Vorsicht vor Weko Media LLC Rechnung und firmeneintrag.net

Weko Media LLC heißt der nächste Stern am Himmel der Abofallenbetreiber, der mit Trickformularen versucht, Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige in eine kostenpflichtige Vertragsfalle zu locken. Die Masche mit den Trickformularen hat sich in den letzten Jahren immer größter Beliebtheit erwiesen und scheint auch immer mehr Nachahmer zu finden. Die Weko Media LLC springt nun ebenfalls auf diesen Zug auf und versucht, mittels eines vermeintlichen Firmeneintrags Gelder zu generieren.

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Daniel Loschelder
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht
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Weko Media LLC – wer ist das?

Die Weko Media LLC hat ihren Sitz in 2201 Menauk Blvd NE STE A, 87107 Albuquerque New Mexico. Möchte man dort jemanden von der Weko Media LLC antreffen, wird man jedoch keinen Erfolg haben. Dabei handelt es sich um eine klassische Agentur, die Sitze vermietet, so dass man seine Gesellschaft dort melden kann. Vielmehr ist über dieses Unternehmen leider nicht bekannt, da die Publizität des Handelsregisters dort leider sehr zu wünschen übrig lässt. Aus diesem Grund ist es auch sehr beliebt, seine Weko Media LLC dort zu melden, da die Hinterleute anonym bleiben können.

So funktioniert die Masche

Die Weko Media LLC versendet E-Mails, die mit folgender Einleitung versehen sind:

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei im Anhang der Eintragungsantrag als PDF-Datei für die Veröffentlichung
im Branchenbuch 2024/2025. Bitte prüfen Sie die darin enthaltenen Daten
auf ihre Richtigkeit und senden Sie uns den Eintragungsantrag bei Annahme
für die korrekte Veröffentlichung Ihrer Firmendaten unterschrieben als Antwort
auf diese Email oder an die im Antrag aufgeführte Faxnummer zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Serviceteam
der Weko Media

Im Anhang findet sich dann ein PDF Formular, welches dick mit Firmeneintrag überschrieben ist. Als Betreff wird Antrag zum Branchenbucheintrag angegeben. Es wird darum gebeten, die unten stehenden Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und diese gegebenenfalls zu korrigieren oder zu ergänzen. Danach soll der Antrag unterzeichnet per Fax oder Mail zurückgesendet werden. Darunter finden sich dann blickfangmäßig hervorgehoben mehrere Angaben, die bereits voraus gefüllt sind. Manchmal fehlen noch die ein oder andere Angabe, die die Aufmerksamkeit auf den Adressaten lenken soll. Schließlich soll das Formular unterschrieben werden. Unterschreibt man das Formular und schickt es zurück, sitzt man in der Abofalle.

Ich bin überaus zufrieden mit der Kanzlei Loschelder Leisenberg. Die erste Kontaktaufnahme ist einfach, man wird verstanden und es wird sich schnell um die Angelegenheit gekümmert. Ebenso sehr positiv ist zu bewerten, dass die Kanzlei im Internet schon sehr gut zu den ganzen Betrugsmaschen informiert. So bin ich auch auf die Anwälte gestoßen sonst hätte ich viel Geld an irgendwelche Verbrecher bezahlt. Die Kanzlei ist den anständigen Preis den Sie verlangen absolut Wert. Klare Empfehlung!

T D

Wir wurden Opfer einer arglistigen Täuschung. Hierdurch sollte angeblich ein Vertrag zustande gekommen sein. Herr Loschelder hat uns umgehend, zuverlässig, verbindlich und erfolgreich geholfen. Unser Unternehmen ist einige hundert km von München entfernt, aber die Kommunikation per E-Mail war völlig problemlos. Wir können die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.

R S

Sehr empfehlenswert!!! Die Kanzlei hat mit bei einer Betrugsmasche geholfen. Sie haben die Forderungen schnell und unkompliziert aus der Welt schaffen können. Ich hatte keine Arbeit damit und konnte mich voll und ganz auf die Kanzlei verlassen. Ich würde Sie immer wieder beauftragen! Vielen Dank und weiter so!

V B

Die Kanzlei LoschelderLeisenberg hat uns bei einem betrügerischen Telefonanruf mit angeblichem Vertragsabschluss geholfen. Schnell, kompetent und auch sämtliche Kontaktaufnahmen waren äußerst freundlich.

S D

Der Teufel steckt im Kleingedruckten

Bei den Trickformularen steckt der Teufel im Kleingedruckten. Rechts von dem zu korrigierenden Kästchen ist angegeben, dass man einen Business Eintrag beauftragt, der einen Preis von 930 € netto pro Jahr beinhaltet. Die Laufzeit des Vertrages soll mindestens zwei Jahre betragen. Unter dem Kästchen und vor der Unterschrift befindet sich dann noch eine angebliche Leistungsbeschreibung der Weko Media LLC. Diese und die Geschäftsbedingungen sollen mit der Unterzeichnung des Vertrags angenommen werden. Gegenstand ist die Veröffentlichung des Businesseintrags durch die Weko Media LLC im Branchenbuch unter firmeneintrag.net.  der Adressat soll bestätigen, dass seine Daten nach der Datenschutzgrundverordnung veröffentlicht werden dürfen. Es wird dann noch auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Weko Media LLC verwiesen, die auf der Website einsehbar sein sollen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen ebenfalls Vertragsbestandteil werden. Insgesamt soll eine Unterschrift also ein Betrag von 1.860 € kosten, sehr viel Geld für eine unserer Meinung nach völlig unmaßgebliche Gegenleistung. Der Businesseintrag soll über zwei Jahre laufen und sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

Das Portal firmeneintrag.net

Wie die meisten Abofallenbetreiber unterhält auch die Weko Media LLC ein Internetportal, welches sie firmeneintrag.net nennt. Wir haben uns dieses Portal mal angesehen und sind zu der Erkenntnis gekommen, dass dieses Portal völlig unmaßgeblich im Vergleich zu anderen Portalen ist. Sucht man beispielsweise nach einem Rechtsanwalt in München, findet man keinen einzigen Treffer. Das ist höchst verwunderlich, da im Bezirk München über 22.000 Rechtsanwälte zugelassen sind. Prüft man den Sichtbarkeitsindex, liegt dieser bei 0,0000. Gefunden wird man über firmeneintrag.net also nicht.

Firmeneintrag.net
Firmeneintrag.net

Selbstdarstellung der WEKO Media LLC

Abofallenbetreiber wie die Weko Media LLC neigen zu übersteigerter Selbstdarstellung. Auf ihrer Webseite behauptet, dass die Seenotanalyse die Untersuchung von organischer Sichtbarkeit, Che Fick und keyword-Abdeckung beinhaltet. Angeblich entwickelt die Firma maßgeschneiderte Simyo-Schienen für ihre Kunden. Das natürlich nicht nur lokal in Deutschland, sondern sogar auch regional, wobei die Strategie angeblich an Website, Erwartungen und Ziele angepasst werden soll. Darüber hinaus führt man wohl Direktmarketing mit Datensatzhandel durch. Können wir uns gut vorstellen, da die Weko Media LLC selbst Datensätze gekauft hat, welche sie mit ihren Trickformularen anschreibt. Insgesamt können wir uns jedoch nicht vorstellen, dass die Firma auch nur einen Mehrwert für die hohen Summen bietet, wenn von ihren Kunden – oder besser gesagt Opfern –  verlangt.

Weko Media LLC Widerruf Kündigen?

Viele Betroffene sind der Ansicht, dass ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehe. Das ist jedoch nicht der Fall. Ein Widerrufsrecht gibt es grundsätzlich nur im Fernabsatz Verkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Hier handelt es sich aber um ein reines Geschäft zwischen Unternehmen, sodass hier die Vorschriften über den Widerruf nicht greifen. Kündigen muss man den Vertrag auf jeden Fall, da sich sonst verlängert. Es gibt aber zahlreiche weitere Anhaltspunkte, die den Vertrag angreifbar machen.

Anwälte, die auf Zack sind! Herr Leisenberg und Herr Loschelder haben mich motiviert und angriffslustig vertreten, so wie man sich das von Anwälten wünscht. Vielen Dank dafür!

C

Die Mitarbeiter der Kanzlei haben mein Anliegen sofort und kompetent bearbeitet, was innerhalb kürzester Zeit zum Erfolg geführt hat. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei bestens empfehlen.

S L

Ich kann diese Kanzlei wirklich jedem nur ans Herzen legen !!! Meine Schwester und ich hatten vor ein paar Tagen ein erstes Gespräch, da wir drauf und dran sind ein Start-up zu gründen aber uns mit den rechtlichen Themen noch nicht so gut auskannten.Es wurde sich viel Zeit genommen um alle unsere Fragen zu beantworteten und es herrschte ein richtig freundliche Atmosphäre. Man hat richtig gemerkt, dass ehrliches Interesse für uns und unser Start-up besteht und uns diesbezüglich wirklich weitergeholfen werden wollte. Wir hatten eine tolle erste Erfahrung mit der Anwaltskanzlei und freuen uns über eine weitere Zusammenarbeit.

S

Sehr kompetente Kanzlei, schnelle Kontaktaufnahme und Reaktion auf unser Anliegen. Prompte Erledigung mit 100% Erfolg. Danke dafür.

M E

Inkasso durch Inkasso Treuhand s.r.o

Unternehmen wie die Weko Media LLC geben sich ungern damit zufrieden, dass ihre vermeintlichen Kunden nicht zahlen. Gerne werden dann Inkassounternehmen eingeschaltet, um die Zahlungsmoral zu erhöhen und einen gewissen Druck und ein Kopfkino bei den Betroffenen zu erzeugen. Aber auch ein Inkassounternehmen ist nicht allmächtig, ganz im Gegenteil. Zur Verhinderung von Nachteilen bei SCHUFA & Co. sollte man allerdings dingend die richtigen Erklärungen abgeben.

Konkret wird in den Fällen, in denen ein Trickformular der Weko Media LLC unterzeichnet und zurückgesandt wurde, die Inkasso Treuhand s.r.o., Pod Vsemi svatymi 431/24, 30100 Pilsen in Tschechien beauftragt. Deutsche Kunden werden alson von einem amerikanischen Unternehmen angeschrieben, die Rechnung kommt aus der Schweiz und das Inkasso aus Tschechien.

Was ein Inkassounternehmen darf und was nicht, haben wir in einem gesonderten Artikel ausgeführt: INKASSO – Wahrheit und Mythos

Rechnung nicht von Weko Media LLC, sondern von der KVG

Es ist das alte Spiel. Die Rechnung kommt dann nicht von der Weko media LLC, sondern es wird ein Forderungsschreiben der KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG aus der Schweiz versandt. Das gleiche Spiel hat die KVG auch beriets für die Digi Medien GmbH LLC durchgeführt. Der Kopf dahinter ist ein gewisser Patrick Reichardt, dem wir einen eigenen Artikel gewidmet haben:

In dem Schreiben der KVG wird jedenfalls mitgeteilt, dass die Mandantin Weko Media LLC sie beauftragt hat, die unten aufgeführte Forderung aus der schriftlichen Anmeldung zum Vertrag von Businesseintrag unter firmeneintrag.net einzuziehen. Der vermeintliche Vertrag wird dann als Kopie beigefügt. Es wird darum gebeten, die Eintragungsgebühr auf das Konto der KVG einzuzahlen.

Zu den Kerntätigkeiten unserer Kanzlei

Wir beraten unsere Mandanten im Markenrecht, unterstützen bei der Markenanmeldung und der Markenüberwachung, erstellen Markenlizenzverträge und gehen gegen Markenverletzungen vor. Im Wettbewerbsrecht beraten wir zu allen Fragen der vergleichenden, irreführenden und belästigenden Werbung, zu Schleichwerbung und unlauterer Nachahmung. Im Werberecht beraten wir u.a. zu Influencer Verträgen und Coachingverträgen, zu  Affiliate Verträgen und allen weiteren Fragen rund um die Werbung. Im IT-Recht beraten und vertreten wir zum IT-Vertragsrecht, Domainrecht und E-Commerce-Recht, erstellen Ihre Softwareverträge, SaaS-Verträge und IT-Verträge, beraten Sie umfassend im Datenschutzrecht und helfen bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung. Zudem verfügen wir über eine breite Expertise Moderecht, Heilmittelwerberecht, sowie zu Fragen zum Elektrogesetz und Batteriegesetz.

Abwehr der Rechnung der Weko Media LLC

Eine Rechnung, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen ist, lässt sich abwehren. Unsere Kanzlei hat den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen solche Machenschaften erfolgreich vertreten und vor hohen Zahlungen bewahren können. Dies spiegelt sich auch in unseren Google-Bewertungen wider: Erfahrungen mit Abofallen!

Haben Sie auch ein Trickformular der Weko Media LLC unterschrieben und zurückgesandt und sehen sich nun mit einer hohen Rechnung konfrontiert? Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vertreten sie schnell, kompetent und bundesweit.

Laden Sie unter dem nachfolgenden Kontaktformular gerne ihre Rechnung hoch und schildern Sie unverbindlich ihren Fall. Wir melden uns dann bei Ihnen:

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    Sollten Sie eine Abmahnung oder sonstige Schriftstücke erhalten haben, können Sie diese Ihrer Anfrage direkt beifügen. Dies beschleunigt die Bearbeitung.

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    Häufig gestellte Fragen zum Thema Weko Media LLC und Firmeneintrag

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    Informieren Sie sich gerne über unsere Tätigkeiten im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Unser Beratungsspektrum finden Sie auf den folgenden Seiten.

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