvg digitale vertriebs- und verlagsgesellschaft mbH, anschließend dann Peters Online Verlag GmbH.

Ich bin überaus zufrieden mit der Kanzlei Loschelder Leisenberg. Die erste Kontaktaufnahme ist einfach, man wird verstanden und es wird sich schnell um die Angelegenheit gekümmert. Ebenso sehr positiv ist zu bewerten, dass die Kanzlei im Internet schon sehr gut zu den ganzen Betrugsmaschen informiert. So bin ich auch auf die Anwälte gestoßen sonst hätte ich viel Geld an irgendwelche Verbrecher bezahlt. Die Kanzlei ist den anständigen Preis den Sie verlangen absolut Wert. Klare Empfehlung!

T D

Wir wurden Opfer einer arglistigen Täuschung. Hierdurch sollte angeblich ein Vertrag zustande gekommen sein. Herr Loschelder hat uns umgehend, zuverlässig, verbindlich und erfolgreich geholfen. Unser Unternehmen ist einige hundert km von München entfernt, aber die Kommunikation per E-Mail war völlig problemlos. Wir können die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.

R S

Sehr empfehlenswert!!! Die Kanzlei hat mit bei einer Betrugsmasche geholfen. Sie haben die Forderungen schnell und unkompliziert aus der Welt schaffen können. Ich hatte keine Arbeit damit und konnte mich voll und ganz auf die Kanzlei verlassen. Ich würde Sie immer wieder beauftragen! Vielen Dank und weiter so!

V B

Die Kanzlei LoschelderLeisenberg hat uns bei einem betrügerischen Telefonanruf mit angeblichem Vertragsabschluss geholfen. Schnell, kompetent und auch sämtliche Kontaktaufnahmen waren äußerst freundlich.

S D

So funktioniert die Masche

Die Masche beginnt mit einem Cold Call, einem unerlaubten Werbeanruf. Dort wird dann etwas von Google erzählt oder es geht um einen angeblichen Vertrag, der sich nun verlängert habe. Dem Einfallsreichtum des Anrufers sind dabei keine Grenzen gesetzt. Das tückische an diesen Anrufen liegt darin, dass der Anrufer genau weiß, welche Worte er wählen und was er sagen muss, während sich der angerufene eines solchen Anrufs gerade nicht versieht. Aus diesem Grunde sind solche Anrufe auch rechtswidrig, da sie den angerufenen aus einer Alltagssituation herausreißen, in der er sich gar nicht auf den Anrufer einlassen kann. Der geschulte Anrufer schafft es dann, den angerufenen binnen kürzester Zeit um den Finger zu wickeln, so dass dieser ihm Glauben schenkt. Ist es dann soweit gekommen, startet der Anrufer eine angebliche Datenabfrage. Hier soll der angerufene möglichst häufig mit Ja antworten. Dieser Teil des Gesprächs wird dann auf Band aufgezeichnet und soll später dazu dienen, den Betroffenen zur Zahlung zu bewegen. Diese Bandmitschnitte werden dann auch gerne in einem gerichtlichen Verfahren vorgelegt, um dort zu beweisen, dass der Betroffene mit einem solchen Vertragsschluss einverstanden gewesen ist. Der erste Teil des Gesprächs, in welchem der Anrufer den Betroffenen um den Finger gewickelt und irgendwelche Legenden erzählt hat, wird weder auf Band aufgenommen noch später irgendwie vorgelegt. Hört man sich also den isolierten Bandmitschnitt an, könnte man tatsächlich auf den Gedanken kommen, dass der angerufene mit einem solchen Vertragsschluss einverstanden war.

Das ABVZ

ABVZ nennt sich die Website, welche von der SEO Medien GmbH betrieben wird. Mit dem Slogan „gesucht, gesurft, gefunden beim ABVZ“ versucht die SEO Medien GmbH, sich einen seriösen Anstrich zu geben. Hier sollen angeblich Verbraucher oder werbende Unternehmen Kontakte zu Suchenden knüpfen und schnell und zielsicher Firmen finden, die man in den entsprechenden Branchen benötigt. Durch das ABVZ sollen die Nutzer angeblich neue Kunden und Geschäftspartner gewinnen. Man bezeichnet sich als leistungsstarke einfach bedienbare Adresssuchmaschine im Internet. Hier soll ein Unternehmen die Möglichkeit haben, Präsentationen des Unternehmens zu schalten, die die potentiellen Kunden leicht bedienen können. Das ABVZ soll Gewerbetreibenden die Möglichkeit bieten, Firmendaten kostengünstig und langfristig auf moderne Art und Weise zu veröffentlichen und so ihren Kundenstamm effektiv zu erweitern. Das Merkmal „kostengünstig“ klingt dabei wie blanker Hohn, die Kosten, welche von der SEO Medien GmbH aufgerufen werden, sind immens für eine unserer Meinung nach völlig unbrauchbare Gegenleistung durch den Eintrag im ABVZ.

ABVZ
ABVZ

Rechnung der SEO Medien GmbH für ABVZ

Unmittelbar nach dem Anruf kommt die Rechnung der SEO Medien GmbH für einen Eintrag in dem ABVZ. Die meisten Betroffenen fallen aus allen Wolken, da Ihnen weder die SEO Medien GmbH noch das ABVZ zuvor bekannt gewesen sind. Es handelt sich hierbei um sehr hohe Rechnungen. Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass die Rechnungen früher niedriger gewesen sind. Offenbar hat man jedoch herausgefunden, dass immer wieder Betroffene Zahlungen leisten und sich von den Inkasso- und Drohgebärden einschüchtern lassen. So hat man im Laufe der Zeit die Rechnungen erhöht, und es wird nicht verwundern, dass es immer noch zahlreiche Unternehmen gibt, welche die Rechnung der SEO Medien GmbH zahlen. Wie bei jeder Rechnung sollte stets geprüft werden, wieder zu Grunde liegende Betrag zu Stande gekommen ist. Ergeben sich Anhaltspunkte, Dass der Vertragsschluss und langsam sein könnte, sollte man dagegen vorgehen.

Anwälte, die auf Zack sind! Herr Leisenberg und Herr Loschelder haben mich motiviert und angriffslustig vertreten, so wie man sich das von Anwälten wünscht. Vielen Dank dafür!

C

Die Mitarbeiter der Kanzlei haben mein Anliegen sofort und kompetent bearbeitet, was innerhalb kürzester Zeit zum Erfolg geführt hat. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei bestens empfehlen.

S L

Ich kann diese Kanzlei wirklich jedem nur ans Herzen legen !!! Meine Schwester und ich hatten vor ein paar Tagen ein erstes Gespräch, da wir drauf und dran sind ein Start-up zu gründen aber uns mit den rechtlichen Themen noch nicht so gut auskannten.Es wurde sich viel Zeit genommen um alle unsere Fragen zu beantworteten und es herrschte ein richtig freundliche Atmosphäre. Man hat richtig gemerkt, dass ehrliches Interesse für uns und unser Start-up besteht und uns diesbezüglich wirklich weitergeholfen werden wollte. Wir hatten eine tolle erste Erfahrung mit der Anwaltskanzlei und freuen uns über eine weitere Zusammenarbeit.

S

Sehr kompetente Kanzlei, schnelle Kontaktaufnahme und Reaktion auf unser Anliegen. Prompte Erledigung mit 100% Erfolg. Danke dafür.

M E

SEO Medien GmbH und ABVZ Widerruf Kündigen?

Viele Betroffene erklären in einer ersten Reaktion einen Widerspruch gegen die Rechnung oder senden diese Rechnung an die SEO Medien GmbH zurück. Ein solches Vorgehen ist jedoch unbehelflich und führt nicht dazu, dass die Rechnung nicht bezahlt werden muss. Viele Unternehmen erklären auch einen Widerruf. Das Recht zum Widerruf steht jedoch nur Verbrauchern im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmen zu, wenn ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft vorliegt. Hier bewegen wir uns jedoch im Verkehr von Unternehmen untereinander, so dass hier kein Recht zum Widerruf vorliegt. Hierbei handelt es sich um einen weitverbreiteten Irrtum, dass ein Recht zum Widerruf immer innerhalb von zwei Wochen ausgefüllt werden kann. Kündigung sollte man in jedem Fall aussprechen, da sich der Vertrag sonst um ein weiteres Jahr verlängert und im nächsten Jahr eine erneute Rechnung kommt. Wichtig ist hierbei, dass der Kündigende beweisen muss, dass die Kündigung auch tatsächlich bei der SEO Medien GmbH zugegangen ist. Kann er das nicht, kann sich der Vertrag verlängern. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich, eine rechtssichere und nachverfolgbare Kündigung auszusprechen.

Rechtswidriger Anruf – rechtmäßiger Vertrag?

Die Anrufe, die von der SEO Medien GmbH für den Eintrag in dem ABVZ vorgenommen werden, sind rechtswidrig. Es handelt sich hierbei um so genannte Cold Calls, also unerlaubte Werbeanrufe. Man könnte also auf den Gedanken kommen, dass die Rechtswidrigkeit des Anrufs auch auf die Wirksamkeit des Vertrags durchschlägt. Das ist jedoch nicht der Fall. Auch ein rechtwidriger Anruf kann zu einem rechtmäßigen Vertrag führen. Die Argumentation des rechtswidrigen Werbeanrufs hilft hier also nicht weiter, um den Vertrag und die Rechnung der SEO Medien GmbH für ein Eintrag in dem ABVZ zu Fall zu bringen. Weitergehende Informationen zur Zulässigkeit von Telefonwerbung erhalten Sie in unserem Beitrag „Ist Telefonwerbung verboten oder erlaubt?“

Inkasso durch ETI Experts

Zahlt der Betroffene die Rechnung nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums, werden Mahnungen versandt. Anschließend dreht sich die Eskalationsspirale weiter, in dem Inkassounternehmen mit der Beitreibung der Forderung beauftragt werden. Hierbei handelt es sich dann zumeist um die ETI Experts GmbH aus Köln. Die ETI Experts GmbH zeigt in Ihrem Schreiben an, dass sie von der SEO Medien GmbH beauftragt worden ist, als registrierter Rechtdienstleister die Forderung nebst verzugsbedingten Zinsen und Kosten einzuziehen. Es wird mitgeteilt, dass kein Zahlungseingang in der geltend gemachten, offenen Forderung verbucht werden konnte und eine letzte Frist gesetzt, nach deren Ablauf ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden soll. Neben der Forderung werden dann noch Inkassokosten geltend gemacht.

ETI Experts
ETI Experts

 

Aber auch ein Inkassounternehmen ist nicht allmächtig, ganz im Gegenteil. Zur Verhinderung von Nachteilen bei SCHUFA & Co. sollte man allerdings dingend die richtigen Erklärungen abgeben. Was ein Inkassounternehmen darf und was nicht, haben wir in einem gesonderten Artikel ausgeführt: INKASSO – Wahrheit und Mythos

Abwehr der Rechnung der SEO Medien GmbH

Als Anwalt für Wettbewerbsrecht hat unsere Kanzlei in der Vergangenheit schon unzählige Mandanten vor solchen Machenschaften und hohen Zahlungen bewahren können. Dies spiegelt sich auch in unseren Google-Bewertungen wider: Erfahrungen mit Abofallen!

SEO Medien GmbH
SEO Medien GmbH

 

 

Haben Sie auch einen Anruf der SEO Medien GmbHFür einen Eintrag in dem ABVZ erhalten? Hat es der Anrufer geschafft, sie um den Finger zu wickeln und ihnen die entsprechenden Antworten ab zu jagen? Wenn sie nun eine hohe Rechnung der SEO Medien GmbH für einen Eintrag in dem ABVZ erhalten haben, sollten Sie diese keinesfalls vor schnell überweisen. Gerne vertreten wir sie schnell, unkompliziert und bundesweit. Wir konnten bislang stets erreichen, dass der Gegner auf die Forderungen gegenüber unseren Mandanten verzichtet.

Laden Sie unter dem nachfolgenden Kontaktformular gerne ihre Rechnung hoch und schildern Sie unverbindlich ihren Fall. Wir melden uns dann bei Ihnen:

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    Sollten Sie eine Abmahnung oder sonstige Schriftstücke erhalten haben, können Sie diese Ihrer Anfrage direkt beifügen. Dies beschleunigt die Bearbeitung.

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