MULPOR Company S.R.L. – wer ist das?
Die MULPOR Company S.R.L. hat ihren Sitz angeblich in Costa Rica, nämlich unter der Anschrift Calle 5 La Paz, Local 2, Entre Av. 6 y 8, 20101 Alajuela, Costa Rica. Wir gehen nicht davon aus, dass man dort jemanden antreffen kann. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei lediglich um eine Briefkastenadresse handelt, die einen einzigen Zweck verfolgt: Abzocke unter möglichst großer Geheimhaltung der Hinterleute! Warum sollte man sonst aus Costa Rica ein International Fairs Directory betreiben, welches sich an deutsche Unternehmen richtet?
Ich bin überaus zufrieden mit der Kanzlei Loschelder Leisenberg. Die erste Kontaktaufnahme ist einfach, man wird verstanden und es wird sich schnell um die Angelegenheit gekümmert. Ebenso sehr positiv ist zu bewerten, dass die Kanzlei im Internet schon sehr gut zu den ganzen Betrugsmaschen informiert. So bin ich auch auf die Anwälte gestoßen sonst hätte ich viel Geld an irgendwelche Verbrecher bezahlt. Die Kanzlei ist den anständigen Preis den Sie verlangen absolut Wert. Klare Empfehlung!
T DWir wurden Opfer einer arglistigen Täuschung. Hierdurch sollte angeblich ein Vertrag zustande gekommen sein. Herr Loschelder hat uns umgehend, zuverlässig, verbindlich und erfolgreich geholfen. Unser Unternehmen ist einige hundert km von München entfernt, aber die Kommunikation per E-Mail war völlig problemlos. Wir können die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.
R SSehr empfehlenswert!!! Die Kanzlei hat mit bei einer Betrugsmasche geholfen. Sie haben die Forderungen schnell und unkompliziert aus der Welt schaffen können. Ich hatte keine Arbeit damit und konnte mich voll und ganz auf die Kanzlei verlassen. Ich würde Sie immer wieder beauftragen! Vielen Dank und weiter so!
V BDie Kanzlei LoschelderLeisenberg hat uns bei einem betrügerischen Telefonanruf mit angeblichem Vertragsabschluss geholfen. Schnell, kompetent und auch sämtliche Kontaktaufnahmen waren äußerst freundlich.
S DDie Masche der MULPOR Company S.R.L. und International Fairs Directory
Die Masche der MULPOR Company S.R.L. ist altbekannt. Angeschrieben werden Unternehmen, die an einer Messe teilgenommen haben oder sich bei einer Messe als Aussteller registriert haben. Unter der Überschrift International Fairs Directory wird dann auch die entsprechende Messe genannt, damit der Empfänger des Schreibens davon ausgeht, dass das vorliegende Anschreiben der Messe zu tun hat, bei der er als Aussteller teilgenommen hat. In dem Anschreiben wird dann darauf hingewiesen, dass in dem beiliegenden Formular die aktuell gespeicherten Daten zu finden seien. Die Richtigkeit dieser Daten solle zeitnah geprüft und bestätigt werden, da diese ansonsten automatisch bei der nächsten Datenüberprüfung gelöscht werden können. Die Aktualisierung der Daten soll der konkrete Veröffentlichung der Informationen dienen, um somit eine problemlose Kommunikation mit allen Besuchern zu gewährleisten, die an dem Unternehmen des Betroffenen interessiert sein.
Hier möchte man also suggerieren, dass das International Fairs Directory der MULPOR Company S.R.L. irgendeinen Mehrwert bringt. In dem Anschreiben wird dann weiter behauptet, dass es im eigenen Interesse des Betroffenen sei, die Gültigkeit der Daten zu überprüfen und alle notwendigen und möglichen Änderungen durchzuführen. Zwar wird noch darauf hingewiesen, dass das International Fairs Directory unabhängig und mit keinem Messeveranstalter und keiner Werbegemeinschaft verbunden sei. Angeblich handele es sich dabei auch um die weltweit größte Internetplattform für Messeanfragen. Abschließend dankt man für das Vertrauen und die Aktualisierung der Daten.
Das Trickformular der MULPOR Company S.R.L. für International Fairs Directory
Das Trickformular der MULPOR Company S.R.L. für das International Fairs Directory hat es dann in sich. Es sollen einige Daten ausgefüllt oder ergänzt werden. Im Fließtext wird dann ausgeführt, dass der Auftraggeber die Richtigkeit der oben aufgeführten Unternehmensdaten bestätigt und der MULPOR Company S.R.L. den Auftrag erteilt, die Unternehmensdaten in Form einer Werbeeinschaltung beim International Fairs Directory zu publizieren. Der Betroffene soll dem Verlag erlauben, Inhalte von der Website für die Schaltung der Werbeanzeige zu verwenden. Durch die Unterschrift soll ein rechtlich bindender Auftrag für drei Jahre entstehen, der eine jährliche Rechnung von 1.212 € beinhaltet. Insgesamt soll also für die Unterschrift unter dem Pamphlet ein Gesamtbetrag von ca. 3.600 € fällig werden. Sehr viel Geld für den Eintrag im International Fairs Directory, der unserer Meinung nach völlig unerheblich ist und dem betroffenen Unternehmen keinerlei Mehrwert bringt. Kündigt man den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende, soll sich der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängern. Einzig anzuwendendes soll das costa-ricanische Recht und vereinbarter Gerichtsstand und Erfüllungsort Alajuela in Costa Rica sein. Schließlich behält sich die MULPOR Company S.R.L. vor, den Vertrag über einen Eintrag im International Fairs Directory mit allen Rechten und Pflichten teilweise oder insgesamt an Dritte abzutreten. Unzählige Unternehmen warnen vor der Masche (hier, hier, hier und hier).
Rechnung für das International Fairs Directory
Unterschreibt man das Trickformular und schickt dieses an die MULPOR S.R.L. zurück, erfolgt postwendend eine Rechnung für den Eintrag im International Fairs Directory. Zwar ist auf dieser Rechnung auch die MULPOR Company S.R.L. angegeben, es wird aber auch eine sogenannte „financial administration“ angegeben, nämlich die Integra Esp S.L., Barcelona in Spanien. Dieses Unternehmen wird dann auch als Zahlungsempfänger angegeben. Ein ziemliches Verwirrspiel, welches hier mit den Betroffenen getrieben wird. Zur Untermauerung der Forderung wird dann noch das unterschriebene Trickformular mitgesendet, damit der Rechnungsempfänger nicht auf die Idee kommt, die Richtigkeit der Rechnung anzuzweifeln. Weiterhin wird noch an Ausdruck beigefügt, der offenbar den Eintrag in dem International Fairs Directory darstellen soll. Hierbei soll es sich um ein Screenshot der kürzlich bestellten digitalen Werbeanzeige in der internationalen Datenbank für Messen und Ausstellungen der MULPOR Company S.R.L. handeln.
Anwälte, die auf Zack sind! Herr Leisenberg und Herr Loschelder haben mich motiviert und angriffslustig vertreten, so wie man sich das von Anwälten wünscht. Vielen Dank dafür!
CDie Mitarbeiter der Kanzlei haben mein Anliegen sofort und kompetent bearbeitet, was innerhalb kürzester Zeit zum Erfolg geführt hat. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei bestens empfehlen.
S LIch kann diese Kanzlei wirklich jedem nur ans Herzen legen !!! Meine Schwester und ich hatten vor ein paar Tagen ein erstes Gespräch, da wir drauf und dran sind ein Start-up zu gründen aber uns mit den rechtlichen Themen noch nicht so gut auskannten.Es wurde sich viel Zeit genommen um alle unsere Fragen zu beantworteten und es herrschte ein richtig freundliche Atmosphäre. Man hat richtig gemerkt, dass ehrliches Interesse für uns und unser Start-up besteht und uns diesbezüglich wirklich weitergeholfen werden wollte. Wir hatten eine tolle erste Erfahrung mit der Anwaltskanzlei und freuen uns über eine weitere Zusammenarbeit.
SSehr kompetente Kanzlei, schnelle Kontaktaufnahme und Reaktion auf unser Anliegen. Prompte Erledigung mit 100% Erfolg. Danke dafür.
M EInternational Fairs Directory und das „Legal Department”
Zahlt man nicht, sondern setzt man sich gegen die Rechnung der International Fairs Directory zur Wehr, erhält man Nachricht des „Legal Department“ der International Fairs Directory. Dort werden dann allerlei Scheinargumente aufgeführt und erklärt, warum hier keine überraschende Klausel vorliegt oder eine Anfechtung nicht durchgreift. Interessant ist, dass dort einige Vorschriften aus dem deutschen BGB zitiert werden, obwohl man doch das costa-ricanische Recht vereinbart hat. Es werden hier also allerlei Räuberpistolen aufgetischt, die im ersten Moment plausibel klingen, beim näheren Hinsehen aber nichts weiter sind als heiße Luft. Zudem wird von der International Fairs Directory nebulös erklärt, dass angebliche Falschanschuldigungen von deutschen Staatsanwaltschaften negativ bescheiden wurden. Was das mit der Rechtswidrigkeit des Trickformulars zu tun haben soll, weiß wohl nur die International Fairs Directory.
Und dann wird klar, warum man den Sitz in Costa Rica hat, denn die International Fairs Directory führt schließlich noch (übrigens rechtlich völlig unzutreffend) aus: „Der Vollständigkeit halber möchten wir darauf aufmerksam machen, dass sollten Si , nun dennoch in Deutschland klagen wollen, so müssten Sie, um den international geltenden Rechtsverpflichtungen nachzukommen, dabei dort auch mitteilen, dass die Anwendbarkeit deutschen Rechts diesseits bestritten wird. Das deutsche Gericht müsste sich im Hinblick auf dies für unzuständig erklären. Im Übrigen wäre ein dennoch in Deutschland ergehendes Urteil nur dann in Costa Rica vollstreckbar, wenn es von einem costa-ricanischen Gericht, welches hier prüfen müsste, ob das Urteil auch den Anforderungen des costa-ricanischen Rechts genügt, für vollstreckbar erklärt worden wäre. Die langwierige Unwirtschaftlichkeit eines solchen Verfahrens für beide Parteien betrachtend vertreten wir die Auffassung, dass mit einer einvernehmlichen Beilegung den Parteien in finanzieller Hinsicht mehr gedient ist, als den Fall auszuprozessieren.“
Wir stimmen der International Fairs Directory nur in dem Punkt zu, dass unseren mandanten in finanzieller Hinsicht gedient ist, keine Zahlungen an International Fairs Directory bzw. die MULPOR Company SRL zu leisten.
IBCM Cyprus macht Inkasso für International Fairs Directory
IBCM Cyprus, P.O. Box: 53734, 3317 Limassol, Cyprus heißt das Inkassounternehmen, welches von der MULPOR Company S.R.L. beauftragt wird, wenn man seinen Eintrag im International Fairs Directory nicht zahlt. Seltsamerweise kommt das Inkassounternehmen aus Zypern. Das allein sollte einem schon zu denken geben. Jedenfalls findet man in dem Schreiben von IBCM Cyprus die üblichen Drohgebärden bezüglich eines angeblich bevorstehenden Gerichtsverfahrens, welches dann sehr teuer werden soll. bislang sonst kein einziges Verfahren bekannt, welches die MULPOR Company S.R.L. oder International Fairs Directrory eingeleitet haben. Zur Sicherheit weisen wir darauf hin, dass die IBCM Cyprus auch keinen SCHUFA-Eintrag oder ähnliches veranlassen kann. Übersetzt lautet das Schreiben der IBCM Cyprus für die MULPOR Company SRL bzw. International Fairs Directory wie folgt:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
Guten Tag.
ich schreibe Ihnen in der festen Absicht, diese dringende Zahlungsaufforderung für Ihre ausstehende Rechnung in Bezug auf Ihren Auftrag für die Bereitstellung von Werbedienstleistungen in der internationalen Online-Datenbank durch einen kostenpflichtigen Auftrag zu lösen.
Wir sind uns bewusst, dass es sich um ein Missverständnis handelt und sind bereit, auf eine faire und gütliche Einigung hinzuarbeiten.
Wie bereits erwähnt, möchte meine Mandantin in erster Linie und grundsätzlich die Angelegenheit ein für alle Mal beenden. Unter diesem Gesichtspunkt schlägt er Ihrem Unternehmen die Art und Weise vor, wie die Angelegenheit beendet und die Schulden beglichen werden sollen, und es liegt allein an Ihrem Unternehmen, ob es eine solche Lösung für akzeptabel hält oder nicht.
Um jedoch eine für beide Parteien wirtschaftlich tragfähige und einvernehmliche Lösung zu finden, schlägt die kaufmännische Leitung unseres Kunden ausnahmsweise und unbeschadet die folgende Sonderfrist vor:
Eine Verkürzung der Zeichnungsfrist auf 2 Jahre in Höhe von EUR 2.424,00 (ursprünglicher Betrag) anstelle des vollen Betrages: fälliger Betrag zuzüglich Zinsen, Inkassokosten, Gerichts- und Anwaltskosten und Auslagen.
Dies würde bedeuten, dass bei Begleichung von 2.424,00 EUR der Auftrag sofort beendet wird und keine weitere Haftung mehr besteht.
Das Angebot ist gültig bis zum 05.06.2024.
International Business Convention Management Ltd. schlägt vor:
1. Der durch die Bestellung entstandene Vertrag über die Internetpräsentation wird unverzüglich (d.h. sofort) gekündigt.
2. Die Angelegenheit wird durch eine Zahlung zugunsten des Unternehmens in Höhe von EUR 2.424,00 für die sofortige Beendigung des Vertrages endgültig geregelt. Dieser Betrag würde unmittelbar nach der Schlichtung zwischen den Parteien gezahlt werden.
3. Die MULPOR Company S.R.L. wird keine weiteren Ansprüche auf von Ihrem Unternehmen zu leistende Zahlungen mehr erheben.
Wenn man einen Vergleich anstellt, wird deutlich, dass die Kosten, die jede Partei für die Streitbeilegung zu tragen hätte, immer höher sein werden als der Nutzen, den beide Parteien erzielen.
Wenn Sie diese Angelegenheit besprechen möchten, können wir einen Termin vereinbaren, um eine vernünftige Lösung für beide Parteien zu finden und die Angelegenheit ohne weitere Gerichtskosten zu Ende zu bringen.
Da wir ein Inkassobüro sind, können wir keine Unterlassungserklärung abgeben, da wir eine Verbindlichkeit zu lösen haben.
Sind Sie bereit, eine faire und vernünftige Einigung zu Gunsten beider Parteien zu erzielen? Wir sind auf jeden Fall bereit zu verhandeln.
Kontoinhaber: International Business Convention Management Ltd.
Banküberweisungsgebühren: Ihr Unternehmen
Fälligkeit / Wertstellung: 05.06.2024
Genehmigen Sie, sehr geehrte Damen und Herren, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Mit freundlichen Grüßen“
Zu den Kerntätigkeiten unserer Kanzlei
Wir beraten unsere Mandanten im Markenrecht, unterstützen bei der Markenanmeldung und der Markenüberwachung, erstellen Markenlizenzverträge und gehen gegen Markenverletzungen vor. Im Wettbewerbsrecht beraten wir zu allen Fragen der vergleichenden, irreführenden und belästigenden Werbung, zu Schleichwerbung und unlauterer Nachahmung. Im Werberecht beraten wir u.a. zu Influencer Verträgen und Coachingverträgen, zu Affiliate Verträgen und allen weiteren Fragen rund um die Werbung. Im IT-Recht beraten und vertreten wir zum IT-Vertragsrecht, Domainrecht und E-Commerce-Recht, erstellen Ihre Softwareverträge, SaaS-Verträge und IT-Verträge, beraten Sie umfassend im Datenschutzrecht und helfen bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung. Zudem verfügen wir über eine breite Expertise im Moderecht, Heilmittelwerberecht, sowie zu Fragen zum Elektrogesetz und Batteriegesetz.
Abwehr der Rechnung für International Fairs Directory
Eine Rechnung für einen Eintrag im International Fairs Directory, welches durch die Unterschrift unter das Trickformular der MULPOR Company S.R.L. zustande gekommen sein soll, lässt sich abwehren. Es sollte stets überprüft werden, wie der Forderungsgrund zustande gekommen ist. Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen solche Unternehmen vertreten und konnte diese vor sehr Zahlungen bewahren wenn Sie also ebenfalls an Trickformular der MULPOR Company S.R.L. unterschrieben und nun eine Rechnung für einen Eintrag im International Fairs Directory erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Dies spiegelt sich auch in unseren Google-Bewertungen wider: Erfahrungen mit Abofallen!
Schildern Sie uns gerne ihren Fall und laden Sie Ihre Unterlagen über das nachfolgende Kontaktformular hoch, wir melden uns dann umgehend bei Ihnen: